Vorsorge & Finanzen

KörperschutzPolice – Rente, wenn der Körper nicht mehr mitmacht

Die KörperschutzPolice zahlt eine monatliche Rente, wenn bestimmte körperliche oder geistige Grundfähigkeiten wegfallen — etwa der Gebrauch einer Hand, Heben und Tragen oder das Autofahren. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird nicht geprüft, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können: Der Verlust der Fähigkeit selbst löst die Leistung aus. Das macht den Leistungsfall greifbarer und die Gesundheitsfragen beim Abschluss kürzer.

  • Leistung ohne Prüfung, ob der Beruf noch geht
  • Schwere Krankheiten als Kapitalbaustein zuwählbar
  • Späterer Wechsel in die Berufsunfähigkeitsvorsorge ohne neue Gesundheitsprüfung
Hand mit Daumenschiene liegt im Schoß, der Daumen zeigt nach oben

So läuft es ab

In drei Schritten zum Angebot

  1. 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
  2. 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
  3. 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.

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KörperschutzPolice

Das Wichtigste im Detail

Rente bei verlorenen Grundfähigkeiten — ohne Frage nach dem Beruf.

Was die Rente auslöst

Eine versicherte Grundfähigkeit ist voraussichtlich für mindestens ein halbes Jahr ununterbrochen beeinträchtigt. Ab dann läuft die Rente, und Beiträge zahlen Sie in dieser Zeit keine mehr. Mitversichert sind auch Demenz und ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz.

Die Bausteine über den Grundschutz hinaus

Zuwählbar sind unter anderem eine Leistung bei schwerer Depression oder Erwerbsminderung aus psychischer Ursache, eine zeitlich begrenzte Leistung bei längerer Krankschreibung, ein Zusatzschutz für Berufe mit arbeitsmedizinischer Untersuchung sowie eine Pflegerente. Der Baustein für schwere Krankheiten zahlt bei Diagnose zusätzlich Kapital — Rente und Kapital schließen sich nicht aus.

Wenn sich Beruf oder Einkommen ändern

Ein Berufswechsel ändert am Vertrag nichts. Er kann sich aber lohnen: Nach einem halben Jahr lässt sich prüfen, ob die neue Tätigkeit in eine günstigere Risikogruppe fällt. Die Rente lässt sich zu bestimmten Anlässen ohne erneute Risikoprüfung erhöhen, und eine vereinbarte Beitragsdynamik hebt sie jedes Jahr an, damit die Inflation sie nicht auffrisst.

Rahmen und Bausteine

Was der Vertrag kann und wo seine Grenzen liegen

Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz für die KörperschutzPolice nicht — er hängt an Alter, Beruf, Rentenhöhe und Gesundheitszustand und steht erst in Ihrem persönlichen Angebot. Was öffentlich feststeht, sind die Eckdaten des Vertrags: bis wann er abschließbar ist, wie lange er läuft und welche Leistungen zum Grundschutz gehören statt zu den Bausteinen.

Was der Vertrag kann und wo seine Grenzen liegen
Merkmal Allianz KörperSchutzPolice
Eintrittsalter von 15 bis 54 Jahren abschließbar
Maximale Vertragslaufzeit bis zum 67. Lebensjahr
Kriterium für Leistungen im Grundschutz Nicht ein einziger Auslöser, sondern mehrere — je nachdem, welche Fähigkeit betroffen ist. je nach Leistungsauslöser gelten verschiedene Voraussetzungen
Leistung wegen längerer Krankschreibung optional
Leistungsauslöser Psyche optional
Leistungsauslöser spezielle Berufe optional
Baustein Schwere Krankheiten optional
Beitragsbefreiung ja, bei Auszahlung einer monatlichen Rente
Individuelle Zahlpausen Enthalten
Beitragszahlung laufend
Auszahlung monatliche Rente; mit dem Baustein „Schwere Krankheiten“ zusätzlich eine einmalige Kapitalzahlung oder beides in Kombination
Kombinationsmöglichkeit Pflegezusatzrente einschließlich Pflegeanschlussoption einschließbar
Erhöhung ohne Risikoprüfung Sogenannte Nachversicherungsgarantie — die Rente steigt zu bestimmten Anlässen ohne neue Gesundheitsfragen. Enthalten
Wechseloption in die BU-Vorsorge möglich
Weltweiter Versicherungsschutz Enthalten
Assistance in der Arbeitskraftsicherung möglich
  • Als Ausgangswert für die Rentenhöhe gilt dieselbe Faustformel wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: rund 70 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten drei Jahre.
  • Eine vereinbarte Beitragsdynamik hebt Rente und Beitrag jährlich um 1, 2, 3, 4 oder 5 % an; das Aussetzen einer solchen Erhöhung ist unbegrenzt oft möglich.
  • In den ersten fünf Jahren ist eine Erhöhung ohne besonderen Anlass möglich, sofern Sie höchstens 40 Jahre alt sind, im Jahr davor nicht länger als 14 Tage ununterbrochen arbeitsunfähig waren und weder eine Beeinträchtigung noch eine schwere Krankheit im Sinne der Bedingungen vorliegt.
  • Nach einem Berufswechsel lässt sich nach sechs Monaten prüfen, ob die neue Tätigkeit in eine günstigere Risikogruppe fällt — bestehende Zuschläge und Klauseln bleiben davon unberührt.

