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Verkehrshaftungsversicherung – Ihre Haftung als Frachtführer abgesichert
Der Empfänger nimmt die Ladung nur unter Vorbehalt an, zwei Wochen später liegt die Schadenrechnung Ihres Auftraggebers auf dem Tisch — und die Frachtrechnung ist längst gekürzt. Wer geschäftsmäßig gegen Entgelt fremde Güter befördert, haftet für Verlust, Beschädigung und verspätete Lieferung; das gilt auch dann, wenn Sie den Transport durch einen anderen Frachtführer ausführen lassen. Für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht schreibt § 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes diese Versicherung vor, und unabhängig davon verlangen viele Auftraggeber den Nachweis in ihren Geschäftsbedingungen. Die Verkehrshaftungsversicherung übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte für Sie ab.
- Pflichtversicherung nach § 7a GüKG
- Güterschäden und Lieferfristüberschreitung gedeckt
- Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt
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Verkehrshaftungsversicherung
Das Wichtigste im Detail
Die gesetzliche Haftung des Frachtführers und Spediteurs.
Güterschäden
Gedeckt sind Verlust und Beschädigung der Güter, die Sie zur Beförderung übernommen haben — im Rahmen Ihrer gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Frachtführerhaftung. Maßgeblich ist damit nicht der volle Warenwert als solcher, sondern das, wofür Sie nach Frachtvertrag und Gesetz einstehen müssen. Genau deshalb ist die Gestaltung Beratungssache: Wer per Vertrag Haftung über das gesetzliche Maß hinaus übernimmt, muss das im Versicherungsschutz abbilden, sonst bleibt die Differenz bei ihm hängen.
Vermögensschäden
Nicht jeder Schaden ist ein Schaden an der Ware: Kommt die Sendung zu spät, steht beim Empfänger womöglich die Fertigung oder er muss teuer nachbestellen, obwohl kein Karton beschädigt ist. Solche Vermögensschäden aus Lieferfristüberschreitung und sonstigem Fehlverhalten sind mitversichert. Sie sind auch der Grund, weshalb Kfz-Haftpflicht und Kasko das Haftungsrisiko eines Transportunternehmens nicht abdecken — die versichern das Fahrzeug, nicht Ihre Pflichten aus dem Frachtvertrag.
Prüfung und Abwehr von Ansprüchen
Meldet ein Kunde einen Schaden, prüft der Versicherer zuerst die Sach- und Rechtslage: Besteht der Anspruch dem Grunde und der Höhe nach überhaupt? Unbegründete Forderungen werden für Sie abgewehrt, und im Streitfall trägt der Versicherer die Kosten der Auseinandersetzung. In einer Branche, in der Abzüge von der Frachtrechnung zum Alltag gehören, ist dieser Teil der Deckung im praktischen Betrieb oft der wertvollere.
Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Versichert ist Ihre Haftung als Frachtführer — sie endet dort, wo kein berechtigter Anspruch besteht, wo Vorsatz im Spiel ist oder wo Sie den vereinbarten Rahmen verlassen.
- Unbegründete Forderungen Ihrer Auftraggeber: Sie werden geprüft und abgewehrt, aber nicht bezahlt — eine Zahlung ohne Rechtsgrund gehört nicht zur Deckung.
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Wer den Schaden gewollt hat, verliert den Schutz.
- Fahrten außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs, etwa über einen vertraglich festgelegten Umkreis um den Betriebssitz hinaus; die GUS-Staaten sind vom üblichen europäischen Geltungsbereich ausgenommen.
- Schäden am eigenen Fahrzeug und an der eigenen Betriebseinrichtung: Versichert ist die Haftung für fremdes Gut, nicht der eigene Fuhrpark — dafür sind Kfz- und Sachversicherung zuständig.
- Die Haftung aus Speditions- und Lagerverträgen mit disponierter Lagerung; dieses Geschäft verlangt eine eigene Logistikversicherung.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Häufige Fragen
Reicht unsere Betriebshaftpflicht dafür nicht aus?
