Firmen & Gewerbe
Vertrauensschadenversicherung – wenn Vertrauen ausgenutzt wird
Über Jahre laufen Kasse, Buchhaltung und Freigabe durch dieselben Hände, und niemand schaut nach, weil es nie einen Anlass gab. Auffallen wird es erst, wenn jemand anderes hinsieht — eine Vertretung, ein Wechsel, eine Prüfung: Ware, die auf eigene Rechnung verkauft wurde, Firmengeld auf einem privaten Konto. Solche Schäden passieren nicht, sie werden gemacht, und genau daran scheitert der Haftpflichtschutz Ihres Betriebs: Was jemand absichtlich anrichtet, ist dort ausgenommen. Die Vertrauensschadenversicherung setzt an dieser Stelle an und ersetzt Ihrem Unternehmen den Vermögensschaden, den Menschen mit Zugang zum Betrieb vorsätzlich verursachen. Bezahlt wird allerdings erst, wenn sich belegen lässt, wer die Tat begangen hat und dass diese Person Ihnen dafür einstehen muss.
- Vorsätzliche Taten von Beschäftigten und beauftragten Dienstleistern
- Auch Täter von außen: gefälschte Anweisungen und gezielte Hackerangriffe
- Rückwirkend gedeckt, wenn der Schaden erst nach Vertragsabschluss entdeckt wird
Sie bekommen Ihren Beitrag schriftlich – kostenlos und unverbindlich.
0176 66835895 · Mo–Fr 9–18 Uhr
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
Ein Ansprechpartner
Für alle Versicherungen
Kostenlos & unverbindlich
Angebot ohne Verpflichtung
Persönliche Beratung
Telefonisch, per Video oder online
Antwort innerhalb 24 h
An Werktagen
Vertrauensschadenversicherung
Das Wichtigste im Detail
Wenn der Schaden von jemandem kommt, dem der Betrieb vertraut.
Wer als Vertrauensperson gilt
Der Begriff meint keine Vertrauensstellung, sondern eine Tätigkeit für Ihren Betrieb — deshalb ist der Kreis groß. Vorstand und Geschäftsführung gehören dazu, ebenso Angestellte, Aushilfen, Zeitarbeitskräfte, Praktikantinnen und das Reinigungspersonal, dazu Fremdpersonal, das in Ihrem Auftrag auf dem Betriebsgelände arbeitet. Am Werkstor endet der Kreis nicht: Auch IT-Betreuung, Anwaltskanzlei, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zählen mit, gleich von welchem Schreibtisch aus sie für Sie tätig werden. Und was aus diesem Kreis kommen kann, ist mehr als der Griff in Kasse und Lager — trägt jemand Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach draußen, ist auch dieser Vermögensschaden Gegenstand des Vertrags.
Wenn die Tat von außen kommt
Nicht jeder Täter steht auf der Gehaltsliste. Auch Außenstehende sind erfasst, solange sie absichtlich handeln — bei Diebstahl, Raub und Betrug allerdings nur zum Teil; wo die Grenze verläuft, sagt die Produktseite nicht, das klärt erst der Blick in die Bedingungen. Ausdrücklich genannt ist der Fake-President-Betrug: Die Anweisung kommt scheinbar von oben oder von einem bekannten Geschäftspartner, sie eilt, und das Konto ist ein anderes als sonst — wer zahlt, befolgt eine Anweisung, die es nie gab. Beim Hackerangriff kommt es darauf an, worauf er zielt: Beschafft sich jemand über Ihre EDV Bankdaten und Passwörter, um damit Geld aus dem Unternehmen zu überweisen, ist das nach Angaben der Allianz ein Fall dieses Vertrags.
