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Industrie-Sachversicherung – Werkshallen, Anlagen und Vorräte

Ein Industriebetrieb hat seine Werte nie an einem Ort beisammen: die Halle, die Fertigungsstraße darin, das Rohstofflager nebenan, die Verwaltung mit ihrer kaufmännischen Einrichtung. Trifft Feuer, ein Unwetter oder ein Einbruch einen dieser Bereiche, entscheidet über die Regulierung nicht, wie schlimm es aussieht, sondern ob die auslösende Gefahr im Vertrag steht. Genau so ist die Industrie-Sachversicherung gebaut: Versichern lassen sich Produktions- und Betriebsgebäude, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte — die Gefahren dazu werden einzeln als Baustein vereinbart. Die Entscheidung fällt damit beim Abschluss und nicht im Schadenfall. Wir gehen mit Ihnen durch, welche Bausteine Ihre Standorte tragen und welche Sie sich sparen können.

  • Gebäude, technische und kaufmännische Einrichtung, Waren und Vorräte
  • Gefahren einzeln als Baustein — von Feuer bis Erdbeben
  • Voraussetzung für die Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung
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  1. 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
  2. 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
  3. 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.

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Industrie-Sachversicherung

Das Wichtigste im Detail

Für Industriebetriebe: Hallen, Anlagen und Vorräte — Gefahr für Gefahr versichert.

Was sich versichern lässt

Der Vertrag fasst drei Bestände zusammen: Produktions- und Betriebsgebäude, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte. Das Gebäude bleibt hier also nicht außen vor, anders als bei einer Inhaltsdeckung, die bei Einrichtung und Ware endet. Über diesen Bestand hinaus lassen sich Schäden durch sonstige Gefahren und eine Zusatzversicherung für die Haustechnik einschließen; was die Allianz unter den sonstigen Gefahren fasst, führt sie auf der Produktseite nicht aus — das gehört auf den Tisch, bevor Sie unterschreiben. Welche Positionen Sie brauchen, entscheidet die Aufstellung Ihrer Werte und nicht die Länge der Liste.

Gefahren einzeln gewählt statt pauschal

Aus einem Baustein allein entsteht hier kein Schutz, sondern erst aus der Zusammenstellung. Zur Wahl stehen Feuer, Sturm und Hagel, Leitungswasser sowie Sprinkler- und Leckageschäden, dazu die Naturgefahren Überschwemmung, Erdbeben und Tsunami, Erdsenkung, Erdfall und Erdrutsch sowie Schneedruck und Lawinen. Hinzu kommen Einbruchdiebstahl und Raub — auch auf Transportwegen —, Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen sowie innere Unruhen, böswillige Schädigungen und Streik. So wird ein Standort im Überschwemmungsgebiet anders versichert als eine Halle in erdbebengefährdeter Lage. Der Preis dieses Aufbaus: Eine Gefahr, die Sie nicht gewählt haben, zahlt auch dann nicht, wenn sie Ihren Betrieb trifft. Deshalb steht bei uns vor der Liste die Durchsicht Ihrer Standorte.

Wo dieser Vertrag endet

Die Sachversicherung ersetzt die beschädigte Substanz, nicht den Stillstand danach — für den entgangenen Betriebsgewinn und die weiterlaufenden Kosten ist die Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung zuständig. Die Kopplung zwischen beiden gilt dabei nur in eine Richtung: Die Allianz gibt die Betriebsunterbrechung nicht ohne industrielle Sachversicherung ab, weil die Bedingungswerke aufeinander aufbauen. Die zweite Grenze steckt in der Gefahrenliste selbst. Was dort steht, sind Ereignisse, die von außen auf Gebäude, Einrichtung und Ware treffen; ein Schaden, der in der Anlage selbst entsteht, kommt darin nicht vor. Dafür führt die Allianz die Maschinenversicherung als eigenen Vertrag und stellt sie auf derselben Produktseite daneben. Ein Industriebetrieb kommt deshalb selten mit einem einzigen Vertrag aus — welche nebeneinander stehen müssen, klären wir vor dem Angebot.

Eckwerte

Höchstentschädigung, Selbstbehalt und Sturmschwelle

Beiträge veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht. Öffentlich sind dagegen die Größen, die den Zuschnitt bestimmen: bis zu welcher Höhe entschädigt wird, was Sie je Gefahr selbst tragen, ab welcher Windstärke ein Sturm als Sturm gilt und bis zu welcher Schadenhöhe nicht auf Unterversicherung geprüft wird.

