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Vereins­rechtsschutz­versicherung im Überblick

Recht durchsetzen ohne Kostenrisiko

Ein Rechtsstreit kostet Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Vorschüsse — Geld, das am Ende aus Mitgliedsbeiträgen käme. Der Vertrag trägt diese Kosten und vertritt Verein, Vorstände und Mitglieder.

  • Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten
  • Arbeits-, Sozial- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsberatung rund um die Uhr
Ein Fußballtor auf einem gepflegten Sportplatz

Beispiel: Streit um einen Beschluss

5.000 € Streitwert

Anwaltskosten des Vereins
1.078 €
Vom Gegner beitreibbar
431 €
Beim Verein trotz Sieg
647 €

*Fall des Rechners weiter unten: Ein Mitglied greift einen Beschluss der Versammlung an. Für diesen Streit gibt es keinen Betrag, an dem sich der Wert bemessen ließe — das Gericht bestimmt ihn nach Ermessen und geht ohne besondere Anhaltspunkte von 5.000 € aus (§ 48 Abs. 2 GKG). Daraus folgen die gesetzlichen Gebühren der ersten Instanz: 1.078 € für den eigenen Anwalt und 512 € Gerichtskosten, die das klagende Mitglied vorschießt und als unterlegene Partei auch trägt. Der Verein gewinnt, doch beim Mitglied sind nur 40 % der Anwaltskosten beizutreiben — der Rest bleibt in der Vereinskasse. Der Vertrag trägt Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugen, Sachverständige und eine Mediation; welche Rechtsgebiete versichert sind, entscheidet der Tarif.

Vereinsrechtsschutzversicherung: auf einen Blick

Worum es geht
Arbeitsstreit, Schadenersatzforderungen, Bußgeldbescheide — Verein und Mitglieder.
Worauf es ankommt
Klären Sie versicherte Vereinsorgane und Rechtsbereiche. Wartezeiten, Selbstbehalte und Ausschlüsse entscheiden darüber, bei welchen Streitigkeiten der Verein Unterstützung erhält.
Ihr nächster Schritt
Nennen Sie Vereinsorgane, Personen und Rechtsbereiche, die Sie absichern möchten. Stellen Sie Fragen zu Wartezeiten, Selbstbehalten und möglichen Streitigkeiten zusammen. Ihre Kontaktanfrage hierzu ist kostenlos und unverbindlich; durch das Absenden schließen Sie keinen Versicherungsvertrag ab.

Persönlicher Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihre Anfrage

Kostenlos & unverbindlich

Kontakt ohne Verpflichtung

Ihr Kontaktweg

Telefonisch, per Video oder online

Zeitnahe Rückmeldung

In der Regel binnen eines Werktags

Vereins­rechtsschutz: Woraus ergeben sich die Kosten?

Beim Vereinsrechtsschutz zählen Mitgliederzahl, Risiken, Tarif und gewünschte Ergänzungen zur Preisberechnung. Auch Versicherungssumme und Selbstbeteiligung sind für die individuelle Kalkulation relevant.

Mitglieder und Vereinsrisiken
Halten Sie die aktuelle Mitgliederzahl bereit und beschreiben Sie die Tätigkeiten Ihres Vereins. Beide Angaben helfen, die dem Beitrag zugrunde gelegten Risiken einzuordnen.
Tarif und zusätzliche Bausteine
Der ausgewählte Tarif und ergänzende Bausteine beeinflussen den Preis. Lassen Sie im Angebot aufführen, welche Rechtsbereiche eingeschlossen und welche Ergänzungen separat kalkuliert sind.
Summe und Eigenanteil
Vergleichen Sie die vereinbarte Versicherungssumme und Selbstbeteiligung gemeinsam mit dem Beitrag. Diese Größen gehören zu den vom Versicherer genannten Berechnungsfaktoren.

Der günstigste Beitrag kann auf einem anderen Tarifumfang oder Eigenanteil beruhen. Prüfen Sie deshalb auch die Bedingungen und gegebenenfalls vereinbarte Wartezeiten des Angebots.

Redaktionell geprüft am 5. Oktober 2026.

