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Maschinenversicherung – weiterarbeiten trotz Maschinenschaden

Ein Bagger kommt auf weichem Untergrund ins Rutschen und kippt um, an der Fräse führt ein Griff zu viel zum Schaden am Antrieb, die Druckmaschine steht — und mit ihr der Auftrag, der am Freitag raus muss. In genau diesen Fällen hilft die Herstellergarantie nicht weiter: Sie deckt Fabrikations- und Materialfehler, nicht menschliches Versagen und nicht den Unfall. Die Maschinenversicherung ist als Allgefahrendeckung angelegt und trägt die Kosten für Reparatur, Ersatz oder ein Leihgerät; auch die weiterlaufende Leasingrate lässt sich damit auffangen. Versichern lassen sich fahrbare Maschinen und stationäre Anlagen einzeln — oder über eine pauschale Deckung die gesamte technische Betriebseinrichtung.

  • Auch Bedienfehler und technisches Versagen versichert
  • Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Leihgerät
  • Für fahrbare Maschinen und stationäre Anlagen
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Drehmaschine bearbeitet einen eingespannten Metallstab

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  2. 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
  3. 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.

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Maschinenversicherung

Das Wichtigste im Detail

Was die Herstellergarantie nicht deckt: Bedienfehler, Bruch, Unfall.

Fahrbare Maschinen und transportable Geräte

Versichert sind Sachschäden an Baggern, Kränen, Hubwagen, Gabelstaplern oder landwirtschaftlichen Maschinen wie Traktoren und Mähdreschern. Als Ursache gelten unter anderem Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überstrom und Überspannung, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Mangel an Wasser, Öl oder Schmiermitteln, ein Versagen der Mess-, Regel- und Sicherheitstechnik sowie Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Frost. Reine Transportfahrzeuge für Güter oder Personen gehören dagegen nicht dazu. Diebstahl, Arbeiten unter Tage oder der Einsatz auf Wasserbaustellen sind nur gedeckt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Stationäre Anlagen und maschinelle Einrichtungen

Für Produktions- und Fertigungsbetriebe geht es um die Anlagen, an denen die Wertschöpfung hängt: Offsetdruck- und Werkzeugmaschinen, Holz- und Kunststoffverarbeitungsmaschinen und vergleichbare maschinelle Einrichtungen. Übernommen werden die Reparaturkosten bei einer Beschädigung und die Wiederbeschaffungskosten, wenn die Anlage zerstört ist — je nach Alter zum Neu- oder zum Zeitwert. Für bestimmte Maschinen lässt sich zusätzlich der Ertragsausfall mitversichern, der durch einen versicherten Schaden entsteht.

Die Kosten, die den Schaden erst teuer machen

Bei einem Maschinenschaden ist die Reparatur selten der ganze Betrag. In der Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare Maschinen sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme daher auch Aufräumungs-, Bergungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten mitversichert, dazu Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten für Luftfracht, Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüste und Provisorien, Schäden an Gebäuden, Kosten für beschädigte oder verlorene Daten, Zuwegungskosten sowie Miet- und Leihkosten. Läuft eine Finanzierung oder ein Leasingvertrag weiter, während die Maschine steht, können auch diese Raten übernommen werden.

Entschädigung

Neuwert oder Zeitwert — was im Totalschaden ersetzt wird

Bei einer Maschinenversicherung entscheidet weniger der Beitrag als die Frage, was nach einem Totalschaden tatsächlich auf dem Konto landet. Das hängt am Alter der Maschine, und die Allianz veröffentlicht die Staffel je Vertragsart. Darunter stehen die Kostenpositionen, die bei stationären Anlagen betraglich begrenzt sind.

