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Flusskaskoversicherung – das eigene Binnenschiff absichern
Vor der Schleuse wird es eng, ein Moment Unaufmerksamkeit, der Bug streift die Kammerwand — und aus der Fahrt wird eine Werftzeit mit offenem Ende. Die Flusskaskoversicherung setzt beim Fahrzeug selbst an: beim Schiffskörper samt Ausrüstung und Zubehör, und daneben bei den Sachschäden, für die Sie oder Ihre angestellte Besatzung gegenüber Dritten einstehen müssen. Als Versicherungsnehmer kommen Reedereien in Betracht und ebenso Partikuliere, also Eignerinnen und Eigner, die ihr Binnenschiff selbstständig fahren. Wie weit der Vertrag reicht, entscheidet die Variante: neben der Flusskaskoversicherung führt die Allianz die Flusskasko-Komplett-Versicherung für gewerblich genutzte Fahrzeuge der Binnenschifffahrt und die Flusskaskoversicherung für Fahrgastschiffe. Träger dieses Geschäfts ist die Allianz Esa.
- Für Partikuliere und Reedereien in der Binnenschifffahrt
- Vom Schiffskörper bis zu Maschinen, Technik und Bordinventar
- Transport- und Haftpflichtversicherung als Ergänzung wählbar
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Flusskaskoversicherung
Das Wichtigste im Detail
Das eigene Binnenschiff samt Ausrüstung — vom Gütermotorschiff bis zur Fähre.
Was der Vertrag als Schiff versteht
Die Flusskaskoversicherung stellt auf den Schiffskörper mit seiner Ausrüstung und seinem Zubehör ab. Die Flusskasko-Komplett-Versicherung nimmt die maschinellen Einrichtungen sowie die sonstigen technischen Anlagen und Geräte hinzu; die Allianz hält sie für gewerblich genutzte Fahrzeuge der Binnenschifffahrt bereit — Güter- und Tankmotorschiffe, Fahrgastschiffe und Fähren ebenso wie Flusskreuzfahrtschiffe, Schwimmbagger und Arbeitsboote. Bei Fahrgastschiffen tritt der Bordbetrieb hinzu: Mobiliar und Inventar, die Küchenausstattung bis hinunter zu Geschirr und Besteck, dazu Güter, die zum Verbrauch bestimmt sind, etwa Speisen und Getränke. Welche Fassung passt, entscheidet sich damit weniger am Schiffstyp als daran, wo bei Ihnen der Wert steckt.
Die Gefahren, gegen die es geht
Am Anfang steht der Schifffahrtsunfall — Kollision und Anfahrung, Kentern und Sinken. Dazu kommen Brand, Blitzschlag und Explosion, Einbruchdiebstahl, Beraubung und Vandalismus sowie die Naturgewalten: Sturm und Hagel, Eisgang, Wassermassen, Schneedruck und Lawinen, Erdbeben, Erdfall und Erdrutsch. Für maschinelle Einrichtungen und technische Anlagen erweitert die Komplett-Versicherung diesen Katalog um die Ursachen, an denen Technik tatsächlich ausfällt: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom und Überspannung, Mangel an Wasser, Öl oder Schmierstoff, das Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Zerreißen infolge Fliehkraft, Über- und Unterdruck sowie Frost. Ein Fahrgastschiff ist anders gebaut — Glasflächen und Panoramafenster, Leitungswasser, Kühltechnik für die Gastronomie —, und seine Fassung erweitert den Katalog deshalb um Glasbruch gleich aus welcher Ursache, eindringendes Wasser, Leitungswasser und den Niederbruch der Kühlanlagen.
Haftpflicht, Havarie und die Kosten nach dem Schaden
Über den Schaden am eigenen Schiff hinaus trägt die Flusskaskoversicherung die gesetzliche Haftpflicht der Eignerin oder des Eigners für Sachschäden bei Kollision und Anfahrung, also den Ersatz an Dritte; in der Komplett-Versicherung ist dieselbe Position an unmittelbar navigatorische Maßnahmen im Schiffsverkehr geknüpft. Mitversichert sind ferner die Aufopferung versicherter Gegenstände, die Beiträge zur großen Haverei, die Wrackbeseitigung sowie die Kosten dafür, einen Schaden abzuwenden, zu mindern, zu ermitteln und festzustellen. Zwei Positionen der Grunddeckung sind für die Binnenschifffahrt typisch und werden von außen leicht übersehen: die Sicherheitsleistung, mit der sich ein drohender Arrest nach einer Kollision oder Bergung abwenden lässt, und die Sicherheit gegenüber einer Bank aus einer Schiffshypothek. Bei Fahrgastschiffen rückt an deren Stelle, was eine unterbrochene Fahrt teuer macht: Überstunden, Sonn- und Feiertagszuschläge und die Kosten einer Notfallreparatur. Einschließen lassen sich zusätzlich die persönliche Habe der Besatzung, das Auto an Bord und der Nutzungsverlust nach einem versicherten Schaden; in der Komplett-Versicherung dazu Be- und Entladeschäden, bei Fahrgastschiffen Anlegestege sowie der Ausfall von Mieten und Erträgen.
