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Landwirtschaftliche Gebäudeversicherung – Ställe, Hallen und Wohnhaus

Nach Tagen mit Schneefall gibt der Binder über der Maschinenhalle nach, und das halbe Dach liegt auf dem Schlepper. Auf einem Hof bleibt so etwas selten ein einzelner Gebäudeschaden: Stall, Scheune, Halle und Wohnhaus stehen auf demselben Grundstück, gehören demselben Betrieb und hängen an denselben Leitungen. Genau diesen Bestand versichert die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung — vom Wohnhaus bis zur Maschinenhalle, jeweils mit Keller und mit dem, was fest eingebaut ist. Zu diesen fest eingebauten Teilen zählt die Allianz hier auch den Güllekanal und die Brennstoffanlage; an solchen Positionen wird sichtbar, warum es für den Hof einen eigenen Gebäudevertrag gibt. Aus welchen Bausteinen Ihr Vertrag am Ende besteht, steht im Angebot — die Produktseite nennt die Gefahren, aber nicht ihre Zuordnung.

  • Wohnhaus, Ställe, Scheunen und Maschinenhallen versicherbar
  • Güllekanal und Brennstoffanlage als Gebäudebestandteil
  • Dynamische Neuwertversicherung: Die Deckung folgt den Baupreisen
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Offene Bergehalle mit Rundballen davor

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Landwirtschaftliche Gebäudeversicherung

Das Wichtigste im Detail

Wohnhaus, Ställe und Hallen samt Güllekanal und Brennstoffanlage.

Vom Wohnhaus bis zur Maschinenhalle

Versicherbar ist der Gebäudebestand des Betriebs, nicht ein einzelnes Objekt daraus: Stallungen, Scheunen, Maschinenhallen, Wirtschaftsgebäude und das Wohnhaus, jedes mit Keller und mit seinen fest installierten Bestandteilen. Was als Bestandteil gilt, ist auf einem Hof ein anderer Katalog als in einem Verwaltungsgebäude — die Allianz führt neben den elektrischen Anlagen, den fest verlegten Fußböden, den Carports und dem Zubehör ausdrücklich Güllekanäle und Brennstoffanlagen. Diese beiden sind der sichtbarste Unterschied zum gewerblichen Gebäudeschutz, dessen Bestandteilkatalog bei Fußböden, Sanitäranlagen, Terrassen und Carports endet.

Acht Gefahren, drei Erweiterungen

Der Schutz entsteht aus Bausteinen, die auf den Betrieb zugeschnitten werden. Als versicherte Gefahren führt die Allianz acht: Feuer mit Brand, Explosion und Blitzschlag; Leitungswasser mit Rohrbruch und schadhaften Wasserleitungen; Sturm und Hagel; die Elementargefahren mit witterungsbedingtem Rückstau, Überschwemmung und Schneedruck; Glasbruch an der Außenverglasung; die Haustechnik mit Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen; einen Baustein für Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen; und einen für Schäden, die keine der übrigen erfasst. Welche davon ohne gesonderte Vereinbarung im Vertrag stehen und welche hinzukommen, legt die Produktseite nicht offen — das entscheidet das Angebot. Ausdrücklich als Erweiterung bezeichnet sind drei Punkte: grobe Fahrlässigkeit, Hagelschäden an Photovoltaik-Anlagen sowie Modernisierungs- und Umweltschutzmaßnahmen. Und für den Baustein mit Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen nennt die Seite eine Bezeichnung, die in der Sachversicherung üblicherweise etwas anderes meint; wie er in Ihren Bedingungen heißt, klären wir, bevor Sie unterschreiben.

Was nach dem Brand zu bezahlen ist

Bei einem zerstörten Gebäude bemisst sich die Entschädigung am Neuwert: Maßgeblich ist, was ein vergleichbares Gebäude an dieser Stelle neu zu errichten kostet, und nicht der Zeitwert dessen, was abgebrannt ist. Damit dieser Maßstab nicht im Jahr des Abschlusses stehen bleibt, führt die Allianz den Vertrag dynamisch — ziehen die Baukosten an, wächst die Absicherung mit. Vor dem Wiederaufbau steht allerdings eine zweite Rechnung: Feuerlöschkosten, Aufräumen und Abbruch dessen, was stehen geblieben ist, Mehrkosten aus behördlichen Auflagen und die Dekontamination des Erdreichs. Diese Posten zählt die Allianz gesondert und rechnet sie nicht gegen die Entschädigung für das Gebäude. Der letzte davon ist der, den Betriebe am seltensten auf dem Zettel haben: Läuft aus einer beschädigten Brennstoffanlage etwas in den Boden, wird aus dem Bauschaden ein Sanierungsfall.

Entschädigung

Was nach einem Totalschaden gerechnet wird

Einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung nicht. Öffentlich ist dagegen, wie im Schadenfall gerechnet wird — und das ist die Angabe, auf die es ankommt, wenn nach einem Brand ein ganzer Gebäudekomplex neu entstehen muss.

