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Firmen & Gewerbe

Glasversicherung – Bruch ersetzt, unabhängig von der Ursache

Sonntagfrüh ruft der Nachbar an: Vor Ihrem Ladengeschäft liegt das Schaufenster auf dem Gehweg. Ob Steinwurf, Unwetter, Materialfehler oder ein Missgeschick beim Einräumen — bis Ersatz eingebaut ist, steht der Verkaufsraum offen, und die Rechnung für Scheibe, Einbau und Entsorgung kommt in voller Höhe. Die gewerbliche Glasversicherung trägt, was danach anfällt: das Instandsetzen oder Erneuern der versicherten Scheibe und das Wegschaffen der Reste — unabhängig davon, wie es zum Bruch kam. Sie greift innen wie außen und lässt sich als eigener Vertrag oder als Baustein zu einer bestehenden Firmenpolice abschließen.

  • Allgefahrendeckung ohne Streit über die Ursache
  • Innen- und Außenverglasung, Werbeanlagen optional
  • Instandsetzung, Ersatz und Entsorgung enthalten
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Zersplitterte Glasscheibe, auf der ein Stein liegt

So läuft es ab

In drei Schritten zum Angebot

  1. 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
  2. 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
  3. 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.

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Glasversicherung

Das Wichtigste im Detail

Schaufenster, Türen und Vitrinen — Bruch ohne Schuldfrage.

Was als Verglasung zählt

Zum versicherten Bestand gehört zweierlei: fest eingebaute Verglasung am und im Gebäude sowie bewegliche Gegenstände aus Glas. In der Praxis fällt darunter fast alles, was im Betrieb gläsern ist: Fenster, Türen und Trennwände, Vitrinen, Theken und Tische, Glasplatten und Brüstungen, Schrankscheiben, Duschkabinen aus Glas oder Kunststoff, Bilderverglasungen sowie Sicht- und Glasscheiben von Elektro- und Gasgeräten. Spiegel gehören dazu, Handspiegel ausgenommen; Werbeanlagen lassen sich zusätzlich einschließen.

Allgefahrendeckung

Anders als in vielen Sachsparten muss niemand klären, wie es zum Bruch kam. Gedeckt sind zerbrochene Scheiben, gleich ob aus Glas oder aus Kunststoff, und gleich was den Schaden ausgelöst hat: ein Missgeschick des eigenen Personals zählt ebenso wie ein Steinwurf, ein Einbruch, ein Unwetter, ein Fehler im Material oder Ablagerungen von Schmutz. Entscheidend ist allein, dass der Schaden durch die Scheibe hindurchgeht — ein Riss, der nur eine Seite betrifft und den Querschnitt nicht durchtrennt, gilt noch nicht als Bruch.

Drei Wege zum Vertrag

Auch wenn eine Immobilien- oder Firmen-Inhaltsversicherung besteht, ist Glasbruch damit nicht automatisch abgedeckt. Sie können den Schutz als eigenständigen Glasbruchvertrag für Innen- und Außenverglasung abschließen, als Zusatzbaustein zur Firmen-Inhaltsversicherung ebenfalls für Innen- und Außenverglasung oder als Zusatzbaustein zur Immobilienversicherung — dort allerdings nur für die Gebäudeverglasung, die Innenverglasung bleibt ausgenommen. Welcher Weg günstiger und lückenloser ist, hängt davon ab, was Sie bereits versichert haben.

Entschädigungsgrenzen

Was zusätzlich mitversichert ist

Neben dem Ersetzen der Scheibe selbst nennt die Allianz für einzelne Positionen feste Höchstbeträge auf erstes Risiko. Sie gelten unabhängig davon, wie hoch die Verglasung insgesamt bewertet ist — und sie sind der Grund, warum künstlerische Scheiben und beschriftete Schaufenster vorab besprochen gehören.

Was zusätzlich mitversichert ist
Position Gewerbliche Glasversicherung
Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Spiegel und Glasplatten Auf erstes Risiko versichert. bis 15.000 €
Sonderkosten für Gerüste, Kräne und das Beseitigen von Hindernissen Auf erstes Risiko versichert — greift bei hoch liegenden oder schwer zugänglichen Scheiben. bis 15.000 €
Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen und Schutzeinrichtungen Auf erstes Risiko versichert — betrifft beschriftete und beklebte Schaufenster. bis 15.000 €
Durchreiche- und Sprechanlagen in Apotheken Beitragsfrei mitversichert. bis 2.000 €
  • Einen Pauschalpreis nennt die Allianz für diese Sparte nicht. Der Beitrag richtet sich nach der Größe der zu versichernden Verglasung in Quadratmetern, bei Werbeanlagen nach der vereinbarten Versicherungs- beziehungsweise Deckungssumme.

Angaben von der Produktseite der Allianz Glasversicherung für Gewerbe, abgerufen am 20.08.2026. „Auf erstes Risiko“ bedeutet, dass bis zum genannten Betrag ohne Anrechnung einer Unterversicherung ersetzt wird. Verbindlich sind allein die Versicherungsbedingungen. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 9. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz Gewerbliche Glasversicherung

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Ehrlich gesagt

Was nicht versichert ist

Die Glasversicherung ersetzt gebrochenes Glas — nicht jeden Makel und nicht jede Fläche, die im Betrieb aus Glas ist.