Vereinsrechtsschutzversicherung: Orientierung

Vereinsrechtsschutzversicherung: Arbeitsstreit, Schadenersatzforderungen, Bußgeldbescheide — Verein und Mitglieder. Dieser Überblick hilft Ihnen, Fragen für ein persönliches Gespräch vorzubereiten.

Vereinsrechtsschutzversicherung: Grundlagen
Worum es geht
Der Vereinsrechtsschutz trägt Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten, wenn Ihr Verein streiten muss oder verklagt wird.
Für wen
Für Vereine mit Angestellten, Veranstaltungen oder eigener Anlage — mitversichert sind Vorstand, Mitglieder und Beschäftigte.
Warum das wichtig ist
Eine Kündigungsschutzklage steht in keinem Haushaltsplan — ohne Deckung zahlen am Ende die Mitgliedsbeiträge den Prozess.
Was versichert ist
Gedeckt sind Arbeits-, Sozial- und Ordnungswidrigkeitenverfahren samt Mediation; eine telefonische Rechtsberatung steht jederzeit offen.

Geltungsbereich

Wo der Vereinsrechtsschutz gilt1

Einen Listenpreis gibt es für den Vereinsrechtsschutz nicht — der Beitrag wird für den einzelnen Verein gerechnet, und woran er hängt, steht am Seitenende unter „Angaben zu dieser Seite". Ausgeschrieben ist dafür der Geltungsbereich, und der entscheidet die Frage, die sich im Verein zuerst stellt: ob ein Turnier jenseits der Grenze noch mitversichert ist.

Quelle:
Allianz.
Umfang:
dargestellte Varianten; kein Vergleich des gesamten Markts.

Europa und Mittelmeer-Anliegerstaaten

Tarif: Vereinsrechtsschutz der Versicherung

Kontakt anfragen
Leistungen und Details ansehen
  • Versicherbar sind nahezu alle eingetragenen Vereine (e. V.) und Verbände, etwa Sport-, Garten-, Musik-, Trachten- und Karnevalsvereine.
  • Mitversichert sind neben dem Verein selbst alle Vereinsmitglieder, der Vorstand, die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie die Angestellten.
  • Zusätzlich wählbar sind die Bausteine Straf-Rechtsschutz und Vermieter-Rechtsschutz.

Erläuterungen zu den Tarifangaben

Geltungsbereich

Wenn dort ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist.

Weltweiter Schutz

Unter bestimmten Voraussetzungen für Rechtsfälle, die während eines Auslandsaufenthalts eintreten.

Kaution

Wird als zinsloses Darlehen gestellt.

Was ein Streit im Verein kostet

Was ein Streit über einen Vereinsbeschluss kostet2

Für den Streit über einen Beschluss gibt es keinen Geldbetrag, an dem sich der Wert bemessen ließe — das Gericht bestimmt ihn nach Ermessen und geht ohne besondere Anhaltspunkte von 5.000 € aus (§ 48 Abs. 2 GKG). Interessant wird es schon beim ersten Ausgang: Auch ein Sieg kostet, wenn beim Unterlegenen nichts zu holen ist.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Voreingestellt sind 5.000 € — der Wert, von dem die Gerichte bei einem Streit ohne Geldbetrag ausgehen, solange nichts für mehr oder weniger spricht. Bei Streit um Beiträge, Vergütungen oder Schadenersatz tritt der tatsächliche Betrag an seine Stelle.

Wie geht das Verfahren aus?

Der Regler, der aus einem Sieg eine Rechnung macht. Wer gegen ein Mitglied gewinnt, hat einen Kostenerstattungsanspruch — und muss ihn erst einmal durchsetzen.

