Firmen & Gewerbe
Betriebsunterbrechungsversicherung – wenn die Produktion monatelang stillsteht
Ein Brand in der Fertigungshalle legt zwei Produktionslinien lahm, die Ersatzanlage hat neun Monate Lieferzeit. Der Sachschaden ist schnell beziffert und reguliert — teuer wird die Zeit danach: Löhne, Gehälter, Heiz- und Stromkosten laufen weiter, während keine Ware das Werk verlässt. Die Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt für diesen Zeitraum den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten. Sie ist auf Industriebetriebe und das produzierende Gewerbe zugeschnitten und wird immer zusammen mit einer Sachversicherung abgeschlossen.
- Entgangener Gewinn und fortlaufende Betriebskosten
- Haftzeit in mehreren Stufen vereinbar
- Wechselwirkung und Zulieferer-Rückwirkung als eigene Schadenarten
Sie bekommen Ihren Beitrag schriftlich – kostenlos und unverbindlich.
0176 66835895 · Mo–Fr 9–18 Uhr
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
Ein Ansprechpartner
Für alle Versicherungen
Kostenlos & unverbindlich
Angebot ohne Verpflichtung
Persönliche Beratung
Telefonisch, per Video oder online
Antwort innerhalb 24 h
An Werktagen
Betriebsunterbrechungsversicherung
Das Wichtigste im Detail
Für größere Betriebe: der Ausfall nach Feuer, Wasser oder Maschinenschaden.
Betriebsgewinn und laufende Kosten
Ersetzt wird der Gewinn, der Ihnen durch den Stillstand entgeht, zusammen mit den Kosten, die weiterlaufen, damit der Betrieb bestehen bleibt — Löhne und Gehälter ebenso wie Heizung und Strom. Als Betriebsgewinn gilt dabei, grob gerechnet, das, was von den Erlösen aus verkauften Waren und Dienstleistungen übrig bleibt, wenn Material und fremdbezogene Leistungen abgezogen sind. Die Versicherungssumme wird deshalb aus Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet, wobei der künftige und nicht der vergangene Ertrag maßgeblich ist.
Haftzeit
Die Haftung beginnt mit dem Sachschaden und endet, sobald der Unterbrechungsschaden nicht mehr besteht — in jedem Fall aber mit dem Ende der vereinbarten Haftzeit. Sie ist in mehreren Stufen wählbar, und diese Wahl entscheidet darüber, ob ein Wiederaufbau mit Genehmigungsverfahren und langen Lieferzeiten noch bis zum Ende abgedeckt ist. Verlängern lässt sich die Haftzeit ausschließlich vor dem Schaden.
Wechselwirkung und Rückwirkung
Nicht jeder Unterbrechungsschaden entsteht dort, wo der Sachschaden liegt. Beim Wechselwirkungsschaden legt ein Schaden an einem Standort die Fertigung an einem anderen Standort desselben Unternehmens still, weil Vorprodukte ausbleiben. Beim Zulieferer-Rückwirkungsschaden trifft der Sachschaden Ihren Lieferanten, und die Folge zeigt sich in Ihrer Produktion. Beide sind eigene Schadenarten und gehören ausdrücklich in die Bedarfsermittlung, weil sie beim Blick auf das eigene Werksgelände regelmäßig übersehen werden.
Eckwerte
Haftzeit, Selbstbeteiligung, Unterversicherung
Drei Größen entscheiden, was dieser Vertrag im Ernstfall wert ist: wie lange gerechnet wird, was Sie je Baustein selbst tragen und bis zu welcher Schadenhöhe nicht auf Unterversicherung geprüft wird. Die Allianz nennt sie auf ihrer Produktseite.
| Eckwert | Allianz Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung |
|---|---|
| Haftzeit Beginnt mit dem Sachschaden und endet spätestens mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. | 12, 18, 24, 30 oder 36 Monate |
| Selbstbeteiligung je Gefahrenbaustein Von der Allianz als Regelfall angegeben. | 25.000 € |
| Selbstbeteiligung Überschwemmung sowie Erdbeben und Tsunami Ausnahme von der Regel-Selbstbeteiligung. | 50.000 € |
| Verzicht auf die Unterversicherungsprüfung Bis zu dieser Schadenhöhe prüft die Allianz nicht auf Unterversicherung. | bis 5.000.000 € |
- Die Versicherungssumme leitet sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ab; maßgeblich ist der künftige, nicht der vergangene Ertrag. Die Allianz empfiehlt, sie großzügig zu bemessen.
- Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz nicht. Der Beitrag wird individuell gerechnet und hängt nach Angaben der Allianz von Deckungssumme, Haftzeit, Selbstbeteiligung und den versicherten Gefahren ab.
- Die Sparte ist nur in Kombination mit einer Sachversicherung abschließbar; kleinere Betriebe verweist die Allianz auf die Ertragsausfallversicherung.
Angaben von der Produktseite der Allianz Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung, abgerufen am 20.08.2026. Die Selbstbeteiligung nennt die Allianz ausdrücklich als Regelfall, im Einzelvertrag kann sie abweichen. Verbindlich sind allein die Vertragsunterlagen. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 9. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.
Quelle: Allianz Betriebsunterbrechungsversicherung
Sie bekommen Ihren Beitrag schriftlich – kostenlos und unverbindlich.
0176 66835895 · Mo–Fr 9–18 Uhr
Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Die Betriebsunterbrechungsversicherung hängt am vorangegangenen Sachschaden und an der vereinbarten Haftzeit — ohne beides greift sie nicht.
- Ohne einen versicherten Sachschaden als Ursache der Unterbrechung besteht kein Versicherungsschutz.
- Ertragsausfall, der nach Ablauf der vereinbarten Haftzeit entsteht, wird nicht mehr ersetzt.
- Ein Betriebsausfall wegen Krankheit oder wegen des Ausfalls einer Person ist nicht gedeckt; dafür ist ein eigener Vertrag nötig.
- Gefahren, die nicht als Baustein vereinbart wurden, lösen keine Leistung aus — auch dann nicht, wenn sie den Betrieb tatsächlich stilllegen.
- Die beschädigte Anlage, das Gebäude und die Warenbestände selbst ersetzt dieser Vertrag nicht; das leisten Inhalts-, Immobilien- und Maschinenversicherung.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
Für Industriebetriebe gibt die Allianz den Ausfallschutz nicht allein ab, sondern nur zusammen mit der Industrie-Sachversicherung — die beiden Bedingungswerke bauen aufeinander auf.
Lieber direkt sprechen?
Ali Qaderi · 0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Passt diese Sparte auch für einen Betrieb außerhalb der Industrie?
Wahrscheinlich nicht. Diese Versicherung ist auf Industrie und produzierendes Gewerbe zugeschnitten; für kleinere Unternehmen und Betriebe verweist die Allianz auf die Ertragsausfallversicherung, die dasselbe Risiko in passenderer Größenordnung abbildet. Der Unterschied liegt weniger im Prinzip als im Zuschnitt auf die Betriebsgröße. Wir ordnen im Gespräch ein, welche der beiden Sparten zu Ihrem Betrieb passt — das erspart Ihnen einen Vertrag, der im Schadenfall nicht zur Betriebsgröße passt.
Lässt sich die Betriebsunterbrechung allein abschließen?
Nein. Die Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung setzt eine Sachversicherung voraus; beide Verträge sind nur zusammen zu haben, weil ihre Bedingungswerke ineinandergreifen. Das hat einen sachlichen Grund: Im produzierenden Gewerbe steht am Anfang eines versicherten Unterbrechungsschadens immer ein Schaden an der Substanz — an einer Maschine, einer Fertigungsanlage, einem Gebäude. Für die beschädigte Anlage selbst, für das Gebäude und für Warenbestände im Lager sind Inhalts-, Immobilien- und Maschinenversicherung zuständig.
Greift der Schutz auch, wenn Sie als Inhaber längere Zeit ausfallen?
Nein. Dieser Vertrag setzt einen Sachschaden voraus; ein Ertragsausfall wegen Krankheit ist nicht gedeckt. Wer dieses persönliche Risiko absichern will, braucht dafür eine eigene Lösung. Sprechen Sie uns darauf an, wenn der Betrieb an einzelnen Personen hängt — bei inhabergeführten Unternehmen ist das der Regelfall und trotzdem eine Lücke, die häufig offen bleibt.
Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Der Beitrag wird für jeden Betrieb einzeln gerechnet; maßgeblich sind die Versicherungssumme — sie leitet sich aus Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ab und zielt auf den künftigen Ertrag —, die vereinbarte Haftzeit und die Bausteine mit ihren Selbstbeteiligungen. Aus Ihrer GuV leiten wir die Summe her und stellen die Beitragsvarianten je Haftzeit nebeneinander; dann sehen Sie, was ein längerer Schutz zusätzlich kostet.
