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Firmen & Gewerbe

Fluss­kasko­versicherung im Überblick

Das eigene Binnenschiff absichern

Nach einem Zusammenstoß liegt das Schiff auf der Werft, und niemand weiß, wie lange; dazu kommen die Forderungen der anderen Beteiligten. Die Flusskaskoversicherung deckt Schiffskörper, Ausrüstung und Zubehör – dazu die Sachschäden Dritter bei Kollision und Anfahrung, für die Sie oder Ihre angestellte Besatzung einstehen. Für Reedereien ebenso wie für Partikuliere.

  • Für Partikuliere und Reedereien in der Binnenschifffahrt
  • Vom Schiffskörper bis zu Maschinen, Technik und Bordinventar
  • Transport- und Haftpflichtversicherung als Ergänzung wählbar
Luftaufnahme zweier Binnenschiffe auf einem Fluss zwischen bewaldetem Ufer und Industrieanlagen

Beispiel: Leck nach einer Anfahrung

900.000 € Schiffswert

Schaden am Schiff
360.000 €
Bergung und Wrackbeseitigung
270.000 €
90 Tage ohne Fahrt
198.000 €
Ohne Kasko tragen Sie
828.000 €

*Ein Güterschiff schlägt nach einer Anfahrung leck und muss gehoben werden. Beschädigt sind 40 % des Schiffs; dazu kommen 150.000 € für Bergung und Hebung, 120.000 € für die Wrackbeseitigung und 90 Tage ohne Fahrt zu 2.200 € Deckungsbeitrag — die Vorgabewerte des Rechners weiter unten. Über die Beseitigung entscheidet nicht der Eigner: Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt kann sie anordnen und die Kosten dem Verantwortlichen auferlegen (§ 28 Abs. 3 WaStrG). Die Wrackbeseitigung nennt die Versicherung in allen drei Kaskovarianten als mitversichert, den Nutzungsverlust dagegen nur als Einschluss; Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen veröffentlicht sie für keine Variante.

Flusskaskoversicherung: auf einen Blick

Worum es geht
Das eigene Binnenschiff samt Ausrüstung — vom Gütermotorschiff bis zur Fähre.
Worauf es ankommt
Benennen Sie Schiff, Ausrüstung und Fahrtgebiet. Versicherte Beschädigungen, Kollisionen und Bergungskosten sind anhand der vereinbarten Bedingungen, Selbstbehalte und Ausschlüsse zu prüfen.
Ihr nächster Schritt
Beschreiben Sie Binnenschiff, Ausrüstung und Fahrtgebiet. Besprechen Sie die vorgesehenen Einsätze sowie Fragen zu Beschädigungen, Kollisionen und Bergungskosten. Ihre Kontaktanfrage hierzu ist kostenlos und unverbindlich; durch das Absenden schließen Sie keinen Versicherungsvertrag ab.

Persönlicher Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihre Anfrage

Kostenlos & unverbindlich

Kontakt ohne Verpflichtung

Ihr Kontaktweg

Telefonisch, per Video oder online

Zeitnahe Rückmeldung

In der Regel binnen eines Werktags

Fluss­kasko: Wie werden Angebote vergleichbar?

Für die Flusskasko gibt es verschiedene Produktvarianten und Ergänzungen. Ein belastbarer Preisvergleich braucht deshalb eine einheitliche Beschreibung des Schiffs und der gewünschten Absicherung.

Schiff und zugehörige Ausrüstung
Welche Schiffsteile und Ausrüstungsgegenstände sind erfasst? Stellen Sie eine gemeinsame Bestandsbeschreibung bereit und lassen Sie die angesetzten Versicherungssummen im Angebot erläutern.
Gewählte Produktvariante
Welche Variante passt zur Verwendung Ihres Schiffs? Vergleichen Sie Angebote zur Flusskasko, Komplettvariante oder Fahrgastschiffvariante nach Prüfung der jeweils enthaltenen Leistungen.
Zusätzliche Absicherungen
Welche Maschinenrisiken enthält die Variante, und wünschen Sie Schutz bei Nutzungsausfall? Fragen Sie nach enthaltenen Leistungen und dem Beitrag für gewünschte Ergänzungen.