Höchstentschädigung, Selbstbehalt und Sturmschwelle
Eckwert Allianz Industrie-Sachversicherung
Jahreshöchst-/Höchstentschädigung Von der Allianz als Regelfall für alle versicherbaren Gefahren angegeben und im selben Zusammenhang ausdrücklich als individuell wählbar bezeichnet. 5.000.000 €
Selbstbeteiligung Gestaffelt nach Gefahr. Welcher Gefahrenbaustein welchen Betrag trägt, veröffentlicht die Allianz nicht — belegt ist allein die Spanne. 2.500 € bis 50.000 €
Sturm: versichert ab So steht die Schwelle in der Aufzählung der versicherbaren Gefahren („Hagel, Sturm (ab …)"). Ob sie auch für Hagel gelten soll, sagt die Quelle nicht; hier ist sie als Schwelle für den Sturm gesetzt. Windstärke 7 / 50 km/h
Verzicht auf die Unterversicherungsprüfung Die Grenze bezieht sich auf die Höhe des Schadens, nicht auf die Versicherungssumme. bis 5.000.000 €
Zielgruppe nach Versicherungssumme Beschreibt die Zielgruppe der Kombination aus Sach- und Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung — keine Deckungsgrenze, keine Aufnahmebedingung und kein Mindestbeitrag. über 10.000.000 €
  • Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht. Nach ihren Angaben hängt der Beitrag von den versicherten Gefahren, den gewählten Leistungen, der festgelegten Selbstbeteiligung und der gewählten Jahreshöchst-/Höchstentschädigung ab.
  • Versicherbar sind Produktions- und Betriebsgebäude, die technische und die kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte. Schäden durch sonstige Gefahren und eine Zusatzversicherung für die Haustechnik lassen sich einschließen; was die Allianz zu den sonstigen Gefahren zählt, führt sie nicht aus.
  • Die Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung ist nur in Verbindung mit einer industriellen Sachversicherung abschließbar, weil die Bedingungswerke aufeinander aufbauen. Ihre eigenen Eckwerte — insbesondere die Haftzeit — stehen auf der Seite zu jener Sparte.

Angaben von der Produktseite der Allianz Industrie-Sachversicherung, abgerufen am 22.08.2026; die Zielgruppen-Summe steht wortgleich auch auf der Themenseite zu den gewerblichen Sachversicherungen. Die Jahreshöchst-/Höchstentschädigung nennt die Allianz als Regelfall und zugleich als individuell wählbar; die Selbstbeteiligung ist nach Gefahr gestaffelt, ohne dass die Zuordnung veröffentlicht wäre. Die Windstärke steht in der Aufzählung der versicherbaren Gefahren hinter „Hagel, Sturm". Die Summe von über 10 Millionen Euro beschreibt die Zielgruppe der Kombination aus Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung, nicht den Umfang der Deckung. Verbindlich sind allein die Vertragsunterlagen. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 22. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quellen: Allianz Industrie-Sachversicherung · Allianz Gewerbliche Sachversicherungen

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Ehrlich gesagt

Was nicht versichert ist

Was dieser Vertrag leistet, hängt nicht an der Höhe des Schadens, sondern an der Liste der Bausteine, die Sie vereinbart haben.

  • Hier ist auch das Selbstverständliche ein Einschluss: Feuer, Leitungswasser und jede einzelne Naturgefahr stehen nur dann im Schutz, wenn der jeweilige Baustein vereinbart wurde.
  • Sturm zählt erst oberhalb einer festgelegten Windstärke. Schwächerer Wind ist kein Sturmschaden, so deutlich der Schaden am Dach auch zu sehen ist.
  • Der Stillstand nach dem Schaden ist nicht mitversichert: Entgangener Betriebsgewinn und weiterlaufende Kosten gehören in die Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung.
  • Ein Schaden, der in der Anlage selbst entsteht, steht nicht auf der Gefahrenliste dieses Vertrags; dafür sind Maschinen- und Elektronikversicherung da.
  • Von jedem Schaden bleibt eine Selbstbeteiligung bei Ihnen, deren Höhe sich nach der betroffenen Gefahr richtet; nach oben begrenzt die vereinbarte Jahreshöchst- beziehungsweise Höchstentschädigung, was insgesamt gezahlt wird.

Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.

Soll auch der Ausfall der Produktion gedeckt sein, gehört die Industrie-Betriebsunterbrechungsversicherung dazu — sie ist nur zusammen mit diesem Vertrag zu haben.

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Ali Qaderi · 0176 66835895

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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

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Häufige Fragen

Wir produzieren, sind aber kein Konzern — ist das die richtige Sparte oder reicht die Inhaltsversicherung?

Als Adressaten benennt die Allianz das produzierende und verarbeitende Gewerbe sowie Groß- und Industriebetriebe. Eine Schwelle, ab der die Inhaltsversicherung endet und diese Sparte beginnt, nennt sie nicht — wer Ihnen eine solche Grenze nennt, hat sie nicht von der Produktseite. Die einzige Summe, die dort steht, beschreibt die Zielgruppe der Kombination aus Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung; sie steht mit dieser Einordnung in der Tabelle auf dieser Seite und ist weder Aufnahmebedingung noch Mindestbeitrag. Praktisch entscheidet deshalb der Zuschnitt: Wer eigene Produktionsgebäude, eine Fertigung und Lagerbestände an mehreren Stellen absichert, ist hier richtig; für Einrichtung und Ware eines Betriebs ohne eigene Produktionsgebäude ist die Geschäftsinhaltsversicherung der einfachere Weg. Wir stellen Ihre Werte auf, bevor wir eine der beiden Sparten vorschlagen.

