Firmen & Gewerbe
Betriebliche Altersversorgung – Pflicht und Chance zugleich
Beschäftigte können Entgeltumwandlung verlangen — der Anspruch steht im Betriebsrentengesetz und gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Sparen Sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge, müssen Sie davon einen gesetzlich festgelegten Zuschuss weitergeben. Sauber aufgesetzt wird aus dieser Pflicht ein Argument im Bewerbungsgespräch und ein Grund zu bleiben — unsauber aufgesetzt bleibt sie ein Haftungsthema für den Betrieb.
- Gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung
- Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
- Steuer- und Sozialabgabenvorteile in der Ansparphase — für beide Seiten
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
Lieber direkt sprechen? 0000 000 00 00
Ein Ansprechpartner
Für alle Versicherungen
Kostenlos & unverbindlich
Angebot ohne Verpflichtung
Persönliche Beratung
Telefonisch, online oder vor Ort
Antwort innerhalb 24 h
An Werktagen
Betriebliche Altersversorgung
Das Wichtigste im Detail
Arbeitgeberfinanziert oder per Entgeltumwandlung — mit Zuschusspflicht.
Durchführungswege
Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und Direktzusage unterscheiden sich in Haftung, Bilanzwirkung und Aufwand. Für die meisten Betriebe ist die Direktversicherung der pragmatische Weg.
Entgeltumwandlung
Beiträge fließen aus dem Bruttogehalt — das senkt Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase für Beschäftigte wie für den Betrieb.
Versorgungsordnung
Eine saubere schriftliche Regelung legt fest, wer welche Zusage erhält. Sie verhindert Ungleichbehandlung und begrenzt die Haftung des Arbeitgebers.
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Pflichtzuschuss?
Arbeitgeber müssen den Betrag weitergeben, den sie durch die Entgeltumwandlung an Sozialversicherungsbeiträgen sparen, begrenzt auf einen gesetzlich festgelegten Anteil des umgewandelten Entgelts. Die genaue Berechnung und die Regelungen für Altverträge klären wir im Gespräch.
Welche Haftung trifft den Arbeitgeber?
Die sogenannte Subsidiärhaftung: Der Arbeitgeber steht für die zugesagte Leistung ein, auch wenn der Versorgungsträger sie nicht erbringt. Deshalb sind Trägerauswahl, Dokumentation und Beratung der Belegschaft nicht nur Formsache.
Was passiert beim Arbeitgeberwechsel?
Unverfallbare Anwartschaften bleiben bestehen. Der Vertrag kann je nach Durchführungsweg mitgenommen, beitragsfrei gestellt oder privat weitergeführt werden. Wir begleiten den Übergang, damit keine Lücke und kein Verlust entsteht.
Was kostet uns die betriebliche Altersversorgung als Arbeitgeber?
Die umgewandelten Beiträge trägt die Belegschaft aus dem Bruttogehalt; Ihr eigener Aufwand besteht aus dem gesetzlichen Zuschuss und der Verwaltung. Ein Teil dieses Zuschusses ist durch die eingesparten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung bereits gedeckt. Wie viel darüber hinaus bleibt, hängt an Gehältern, Umwandlungsbeträgen und dem gewählten Durchführungsweg — das rechnen wir für Ihren Betrieb konkret durch.
Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
Passt dazu
Weitere Versicherungen aus diesem Bereich
Firmen & Gewerbe
Betrieb, Mitarbeitende und Haftung
Persönlicher Kontakt
So erreichen Sie uns
Eine konkrete Frage – oder lieber gleich sprechen? Ali Qaderi antwortet Ihnen persönlich, auch wenn daraus kein Antrag wird.