Die Kaskovarianten im Vergleich
Was in welcher Flusskasko-Variante steckt
Die Allianz stellt ihre drei Kaskovarianten Merkmal für Merkmal nebeneinander: wer sich versichern kann, was Gegenstand des Vertrags ist, welche Gefahren gedeckt sind, was sich zusätzlich einschließen lässt und wo die Deckung endet. Beiträge, Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen stehen dort nicht — die Übersicht beantwortet die Frage nach dem Umfang, nicht die nach dem Preis.
Die Kaskovarianten Merkmal für Merkmal
| Merkmal | Flusskaskoversicherung Grunddeckung | Flusskasko-Komplett-Versicherung Gewerblich genutzte Binnenfahrzeuge | Flusskasko für Fahrgastschiffe Fahrgastschiffe und Fähren |
|---|---|---|---|
| Wer sich versichern kann | Partikuliere, also selbstständige Eignerinnen und Eigner von Binnenschiffen, sowie Reedereien | Partikuliere, also selbstständige Eignerinnen und Eigner von Binnenschiffen, sowie Reedereien | Wer ein Fahrgastschiff oder eine Fähre besitzt oder betreibt und damit Personen auf Binnengewässern befördert |
| Versicherter Gegenstand | Schiffskörper, Ausrüstung und Zubehör | Dazu die maschinellen Einrichtungen sowie die sonstigen technischen Anlagen und Geräte | Dazu Mobiliar und Inventar, die Küchenausstattung bis hin zu Geschirr und Besteck sowie Güter zum Verbrauch, etwa Speisen und Getränke |
| Haftpflicht und Kosten, die mitlaufen Die Positionen unterscheiden sich je Variante im Zuschnitt; die Übersicht der Allianz führt sie getrennt auf. | Gesetzliche Sachschadenhaftpflicht der Eignerin oder des Eigners bei Kollision und Anfahrung (Ersatz an Dritte); Aufopferung versicherter Gegenstände; Beiträge zur großen Haverei; Wrackbeseitigung; Abwendung, Minderung, Ermittlung und Feststellung eines Schadens; Sicherheitsleistung gegen einen drohenden Arrest, etwa nach Kollision oder Bergung; Sicherheit gegenüber einer Bank aus einer Schiffshypothek | Gesetzliche Sachschadenhaftpflicht gegenüber Dritten aus unmittelbar navigatorischen Maßnahmen im Schiffsverkehr; Aufopferung versicherter Gegenstände; Havarie-Grosse-Beiträge; Wrackbeseitigung; Abwendung, Minderung, Ermittlung und Feststellung des Schadens | Bestimmte Haftpflichtansprüche und Kosten: gesetzliche Sachschadenhaftpflicht der Eignerin oder des Eigners bei Kollision und Anfahrung; Beiträge zur großen Haverei; Wrackbeseitigung; Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge; Notfallreparatur; Schadenminderung und Schadenfeststellung |
| Versicherte Gefahren | Schifffahrtsunfall, etwa Kollision, Anfahrung, Kentern und Sinken; Brand, Blitzschlag, Explosion; Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus; Naturgewalten: Sturm, Hagel, Eisgang, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Wassermassen, Schneedruck, Lawinen | Ergänzend für maschinelle Einrichtungen sowie technische Anlagen und Geräte: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter; Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; Kurzschluss, Überstrom, Überspannung; Wasser-, Öl- oder Schmierstoffmangel; Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen; Zerreißen infolge Fliehkraft; Über- oder Unterdruck; Frost | Ergänzend Glasbruch gleich aus welcher Ursache, eindringendes Wasser, Leitungswasser, Niederbruch der Kühlanlagen; für Maschinen und Technik dieselben ergänzenden Gefahren wie in der Komplett-Versicherung |
| Optional einschließbar | Persönliche Habe der Besatzung (Mannschaftseffekten), Auto an Bord, Nutzungsverlust infolge eines versicherten Schadens | Mannschaftseffekten, Auto an Bord, Nutzungsverlust, Be- und Entladeschäden | Anlegestege, Effekten der Schiffsbesatzung, Ausfall von Mieten und Erträgen (Betriebsausfall) |
| Nicht versichert Für die Komplett-Versicherung und für Fahrgastschiffe verweist die Übersicht der Allianz auf den Katalog der Flusskaskoversicherung, ohne ihn zu wiederholen. | Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers; Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Kernenergie; Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, Alter, Rost, Korrosion, Kavitation; normaler Regen, üblicher Schneefall | Verweis auf den Katalog der Flusskaskoversicherung | Verweis auf den Katalog der Flusskaskoversicherung |
- Versicherungsumfang und Versicherungssummen nennt die Allianz auf der Produktseite nicht; beide stehen im Versicherungsvertrag und in den Versicherungsbedingungen.
