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Ertragsausfallversicherung – Fixkosten laufen weiter, Umsatz nicht
Nach dem Wasserschaden ist die Werkstatt drei Monate nicht nutzbar. Die zerstörten Maschinen ersetzt die Inhaltsversicherung — aber Löhne, Miete und Zinsen laufen weiter, während kein einziger Auftrag herausgeht. Genau diese Lücke schließt die Ertragsausfallversicherung: Sie ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten, solange Ihr Betrieb nach einem Sachschaden nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Welche Gefahren dabei zählen, stellen Sie über Bausteine selbst zusammen; wie lange gerechnet wird, bestimmt die vereinbarte Haftzeit.
- Entgangener Betriebsgewinn und laufende Fixkosten
- Löhne, Gehälter, Mieten, Zinsen, Abschreibungen
- Gefahren als Bausteine, Haftzeit wählbar
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Ertragsausfallversicherung
Das Wichtigste im Detail
Der Betrieb steht — die Fixkosten und der Gewinn laufen weiter.
Entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten
Versichert sind der Betriebsgewinn, der Ihnen durch die Unterbrechung entgeht, und die Kosten, die trotzdem weiterlaufen. Dazu zählen die Personalkosten einschließlich Löhnen, Gehältern und Provisionen, ebenso Mieten, Zinsen und Abschreibungen sowie Aufwendungen für Büro, Werbung und Betriebserhaltung. Als Betriebsgewinn zählt dabei, was Ihr Betrieb an selbst gefertigten Produkten, an weiterverkaufter Handelsware und an erbrachten Dienstleistungen verdient hätte.
Haftzeit als entscheidende Stellschraube
Die Haftzeit legt fest, wie lange nach dem Sachschaden ein Unterbrechungsschaden noch ersetzt wird. Sie beginnt mit dem Sachschaden selbst und läuft unabhängig davon weiter, ob der Wiederaufbau in dieser Zeit gelingt. Wer auf Sondermaschinen mit langen Lieferzeiten, auf einen Neubau oder auf eine Baugenehmigung angewiesen ist, sollte sie deshalb über die Grundhaftzeit hinaus verlängern. Vereinbart wird das bei Abschluss — im Schadenfall ist es zu spät.
Gefahren nach dem Baukastenprinzip
Voraussetzung ist immer ein versicherter Sachschaden, der die Arbeit in Ihrem Betrieb behindert oder sie ganz zum Erliegen bringt. Welche Gefahren das sind, bestimmen Sie: Leitungswasser, Sturm und Hagel, Feuer mit Brand, Blitzschlag und Explosion, Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub, dazu Elementargefahren wie Überschwemmung und Erdbeben sowie Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, mutwillige Beschädigung, innere Unruhen, Streik und Aussperrung. Zusätzlich lassen sich unbenannte Gefahren einschließen, also solche, die im Vertrag nicht einzeln aufgeführt sind.
Haftzeit
Wie lange nach dem Schaden gerechnet wird
Die eine Größe, die über den Nutzen dieses Vertrags entscheidet, ist die Haftzeit: der Zeitraum ab dem Sachschaden, für den ein Unterbrechungsschaden ersetzt wird. Sie wird bei Abschluss vereinbart und lässt sich im Schadenfall nicht mehr nachbessern.
| Eckwert | Allianz Ertragsausfallversicherung |
|---|---|
| Grundhaftzeit Gerechnet ab Eintritt des Sachschadens, nicht ab dem Ende der Reparatur. | 12 Monate |
| Verlängerte Haftzeit Bei Abschluss zu vereinbaren — sinnvoll, wenn Wiederaufbau oder Ersatzbeschaffung länger dauern. | bis zu 36 Monate |
- Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht. Der Beitrag wird individuell gerechnet und hängt nach Angaben der Allianz von der Versicherungssumme, der gewählten Haftzeit und den eingeschlossenen Gefahren ab.