  • Schönheitsfehler wie Kratzer, Muschelausbrüche oder matte Stellen gelten nicht als Bruch und werden nicht ersetzt.
  • Ein Sprung, der nicht durch den gesamten Querschnitt der Scheibe verläuft, löst keine Leistung aus.
  • Handspiegel sind vom Schutz ausgenommen, während Spiegel im Übrigen zur Innenverglasung zählen.
  • Werbeanlagen sind nur bei ausdrücklichem Einschluss versichert; beim Baustein über die Immobilienversicherung bleibt zudem die gesamte Innenverglasung außen vor.
  • Künstlerisch bearbeitete Verglasungen sowie Sonderkosten für Gerüste, Kräne und das Beseitigen von Hindernissen werden nur bis zu den vereinbarten Höchstbeträgen ersetzt.

Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.

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Ali Qaderi · 0176 66835895

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Bevor Sie anfragen

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

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Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.

Glas · Frage 1 von 4Dauert etwa eine Minute

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Häufige Fragen

Ist Glasbruch nicht ohnehin in unserer Inhaltsversicherung enthalten?

In aller Regel nicht. Glasbruch ist auch bei bestehender Immobilien- oder Firmen-Inhaltsversicherung ein zusätzlicher Schutz, der entweder als eigener Vertrag oder als ausdrücklicher Baustein vereinbart sein muss. Das lässt sich in wenigen Minuten am Versicherungsschein prüfen — schicken Sie ihn uns, dann sagen wir Ihnen, ob die Lücke bei Ihnen besteht.

Bei uns geht selten etwas zu Bruch — rechnet sich das?

Das hängt weniger an der Häufigkeit als an Fläche und Aufwand. Eine große Schaufensterscheibe kostet nicht nur als Scheibe, sondern durch Ausbau, Einbau und Entsorgung; liegt sie hoch oder schwer zugänglich, kommen Gerüst oder Kran hinzu, und bei bedruckten oder beschrifteten Flächen ist die Werbung mit zu erneuern. Der Beitrag richtet sich nach der Quadratmeterzahl der versicherten Verglasung, bei Werbeanlagen nach der vereinbarten Summe. Das lässt sich für Ihren Betrieb konkret gegenrechnen, statt es zu schätzen.

Sind Kratzer im Schaufenster mitversichert?

Nein. Ein Kratzer trifft das Aussehen, nicht die Substanz der Scheibe — solche Makel gelten nicht als Bruch und werden nicht ersetzt. Eine Leistung setzt voraus, dass die Verglasung zerstört ist oder der Sprung den Querschnitt durchtrennt, also auf beiden Seiten der Scheibe zu sehen ist. Diese Abgrenzung ist der häufigste Streitpunkt der Sparte, deshalb steht sie hier so deutlich.

Was kostet eine Glasversicherung fürs Gewerbe?

Ein Pauschalpreis existiert nicht — maßgeblich sind die Größe der versicherten Verglasung in Quadratmetern und bei Werbeanlagen die vereinbarte Versicherungssumme. Für das Angebot genügt deshalb ein Aufmaß — Schaufenster- und Türflächen, dazu die Werbeanlagen mit ihrem Wert. Schicken Sie uns diese Liste, daraus rechnen wir den Beitrag für Ihr Geschäft.

Müssen wir uns selbst um einen Glaser kümmern und in Vorleistung gehen?

Den Glaser suchen Sie nicht selbst: Ist der Schaden gemeldet, steuert der Allianz Handwerker-Service die Instandsetzung und den Einbau. Für Sie heißt das: ein Anruf statt Angebotsvergleich in einer Lage, in der es schnell gehen muss, weil der Laden sonst offen steht. Wir nehmen die Meldung entgegen und bleiben bis zur Erledigung dran.

Zählen auch Werbeanlagen und Schilder zur versicherten Verglasung?

Das lässt sich vereinbaren: Neben Schaufenstern, Türen und Vitrinen können auch Leuchtreklamen, Firmenschilder und Glasbausteine in den Vertrag aufgenommen werden — sie stehen dann ausdrücklich in der Aufstellung der versicherten Sachen. Was dort nicht auftaucht, ist im Bruchfall auch nicht gedeckt. Gehen Sie die Liste deshalb einmal mit dem Grundriss in der Hand durch; bei einer Ladenfront übersieht man erstaunlich viel Glas.

Wir bauen den Laden um — müssen wir das melden?

Ja, denn der Vertrag beschreibt die versicherte Verglasung nach Art und Umfang: Eine neue Glasfront, zusätzliche Vitrinen oder ein zweiter Eingang verändern das Risiko und gehören angezeigt, sonst klafft im Bruchfall eine Lücke zwischen Bestand und Police. Das Gleiche gilt beim Umzug in andere Räume. Eine kurze Nachricht mit den neuen Maßen genügt meist; wir passen den Vertrag an, bevor die Handwerker fertig sind.

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Hinweis zum Leistungsumfang

Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.

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