Firmen & Gewerbe
Firmen-Rechtsschutzversicherung – rechtlich handlungsfähig bleiben
Rechtsstreitigkeiten gehören zum Unternehmensalltag: offene Forderungen, Kündigungsschutzklagen, Streit mit Lieferanten oder Behörden. Der Firmen-Rechtsschutz trägt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten und macht die Entscheidung für den Rechtsweg unabhängig vom Kostenrisiko.
- Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklagen und Zeugnisstreit
- Vertrags- und Forderungsangelegenheiten
- Verkehrsrechtsschutz für Firmenfahrzeuge
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Firmen-Rechtsschutzversicherung
Das Wichtigste im Detail
Arbeits-, Vertrags- und Verkehrsrecht für Ihren Betrieb.
Arbeitsrechtsschutz
Deckt Streitigkeiten mit Beschäftigten, insbesondere Kündigungsschutzverfahren — der häufigste Rechtsschutzfall in Betrieben.
Vertrags- und Sachenrecht
Auseinandersetzungen mit Lieferanten, Dienstleistern und Kunden rund um Verträge, Mängel und Leistungsstörungen.
Verkehr und Steuern
Verkehrsrechtsschutz für den Fuhrpark sowie je nach Tarif Verfahren vor Finanz- und Sozialgerichten.
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Zahlt der Rechtsschutz auch, wenn wir selbst klagen wollen?
Ja, sofern hinreichende Erfolgsaussicht besteht und der Bereich versichert ist. Der Versicherer prüft das vorab und erteilt eine Deckungszusage — die sollten Sie immer vor der Mandatserteilung einholen.
Was ist beim Forderungseinzug gedeckt?
Die gerichtliche Durchsetzung eigener Forderungen ist in vielen Tarifen nur eingeschränkt oder gar nicht versichert, weil sie kalkulierbar ist. Wir zeigen Ihnen genau, wo die Grenze verläuft, damit Sie sich nicht darauf verlassen.
Gilt der Schutz auch für den Geschäftsführer persönlich?
Nur teilweise. Für die persönliche Organhaftung ist die D&O-Versicherung zuständig; der Firmen-Rechtsschutz deckt Verfahren des Unternehmens. Beide Bausteine ergänzen sich und werden am besten gemeinsam betrachtet.
Können wir den Rechtsschutz abschließen, wenn der Streit schon läuft?
Nein. Versichert sind nur Fälle, deren Ursache nach Vertragsbeginn liegt; im Arbeits- und Vertragsrecht kommt meist eine Wartezeit von einigen Monaten dazu. Ein bereits absehbarer Konflikt lässt sich also nicht nachträglich absichern. Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss ist der ruhige — nicht der, an dem die Kündigungsschutzklage im Briefkasten liegt.
Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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So erreichen Sie uns
Eine konkrete Frage – oder lieber gleich sprechen? Ali Qaderi antwortet Ihnen persönlich, auch wenn daraus kein Antrag wird.