Privat & Familie
Privathaftpflichtversicherung – Schutz vor fremden Ansprüchen
Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür mit seinem gesamten Vermögen — unbegrenzt und notfalls jahrzehntelang. Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte auf eigene Kosten ab. Sie ist nicht vorgeschrieben, aber für nahezu jeden Haushalt die wichtigste Versicherung.
- Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Wehrt unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz)
- Familien- und Single-Tarife, Kinder mitversichert
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Privathaftpflichtversicherung
Das Wichtigste im Detail
Schäden, die Sie anderen zufügen — dafür haften Sie unbegrenzt.
Berechtigte Ansprüche
Vom umgestoßenen Laptop bis zum Personenschaden mit dauerhafter Folge: Der Versicherer prüft die Haftung und zahlt, was Sie schulden — bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Abwehr unberechtigter Forderungen
Wird zu Unrecht Geld von Ihnen verlangt, übernimmt der Versicherer die Abwehr samt Anwalts- und Gerichtskosten. Dieser passive Rechtsschutz ist im Alltag oft der praktischere Teil.
Wichtige Einschlüsse
Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden, deliktunfähige Kinder, Schäden in der Mietwohnung und Forderungsausfall — hier trennen sich Basis- und Komforttarife.
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
Ein einziger Personenschaden kann lebenslange Behandlungs- und Rentenzahlungen auslösen — dafür haften Sie mit dem, was Sie besitzen, und mit dem, was Sie künftig verdienen. Deshalb raten wir zu einer pauschalen Deckungssumme in Millionenhöhe: pauschal heißt, dass Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus einem gemeinsamen Topf bezahlt werden. Was die höhere Summe gegenüber der kleineren kostet, stellen wir Ihnen im Angebot direkt nebeneinander.
Sind meine Kinder mitversichert?
In Familientarifen sind Kinder in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert. Für kleine Kinder gilt eine Besonderheit: Bis zum siebten Geburtstag sind sie gesetzlich deliktunfähig, bei Unfällen mit Autos und Bahnen sogar bis zum zehnten. Ersatz gibt es dann in der Regel nur, wenn Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben — sonst bleibt der Nachbar auf dem zerkratzten Lack sitzen. Tarife, die Schäden deliktunfähiger Kinder freiwillig mitversichern, ersparen Ihnen genau diese Diskussion.
Was ist nicht versichert?
Vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden an eigenem Eigentum, berufliche Tätigkeiten sowie alles rund um Fahrzeuge mit Kennzeichen. Dafür gibt es die Kfz-, Betriebs- oder Berufshaftpflicht — wir prüfen, ob Ihre Lebenssituation solche Lücken enthält.
Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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So erreichen Sie uns
Eine konkrete Frage – oder lieber gleich sprechen? Ali Qaderi antwortet Ihnen persönlich, auch wenn daraus kein Antrag wird.