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Immobilienversicherung – Schutz für Ihr gewerbliches Gebäude

Am Montagmorgen steht das Wasser im Treppenhaus: In der Nacht ist im Obergeschoss eine Leitung gebrochen, zwei Büroetagen sind bis auf Weiteres nicht nutzbar, und die Mieter wollen wissen, wann sie zurückkönnen. Solche Schäden kommen ohne Vorwarnung und kosten ein Vielfaches des Rohrstücks, das gebrochen ist. Die gewerbliche Immobilienversicherung ist die Gebäudeversicherung für überwiegend gewerblich genutzte Objekte: Sie deckt das Gebäude mit allen Bestandteilen — vom Fußboden über die Sanitäranlagen bis zu Terrassen und Carports — gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere Naturgefahren. Den Miet- oder Nutzungsausfall, der in der Zwischenzeit entsteht, ersetzt sie ebenfalls.

  • Gebäude, Zubehör und Grundstücksbestandteile
  • Mietausfall nach einem versicherten Schaden
  • Gefahren- und Zusatzbausteine einzeln wählbar
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So läuft es ab

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  1. 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
  2. 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
  3. 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.

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Immobilienversicherung

Das Wichtigste im Detail

Für vermietete Objekte: Gebäude, Haftung und Mietausfall in einem Vertrag.

Die Gefahrenbausteine

Der Vertrag wird aus Gefahren zusammengesetzt, nicht als fertiges Paket gekauft. Den Kern bilden Feuer — also Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion und Implosion, Anprall oder Absturz von Luft- und Raumfahrzeugen bis hin zu Drohnen sowie Seng- und Schmorschäden —, Leitungswasser einschließlich Rohrbruch innerhalb und außerhalb des Gebäudes, Sturm und Hagel sowie weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, witterungsbedingten Rückstau und Vulkanausbruch. Ergänzend lassen sich erweiterte Sachdeckung, böswillige Beschädigung, Glasbruch, Gebäudetechnik und unbenannte Gefahren einschließen; einige dieser Bausteine gibt es nur in Kombination mit anderen.

Was zum Gebäude zählt

Versichert ist das Gebäude mit seinen Bestandteilen, nicht nur die Hülle: Fußböden, Sanitäranlagen, Terrassen und Carports gehören dazu. Technische Bestandteile wie Heizungs-, Wärmepumpen- und Klimaanlagen, Aufzüge, Klingel- und Einbruchmeldeanlagen oder Solarthermie samt zugehöriger Software lassen sich über den Baustein Gebäudetechnik zusätzlich gegen unvorhergesehene Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl absichern. Eine Wärmepumpe zählt mit ihrer Außeneinheit zur Heizungsanlage und ist damit über die für das Gebäude beantragten Gefahren mitversichert.

Kosten und Ausfall nach dem Schaden

Für Feuerlöschen, Aufräum- und Abbrucharbeiten oder behördliche Auflagen steht ein eigener Betrag zusätzlich zur Versicherungssumme bereit — diese Nebenkosten zehren die Entschädigung für das Gebäude also nicht auf. Miet- und Nutzungsausfall ersetzt die Allianz über einen längeren Zeitraum, weil die Wiederherstellung nach einem großen Schaden selten in Wochen erledigt ist. Hinzu kommen Mehrleistungen, wenn beim Wiederaufbau energetisch modernisiert wird, etwa beim Ersatz geborstener Fenster durch besser dämmende Verglasung oder für eine Energieberatung. Auf Wunsch übernimmt der Handwerker-Service der Allianz die Abwicklung der Reparatur.

Deckung und Grenzen

Welche Beträge und Fristen im Vertrag stehen

Einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für die Immobilienversicherung nicht — er hängt unter anderem von der Versicherungssumme, den gewählten Bausteinen, Vorschäden und dem Baujahr ab. Öffentlich sind dagegen die Eckwerte, an denen sich der Umfang des Schutzes ablesen lässt.

