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Unfallversicherung für Vereine – Schutz für Mitglieder und Ehrenamt
Beim Training verdreht sich ein Spieler das Knie. Es folgen eine Operation, Wochen der Rehabilitation und Therapien, für die niemand aufkommt. Denn ein Unfall im Vereinssport ist kein Arbeitsunfall — die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Arbeits- und Wegeunfällen und greift hier nicht. Die Gruppen-Unfallversicherung für Vereine schließt genau diese Lücke: Sie sichert die Mitglieder — aktive wie passive —, Angestellte und alle neben- oder ehrenamtlich Tätigen bei Vereinsaktivitäten und Veranstaltungen ab, ebenso auf dem unmittelbaren Weg dorthin und zurück. Im Ernstfall steht zusätzlich eine persönliche Unfallberatung bereit, die Termine, Hilfsmittel und Rücktransporte organisiert.
- Aktive, passive und ehrenamtliche Mitglieder
- Kapitalzahlung bei unfallbedingter Invalidität
- Persönliche Unfallberatung rund um die Uhr
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0176 66835895 · Mo–Fr 9–18 Uhr
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Unfallversicherung für Vereine
Das Wichtigste im Detail
Mitglieder, Helfer und Gäste bei Training, Fahrt und Fest.
Invaliditätsleistung und Hilfsmittel
Bleibt nach einem Unfall eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung zurück, leistet die Allianz die Invaliditätsleistung, die für das betroffene Mitglied im Vertrag steht: eine Summe, einmal ausgezahlt, deren Höhe sich aus dem Invaliditätsgrad und dem gewählten Tarif ergibt. Braucht jemand danach ein Hilfsmittel, eine Prothese etwa, so besorgt die Allianz es und trägt die Kosten bis zur Höhe der dafür abgeschlossenen Deckung — soweit kein Sozialversicherungsträger dafür einsteht oder nur einen Teil davon trägt. Diese einmalige Zahlung ist das, was am Ende einen Wohnungsumbau oder eine berufliche Neuorientierung finanziert.
Persönliche Unfallberatung
Die Allianz hält für den Schadenfall eine persönliche Unfallberatung bereit, besetzt mit medizinisch geschultem Personal, erreichbar an jedem Tag der Woche und zu jeder Tageszeit. Die Beraterinnen und Berater helfen dabei, den Schaden zu melden und den Fall abzuwickeln, stimmen Termine mit passenden Fachärztinnen und Fachärzten ab, besorgen Hilfsmittel wie einen Rollstuhl und kümmern sich um den Rücktransport, wenn sich der Unfall im Ausland ereignet hat. Für einen ehrenamtlichen Vorstand, der so etwas zum ersten Mal erlebt, ist diese Begleitung oft wichtiger als die Leistungshöhe.
Rettung, Transport und wählbare Bausteine
Muss jemand gesucht, gerettet, geborgen oder transportiert werden, trägt die Versicherung diese Kosten, soweit kein anderer Kostenträger dafür einsteht — bei einer Bergwanderung mit Einsatz der Bergwacht oft der größte Einzelposten. Stirbt ein Mitglied im Ausland an den Folgen eines Unfalls, kommt die Allianz für die Rückführung an den letzten Wohnort auf; auf Wunsch wird stattdessen vor Ort bestattet. Zusätzlich vereinbaren lassen sich eine Todesfallleistung, ein Krankenhaustagegeld und der Baustein „Wieder-Fit“ für Therapien, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht bezahlt.
Deckung
Was die Gruppen-Unfallversicherung abdeckt
Die Leistungshöhe hängt an den vereinbarten Versicherungssummen und am gewählten Tarif. Eine Grenze nennt die Allianz für die Gruppen-Unfallversicherung ausdrücklich, die übrigen Positionen zeigen, worüber im Vertrag zu sprechen ist.
| Leistung | Gruppen-Unfallversicherung für Vereine |
|---|---|
| Kosmetische Operationen und unfallbedingte Zahnschäden Abhängig von der gewählten Absicherung und nur, solange kein anderer Kostenträger einsteht. | bis 100.000 € |
| Invaliditätsleistung Einmalige Kapitalzahlung nach dem Grad der Invalidität und dem gewählten Tarif. | nach vereinbarter Versicherungssumme |
| Such-, Rettungs- und Transportkosten Soweit kein anderer Kostenträger einsteht; einschließlich Rückführung oder Bestattung nach einem Unfalltod im Ausland. | im Leistungsumfang enthalten |
| Persönliche Unfallberatung Medizinisch geschulte Beraterinnen und Berater, erreichbar an sieben Tagen in der Woche. | rund um die Uhr |
| Geltungsbereich Für Unfälle im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit. | weltweit |
- Optional vereinbar sind eine Todesfallleistung, ein Krankenhaustagegeld und der Baustein „Wieder-Fit“ für Therapien, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht übernimmt.
- Versicherbar sind eingetragene Vereine und Verbände, darunter Sport- und Musikvereine sowie Freiwillige Feuerwehren.
- Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Verein Mitgliederlisten führt und darin aktive und passive Mitglieder strikt trennt.
Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz für die Gruppen-Unfallversicherung für Vereine nicht. Der Beitrag hängt von der Art des Vereins, der Zahl der Mitglieder und den gewünschten Versicherungssummen ab. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.
Quelle: Allianz Unfallversicherung für Vereine
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Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Versichert ist der Unfall im Dienst des Vereins — die Grenze verläuft dort, wo die Vereinstätigkeit endet und das Private beginnt.
- Unfälle aus dem privaten Alltag und der Freizeit sind nicht versichert, solange sie ohne Bezug zu den satzungsmäßigen Aufgaben des Vereins geschehen.
- Auf dem Weg zu einem Vereinstermin entfällt der Schutz, sobald die Fahrt aus privaten Gründen länger dauert als nötig oder für eigene Erledigungen unterbrochen wird.
- Ohne getrennt geführte Listen der aktiven und passiven Mitglieder lässt sich der Kreis der versicherten Personen nicht nachweisen; diese Pflicht liegt beim Verein.
- Zusatzleistungen wie Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld oder der Baustein „Wieder-Fit“ bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- Kosten, für die ein anderer Träger aufkommt — etwa eine Krankenkasse oder ein Sozialversicherungsträger —, werden nicht zusätzlich erstattet.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
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Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Sind unsere Mitglieder nicht schon gesetzlich unfallversichert?
Nicht beim Vereinssport. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Arbeits- und Wegeunfällen; Training, Turnier und Wettkampf gehören nicht dazu. Was Ihr Landes- oder Fachverband über eine Pauschalversicherung bereits abdeckt, sehen wir uns vorher an — doppelt zahlen soll niemand, und wo diese Sammelverträge enden, steht meist in einem Merkblatt, das kaum jemand gelesen hat.
Müssen wir jedes Mitglied einzeln melden?
Die Gruppen-Unfallversicherung sichert die Mitglieder als Gruppe ab; wie einzelne Personen im Vertrag zu erfassen sind, klären wir bei der Antragstellung mit Ihnen. Verlangt ist in jedem Fall, dass der Verein Mitgliederlisten führt und aktive von passiven Mitgliedern strikt trennt. Ohne diese Listen lässt sich im Leistungsfall nicht belegen, wer versichert war — das ist eine Pflicht des Vereins und nicht des Versicherers.
Gilt der Schutz auch auf dem Weg zum Training?
Ja. Gedeckt ist der unmittelbare Weg zwischen Wohnung und Vereinstermin, ebenso die Fahrt zu einem Wettkampf oder Turnier und wieder heim. Der Schutz endet dort, wo diese Fahrt aus privaten Gründen länger dauert als nötig oder für eigene Erledigungen unterbrochen wird. Der Einkauf auf dem Rückweg vom Training kann den Schutz für diesen Abschnitt also kosten.
Was kostet die Unfallversicherung für unseren Verein?
Drei Angaben bestimmen den Beitrag der Gruppen-Unfallversicherung: die Art des Vereins, die Zahl der Mitglieder und die gewünschten Versicherungssummen; dazu kommen wählbare Bausteine wie Krankenhaustagegeld oder eine Todesfallleistung. Einen Listenbeitrag veröffentlicht die Allianz nicht. Mit Mitgliederzahl und Wunschsummen stellen wir Ihnen die Rechnung auf — bezogen auf den Verein, nicht auf das einzelne Mitglied.
Wir sind ein Musikverein, kein Sportverein — ist das nicht überflüssig?
Nein. Versicherbar sind eingetragene Vereine ebenso wie Verbände, darunter Musikvereine und Freiwillige Feuerwehren. Und die versicherten Unfälle betreffen nicht nur den Sport: Gedeckt sind auch satzungsmäßige Tätigkeiten, Arbeitseinsätze, Vereinsversammlungen und Vereinsfeiern. Nicht wenige Unfälle im Vereinsleben passieren beim Auf- und Abbau, auf der Leiter und beim Aufräumen und nicht auf dem Spielfeld.
Ein Mitglied verletzt sich beim Training — wie wird gemeldet?
Über den Verein: Die Übungsleitung dokumentiert Hergang, Zeit und Zeugen — ein kurzes Formular im Geräteraum bewährt sich —, der Vorstand reicht die Meldung beim Versicherer ein, und die verletzte Person liefert die ärztlichen Unterlagen dazu. Achten Sie auf die Fristen des Vertrags, gerade bei Verletzungen, deren Folgen sich erst später zeigen. Eine saubere Erstdokumentation entscheidet oft darüber, ob eine spätere Invaliditätsleistung Bestand hat.
Gilt der Schutz auch für Gäste beim Schnuppertraining?
Nur, wenn der Vertrag das vorsieht: Versichert ist üblicherweise der benannte Personenkreis — Mitglieder, teils Funktionsträger —, und wer zum Probetraining kommt, gehört formal noch nicht dazu. Viele Verträge lassen sich um Gastsportler und Veranstaltungsteilnehmer erweitern; für Vereine, die aktiv um Nachwuchs werben, ist das keine Randnotiz. Klären Sie den Status Ihrer offenen Angebote, bevor der erste Schnuppertag stattfindet.
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Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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