Nach einer umstrittenen Mitgliederversammlung klagt selten nur einer — und gleichgelagerte Verfahren werden trotzdem einzeln abgerechnet.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Was der Verein trägt

647 €

Wie sich ein Verfahren zusammensetzt

  • Anwalt je Seite1.078 €67,8 %
  • Gericht512 €32,2 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Streitwert 5.000 € · Wie geht das Verfahren aus? Der Verein gewinnt · Davon beim Unterlegenen einbringlich 40 % und einer weiteren Angabe

Streitwert
5.000 €
Anwaltskosten je Seite
1.078 €
Gerichtskosten3,0-Gebühr nach Nummer 1210 KV GKG
512 €
Kosten je Verfahren für den Verein
647 €
Wo der Verein mit diesem Streitwert landet
  • Bis 10.000 € Streitwert entscheidet das Amtsgericht — dort darf der Vorstand den Verein selbst vertreten. Das gilt nur, wenn es um Geld oder Geldeswert geht, etwa um Beiträge oder Schadenersatz. Ein Streit über einen Beschluss, der sich nicht in Geld bemessen lässt, gehört unabhängig vom Wert vor das Landgericht, und dort gilt Anwaltszwang. § 23 GVG
  • Der Kostenerstattungsanspruch gegen die unterlegene Seite ist nur so viel wert, wie dort zu holen ist. Gegen ein Mitglied ohne pfändbares Einkommen ist er ein Titel und kein Geld — genau das rechnet der Regler oben. § 91 ZPO
  • Lässt sich der Wert des Streits nicht in Geld bemessen — bei einem Beschluss der Mitgliederversammlung der Normalfall —, bestimmt das Gericht ihn nach Ermessen und geht ohne besondere Anhaltspunkte von 5.000 € aus. Es darf nach Lage des Falls darunter oder darüber gehen, höchstens bis 1 Mio. € (§ 48 Abs. 2 GKG). § 23 RVG

Diese Beträge trägt eine Kasse, die aus Mitgliedsbeiträgen gefüllt wird — und sie fallen an, bevor irgendjemand über Recht und Unrecht entschieden hat. Was ein Vereins-Rechtsschutz abnimmt, sehen wir in zwanzig Minuten gemeinsam durch.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Was ein Sieg wert ist, wenn nichts zu holen ist

Was der Verein trägt (in €)

Davon beim Unterlegenen einbringlich (in %)

Davon beim Unterlegenen einbringlich:40 %Was der Verein trägt:647 €

Diese Linie gilt für den gewonnenen Prozess. Ganz rechts, bei voller Einbringlichkeit, kostet er nichts. Links steht der Fall, den Vereine regelmäßig erleben: Man behält recht und bezahlt es selbst.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Derselbe Streit bei anderem Streitwert

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Unverbindlicher Richtwert: kein Beitrag, Angebot oder Leistungsversprechen.
  • Lässt sich der Wert nicht in Geld bemessen, bestimmt ihn das Gericht nach Ermessen, höchstens mit 1 Mio. € (§ 48 Abs. 2 GKG). Ohne besondere Anhaltspunkte geht es von 5.000 € aus — dem Auffangwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, an dem sich der Bundesgerichtshof für solche Vereinsstreitigkeiten orientiert (Beschluss vom 17.11.2015, II ZB 8/14). Der Regler oben reicht bis 500.000 €, weil die amtliche Gebührentabelle dort endet.
  • Gerechnet ist die erste Instanz mit Urteil, der Verein als beklagte Partei: Die Gerichtskosten schießt das klagende Mitglied vor, und wer verliert, trägt sie. Klagt der Verein selbst, schießt er sie vor, und sie bleiben wie seine Anwaltskosten bei ihm, soweit beim Gegner nichts zu holen ist. Bei einem Vergleich werden die Kosten regelmäßig gegeneinander aufgehoben und die Gerichtskosten geteilt; endet das Verfahren ohne Urteil, ermäßigt sich die Gerichtsgebühr.
  • Die Anwaltsgebühren sind die gesetzlichen nach dem RVG. Eine Vergütungsvereinbarung kann höher liegen.
  • Nicht enthalten ist die Arbeit, die ein solches Verfahren im Ehrenamt bindet — und der Mitgliederschwund, der auf einen Streit in der Versammlung folgt.
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Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Welche Rechtsstreitigkeiten sollte Ihr Vereinsvertrag abdecken?

Vereine schließen Verträge, beschäftigen Menschen und treffen Entscheidungen, die nicht jedem gefallen. Jeder dieser Schritte kann in einem Verfahren enden – und ein Verfahren nimmt keine Rücksicht darauf, was die Vereinskasse dafür vorgesehen hat.

