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Hausratversicherung – Ihr Zuhause und alles darin
Die Hausratversicherung ersetzt Ihr bewegliches Eigentum, wenn es durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel beschädigt oder gestohlen wird. Entscheidend ist die richtige Versicherungssumme: Ist sie zu niedrig, darf im Schadenfall anteilig gekürzt werden. Wir ermitteln sie gemeinsam mit Ihnen.
- Ersatz zum Neuwert statt zum Zeitwert
- Fahrraddiebstahl und Elementarschäden als Bausteine
- Versicherungssumme ohne Unterversicherung ermitteln
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Hausratversicherung
Das Wichtigste im Detail
Möbel, Technik und Wertsachen nach Feuer, Einbruch oder Wasserschaden.
Die versicherten Gefahren
Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch sowie Sturm und Hagel gehören zum Kern jeder Hausratversicherung.
Elementarschäden
Überschwemmung, Starkregen, Rückstau und Erdrutsch sind nur über den zusätzlichen Elementarbaustein gedeckt — angesichts häufigerer Unwetter eine wichtige Ergänzung.
Erweiterungen
Fahrraddiebstahl, Glasbruch, Wertsachen über der Standardgrenze und Schäden durch grobe Fahrlässigkeit lassen sich gezielt einschließen.
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Sie soll dem Neuwert Ihres gesamten Hausrats entsprechen. Üblich ist eine Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche; wer sie ansetzt, bekommt dafür meist den Verzicht auf den Unterversicherungseinwand — der Versicherer darf die Entschädigung dann nicht mehr anteilig kürzen, weil die Summe zu niedrig war. Bei hochwertiger Einrichtung, Technik oder Sammlungen reicht die Pauschale allerdings oft nicht aus; dort ermitteln wir die Summe gemeinsam mit Ihnen, damit die Entschädigung im Schadenfall nicht an einer zu niedrigen Versicherungssumme endet.
Ist mein Fahrrad mitversichert?
Im Keller oder in der Wohnung ja, über die Grunddeckung bei Einbruchdiebstahl. Wird das Rad draußen gestohlen, greift nur der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl. Bei teuren Rädern und E-Bikes prüfen wir, ob eine eigene Fahrradversicherung günstiger ist.
Was ist der Unterschied zur Wohngebäudeversicherung?
Die Hausratversicherung deckt alles, was Sie beim Umzug mitnehmen würden — Möbel, Kleidung, Technik. Die Wohngebäudeversicherung deckt das Gebäude selbst mit Mauern, Dach und fest verbauter Ausstattung. Als Hauseigentümer brauchen Sie beides, als Mieter nur den Hausrat.
Zahlt die Hausratversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit?
Ja — ohne den passenden Tarifbaustein allerdings oft nur gekürzt. Nach dem Gesetz darf der Versicherer die Leistung kürzen, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig verursacht haben, und zwar umso stärker, je schwerer Ihr Verschulden wiegt — die Kerze, die weiterbrennt, der Topf auf der eingeschalteten Herdplatte, das gekippte Fenster beim Verlassen der Wohnung. Tarife mit Verzicht auf diesen Einwand zahlen dagegen in voller Höhe. Welche Variante Ihr Angebot enthält, sagen wir Ihnen vor dem Abschluss.
Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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So erreichen Sie uns
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