Der Umfang der Schiffskasko und ihre Versicherungssummen ergeben sich aus dem Vertrag. Die Produktübersicht bietet keine allgemeine Preisformel für Ihr Schiff.

Redaktionell geprüft am 5. Oktober 2026.

Flusskaskoversicherung: Orientierung

Flusskaskoversicherung: Das eigene Binnenschiff samt Ausrüstung — vom Gütermotorschiff bis zur Fähre. Dieser Überblick hilft Ihnen, Fragen für ein persönliches Gespräch vorzubereiten.

Flusskaskoversicherung: Grundlagen
Worum es geht
Die Flusskaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Binnenschiff — Schiffskörper, Ausrüstung und Zubehör, je nach Variante auch Maschinen und Bordinventar.
Für wen
Für Reedereien und Partikuliere — Eigner, die ihr Schiff selbst fahren — vom Gütermotorschiff bis zum Fahrgastschiff.
Warum das wichtig ist
Eine Kollision vor der Schleuse bedeutet Werftzeit mit offenem Ende — und daneben Forderungen Dritter, für die Sie als Eigner einstehen.
Was versichert ist
Gedeckt sind Schifffahrtsunfall, Feuer, Einbruch und Naturgewalten sowie die Haftung für Sachschäden bei Kollision; mehr Umfang bietet die Komplett-Variante.

Die Kaskovarianten im Vergleich

Was in welcher Flusskasko-Variante steckt1

Hinweise zum Vergleich lesen

Die Versicherung stellt ihre drei Kaskovarianten Merkmal für Merkmal nebeneinander: wer sich versichern kann, was Gegenstand des Vertrags ist, welche Gefahren gedeckt sind, was sich zusätzlich einschließen lässt und wo die Deckung endet. Beiträge, Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen stehen dort nicht — die Übersicht beantwortet die Frage nach dem Umfang, nicht die nach dem Preis.

Quelle:
Allianz.
Umfang:
dargestellte Varianten; kein Vergleich des gesamten Markts.

Die Kaskovarianten Merkmal für Merkmal

Eine von 3 Spalten in der Übersicht hervorheben

Die Kaskovarianten Merkmal für Merkmal4 von 6 Merkmalen anders als in Flusskasko-Komplett-Versicherung.4 von 6 Merkmalen anders als in Flusskaskoversicherung.5 von 6 Merkmalen anders als in Flusskasko-Komplett-Versicherung.