Hintergründe und Beispiele lesen

Mit dem ersten Arbeitsvertrag ändert sich die Rolle des Vereins

Ein Verein, der einen Hausmeister beschäftigt oder eine Trainerin bezahlt, steht arbeitsrechtlich in derselben Rolle wie ein Unternehmen – nur ohne Personalabteilung und ohne Rücklage für Verfahren. Kommt es nach einer Kündigung oder einer Auseinandersetzung um Ansprüche zum Prozess, entstehen Kosten unabhängig davon, wie gut die eigene Position ist: Anwalt, Gericht, gegebenenfalls Sachverständige. Ohne Deckung entscheidet der Vorstand dann nicht nach der Sache, sondern nach dem Risiko für die Kasse – und gibt womöglich nach, wo der Verein im Recht wäre.

Beschlüsse binden – und laden zum Widerspruch ein

Ein Vorstand entscheidet laufend: über Beiträge, Verträge, Ämter, den Einsatz von Übungsleitern. Jede dieser Entscheidungen bindet den Verein – und wer sie nicht hinnehmen will, kann sie zur Rechtsfrage machen. Dazu kommen Verfahren, die der Verein sich nicht aussucht: ein Bußgeldvorwurf nach einer Veranstaltung etwa oder ein Disziplinarverfahren, in dem sich ein Mitglied zu verantworten hat. In beiden Fällen geht es zunächst nicht um Schuld, sondern um Verteidigung – und die beginnt mit einer Rechnung, die jemand tragen muss.

Nicht jeder Streit gehört in einen Gerichtssaal

Die Gegenseite eines Vereinsstreits sitzt oft im selben Ort – manchmal im selben Vereinsheim. Ein durchgefochtener Prozess hinterlässt dann mehr Schaden, als sein Ergebnis wert ist. Deshalb ist der Rechtsschutz mehr als eine Prozessfinanzierung: Auch Mediation und Schlichtung zählen zum Leistungsumfang, und die telefonische Rechtsberatung steht bereit, bevor aus einer Meinungsverschiedenheit ein Verfahren wird. Ohne Deckung wird gerade diese frühe Beratung aus Kostengründen aufgeschoben – und ein Konflikt, der sich klären ließe, wächst sich aus.

Vereinsrechtsschutzversicherung: Ihre Frage

Wählen Sie Ihren Kontaktweg. Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Vereinsrechtsschutz · Frage 1 von 3Dauert etwa eine Minute

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Angaben zu dieser Seite

  1. Deckungswerte: Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Versicherung für den Vereinsrechtsschutz nicht. Der Beitrag hängt vom gewählten Tarif, der Zahl der Mitglieder, den versicherten Risiken, der vereinbarten Versicherungssumme, der Selbstbeteiligung und den Zusatzbausteinen ab. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Versicherung für diese Sparte nicht; er wird einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quelle: Vereinsrechtsschutz
  2. Rechengrundlage: Stand: 26. August 2026. Annahmen und Grenzen: siehe Rechner.Quellen: § 13 RVG · Anlage 1 RVG (VV) · § 34 GKG · Anlage 2 GKG · § 48 GKG · § 23 RVG · § 32 BGB

Vereinsrechtsschutz richtet sich nach den erfassten Vereinsorganen und Rechtsbereichen. Die Vertragsgrenzen ergeben sich aus Wartezeiten, Selbstbehalten und Ausschlüssen und bestimmen, für welche Streitigkeiten Unterstützung vereinbart ist. Die Übersicht gibt Produktmerkmale verkürzt wieder, ist unverbindlich und kein Angebot. Ob ein Antrag angenommen wird, ist individuell zu klären. Maßgeblich sind Ihr persönliches Angebot und die zugehörigen Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters; sie gehen dieser Darstellung in jedem Punkt vor.

Inhaltliche Verantwortung: Hamza Goraya, Betreiber und persönlicher Ansprechpartner.

Redaktionell geändert am . Abruf- und Preisstände stehen bei den jeweiligen Quellen.

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