Die Angaben stammen aus der Produktübersicht der Allianz KörperSchutzPolice. „Optional“ heißt: gegen Mehrbeitrag einschließbar, nicht im Grundschutz enthalten. Welche Grundfähigkeiten in welchem Umfang versichert sind und wann eine Beeinträchtigung als solche gilt, ergibt sich allein aus den Versicherungsbedingungen. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 10. August 2026. Es sind Beispielbeiträge für die jeweils genannte Berechnungsgrundlage — Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Angaben ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz KörperSchutzPolice

Ehrlich gesagt

Was nicht versichert ist

Die KörperschutzPolice zahlt, wenn eine im Vertrag benannte Grundfähigkeit wegfällt. Der Beruf spielt dabei keine Rolle — der Katalog der Fähigkeiten dafür umso mehr.

  • Fähigkeiten, die im Vertrag nicht aufgeführt sind, lösen keine Rente aus — auch dann nicht, wenn der Alltag spürbar schwerer wird. Der Katalog ist die Leistungsgrenze.
  • Beeinträchtigungen unterhalb des vereinbarten Schweregrades oder von absehbar kürzerer Dauer als der im Vertrag genannten Mindestzeit.
  • Psychische Erkrankungen sind im Grundschutz nicht enthalten. Für sie gibt es eigene Bausteine, und wer sie umfassend abgesichert haben will, ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung richtig.
  • Beschwerden, die bei Vertragsschluss bereits bestanden und im Antrag nicht oder unrichtig angegeben wurden.
  • Vorsätzlich herbeigeführte Gesundheitsschäden sowie Schäden durch Kriegsereignisse.

Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.

Wenn Ihr Beruf sie zulässt, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der umfassendere Schutz — wir stellen beide Wege gegenüber, statt einen davon vorauszusetzen.

Bevor Sie anfragen

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

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Häufige Fragen

Wo ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zählt, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf noch zu einem bestimmten Grad ausüben können — das ist der Maßstab, um den im Leistungsfall auch gestritten wird. Bei der KörperschutzPolice zählt allein, ob eine der vereinbarten Fähigkeiten weggefallen ist. Das ist einfacher nachzuweisen, deckt dafür aber weniger ab: Wer seinen Beruf aus einem Grund nicht mehr ausüben kann, der keine der versicherten Fähigkeiten betrifft, bekommt hier nichts. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt deshalb der breitere Schutz.

Für wen ist die KörperschutzPolice die bessere Wahl?

Vor allem für Menschen, die körperlich oder handwerklich arbeiten, künstlerisch tätig sind oder Sport auf hohem Niveau betreiben — dort ist der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung oft hoch, und manche Tätigkeiten werden gar nicht erst angenommen. Auch wer wegen Vorerkrankungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht durch die Risikoprüfung kommt, hat hier häufiger eine Chance. Was für Sie in Frage kommt, klären wir, bevor irgendein Antrag gestellt wird.

Machen Vorerkrankungen oder riskante Hobbys den Vertrag teurer?

Möglich sind Beitragszuschläge, Ausschlüsse einzelner Ursachen oder beides. Die Gesundheitsfragen sind gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings reduziert und die Annahmegrundsätze angepasst, sodass auch risikoreiche Sportarten versicherbar sein können. Wir fragen den Gesundheitszustand vorab anonym ab, bevor ein Antrag in die Systeme geht — eine abgelehnte Anfrage merken sich andere Versicherer.

Wie hoch sollte die Rente sein?

Als Faustformel gilt dieselbe wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: rund siebzig Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten drei Jahre. Das ist ein Ausgangswert, keine Rechnung. Maßgeblich ist Ihr tatsächlicher monatlicher Bedarf abzüglich dessen, was aus anderen Quellen bliebe — den ermitteln wir gemeinsam.

Hinweis zum Leistungsumfang

Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.

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