Privat & Familie
Rechtsschutzversicherung – Ihr Recht ohne Kostenrisiko
Ein Rechtsstreit scheitert selten am Recht, sondern am Kostenrisiko: Anwalt, Gericht, Gutachter und die Gegenseite summieren sich schnell. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten im versicherten Bereich und finanziert vorab eine anwaltliche Erstberatung.
- Bausteine für Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen
- Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten
- Telefonische Erstberatung meist ohne Selbstbeteiligung
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Rechtsschutzversicherung
Das Wichtigste im Detail
Streit mit Arbeitgeber, Vermieter oder Nachbarn — ohne Kostenrisiko.
Privat- und Berufsrechtsschutz
Streit mit Händlern, Handwerkern, Versicherern oder dem Arbeitgeber — vom Kaufvertrag bis zur Kündigungsschutzklage.
Verkehrsrechtsschutz
Nach einem Unfall, bei Bußgeldbescheiden, Führerscheinentzug und Streit um die Schadenregulierung. Gilt üblicherweise auch als Fahrer fremder Fahrzeuge.
Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
Auseinandersetzungen rund um Miete, Nebenkosten, Eigenbedarf oder Nachbarschaft — als Mieter wie als Eigentümer.
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Was ist eine Wartezeit?
In vielen Bereichen — etwa Arbeits-, Wohnungs- und Vertragsrecht — gilt eine Wartezeit von üblicherweise drei Monaten. Erst danach sind neue Streitfälle gedeckt. Sofort ab Vertragsbeginn gelten dagegen meist der Schadenersatz-Rechtsschutz und die Ansprüche nach einem Verkehrsunfall — also genau die Fälle, die Sie unvorbereitet treffen. Deshalb gilt: abschließen, bevor der Streit absehbar ist.
Was ist typischerweise ausgeschlossen?
Vorsätzliche Straftaten, Streitigkeiten aus Kapitalanlagen, Familien- und Erbrecht über die Erstberatung hinaus sowie Baurechtsstreitigkeiten rund um Neubau und Umbau. Diese Ausschlüsse unterscheiden sich je Tarif — wir zeigen Ihnen, wo die Grenzen liegen.
Lohnt sich eine Selbstbeteiligung?
Ja, meist deutlich. Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag spürbar und ändert nichts daran, dass die großen Kosten getragen werden. Manche Tarife reduzieren die Selbstbeteiligung sogar, wenn Sie mehrere Jahre schadenfrei bleiben.
Kann ich meinen Anwalt selbst aussuchen?
Ja. Die freie Anwaltswahl ist gesetzlich garantiert — Ihr Versicherer darf Ihnen keine Kanzlei vorschreiben. Üblich ist nur, dass vor der Beauftragung eine Deckungszusage eingeholt wird; darum kümmert sich in der Praxis meist die Kanzlei selbst. Wenn Sie noch niemanden kennen, vermittelt der Versicherer auf Wunsch einen Anwalt aus seinem Netzwerk.
Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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So erreichen Sie uns
Eine konkrete Frage – oder lieber gleich sprechen? Ali Qaderi antwortet Ihnen persönlich, auch wenn daraus kein Antrag wird.