Gutachtenauftrag, Besichtigung und Messtechnik unterscheiden
Sachverständige und Gutachter arbeiten in unterschiedlichen Fachgebieten. Beschreiben Sie, was untersucht oder bewertet wird, welche Methoden Sie verwenden und wofür ein Auftraggeber das Ergebnis benötigt. Eine Bewertung auf Grundlage von Unterlagen ist anders zu organisieren als eine Untersuchung vor Ort; beide Tätigkeiten sollten im Auftragsbild erkennbar sein.
Ein Anspruch wegen eines fehlerhaften Gutachtens ist von einem Sachschaden bei der Besichtigung zu trennen. Hinzu kommen eigene Messgeräte, Kameras oder Rechner, die unterwegs eingesetzt werden. Klären Sie für jedes Angebot, welche Tätigkeiten und Schadenarten erfasst sind und ob mitgeführte Technik an den genannten Einsatzorten berücksichtigt wird.
Eine Übersicht über Fachgebiete, typische Besichtigungen und Gerätewerte erleichtert die Vorbereitung. Ergänzen Sie, ob fremde Gegenstände übernommen oder Untersuchungen mit weiteren Beteiligten ausgeführt werden. Für den ersten Kontakt reichen anonymisierte Auftragsbeschreibungen; vollständige Gutachten, Adressen untersuchter Objekte und vertrauliche Unterlagen müssen dafür nicht eingereicht werden.