- Für Fahrgastschiffe besteht die Option auf Höherversicherung: Wird nach einem Totalschaden Ersatz beschafft, wird über die Kaskoversicherungssumme hinaus entschädigt. Eine Grenze, Quote oder Frist nennt die Allianz dafür nicht.
- Die Transport- und Haftpflichtversicherung lässt sich zu jeder der drei Varianten abschließen — mit Schutz gegen die finanziellen Folgen verursachter Sach- und Personenschäden, der Betriebshaftpflicht aus dem Schiffsbetrieb, der Kollisionshaftpflicht im Anschluss an die Kasko, der Frachtführerhaftpflicht, Umweltschadenversicherung und Umwelthaftpflicht sowie Wrackbeseitigungskosten im Anschluss an die Kasko. Gefahrgutschiffe sind von der Aufzählung der versicherbaren Fahrzeuge ausgenommen.
Angaben aus der öffentlichen Produktdarstellung der Allianz zur Flusskasko, abgerufen am 22.08.2026. Wiedergegeben ist, was die Allianz dort Merkmal für Merkmal nebeneinanderstellt; Beiträge, Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen nennt sie für keine der Varianten. Träger dieses Geschäfts ist die Allianz Esa. Verbindlich sind allein der Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 22. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.
Quelle: Allianz Flusskasko
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Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Die Grenzen dieser Deckung liegen an drei Stellen: beim Zustand des Schiffes, bei der Ursache des Ereignisses und beim Verhalten des Versicherungsnehmers. Die Allianz schreibt sie bei der Flusskaskoversicherung aus und verweist für die beiden anderen Varianten auf denselben Katalog.
- Wer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, hat ihn nicht versichert.
- Was dem Schiff über die Jahre zusetzt, ist kein versichertes Ereignis: Alter und Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch ebenso wenig wie Rost, Korrosion oder Kavitation.
- Normaler Regen und üblicher Schneefall gehören nicht zu den versicherten Naturgewalten — anders als Sturm, Hagel, Eisgang, Wassermassen, Schneedruck und Lawinen, die ausdrücklich genannt sind.
- Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus und Kernenergie als Ursache bleiben außen vor.
- Die Aufzählung der Fahrzeuge, für die sich die ergänzende Transport- und Haftpflichtversicherung abschließen lässt, nimmt Gefahrgutschiffe ausdrücklich aus.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
Unter dem versicherten Gegenstand der Kaskovarianten führt die Allianz die Ladung nicht auf. Wer seine Güter als Versender absichern will, findet das in der Warentransportversicherung, die den Wasserweg ausdrücklich mit erfasst.
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Häufige Fragen
Ist die geladene Ware über die Flusskasko mitversichert?
In der Vergleichsübersicht der Allianz taucht die Ladung unter dem versicherten Gegenstand der drei Kaskovarianten nicht auf — dort stehen Schiff, Ausrüstung, Maschinen und Bordinventar. Die transportierte Ladung nennt die Allianz erst bei der Transport- und Haftpflichtversicherung, die den gewerblichen Betrieb des Schiffes abdeckt. Für die Güter selbst als Ihr Eigentum auf dem Transportweg ist die Warentransportversicherung der eigene Vertrag, und für Ihre Haftung als Frachtführer gegenüber dem Auftraggeber steckt die Frachtführerhaftpflicht in der Transport- und Haftpflichtversicherung. Mein Schiff, fremde Güter, meine Haftung für fremde Güter — das sind drei Fragen, die in verschiedenen Verträgen beantwortet werden. Wir gehen sie anhand Ihrer typischen Fahrten durch, bevor irgendetwas gezeichnet wird.
Wozu die Transport- und Haftpflichtversicherung, wenn die Kasko schon Haftpflicht enthält?