Was passiert bei einer zu niedrig angesetzten Versicherungssumme?
Dann droht im Schadenfall eine Kürzung wegen Unterversicherung — bis zu einer bestimmten Schadenhöhe verzichtet die Allianz allerdings auf diese Prüfung. Maßgeblich für die Summe ist Ihre Gewinn- und Verlustrechnung, jedoch nicht die des vergangenen Jahres: Zu bemessen ist der Ertrag, der in der Zukunft ausfallen würde, weshalb die Allianz empfiehlt, großzügig anzusetzen. Wachstum, Preissteigerungen und neue Anlagen gehören also in die Rechnung. Wir gehen die Zahlen mit Ihnen durch und nennen Ihnen dabei die Grenze, bis zu der nicht auf Unterversicherung geprüft wird.
Welche Unterlagen zählen, wenn der Betrieb unterbrochen ist?
Die Buchhaltung wird zum wichtigsten Werkzeug: Betriebswirtschaftliche Auswertungen der Vorjahre, aktuelle Auftragsbestände und die weiterlaufenden Kosten belegen, welcher Ertrag ohne den Schaden erwirtschaftet worden wäre. Führen Sie ab dem ersten Tag ein Unterbrechungstagebuch — was steht, was läuft eingeschränkt, welche Mehrkosten entstehen. Je sauberer diese Spur, desto schneller lässt sich die Entschädigung beziffern, statt über Schätzungen zu streiten.
Wie überbrücken wir die Zeit, bis die Entschädigung gerechnet ist?
Die endgültige Abrechnung braucht Zeit, weil sie den entgangenen Ertrag über die gesamte Unterbrechung erfasst. Üblich sind deshalb Abschlagszahlungen: Sobald Grund und ungefähre Höhe feststehen, kann der Versicherer Vorschüsse leisten, damit Löhne und Fixkosten weiterlaufen. Sprechen Sie Abschläge aktiv an und legen Sie die Liquiditätsplanung offen — das beschleunigt die Freigabe. Wir haken an dieser Stelle nach, denn hier zeigt sich, ob die Police im Alltag trägt.
Sie bekommen Ihren Beitrag schriftlich – kostenlos und unverbindlich.
0176 66835895 · Mo–Fr 9–18 Uhr
Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
Passt dazu
Weitere Versicherungen aus diesem Bereich
Firmen & Gewerbe
Betrieb, Mitarbeitende und Haftung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Geschäftsinhaltsversicherung
- Cyberversicherung
- D&O-Versicherung
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Krankenversicherung
- Flottenversicherung
- Firmen-Rechtsschutzversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Straf-Rechtsschutzversicherung
- Ertragsausfallversicherung
- Glasversicherung
- Schließfachversicherung
- Valorenversicherung
- Industrie-Sachversicherung
- Vertrauensschadenversicherung
- Gewerbliche Gebäudeversicherung
- Immobilienversicherung
- Elektronikversicherung
- Maschinenversicherung
- Montageversicherung
- Bauleistungsversicherung
- Photovoltaikversicherung
- Gewerbliche Immobilienfinanzierung
- Gewerbliche Kfz-Versicherung
- Lkw-Versicherung
- Schutzbrief für Firmen
- Warentransportversicherung
- Verkehrshaftungsversicherung
- Werkverkehrsversicherung
- Flusskaskoversicherung
- Messe- und Ausstellungsversicherung
- Betriebliche Unfallversicherung
- Betriebliche Arbeitskraftsicherung
- Krankenversicherung für Impatriates
- Landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung
- Landwirtschaftliche Inhaltsversicherung
- Landwirtschaftliche Gebäudeversicherung
- Landwirtschaftliche Rechtsschutzversicherung
- Landwirtschaftliche Zugmaschinenversicherung
- Vereinshaftpflichtversicherung
- Vereinsrechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung für Vereine
- Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Persönlicher Kontakt
So erreichen Sie uns
Eine konkrete Frage – oder lieber gleich sprechen? Ali Qaderi antwortet Ihnen persönlich, auch wenn daraus kein Antrag wird.
Telefon
0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Jetzt anrufenkontakt@garantiert-versichert.de
Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen
E-Mail schreibenOnline-Angebot
Jederzeit, auch nach Feierabend
Rückmeldung am nächsten Werktag
Zum FormularTermin & Rückruf
Videotermin oder Rückruf – Sie sagen, wann es passt
Auch abends und samstags nach Absprache
Rückruf vereinbaren