Nein. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die Ihr Betrieb Dritten zufügt; sie ist nicht dafür gemacht, für das Gut einzustehen, das Sie im Frachtvertrag zur Beförderung übernommen haben. Diese Obhutshaftung ist der Kern der Verkehrshaftungsversicherung. Beide Verträge stehen nebeneinander: Die Betriebshaftpflicht bleibt für das allgemeine Betriebsrisiko sinnvoll, sie ersetzt die vorgeschriebene Verkehrshaftungsdeckung aber nicht.
Unsere Fahrzeuge liegen unter 3,5 Tonnen — sind wir damit raus?
Aus der gesetzlichen Pflicht ja: § 7a GüKG greift erst bei Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, Anhänger eingerechnet. Ihre Haftung als Frachtführer entfällt damit nicht — sie folgt aus dem Frachtvertrag und dem Handelsgesetzbuch und trifft den Kurierdienst wie die Spedition. Hinzu kommt, dass Auftraggeber den Nachweis einer Verkehrshaftungsdeckung häufig in ihren Geschäftsbedingungen fordern, ganz unabhängig von der Fahrzeuggröße.
Wir fahren nur regional. Spielt der Geltungsbereich für uns eine Rolle?
Ja, und zwar mehr, als den meisten bewusst ist. Üblich ist Schutz innerhalb Europas, sofern nicht ausdrücklich ein engerer Bereich vereinbart wurde; die GUS-Staaten sind davon ausgenommen. Wer einen Umkreis um den Betriebssitz vereinbart hat — meist, um den Vertrag auf das tatsächliche Fahrgebiet zuzuschneiden —, hat für die Fahrt darüber hinaus keinen Schutz. Bevor Sie einen Auftrag außerhalb Ihres bisherigen Gebiets annehmen, sollte der Geltungsbereich angepasst sein; das ist eine Sache von einem Anruf.
Was kostet eine Verkehrshaftungsversicherung?
Üblich ist eine Rechnung über die Kennzahlen Ihres Betriebs: die Umsätze aus Beförderungsleistungen, die Art der transportierten Güter, das Verkehrsgebiet — innerdeutsch oder grenzüberschreitend — und die Zahl der eingesetzten Fahrzeuge. Weil die Police für Teile des Güterkraftverkehrs vorgeschrieben ist, zählt daneben der Nachweis für Ihre Auftraggeber. Mit Ihren Betriebszahlen rechnen wir das Angebot und liefern die Bestätigung fürs Auftragsbuch gleich mit.
Sind unsere Fahrer und eingesetzte Subunternehmer mitversichert?
Ihre Beschäftigten sind mitversichert, solange sie im Rahmen ihrer betrieblichen Aufgaben tätig werden; Versicherungsnehmer können natürliche wie juristische Personen sein. Setzen Sie andere Frachtführer ein, bleiben Sie Ihrem Auftraggeber gegenüber in der Haftung — die Versicherungspflicht nach § 7a GüKG trifft ausdrücklich auch den, der befördern lässt. Ob Sie anschließend beim ausführenden Unternehmen Regress nehmen können, ist eine zweite Frage; sie entscheidet sich an dessen Vertrag und dessen eigener Deckung.
Ein Kunde reklamiert beschädigte Ladung — wie reagieren wir als Frachtführer?
Bestätigen Sie den Eingang der Reklamation, aber räumen Sie nichts ein: Ob und wie weit Sie haften, hängt an Ursache, Verschulden und den gesetzlichen Haftungsgrenzen — genau diese Prüfung übernimmt der Verkehrshaftungsversicherer. Sichern Sie Ihre Seite des Vorgangs: Frachtpapiere, Fotos vom Ladevorgang, Aussagen des Fahrers, Temperatur- oder Telematikdaten. Und melden Sie den Fall sofort, auch wenn die Forderung noch vage klingt.
Wie weit reicht unsere gesetzliche Haftung überhaupt?
Das Frachtrecht begrenzt die Haftung des Frachtführers im Regelfall auf einen Betrag, der sich am Gewicht der Sendung bemisst — bei leichter, teurer Ware liegt der tatsächliche Warenwert also oft weit darüber. Diese Grenzen können durchbrochen werden, etwa bei qualifiziertem Verschulden, und vertraglich lassen sich höhere Haftungen vereinbaren. Der Vertrag sollte abbilden, was Sie tatsächlich unterschreiben — deshalb sehen wir uns Ihre Transportverträge an, nicht nur Ihre Fahrzeuge.
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