Was nach einem Totalschaden gerechnet wird
Eckwert Landwirtschaftliche Gebäudeversicherung
Entschädigung bei Totalschaden Gilt bei Totalschäden an einem Gebäude; Maßstab ist der Neuwert, nicht der Zeitwert des zerstörten Gebäudes. ortsüblicher Neubaupreis
Folgekosten, zusätzlich zur Gebäudeentschädigung Ein separater Betrag neben der Entschädigung für das Gebäude selbst. Als mitversicherte Kosten nennt die Allianz Feuerlöschkosten, Aufräumungs- und Abbruchkosten, Mehrkosten für behördliche Auflagen und die Dekontamination des Erdreichs; die Aufzählung ist auf der Quellseite nicht abschließend. bis 100 % der Versicherungssumme, höchstens 2,5 Mio. €
  • Versicherbar ist der gesamte Gebäudebestand des Betriebs: Stallungen, Scheunen, Maschinenhallen, Wirtschaftsgebäude und das Wohnhaus, jeweils samt Keller und fest installierten Bestandteilen.
  • Zu den fest installierten Bestandteilen zählt die Allianz Güllekanäle und Brennstoffanlagen, dazu elektrische Anlagen, fest verlegte Fußböden, Carports und Zubehör.
  • Der Vertrag ist als dynamische Neuwertversicherung geführt und wird auf die veränderte Baupreisentwicklung abgestimmt; eine Berechnungsformel oder einen Anpassungssatz nennt die Quellseite nicht.
  • Als versicherte Gefahren nennt die Quellseite Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarereignisse, Glasbruch, Haustechnik, einen Baustein für Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen sowie unbenannte Gefahren. Welche davon in einem konkreten Vertrag ohne Zusatzvereinbarung enthalten sind, sagt sie nicht.
  • Ausdrücklich als zusätzlich einschließbar bezeichnet sind grobe Fahrlässigkeit, Hagelschäden an Photovoltaik-Anlagen sowie Modernisierungs- und Umweltschutzmaßnahmen.
  • Für Photovoltaik-Anlagen an oder auf dem Gebäude bietet die Allianz einen Allgefahrenschutz einschließlich Ertragsausfall an, der als Ergänzung zum Versicherungsschutz abgeschlossen wird.

Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz für die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung nicht. Als preisbestimmend nennt die Produktseite die gewählten Zusatzbausteine, die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, eventuelle Vorschäden und das Baujahr der Gebäude sowie die Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Betrag für Folgekosten ist als Anteil der Versicherungssumme angegeben und steht zusätzlich zur Entschädigung für das Gebäude bereit; die genannte Obergrenze gilt für diesen landwirtschaftlichen Vertrag — für die gewerbliche Immobilienversicherung nennt die Allianz an derselben Stelle einen anderen Höchstbetrag. Was im Einzelfall gilt, steht in den Versicherungsbedingungen und im Angebot. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 22. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz Landwirtschaftliche Gebäudeversicherung

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Ehrlich gesagt

Was nicht versichert ist

Die Grenzen liegen an zwei Stellen: bei den Bausteinen, die tatsächlich im Vertrag stehen, und dort, wo das Gebäude aufhört und sein Inhalt anfängt.

  • Gedeckt sind allein die Gefahren, die im Vertrag vereinbart sind. Welche der auf der Produktseite genannten Gefahren ohne gesonderte Vereinbarung dabei sind, führt die Allianz dort nicht aus — maßgeblich ist Ihr Angebot, nicht die Aufzählung.
  • Grobe Fahrlässigkeit, Hagelschäden an Photovoltaik-Anlagen sowie Modernisierungs- und Umweltschutzmaßnahmen bezeichnet die Allianz ausdrücklich als Erweiterungen; ohne die entsprechende Vereinbarung sind sie nicht Teil des Schutzes.
  • Für Photovoltaik ist der Zusatzbaustein nach den Hagelschäden benannt; den Ertragsausfall und die übrigen Gefahren nennt die Allianz nur in der gesonderten Ergänzung für Anlagen an oder auf dem Gebäude.
  • Tierbestand, Futter und Ernteerzeugnisse, Betriebseinrichtung und Vorräte gehören in die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung, fahrbare Technik in die Maschinenversicherung. Wo genau die Linie zwischen fest eingebauter Anlage und Stalleinrichtung verläuft, zieht die Allianz öffentlich nicht — das gehört in den Antrag.

Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.

Was in diesen Gebäuden steht und lebt, trägt der Vertrag nicht; dafür gibt es die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung. Die beiden Policen teilen sich denselben Hof, und die Naht zwischen ihnen ist die Stelle, an der Lücken entstehen.

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Ali Qaderi · 0176 66835895

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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

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Häufige Fragen

Gehört unser Wohnhaus in diesen Vertrag?