Was ersetzt wird — und was Sie dafür belegen müssen
Ersetzt wird der Vermögensschaden, der Ihrem Unternehmen durch die Tat entstanden ist. Davor steht eine Hürde: Sie müssen belegen, dass eine Vertrauensperson vorsätzlich und unerlaubt gehandelt hat und Ihnen zum Ersatz verpflichtet ist. Weil dieser Beleg Arbeit macht — die Höhe des Schadens muss ermittelt, der Anspruch notfalls durchgesetzt werden —, trägt der Vertrag die Kosten der Schadenermittlung und der Rechtsverfolgung in dem vereinbarten Umfang mit, die von außen zugekauften ebenso wie die im eigenen Haus. Beim Vergleich zweier Angebote wird dieser Punkt gern überlesen; im Ernstfall entscheidet er darüber, ob der Anspruch überhaupt beweisbar wird.
Grenzen der Deckung
Was die Allianz zum Umfang angibt — und was nicht
Zum Umfang stehen zwei Angaben fest: wie weit die Kosten der Aufklärung mitgetragen werden und wie weit die Deckung zeitlich zurückreicht. Alles andere — Versicherungssumme, Zusatzbausteine, Beitrag — wird für Ihren Betrieb einzeln bestimmt.
| Eckwert | Vertrauensschadenversicherung von Allianz Trade |
|---|---|
| Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten Externe und interne Kosten zusammengerechnet. Der Prozentsatz bezieht sich auf den versicherten Schadenfall, nicht auf die Versicherungssumme; eine zusätzliche Obergrenze in Euro nennt die Produktseite dazu nicht. | bis zu 50 % des versicherten Schadenfalls |
| Rückwärtsdeckung Voraussetzung ist, dass der Vermögensschaden erst nach dem Vertragsabschluss entdeckt wird; das Alter der Tat ist dann ohne Belang. Eine Vorversicherung wird nach Angaben der Allianz nicht vorausgesetzt. | ohne zeitliche Begrenzung |
- Der Beitrag hängt nach Angaben der Allianz von Art und Größe des Unternehmens ab, vom Firmenumsatz, von der Zahl der Mitarbeitenden und sonstigen Vertrauenspersonen, vom vorhandenen Sicherheitskonzept, von der vereinbarten Versicherungssumme und von den gewählten Zusatzbausteinen.
- Zusatzbausteine sind wählbar; welche es gibt, führt die Produktseite nicht auf — sie nennt sie nur als Beitragsfaktor. Als Erweiterung benennt sie ausdrücklich die Cyberdeckung.
- Geführt wird diese Sparte bei der Allianz über ihre Tochtergesellschaft Allianz Trade.
Angaben von der Produktseite der Allianz Vertrauensschadenversicherung. Der Prozentsatz für Schadenermittlung und Rechtsverfolgung ist dort auf den versicherten Schadenfall bezogen. Eine Versicherungssumme nennt die Seite nicht, eine Selbstbeteiligung erwähnt sie nicht. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 22. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.
Quelle: Allianz Vertrauensschadenversicherung
Sie bekommen Ihren Beitrag schriftlich – kostenlos und unverbindlich.
0176 66835895 · Mo–Fr 9–18 Uhr
Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Dieser Vertrag hängt an zwei Bedingungen: Die Tat muss absichtlich geschehen sein, und sie muss sich belegen lassen. Was daran vorbeigeht, ist Sache anderer Verträge.
- Das Versehen. Der Zahlendreher, die falsch erfasste Bankverbindung, die übersehene Zahlung — gedeckt ist die absichtliche Tat, nicht das Missgeschick.
- Der ungeklärte Fall. Solange nicht belegt ist, dass eine Vertrauensperson vorsätzlich gehandelt hat und Ihnen zum Ersatz verpflichtet ist, entsteht kein Anspruch; ein Fehlbestand, den niemand erklären kann, genügt dafür nicht.
- Die Kosten der Aufklärung und der Rechtsverfolgung nur bis zu dem Anteil am versicherten Schadenfall, den der Vertrag vorsieht. Was darüber hinaus anfällt, bleibt bei Ihnen.
- Der Stillstand des Betriebs. Den Umsatz, der ausfällt, während wiederhergestellt und aufgeräumt wird, führt die Allianz als Grund für eine ergänzende Cyberdeckung auf — nicht als Leistung dieses Vertrags.