Die Kaskodeckung enthält die Haftpflicht der Eignerin oder des Eigners für Sachschäden — bei Kollision und Anfahrung, in der Komplett-Versicherung aus navigatorischen Maßnahmen im Schiffsverkehr. Personenschäden nennt die Allianz dort nicht. Die Transport- und Haftpflichtversicherung ist genau darauf angelegt: Sie sichert gegen die finanziellen Folgen verursachter Sach- und Personenschäden ab, deckt die Betriebshaftpflicht aus dem Betrieb des versicherten Schiffes, führt die Kollisionshaftpflicht im Anschluss an die Kaskoversicherung fort und schließt die Frachtführerhaftpflicht ein. Umweltschadenversicherung und Umwelthaftpflicht sind enthalten, Wrackbeseitigungskosten ebenfalls im Anschluss an die Kasko. Sie lässt sich zu jeder der drei Kaskovarianten abschließen; in der Aufzählung der versicherbaren Fahrzeuge sind Gefahrgutschiffe allerdings ausdrücklich ausgenommen. Wer Gefahrgut fährt, sollte das im ersten Gespräch sagen — dann suchen wir von Anfang an einen anderen Weg.
Flusskasko, Komplett-Versicherung oder die Fassung für Fahrgastschiffe — woran entscheidet sich das?
An der Frage, was bei Ihnen ausfällt, wenn etwas passiert. Steckt Ihr Risiko im Schiffskörper, deckt die Flusskaskoversicherung es ab. Hängt der Betrieb an Maschinen, technischen Anlagen und Geräten, ist die Komplett-Versicherung zugeschnitten, weil sie für diese Teile auch die typischen Technikursachen einschließt — vom Bedienungsfehler über Kurzschluss und Schmierstoffmangel bis zum Frost. Befördern Sie Personen, kommt der Bordbetrieb hinzu: Gastronomie, Küche, Inventar und die bauliche Eigenart mit Panoramaverglasung, Leitungswasser und Kühltechnik. Nur bei dieser Fassung führt die Allianz Glasbruch gleich aus welcher Ursache und den Niederbruch der Kühlanlagen auf. Die Entscheidung fällt also nicht am Schiffstyp allein, sondern an Ihrem Betriebsablauf.
Was kostet eine Flusskaskoversicherung?
Das wird je Schiff entschieden: Üblicherweise fließen Typ, Alter und Wert des Fahrzeugs samt Ausrüstung ein, dazu das Fahrtgebiet und die gewählte Variante — von der reinen Kaskodeckung über die Komplettlösung bis zum Tarif für Fahrgastschiffe. Mit Schiffsdaten und Einsatzprofil bereiten wir die Anfrage an die Allianz Esa vor und begleiten Sie bis zum gerechneten Angebot.
Was passiert, wenn das Schiff ein Totalschaden ist?
Dass die Kaskoversicherungssumme dabei die Grenze markiert, sagt die Allianz indirekt selbst: Für Fahrgastschiffe bietet sie eine Option auf Höherversicherung an, mit der bei einer Ersatzbeschaffung nach einem Totalschaden über diese Summe hinaus entschädigt wird. Wie hoch die Summe anzusetzen ist, nennt sie öffentlich nicht — Versicherungsumfang und Versicherungssummen stehen im Versicherungsvertrag und in den Versicherungsbedingungen. Damit ist die Höhe der Summe die Entscheidung, die vor dem Abschluss fällt und nicht danach. Was Ihr Schiff im Ernstfall kosten würde, rechnen wir deshalb mit Ihnen durch, statt eine Summe zu setzen und sie über Jahre unangetastet im Vertrag stehen zu lassen. Was im Einzelfall gilt, steht in Ihrem Vertrag.
Havarie auf der Wasserstraße — welche Pflichten haben wir sofort?
Nach der Sicherung von Besatzung und Schiff gehören drei Dinge zusammen: die Meldungen an die zuständigen Stellen entsprechend den schifffahrtsrechtlichen Pflichten, die unverzügliche Anzeige beim Versicherer und die Beweissicherung an Bord — Schäden fotografieren, Fahrtdaten und Protokolle sichern, den Hergang festhalten, solange die Erinnerung frisch ist. Bergung und Reparatur stimmen Sie mit dem Versicherer ab; bei größeren Havarien kommt ein Sachverständiger an Bord.
Für welche Gewässer gilt die Kaskodeckung?
Für das vereinbarte Fahrtgebiet: Der Vertrag beschreibt, auf welchen Binnenwasserstraßen und Revieren das Schiff eingesetzt werden darf — wer dauerhaft andere Strecken fährt als vereinbart, gefährdet den Schutz. Ändert sich das Einsatzgebiet, etwa durch neue Aufträge oder Charterverhältnisse, gehört das vor der ersten Fahrt in den Vertrag. Nennen Sie uns Ihre Reviere und geplanten Routen; das Fahrtgebiet wird dann passend zugeschnitten.
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