Entschädigung nach Alter der Maschine

Entschädigung nach Alter der Maschine
Vertragsart Neuwert Zeitwert, mindestens 50 % des Neuwerts Tatsächlicher Zeitwert
Maschinenversicherung für stationäre Anlagen erste 2 Jahre nach Neuanschaffung folgende 8 Jahre danach
Maschinen- und Kaskoversicherung für fahrbare Maschinen Gilt auch für transportable Geräte. erstes Jahr nach Neuanschaffung folgende 6 Jahre danach
Technikversicherung Pauschal, Varianten Kompakt und Premium Gilt für die stationäre Technik. Zur Zeit nach diesen zehn Jahren macht die Quellseite keine Angabe. erste 5 Jahre ab Erstinbetriebnahme folgende 5 Jahre
Technikversicherung Pauschal, Variante Smart immer, unabhängig vom Alter

Mitversicherte Kosten bei stationären Anlagen

Mitversicherte Kosten bei stationären Anlagen
Position Maschinenversicherung für stationäre Anlagen
Zusatzgeräte und Reserveteile bis 10.000 € Versicherungssumme
Schäden am zu bearbeitenden Material bis 5.000 €
Leih- oder Mietkosten für ein Ersatzgerät bis 2 Monate, max. 10.000 €
Finanzierungs- oder Leasingraten während der Reparatur Alternativ zu den Leih- und Mietkosten. bis 2 Monate, max. 10.000 €
  • Die Technikversicherung Pauschal deckt die gesamte technische Betriebseinrichtung eines Unternehmens bis zu einer Gesamtversicherungssumme von 5 Mio. Euro ab.
  • Für jede versicherte Maschine gilt ein festgelegter Mindestselbstbehalt. Zusätzlich lässt sich eine prozentuale Selbstbeteiligung vereinbaren — je höher sie ist, desto niedriger fällt der Beitrag aus.

Einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für die Maschinenversicherung nicht; er ergibt sich aus den versicherten Sachwerten, den eingeschlossenen Gefahren, dem gewählten Leistungsumfang und der Selbstbeteiligung. Die Angaben oben betreffen den Umfang der Entschädigung, nicht den Preis. Träger der Maschinen- und Kaskoversicherung sowie der Technikversicherung Pauschal ist die Allianz Esa. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz Maschinenversicherung

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Ehrlich gesagt

Was nicht versichert ist

Die Maschinenversicherung trägt den plötzlichen, unvorhergesehenen Schaden — ausgenommen bleibt, was sich über die Zeit anbahnt, was in einen anderen Vertrag gehört und was ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht eingeschlossen ist.

  • Verschleiß selbst ist nicht versichert; der Folgeschaden, den ein verschlissenes Teil an der Maschine anrichtet, dagegen schon — an diesem Unterschied entscheiden sich in der Praxis viele Schadenfälle.
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen, ebenso Zerstörungen durch Kriegsereignisse oder Kernenergie.
  • Lkw, Busse und Pkw, die nur Güter oder Personen transportieren, gehören in die Kfz-Versicherung; Wasser- und Luftfahrzeuge sind ebenfalls nicht Gegenstand dieser Sparte.
  • Hilfs- und Betriebsstoffe, Arbeitsmittel und Verbrauchsmaterialien sind ausgenommen. Werkzeuge, Raupen, Riemen, Kabel, Seile und Bereifungen sind nur dann gedeckt, wenn sie infolge eines versicherten Schadens an der Maschine beschädigt werden.
  • Diebstahl, Raub, Arbeiten unter Tage, innere Unruhen und der Einsatz auf Wasserbaustellen sind bei fahrbaren Maschinen nur versichert, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Zusätzlich trägt jede versicherte Maschine einen festgelegten Selbstbehalt.

Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.

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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

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Häufige Fragen

Reicht nicht die Garantie des Herstellers?

Nein, weil beide unterschiedliche Ursachen abdecken. Die Garantie steht für Fabrikations- und Materialfehler im vereinbarten Rahmen ein — für einen Bedienfehler, einen Unfall auf dem Betriebsgelände oder eine Überlastung haftet der Hersteller nicht. Das sind aber die Fälle, die im Betriebsalltag tatsächlich passieren, und genau sie deckt die Maschinenversicherung ab.