- Verletzungen des Datenschutzes. Auch sie stehen bei der Allianz auf der Seite der Cyberdeckung.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
Verwechselt wird das leicht mit der Organhaftung: Wenn die Geschäftsführung eine Pflicht verletzt und die eigene Gesellschaft deshalb Ansprüche erhebt, ist das ein Fall für die D&O-Versicherung — hier dagegen geht es um die absichtliche Schädigung, und die ist dort gerade ausgeschlossen.
Lieber direkt sprechen?
Ali Qaderi · 0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Bei uns kennen sich alle — kann das hier überhaupt passieren?
In kleinen Betrieben ist das Risiko nicht kleiner, es ist nur schlechter zu sehen. Wo wenige Menschen Schlüsselpositionen eigenständig ausfüllen, fehlt die Trennung der Aufgaben, die anderswo für Kontrolle sorgt: Wer bucht, gibt auch frei. Die Allianz nennt deshalb beide Enden ausdrücklich — Betriebe mit vielen Geschäftsprozessen und vielen Beteiligten ebenso wie kleine Unternehmen, die sich auf wenige Personen in eigenständigen Schlüsselpositionen verlassen müssen. Für das Gespräch heißt das: Ihre Organisation ist kein Nebenthema. Wie die Aufgaben getrennt sind, geht nach Angaben der Allianz in den Beitrag ein — als Voraussetzung für die Leistung führt die Produktseite sie nicht auf.
Wo hört diese Deckung auf, und wo fängt die Cyberversicherung an?
Die Vertrauensschadenversicherung greift bei der gezielten Tat: Jemand beschafft sich Zugangsdaten und überweist damit, oder jemand täuscht Ihre Beschäftigten mit einer fremden Identität. Ersetzt wird das Geld, das danach fehlt. Drei Punkte führt die Allianz dagegen als Grund für eine ergänzende Cyberdeckung auf — den Betriebsstillstand nach einem IT-Vorfall, Schäden aus fahrlässiger Falschbedienung und Datenschutzverletzungen. Als Ausschluss formuliert sie das nicht: Sie beschreibt die Cyberdeckung als Erweiterung, nicht als Ersatz. Praktisch beantworten die beiden Verträge verschiedene Fragen — der eine, wer das verschwundene Geld ersetzt, der andere, wer die Folgen des IT-Vorfalls trägt.
Wir haben einen Verdacht, aber keinen Beweis — reicht das?
Nein. Verlangt ist der Beleg, dass eine Vertrauensperson den Schaden durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung verursacht hat und Ihnen zum Ersatz verpflichtet ist. Ein Fehlbestand, den niemand erklären kann, ist noch kein Fall: Es fehlt die Verbindung zwischen Person, Tat und Schaden. Genau deshalb ist die Kostenübernahme für Schadenermittlung und Rechtsverfolgung keine Nebenleistung, sondern trägt die Aufklärung, ohne die es keine Zahlung gäbe. Ob Sie Strafanzeige erstatten müssen und bis wann, sagt die Produktseite der Allianz nicht; das steht in den Bedingungen, und wir gehen es vor dem Abschluss mit Ihnen durch.
Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?
Allianz Trade rechnet den Beitrag aus mehreren Größen: Art und Größe des Unternehmens, Umsatz, Zahl der Mitarbeitenden und sonstigen Vertrauenspersonen, vorhandenes Sicherheitskonzept, vereinbarte Versicherungssumme und gewählte Bausteine. Ein belastbares internes Kontrollsystem zahlt sich damit doppelt aus — es senkt das Risiko und fließt in die Einstufung ein. Wir tragen die Angaben mit Ihnen zusammen und lassen den Beitrag für Ihren Betrieb rechnen.
Die Tat liegt womöglich Jahre zurück — bringt ein Vertrag jetzt noch etwas?
