Vorsorge & Finanzen
VermögensPolice – Vermögen aufbauen und weitergeben
Wer Vermögen an bestimmte Menschen weitergeben will, stößt beim Depot und beim Sparkonto auf dieselbe Hürde: Beides fällt in den Nachlass und wird nach Erbrecht verteilt, nicht nach Ihrem Willen. Die VermögensPolice geht einen anderen Weg. Sie legt Ihr Geld an und zahlt es im Todesfall unmittelbar an die Person aus, die Sie benannt haben — an der Erbengemeinschaft vorbei, und die Benennung können Sie jederzeit ändern.
- Auszahlung geht direkt an die benannte Person, nicht in den Nachlass
- Einmalbeitrag oder laufende Zahlung, Zuzahlungen und Entnahmen möglich
- Keine Gesundheitsprüfung beim Abschluss
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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VermögensPolice
Das Wichtigste im Detail
Vermögen aufbauen und später weitergeben — ohne Gesundheitsfragen.
Die Begünstigung, die Sie selbst bestimmen
Sie legen fest, wer die Leistung erhält, und können das jederzeit neu entscheiden. Weil die Zahlung außerhalb des Nachlasses erfolgt, erreicht sie die benannte Person auch dann, wenn das Erbe noch nicht auseinandergesetzt ist — bei Patchwork-Familien, nichtehelichen Partnerschaften oder einem Menschen, der ohne Testament leer ausginge, ist das der eigentliche Punkt.
Zwei Anlagevarianten, eine Entscheidung
Bei Abschluss wählen Sie zwischen einer chancen- und einer sicherheitsorientierten Ausrichtung. Die erste setzt stärker auf Wertentwicklung und schwankt entsprechend, die zweite stellt Verlässlichkeit voran. Welche zu Ihnen passt, hängt weniger vom Renditewunsch ab als vom Zeitraum, den Sie noch vor sich sehen.
Beweglich bleiben, obwohl es um Jahrzehnte geht
Sie können während der Laufzeit zuzahlen und, unter Beachtung von Mindestgrenzen, auch entnehmen. Der Vertrag ist damit kein verschlossenes Fach: Ändert sich Ihre Lage, ändert sich der Vertrag mit — nur eben nicht kostenlos und nicht ohne Wirkung auf die spätere Leistung.
Beträge und Grenzen
Die VermögensPolice in Zahlen
Einstiegssumme, Obergrenze, Altersgrenzen und die Frage, wie beweglich der Vertrag während der Laufzeit bleibt.
| Merkmal | VermögensPolice Allianz, lebenslange Risikoversicherung |
|---|---|
| Art der Beitragszahlung | Einmalbeitrag, laufend lebenslang oder abgekürzt über eine feste Zahl von Jahren |
| Mindestbeitragssumme | 3.000 € |
| Höchstbeitragssumme Bei laufender Zahlung dürfen die Beiträge in den ersten zehn Jahren zusammen diesen Betrag nicht überschreiten. | 2,5 Mio. € |
| Höchsteintrittsalter | 80 Jahre — ab 70 Jahren nur noch mit Einmalbeitrag |
| Anlageausrichtung | zwei Varianten wählbar: chancen- oder sicherheitsorientiert |
| Begünstigte im Todesfall | frei wählbar und jederzeit änderbar |
| Übertragungsmöglichkeiten | Schenkung oder Vererbung |
| Kapitalauszahlung im Todesfall | einmalig und einkommensteuerfrei; Erbschaftsteuer nur bei Überschreiten der Freibeträge |
| Flexible Zuzahlungen | grundsätzlich möglich |
| Flexible Entnahmen | möglich, unter Beachtung bestimmter Mindestgrenzen |
| Gesundheitsprüfung | nicht erforderlich |
- Während der Vertragslaufzeit bleiben die Erträge einkommensteuerfrei. Versteuert werden sie erst, wenn Sie zu Lebzeiten entnehmen.
- Die Anlagevariante wird bei Abschluss gewählt — das ist eine Entscheidung für die Laufzeit, keine Einstellung, die sich nebenbei ändern lässt.
Ob und in welcher Höhe Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis der begünstigten Person und deren Freibeträgen ab. Wir stellen die versicherungsseitige Wirkung dar und beraten nicht steuerlich oder erbrechtlich. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 10. August 2026. Es sind Beispielbeiträge für die jeweils genannte Berechnungsgrundlage — Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Angaben ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.
Quelle: Allianz VermögensPolice
Soll das Geld in alternative Anlagen fließen und ebenfalls einmal an Begünstigte gehen, ist die PrivateMarketsPolice der spezialisierte Weg.
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Ist das ein Ersatz für ein Testament?
Nein, und dieser Irrtum ist teuer. Die Police regelt, wer diese eine Leistung bekommt — nicht, was mit Immobilie, Konten oder Hausrat geschieht. Sie kann ein Testament sinnvoll ergänzen, etwa um eine bestimmte Person gezielt zu bedenken oder um Erben Bargeld für die Erbschaftsteuer zu verschaffen. Ersetzen kann sie es nicht. Für die erbrechtliche Seite brauchen Sie anwaltlichen oder notariellen Rat; wir beraten zur Versicherung.
Fällt auf die Auszahlung Steuer an?
Auf die Leistung im Todesfall wird keine Einkommensteuer fällig. Erbschaft- oder Schenkungsteuer kann dagegen anfallen, wenn die Freibeträge der begünstigten Person überschritten werden — und diese Freibeträge unterscheiden sich erheblich, je nachdem, in welchem Verhältnis sie zu Ihnen steht. Genau hier lohnt es sich, vorher zu rechnen statt hinterher zu staunen. Erträge, die Sie zu Lebzeiten entnehmen, sind zu versteuern.
Warum keine Gesundheitsprüfung?
Weil der Vertrag anders kalkuliert ist als eine Risikolebensversicherung: Er zahlt im Wesentlichen das an, was eingezahlt und erwirtschaftet wurde, statt ein Vielfaches davon abzusichern. Für Sie heißt das, dass Vorerkrankungen dem Abschluss nicht im Weg stehen. Es heißt aber auch, dass hier kein großer Hinterbliebenenschutz aus kleinem Beitrag entsteht — dafür ist die Risikolebensversicherung da.
Wann ist ein Depot die bessere Wahl?
Wenn Sie das Geld für sich selbst anlegen, jederzeit vollständig darüber verfügen wollen und die Weitergabe keine Rolle spielt. Ein Depot ist beweglicher und meist kostengünstiger. Die Police spielt ihre Stärke dort aus, wo es um die gezielte Weitergabe geht, um die Auszahlung außerhalb des Nachlasses und um die steuerliche Behandlung im Todesfall. Wer beide Ziele hat, teilt üblicherweise auf.
Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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