Lohnt sich der Schutz bei nur zwei oder drei Maschinen?

Die Sparte richtet sich ausdrücklich an kleine und mittlere Betriebe, in denen viel Technik steht, nicht nur an die Industrie. Entscheidend ist, ob Sie einen Totalschaden an der wichtigsten Maschine aus eigenen Mitteln ersetzen und die Stillstandzeit überbrücken könnten. Wenn Sie eine Maschine leasen oder finanzieren, ist die Versicherung ohnehin meist Bedingung des Vertrags — dann stellt sich die Frage nicht mehr.

Was bekomme ich bei einem Totalschaden, Neuwert oder Zeitwert?

Das hängt am Alter der Maschine und an der gewählten Variante. In den ersten Jahren nach der Anschaffung wird der Neuwert ersetzt, danach über einen längeren Zeitraum der Zeitwert mit einer vertraglich festgelegten Untergrenze, und erst danach der tatsächliche Zeitwert. Wie lang diese Abschnitte jeweils sind, unterscheidet sich zwischen fahrbaren Maschinen, stationären Anlagen und der pauschalen Technikversicherung — die Staffel finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite.

Was kostet eine Maschinenversicherung?

Der Beitrag ergibt sich aus den versicherten Sachwerten, den eingeschlossenen Gefahren, dem gewählten Leistungsumfang und der Selbstbeteiligung — veröffentlicht ist er nicht, gerechnet wird je Maschinenpark. Mindestens ebenso wichtig ist die Entschädigungsfrage: Neuwert, begrenzter Zeitwert oder tatsächlicher Zeitwert machen nach einem Totalschaden den Unterschied; die Staffel dazu steht in der Übersicht auf dieser Seite. Mit Ihrer Maschinenliste rechnen wir beides gemeinsam durch.

Muss jede Maschine einzeln im Vertrag stehen?

Nicht zwingend. Die Einzelverträge versichern ausgewählte Maschinen und Anlagen; für Betriebe mit überwiegend maschineller Ausstattung gibt es daneben ein pauschales Deckungskonzept, das die gesamte technische Betriebseinrichtung erfasst — von der EDV über die Informations- und Kommunikationstechnik bis zu maschinellen Anlagen und mobiler Technik. Welcher Weg günstiger ist, hängt von der Zahl und dem Wert der Geräte ab; das rechnen wir Ihnen vor dem Abschluss gegeneinander.

Die Maschine steht — wie sichern wir den Anspruch, ohne Zeit zu verlieren?

Melden Sie den Schaden, bevor repariert wird, und lassen Sie die Maschine im Schadenzustand — Demontage nur, soweit sie zur Gefahrenabwehr nötig ist, und dann mit Fotos jedes Schritts. Sichern Sie die Fehlerprotokolle der Steuerung und die Wartungshistorie; beides braucht der Sachverständige für die Ursache. Ersatzteilbestellung und Fremdreparatur stimmen Sie vorher ab. So bleibt aus dem Stillstand ein technischer Vorgang und wird kein Beweisproblem.

Sind fahrbare Maschinen auch außerhalb des Betriebsgeländes versichert?

Das regelt der Vertrag über den Geltungsbereich: Stationäre Technik ist am versicherten Standort gedeckt, für mobile Geräte — Bagger, Stapler, Baustellentechnik — wird der Einsatzort ausdrücklich vereinbart, etwa Baustellen im Inland oder darüber hinaus. Wer Maschinen verleiht oder auf wechselnden Baustellen einsetzt, sollte genau diese Einsätze benennen. Verraten Sie uns, wo Ihre Technik tatsächlich arbeitet; der Vertrag muss dem Fuhrpark folgen, nicht umgekehrt.

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Hinweis zum Leistungsumfang

Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.

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