Der gesetzliche Schutz fragt zuerst, wo der Unfall passiert ist
Die gesetzliche Unfallversicherung ist an die Arbeit gekoppelt: Sie greift beim Arbeitsunfall und auf dem Arbeitsweg. Feierabend, Wochenende und Urlaub liegen außerhalb dieses Rahmens – dort, wo ein erheblicher Teil des Lebens stattfindet. Stürzt jemand abends auf der Kellertreppe, entsteht dieselbe Beeinträchtigung wie bei einem Sturz im Betrieb, nur ohne den gesetzlichen Träger dahinter. Die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung zieht diese Grenze nicht: Sie unterscheidet weder nach Uhrzeit noch nach Anlass oder Land. Für Ihre Beschäftigten schließt sich damit eine Lücke, die vielen erst im Schadenfall bewusst wird.