Ist unser Werksgebäude hier mitversichert oder brauchen wir dafür einen eigenen Vertrag?

Produktions- und Betriebsgebäude gehören ausdrücklich zu dem, was sich über diesen Vertrag versichern lässt; das Gebäude ist also nicht von vornherein ausgenommen. Gleichzeitig führt die Allianz die gewerbliche Immobilienversicherung als eigene Sparte für Geschäftsgebäude, mit eigenen Zusatzbausteinen etwa für Verglasungen und Photovoltaikanlagen. Wo die Trennlinie zwischen beiden verläuft, sagt die Produktseite nicht — das ist eine Frage des konkreten Zuschnitts und wird bei der Ausschreibung geklärt. Wir lassen den Punkt deshalb offen, statt Ihnen eine Faustregel zu nennen, die im Angebot nicht trägt. Bringen Sie mit, was für Ihre Gebäude heute versichert ist: Daran sieht man am schnellsten, ob eine Lücke besteht oder eine Doppelversicherung.

Sind Waren auf dem Transportweg mitversichert?

Für Einbruchdiebstahl und Raub nennt die Allianz die Transportwege ausdrücklich mit — dieser Baustein endet also nicht an der Werkseinfahrt. Ein Transportschutz ist das trotzdem nicht: Es geht um Diebstahl und Raub, nicht um Bruch, Nässe, den Unfall des Fahrzeugs oder das Abhandenkommen unterwegs. Wer eigene Ware mit eigenen Fahrzeugen fährt, ist dafür bei der Werkverkehrsversicherung; wer versendet und den Warenwert über die gesamte Strecke abgesichert haben will, bei der Warentransportversicherung; wer fremde Güter gegen Entgelt befördert, braucht zusätzlich eine Verkehrshaftungsversicherung. Welcher Vertrag greift, hängt daran, wem die Ware gehört und wer sie bewegt. Schildern Sie uns, wie Ihre Logistik organisiert ist — daraus ergibt sich die Aufteilung.

Warum steht auf dieser Seite kein Beitrag?

Weil die Allianz für diese Sparte keinen veröffentlicht — weder einen Einstiegsbeitrag noch eine Beispielrechnung. Das ist keine Auslassung dieser Seite, sondern liegt am Produkt: Der Beitrag entsteht erst aus Ihren Angaben. Nach Darstellung der Allianz hängt er an den Gefahren, die Sie einschließen, an den gewählten Leistungen, an der festgelegten Selbstbeteiligung und an der gewählten Jahreshöchst- beziehungsweise Höchstentschädigung. Was sich zu Zahlen belegen lässt, steht in der Tabelle darüber, jeweils mit dem Kleingedruckten, das die Allianz selbst dazu nennt. Für einen belastbaren Beitrag brauchen wir Ihre Werte: Gebäude, Einrichtung, Vorräte, Standorte und den Selbstbehalt, den Sie tragen wollen.

Ein Großschaden ist eingetreten — wie läuft die Regulierung ab?

Nach der Sofortmeldung kommt bei größeren Ereignissen üblicherweise ein Sachverständiger, teils ein ganzes Regulierungsteam — geben Sie ihm Zugang zu Anlagen, Buchhaltung und Wartungsnachweisen. Bis dahin gilt: Gefahr bannen, Folgeschäden begrenzen, nichts entsorgen, was die Ursache belegen könnte, und größere Aufräum- oder Reparaturaufträge mit dem Versicherer abstimmen. Ein benannter Ansprechpartner in Ihrem Haus, der alles bündelt, beschleunigt jeden dieser Schritte.

Gehört die Betriebsunterbrechung automatisch dazu?

Nein, sie ist ein eigener Baustein — aber einer, der in der Industrie selten fehlen sollte: Der Sachschaden an einer Fertigungsstraße ist oft der kleinere Teil des Verlusts, der Stillstand der größere. Üblich ist deshalb die Kombination aus Sachdeckung und Feuer-Betriebsunterbrechung mit aufeinander abgestimmten Summen und Haftzeiten. Ob und wie beides verzahnt wird, gehört in die Risikoanalyse am Anfang, nicht in die Nachverhandlung nach dem Schaden.

Wir haben historisch gewachsene Einzelverträge — lohnt das Zusammenführen?

Oft ja: Über Jahre entstandene Policen bei verschiedenen Gesellschaften bedeuten unterschiedliche Ablauftermine, Lücken und Doppeldeckungen — und im Schadenfall die Frage, welcher Vertrag zuständig ist. Ein zusammengeführtes Konzept schafft eine Übersicht, einen Ansprechpartner und aufeinander abgestimmte Summen. Der Wechsel will geordnet sein: Kündigungsfristen der Altverträge, Übergangsdeckung, keine Lücke. Diese Sortierung ist ein klassischer erster Auftrag an uns.

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Hinweis zum Leistungsumfang

Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.

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