Die Kaskovarianten Merkmal für Merkmal
MerkmalFlusskaskoversicherungGrunddeckungFlusskasko-Komplett-VersicherungGewerblich genutzte BinnenfahrzeugeFlusskasko für FahrgastschiffeFahrgastschiffe und Fähren
Wer sich versichern kannPartikuliere, also selbstständige Eignerinnen und Eigner von Binnenschiffen, sowie ReedereienPartikuliere, also selbstständige Eignerinnen und Eigner von Binnenschiffen, sowie ReedereienWer ein Fahrgastschiff oder eine Fähre besitzt oder betreibt und damit Personen auf Binnengewässern befördert
Versicherter GegenstandSchiffskörper, Ausrüstung und ZubehörDazu die maschinellen Einrichtungen sowie die sonstigen technischen Anlagen und GeräteDazu Mobiliar und Inventar, die Küchenausstattung bis hin zu Geschirr und Besteck sowie Güter zum Verbrauch, etwa Speisen und Getränke
Haftpflicht und Kosten, die mitlaufenErläuterung zu Haftpflicht und Kosten, die mitlaufenGesetzliche Sachschadenhaftpflicht der Eignerin oder des Eigners bei Kollision und Anfahrung (Ersatz an Dritte); Aufopferung versicherter Gegenstände; Beiträge zur großen Haverei; Wrackbeseitigung; Abwendung, Minderung, Ermittlung und Feststellung eines Schadens; Sicherheitsleistung gegen einen drohenden Arrest, etwa nach Kollision oder Bergung; Sicherheit gegenüber einer Bank aus einer SchiffshypothekGesetzliche Sachschadenhaftpflicht gegenüber Dritten aus unmittelbar navigatorischen Maßnahmen im Schiffsverkehr; Aufopferung versicherter Gegenstände; Havarie-Grosse-Beiträge; Wrackbeseitigung; Abwendung, Minderung, Ermittlung und Feststellung des SchadensBestimmte Haftpflichtansprüche und Kosten: gesetzliche Sachschadenhaftpflicht der Eignerin oder des Eigners bei Kollision und Anfahrung; Beiträge zur großen Haverei; Wrackbeseitigung; Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge; Notfallreparatur; Schadenminderung und Schadenfeststellung
Versicherte GefahrenSchifffahrtsunfall, etwa Kollision, Anfahrung, Kentern und Sinken; Brand, Blitzschlag, Explosion; Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus; Naturgewalten: Sturm, Hagel, Eisgang, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Wassermassen, Schneedruck, LawinenErgänzend für maschinelle Einrichtungen sowie technische Anlagen und Geräte: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter; Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler; Kurzschluss, Überstrom, Überspannung; Wasser-, Öl- oder Schmierstoffmangel; Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen; Zerreißen infolge Fliehkraft; Über- oder Unterdruck; FrostErgänzend Glasbruch gleich aus welcher Ursache, eindringendes Wasser, Leitungswasser, Niederbruch der Kühlanlagen; für Maschinen und Technik dieselben ergänzenden Gefahren wie in der Komplett-Versicherung
Optional einschließbarPersönliche Habe der Besatzung (Mannschaftseffekten), Auto an Bord, Nutzungsverlust infolge eines versicherten SchadensMannschaftseffekten, Auto an Bord, Nutzungsverlust, Be- und EntladeschädenAnlegestege, Effekten der Schiffsbesatzung, Ausfall von Mieten und Erträgen (Betriebsausfall)
Nicht versichertErläuterung zu Nicht versichertGemeinsame Ausschlüsse für Nicht versichert: FlusskaskoversicherungGemeinsame Ausschlüsse für Nicht versichert: Flusskasko-Komplett-VersicherungGemeinsame Ausschlüsse für Nicht versichert: Flusskasko für Fahrgastschiffe

Nicht versichert: Flusskaskoversicherung · Flusskasko-Komplett-Versicherung · Flusskasko für Fahrgastschiffe

Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers; Krieg, Bürgerkrieg, Terrorismus, Kernenergie; Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, Alter, Rost, Korrosion, Kavitation; normaler Regen, üblicher Schneefall

  • Versicherungsumfang und Versicherungssummen nennt die Versicherung auf der Produktseite nicht; beide stehen im Versicherungsvertrag und in den Versicherungsbedingungen.
  • Für Fahrgastschiffe besteht die Option auf Höherversicherung: Wird nach einem Totalschaden Ersatz beschafft, wird über die Kaskoversicherungssumme hinaus entschädigt. Eine Grenze, Quote oder Frist nennt die Versicherung dafür nicht.
  • Die Transport- und Haftpflichtversicherung lässt sich zu jeder der drei Varianten abschließen — mit Schutz gegen die finanziellen Folgen verursachter Sach- und Personenschäden, der Betriebshaftpflicht aus dem Schiffsbetrieb, der Kollisionshaftpflicht im Anschluss an die Kasko, der Frachtführerhaftpflicht, Umweltschadenversicherung und Umwelthaftpflicht sowie Wrackbeseitigungskosten im Anschluss an die Kasko. Gefahrgutschiffe sind von der Aufzählung der versicherbaren Fahrzeuge ausgenommen.

Erläuterungen zu den Tarifangaben

Haftpflicht und Kosten, die mitlaufen

Die Positionen unterscheiden sich je Variante im Zuschnitt; die Übersicht der Versicherung führt sie getrennt auf.

Nicht versichert

Für die Komplett-Versicherung und für Fahrgastschiffe verweist die Übersicht der Versicherung auf den Katalog der Flusskaskoversicherung, ohne ihn zu wiederholen.