Ja. Das Wohnhaus steht bei der Allianz gleichrangig neben Stallungen, Scheunen und Maschinenhallen — es ist keine geduldete Nebennutzung, sondern eines der versicherbaren Gebäude des Betriebs. Wo die Grenze verläuft, sagt die Produktseite dagegen nicht: beim Altenteil, in dem niemand mehr für den Hof arbeitet, oder bei der Ferienwohnung, die im alten Stallgebäude vermietet wird. Für die gewerbliche Immobilienversicherung nennt die Allianz einen Nutzungsanteil, hier nicht. Solche Gebäude benennen wir deshalb im Antrag einzeln; nach einem Schaden lässt sich die Zuordnung nicht mehr nachholen.

Wo hört das Gebäude auf, und wo fängt die Stalleinrichtung an?

Das ist die Frage, die auf beiden Produktseiten offenbleibt. Die Gebäudeseite zählt Güllekanäle und elektrische Anlagen zu den fest installierten Bestandteilen; die landwirtschaftliche Inhaltsversicherung führt Anlagen einschließlich der Stalleinrichtung. Eine fest eingebaute Fütterungs- oder Melktechnik lässt sich nach beiden Beschreibungen zuordnen, und welche der beiden Policen sie im Ernstfall trägt, entscheidet nicht die Produktseite, sondern der Vertrag. Wer beide Verträge hat, muss die Frage nicht beantworten; wer nur einen hat, sollte sie vorher gestellt haben. Wir schreiben solche Anlagen deshalb ausdrücklich in den Antrag, statt sie einer der beiden Seiten zu unterstellen.

Ist die Photovoltaikanlage auf dem Hallendach mitversichert?

Nicht von selbst. Für diesen Vertrag führt die Allianz einen Zusatzbaustein, der nach den Hagelschäden an Photovoltaik-Anlagen benannt ist — er ist also von einer Gefahr her beschrieben. Daneben bietet sie für Anlagen an oder auf dem Gebäude einen Allgefahrenschutz einschließlich des Ertragsausfalls an; den schließen Sie als Ergänzung zum Versicherungsschutz ab. Der Unterschied steckt schon in den Bezeichnungen: Der Baustein ist nach einer Gefahr benannt, die Ergänzung nach ihrem Umfang — und nur sie nennt den Ertragsausfall. Was während der Reparatur an Strom nicht erzeugt wird, ist damit eine Frage der Ergänzung. Welcher Weg zu Ihrer Anlage passt, hängt davon ab, wie viel von ihrem Ertrag in Ihrer Kalkulation steht.

Was kostet das, und woran lässt sich drehen?

Eine Zahl veröffentlicht die Allianz für diesen Vertrag nicht. Öffentlich sind nur die Faktoren: die gewählten Zusatzbausteine, die Höhe der Versicherungssumme, Vorschäden und Baujahr der Gebäude sowie die vereinbarte Selbstbeteiligung. Verhandelbar sind davon im Grunde zwei, der Zuschnitt der Bausteine und die Selbstbeteiligung; Baujahr und Schadenhistorie stehen fest. An der Versicherungssumme zu sparen ist der falsche Hebel — sie ist die Größe, an der im Schadenfall gerechnet wird, und eine zu knapp angesetzte Summe fällt erst auf, wenn das Geld für den Wiederaufbau nicht reicht. Wir rechnen das je Gebäude; Nutzung, Baujahr und ungefähre Fläche genügen für den Anfang.

Der Sturm hat das Stalldach abgedeckt — was hat Vorrang?

Die Tiere: Umquartieren oder provisorisch schützen, Tränken und Lüftung sichern — Folgeschäden am Bestand wiegen schnell schwerer als der Gebäudeschaden selbst. Danach das Dach notdürftig schließen lassen und den Zustand vorher fotografieren. Heben Sie die Belege der Notmaßnahmen auf und melden Sie den Schaden mit einer ersten Einschätzung, welche Gebäude betroffen sind. Größere Reparaturen kommen erst nach der Abstimmung — Ausnahme ist alles, was weitere Schäden verhindert.

Brauchen wir den Elementarschutz auch abseits vom Fluss?

Die Erfahrung der letzten Jahre spricht dafür, die Frage ernsthaft zu rechnen: Starkregen trifft auch Höfe fern jedes Gewässers, wenn Wasser von Feldern und Wegen auf die Hofstelle läuft, und ein vollgelaufenes Güllelager oder eine geflutete Maschinenhalle sind teure Ereignisse. Versichert ist so etwas nur mit dem Baustein für weitere Naturgefahren. Ob Rückstau, Hanglage oder Senke Ihren Hof betrifft, sehen wir uns am Lageplan an.

Neuer Anbau, neue Halle — ab wann ist das versichert?

Vor der Nutzung, am besten schon beim Baubeginn: Jedes Gebäude ist einzeln mit Wert und Nutzung erfasst, und ein Neubau, der nirgends verzeichnet ist, hat im Schadenfall auch keinen Schutz. Dasselbe gilt für Nutzungsänderungen — aus dem Stall wird ein Lager, aus der Scheune eine Maschinenhalle. Machen Sie die Meldung zur festen Gewohnheit nach jedem Bauprojekt; wir gleichen die Gebäudeliste einmal im Jahr mit Ihnen ab.

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Hinweis zum Leistungsumfang

Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.

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