Für die Rückwärtsdeckung zählt nicht, wann gehandelt wurde, sondern wann es herauskommt. Die Bedingung lautet: entdeckt nach dem Vertragsabschluss. Ist sie erfüllt, spielt das Alter der Tat keine Rolle, und ein Vorvertrag bei einem anderen Versicherer wird ebenfalls nicht verlangt. Umgekehrt erfüllt nicht, was beim Abschluss bereits bekannt war. Steht ein konkreter Verdacht im Raum, klären Sie deshalb zuerst, was davon schon als entdeckt gilt — davon hängt ab, ob ein neuer Vertrag für diesen Fall überhaupt noch etwas ausrichtet, und die Frage gehört vor die Unterschrift, nicht danach.
An welcher Summe orientieren wir uns bei diesem Vertrag?
Am realistischen Schadenpotenzial, nicht am Durchschnittsfall: Wer Zahlungen freigeben, Konten anlegen oder Ware disponieren kann, bestimmt die Größenordnung dessen, was im schlechtesten Fall verschwindet — über Monate summiert, denn Untreue fällt selten beim ersten Griff auf. Rechnen Sie also nicht in Einzelbeträgen, sondern in Zeiträumen unentdeckten Handelns. Wir gehen Befugnisse und Kontrollen mit Ihnen durch und leiten daraus eine Summe ab, die trägt.
Sind auch unsere Niederlassungen und Töchter mitversichert?
Nur, wenn der Vertrag sie nennt: Versichert ist das Unternehmen mit den einbezogenen Betrieben — wächst die Gruppe um eine Niederlassung oder eine Beteiligung, wandert das Risiko nicht automatisch mit unter das Dach. Gerade dort, wo neue Einheiten eigene Konten und eigene Freigaben bekommen, entsteht sonst eine unbemerkte Lücke. Melden Sie Zukäufe und Gründungen deshalb dem Versicherer; wir erinnern im Jahresgespräch daran.
Sie bekommen Ihren Beitrag schriftlich – kostenlos und unverbindlich.
0176 66835895 · Mo–Fr 9–18 Uhr
Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
Passt dazu
Weitere Versicherungen aus diesem Bereich
Firmen & Gewerbe
Betrieb, Mitarbeitende und Haftung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Cyberversicherung
- D&O-Versicherung
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Krankenversicherung
- Flottenversicherung
- Firmen-Rechtsschutzversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Straf-Rechtsschutzversicherung
- Ertragsausfallversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Glasversicherung
- Schließfachversicherung
- Valorenversicherung
- Industrie-Sachversicherung
- Gewerbliche Gebäudeversicherung
- Immobilienversicherung
- Elektronikversicherung
- Maschinenversicherung
- Montageversicherung
- Bauleistungsversicherung
- Photovoltaikversicherung
- Gewerbliche Immobilienfinanzierung
- Gewerbliche Kfz-Versicherung
- Lkw-Versicherung
- Schutzbrief für Firmen
- Warentransportversicherung
- Verkehrshaftungsversicherung
- Werkverkehrsversicherung
- Flusskaskoversicherung
- Messe- und Ausstellungsversicherung
- Betriebliche Unfallversicherung
- Betriebliche Arbeitskraftsicherung
- Krankenversicherung für Impatriates
- Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung
- Landwirtschaftliche Inhaltsversicherung
- Landwirtschaftliche Gebäudeversicherung
- Landwirtschaftliche Rechtsschutzversicherung
- Landwirtschaftliche Zugmaschinenversicherung
- Vereinshaftpflichtversicherung
- Vereinsrechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung für Vereine
- Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Persönlicher Kontakt
So erreichen Sie uns
Eine konkrete Frage – oder lieber gleich sprechen? Ali Qaderi antwortet Ihnen persönlich, auch wenn daraus kein Antrag wird.
Telefon
0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Jetzt anrufenkontakt@garantiert-versichert.de
Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
E-Mail schreibenOnline-Angebot
Jederzeit, auch nach Feierabend
Rückmeldung am nächsten Werktag
Zum FormularTermin & Rückruf
Videotermin oder Rückruf – Sie sagen, wann es passt
Auch abends und samstags nach Absprache
Rückruf vereinbaren