Was eine Havarie kostet

Was eine Havarie auf dem Wasser kostet2

Ein havariertes Schiff kann man wirtschaftlich abschreiben — liegen lassen kann man es nicht. Die Beseitigung wird angeordnet, und die Kosten trägt der Verantwortliche: gerade dann, wenn das Schiff selbst nichts mehr wert ist.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Schwimmkran, Taucher, Sperrung der Fahrrinne, Ölsperre.

Fällt auch dann an, wenn das Schiff selbst abgeschrieben ist — deshalb steht dieser Posten getrennt und nicht im Kaskoschaden.

Bergung, Werftliegezeit, Besichtigung, Wiederinbetriebnahme.

Was das Schiff an einem normalen Fahrtag erwirtschaftet, abzüglich der ersparten Kosten.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Kosten dieser Havarie

828.000 €

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

  • Schiff360.000 €43,5 %
  • Bergung150.000 €18,1 %
  • Wrack120.000 €14,5 %
  • Ausfall198.000 €23,9 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Wert des Schiffs 900.000 € · Beschädigter Anteil 40 % · Bergung und Hebung 150.000 € und 3 weiteren Angaben

Schaden am Schiff
360.000 €
Bergung und Hebung
150.000 €
Wrackbeseitigung
120.000 €
Ausfall des Schiffs
198.000 €

Bergung und Wrackbeseitigung übersteigen bei älteren Schiffen regelmäßig den Wert des Schiffs selbst. Ob Ihre Deckung diese Posten mitträgt, sehen wir in zwanzig Minuten gemeinsam durch.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wie die Kosten mit der Liegezeit steigen

Kosten dieser Havarie (in €)

Ausfall des Schiffs (Tage)

Ausfall des Schiffs:90 TageKosten dieser Havarie:828.000 €

Die Linie startet hoch — Bergung und Wrackbeseitigung fallen sofort an. Was danach kommt, ist reine Zeit: Werftplätze und Besichtigungstermine bestimmen die Dauer, nicht die Höhe des Schadens.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Dieselbe Havarie, ein anderes Ausmaß

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Unverbindlicher Richtwert: kein Beitrag, Angebot oder Leistungsversprechen.
  • Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt kann strompolizeiliche Verfügungen erlassen und, wenn der Verantwortliche nicht erreichbar ist oder nicht handelt, die erforderlichen Maßnahmen selbst durchführen und die Kosten auferlegen (§ 28 Abs. 3 WaStrG).
  • Nicht enthalten ist der Schaden an der Ladung: Versichert sind Schiff, Ausrüstung, Maschinen und Bordinventar. Für fremde Güter an Bord greift die Transport- und Haftpflichtversicherung der Binnenschifffahrt mit der Frachtführerhaftpflicht, für eigene Güter die Warentransportversicherung.
  • Nicht enthalten sind Beiträge zur Großen Haverei, Umweltschäden durch austretende Betriebsstoffe und Ansprüche Dritter, deren Fahrten durch die Sperrung der Fahrrinne ausfallen.
  • Der Deckungsbeitrag je Tag ist Ihre Eingabe. Charterraten und Frachtsätze schwanken mit Wasserstand und Saison; eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht.
Kontakt anfragen

Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Schiffswert, Kollision und Liegeplatzrisiken prüfen

Ein Binnenschiff ist Arbeitsplatz, Transportmittel und Betriebsvermögen in einem Rumpf. Wird es beschädigt, steht nicht ein Teil des Betriebs still, sondern der ganze – und neben der Werftrechnung melden sich oft auch Geschädigte mit eigenen Forderungen.

Hintergründe und Beispiele lesen

Für Partikuliere steht alles auf einem Schiff

Wer das eigene Schiff selbst fährt, hat Betrieb, Arbeitsgerät und Vermögen an derselben Stelle gebündelt. Ein Schaden am Schiffskörper trifft deshalb keine Randposition, sondern die Grundlage des Ganzen: Solange das Schiff in der Werft liegt, verdient es nichts, während die Instandsetzung Geld kostet – und wie lange das dauert, weiß am Tag des Schadens niemand. Ohne Kaskodeckung wären Reparatur und Stillstand aus der eigenen Substanz zu tragen. Die Flusskasko setzt darum unmittelbar am Fahrzeug an: am Schiffskörper mit Ausrüstung und Zubehör.