Welche Beträge und Fristen im Vertrag stehen
Eckwert Allianz Immobilienversicherung
Versicherungssumme Bis zu dieser Summe wählen kleine und mittelständische Betriebe aus den vier Produktlinien des Allianz Unternehmensschutzes. bis 10 Mio. €
Nebenkosten Feuerlöschen, Aufräum- und Abbrucharbeiten, behördliche Auflagen — als eigener Betrag zusätzlich zur Versicherungssumme. bis 100 % der Versicherungssumme, höchstens 5 Mio. €
Miet- und Nutzungsausfall Solange das Gebäude nach einem versicherten Schaden nicht vermietet oder genutzt werden kann. bis zu 48 Monate
Ertragsausfall Photovoltaik Entgangene Erlöse aus der Stromeinspeisung oder Mehrkosten für Fremdstrom, im Umwelt- und Nachhaltigkeitsbaustein. bis zu 12 Monate
Kleinwindkraftanlagen Allgefahrendeckung im Umwelt- und Nachhaltigkeitsbaustein, zusammen mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Regenwassernutzungsanlagen. bis 12 kWp
Grobe Fahrlässigkeit, kleinere Schäden Bis zu dieser Schadenhöhe verzichtet die Allianz im Zusatzbaustein auf eine Leistungskürzung. unter 100.000 €
Grobe Fahrlässigkeit, größere Schäden Zwischen 100.000 € und 1,5 Mio. € kürzt die Allianz höchstens um diesen Anteil. max. 20 %
  • Versicherbar sind Gebäude, die überwiegend gewerblich selbst genutzt oder vermietet werden, dazu Ein- und Zweifamilienhäuser mit einer gewerblichen Nebennutzung von mehr als 10 %, vermietete Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftsgebäude mit einem Wohnanteil über 50 %.
  • Nicht versicherbar sind rein privat genutzte Wohngebäude, also Ein- und Zweifamilienhäuser mit einer gewerblichen Nutzung von bis zu 10 %.
  • Als Versicherungswert gilt der Neubauwert, solange im Vertrag nichts anderes festgelegt ist; die Versicherungssumme kann jedes Jahr den gestiegenen Baupreisen nachgezogen werden.

Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz für die Immobilienversicherung nicht. Wie teuer der Vertrag wird, entscheiden unter anderem die Höhe der Versicherungssumme, der Zuschnitt aus Gefahren- und Zusatzbausteinen sowie Baujahr und Schadenhistorie des Gebäudes. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz Immobilienversicherung für Firmen

Produktlinien im Vergleich

Welche Gefahren deckt welche Linie beim Firmengebäude?

Für gewerbliche Gebäude — im eigenen Betrieb genutzt wie auch vermietet — führt die Allianz vier Linien: Basis, Smart, Komfort und Premium. Feuer steckt in allen vieren; darüber hinaus unterscheidet sich vor allem, welche Gefahr fest zur Linie gehört und welche zugebucht wird. Premium ist die einzige Linie, die unbenannte Gefahren einschließt — also den Teil des Schutzes, der nicht an eine aufgezählte Ursache gebunden ist. Grobe Fahrlässigkeit und der Baustein zu Umwelt und Nachhaltigkeit sind in jeder Linie wählbar.

Gedeckte Gefahren je Produktlinie

Gedeckte Gefahren je Produktlinie
Gefahr Basis Smart Komfort Premium
Feuer Enthalten Enthalten Enthalten Enthalten
Leitungswasser Enthalten optional optional optional
Sturm/Hagel Enthalten optional optional Enthalten
Weitere Naturgefahren Nicht enthalten Enthalten optional Enthalten
Erweiterte Sachdeckung Nicht enthalten optional optional Enthalten
Böswillige Beschädigung Nicht enthalten Nicht enthalten optional Enthalten
Glasbruch Nicht enthalten optional optional Enthalten
Gebäudetechnik Nicht enthalten Nicht enthalten optional Enthalten
Unbenannte Gefahren Deckt Ursachen ab, die in der Liste der benannten Gefahren nicht vorkommen. Nicht enthalten Nicht enthalten Nicht enthalten Enthalten
Grobe Fahrlässigkeit optional optional optional optional
Umwelt und Nachhaltigkeit (Photovoltaikschutz auswählbar) optional optional optional optional

„optional" heisst hier: Die Position gehört nicht fest zur Linie, sie lässt sich zubuchen. Zwei Angaben laufen quer zur Erwartung und stehen trotzdem unverändert so in der Quelle — Leitungswasser sowie Sturm und Hagel führt die Allianz in Basis als enthalten, in den mittleren Linien dagegen als wählbar. Versicherungssummen, Selbstbeteiligungen und Beiträge nennt die Übersicht nicht, ebenso wenig, welche Objektarten die Allianz annimmt und ob Mietausfall mitversichert werden kann. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz Immobilienversicherung

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Ehrlich gesagt

Was nicht versichert ist

Was der Vertrag trägt, hängt an den gewählten Gefahrenbausteinen — und daran, dass der Schaden plötzlich eintritt und nicht über Jahre entstanden ist.

  • Rein privat genutzte Wohngebäude sind nicht versicherbar: Ein- und Zweifamilienhäuser mit allenfalls geringer gewerblicher Nutzung gehören in die private Wohngebäudeversicherung.
  • Nicht gewählte Gefahren sind nicht gedeckt. Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau, Schneedruck oder Erdrutsch sind ein eigener Baustein, ebenso Glasbruch und Gebäudetechnik — und einige davon lassen sich nur zusammen mit anderen Gefahrenbausteinen abschließen.
  • Grobe Fahrlässigkeit ist nur mitversichert, wenn der Zusatzbaustein vereinbart wurde; ohne ihn darf die Entschädigung gekürzt werden, und auch mit ihm bleibt bei großen Schäden eine begrenzte Kürzung möglich.
  • Der Inhalt des Gebäudes — Einrichtung, Maschinen, Waren und Vorräte — ist nicht Teil der Gebäudeversicherung; dafür ist die Inhaltsversicherung zuständig.
  • Baumängel, Verschleiß und Schäden, die sich über Jahre entwickelt haben, sind keine plötzlichen Ereignisse und damit kein Fall für diesen Vertrag.

Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.

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Ali Qaderi · 0176 66835895

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Bevor Sie anfragen

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

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Häufige Fragen

Reicht unsere Betriebshaftpflicht nicht, wenn am Gebäude etwas passiert?

Nein, das sind zwei verschiedene Fragen. Die Haftpflicht zahlt, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Brennt Ihr eigenes Gebäude oder läuft es voll Wasser, haftet niemand — es ist ein Sachschaden an Ihrem Eigentum, und dafür kommt nur die Gebäudeversicherung auf. Beide Verträge schließen einander nicht aus, sie beantworten unterschiedliche Fragen.

Wir kennen die Wiederherstellungskosten unseres Gebäudes gar nicht.

Das ist häufig so, gerade bei gebraucht gekauften Objekten — und es ist der wunde Punkt jeder Gebäudeversicherung: Ist die Versicherungssumme zu niedrig, darf im Schadenfall anteilig gekürzt werden. Auf Wunsch ermittelt die Allianz den Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes selbst; sie steht dann für diese Bewertung ein und vereinbart den Unterversicherungsverzicht, womit die Kürzung entfällt. Als Versicherungswert gilt der Neubauwert, solange im Vertrag nichts anderes festgelegt ist; die Summe können Sie Jahr für Jahr den gestiegenen Baupreisen nachziehen.

Sind Photovoltaikanlage und Wärmepumpe mitversichert?

Bei der Wärmepumpe ja: Sie gehört mit ihrer Außeneinheit zur Heizungsanlage und damit zu den technischen Gebäudebestandteilen, für die die beantragten Gefahren gelten. Die Photovoltaikanlage dagegen ist nicht automatisch dabei — sie lässt sich über den Umwelt- und Nachhaltigkeitsbaustein einschließen, zusammen mit Speicheranlagen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge, Kleinwindkraft- und Regenwassernutzungsanlagen. In diesem Baustein sind auch entgangene Erlöse aus der Stromeinspeisung und Mehrkosten für Fremdstrom für eine begrenzte Zeit abgedeckt.

Was kostet die Immobilienversicherung im Jahr?

Wie teuer der Vertrag wird, entscheiden vor allem vier Größen: die Versicherungssumme, der Zuschnitt aus Gefahren- und Zusatzbausteinen, das Baujahr und die Schadenhistorie des Gebäudes. Einen veröffentlichten Beitrag gibt es nicht — jedes Objekt wird einzeln bewertet. Sinnvoll ist, zuerst den Wiederherstellungswert ermitteln zu lassen: Mit sauberer Summe wird auch der Beitrag belastbar. Danach schlüsseln wir Ihnen die Rechnung je Baustein auf.

Was passiert, wenn wir den Schaden selbst grob fahrlässig verursacht haben?

Ohne Zusatzbaustein darf der Versicherer die Entschädigung kürzen — die offen gelassene Kellertür bei angekündigtem Hochwasser oder der vergessene Wasserhahn sind genau solche Fälle. Der Zusatzbaustein Grobe Fahrlässigkeit hebt diese Kürzung bis zu einer im Vertrag genannten Schadenhöhe vollständig auf; darüber bleibt eine begrenzte Kürzung möglich. Was in Ihrem Vertrag steht, gehen wir vor Abschluss gemeinsam durch.

Ein Mieter meldet einen Wasserschaden — was tun wir als Eigentümer?

Reagieren Sie doppelt: Zum einen den Schaden eindämmen lassen — Absperren, Trocknung, Handwerker — und ihn mit Fotos sowie dem Hergang beim Versicherer anzeigen. Zum anderen die Kommunikation mit dem Mieter dokumentieren, denn aus demselben Ereignis können Mietminderung und Folgeansprüche entstehen. Klären Sie früh, ob die Ursache im Gebäude oder im Hausrat des Mieters liegt; danach entscheidet sich, welche Versicherung den Fall führt.

Ist der Mietausfall nach einem Schaden mitversichert?

Vielfach lässt sich genau das vereinbaren: Wird eine Einheit durch einen versicherten Sachschaden unbewohnbar oder unbenutzbar, ersetzt der Baustein den entgangenen Mietertrag für einen begrenzten Zeitraum. Für Eigentümer, deren Finanzierung auf den Mieteinnahmen ruht, ist das weniger Komfort als Notwendigkeit. Prüfen Sie die vereinbarte Dauer kritisch — Sanierungen dauern oft länger als gedacht. Die Einzelheiten stehen in den Vertragsgrundlagen, die Sie rechtzeitig vor der Unterschrift von uns bekommen.

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Hinweis zum Leistungsumfang

Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.

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