Eine Kollision erzeugt Forderungen in beide Richtungen

Nach einer Anfahrung ist der eigene Rumpf nur die eine Seite der Rechnung. Auf der anderen stehen Sachschäden Dritter, für die Sie als Eignerin oder Eigner einzustehen haben. Dazu kommen Posten, die es in dieser Form nur auf dem Wasser gibt: Beiträge zur großen Haverei, die Beseitigung eines Wracks – und die Sicherheitsleistung, wenn nach einer Kollision oder Bergung ein Arrest des Schiffes droht. Gerade dieser letzte Punkt wird im Alltag selten bedacht: Ein festgehaltenes Schiff verdient nichts, und die geforderte Sicherheit muss kurzfristig aufgebracht werden.

Auch am Liegeplatz ist das Schiff nicht in Sicherheit

Die Annahme, vorsichtige Fahrt genüge als Schutz, übersieht die Gefahren, die kein Fahrverhalten steuert: Sturm und Hagel, Eisgang, Wassermassen, Schneedruck – Ereignisse, die das Schiff am Liegeplatz genauso treffen wie in Fahrt. Hinzu kommen Einbruchdiebstahl und Vandalismus in den Stunden, in denen niemand an Bord ist. Ein Binnenschiff lässt sich nicht unterstellen; es liegt im Freien, das ganze Jahr, oft an wechselnden Plätzen. Die Kaskodeckung nimmt diese Seite des Risikos mit auf – die, gegen die Erfahrung und Können nichts ausrichten.

Wo der Wert steckt, entscheidet über die Variante

Maschinen fallen selten durch eine Kollision aus, sondern durch das, was im laufenden Betrieb passiert: einen Bedienungsfehler, einen Kurzschluss, fehlenden Schmierstoff, versagende Regeltechnik. Auf einem Fahrgastschiff wiederum steckt viel Wert in Verglasung, Küche und Kühltechnik, und eine unterbrochene Fahrt zieht Zuschläge und Notfallreparaturen nach sich. Für diese unterschiedlichen Lagen führt die Versicherung neben der Grunddeckung eigene Varianten. Die Frage vor dem Abschluss ist deshalb nicht nur, ob eine Kasko sinnvoll ist, sondern welche Werte an Bord einen Ausfall teuer machen – daran bemisst sich der passende Zuschnitt.

Flusskaskoversicherung: Ihre Frage

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Angaben zu dieser Seite

  1. Tarifvergleich: Angaben aus der öffentlichen Produktdarstellung der Versicherung zur Flusskasko, abgerufen am 22.08.2026. Wiedergegeben ist, was die Versicherung dort Merkmal für Merkmal nebeneinanderstellt; Beiträge, Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen nennt sie für keine der Varianten. Träger dieses Geschäfts ist die Versicherung. Verbindlich sind allein der Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 22. August 2026.Quelle: Flusskasko
  2. Rechengrundlage: Stand: 26. August 2026. Annahmen und Grenzen: siehe Rechner.Quelle: § 28 WaStrG

Die Flusskaskoversicherung richtet sich nach dem vereinbarten Schiff, seiner Ausrüstung und Nutzung. Beschädigungen, Bergungskosten und Selbstbehalte sind für das jeweilige Fahrtgebiet zu prüfen. Die Übersicht gibt Produktmerkmale verkürzt wieder, ist unverbindlich und kein Angebot. Ob ein Antrag angenommen wird, ist individuell zu klären. Maßgeblich sind Ihr persönliches Angebot und die zugehörigen Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters; sie gehen dieser Darstellung in jedem Punkt vor.

Inhaltliche Verantwortung: Hamza Goraya, Betreiber und persönlicher Ansprechpartner.

Redaktionell geändert am . Abruf- und Preisstände stehen bei den jeweiligen Quellen.

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