- Gedeckt ist der Ausfall an den Standorten, die der Vertrag als Betriebsstellen benennt; unmittelbar angrenzende Flächen wie Abstell- und Parkplätze zählen dazu. Nimmt Ihr Unternehmen in Deutschland ein weiteres Betriebsgrundstück hinzu, gilt der Schutz dort auch ohne gesonderte Anzeige — begrenzt allerdings auf eine im Vertrag festgelegte Höchstentschädigung.
Angaben von der Produktseite der Allianz Ertragsausfallversicherung, abgerufen am 20.08.2026. Beiträge und Bedingungen sind Momentaufnahmen; verbindlich sind allein das Produktinformationsblatt und die Versicherungsbedingungen. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 9. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.
Quelle: Allianz Ertragsausfallversicherung
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Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Die Ertragsausfallversicherung hängt an zwei Bedingungen: Es muss ein versicherter Sachschaden vorliegen, und der Ausfall muss in die vereinbarte Haftzeit fallen.
- Ohne einen versicherten Sachschaden gibt es keine Leistung — ein Auftragseinbruch, eine Absatzkrise oder eine behördliche Schließung ohne Sachschaden zählen nicht dazu.
- Ertragsausfall, der erst nach Ablauf der Haftzeit entsteht, wird nicht mehr ersetzt, auch wenn der Betrieb dann noch nicht wieder läuft.
- Gefahren, die Sie nicht als Baustein vereinbart haben, lösen keine Leistung aus; Elementarereignisse wie Überschwemmung und Erdbeben etwa nur nach ausdrücklichem Einschluss.
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
- Die beschädigten Sachen selbst — Maschinen, Einrichtung und Ware — ersetzt dieser Vertrag nicht; dafür ist die Inhaltsversicherung zuständig.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
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Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
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Häufige Fragen
Wir haben schon eine Inhaltsversicherung — reicht die nicht?
Nein, die beiden decken unterschiedliche Dinge ab. Die Inhaltsversicherung bezahlt die zerstörte Maschine, die Einrichtung und die Ware; sie ersetzt Ihnen aber keinen Euro Umsatz für die Zeit, in der Sie nicht produzieren oder verkaufen können. Die Ertragsausfallversicherung macht genau das Umgekehrte: Sie trägt Gewinn und Fixkosten, nicht die Sache selbst. In der Praxis gehören beide zusammen, weil ein längerer Stillstand oft teurer wird als der Sachschaden, der ihn ausgelöst hat.
Wir sind ein kleiner Betrieb — lohnt sich das überhaupt?
Die Frage ist nicht die Betriebsgröße, sondern wie lange Sie Ihre Fixkosten ohne Einnahmen tragen können. Wer Löhne, Miete und Tilgung aus dem laufenden Umsatz zahlt — und das tun die meisten kleinen Betriebe —, hat nach wenigen Wochen Stillstand ein Liquiditätsproblem, unabhängig davon, wie gut die Auftragslage vorher war. Die Branche spielt dabei eine kleinere Rolle als die Kostenstruktur: ob Gastronomie, Handwerk oder Handel — entscheidend ist, welcher Teil der Kosten auch bei Stillstand anfällt. Wie hoch die Summe angesetzt wird, ergibt sich aus Ihren Zahlen, nicht aus Ihrer Mitarbeiterzahl.
Zahlt die Versicherung auch, wenn der Schaden beim Zulieferer passiert?
Die Allianz führt den Brand beim wichtigsten Zulieferbetrieb als typischen Fall auf: Das Lager des Lieferanten brennt, Ihre Fertigung steht mangels Material still. Ob und in welchem Umfang solche Rückwirkungsschäden bei Ihnen mitversichert sind, hängt allerdings von der konkreten Vereinbarung ab und ist kein Automatismus. Wenn Ihre Produktion an wenigen Lieferanten hängt, gehört dieser Punkt ausdrücklich auf den Tisch, bevor unterschrieben wird — wir sprechen ihn von uns aus an.
Was kostet eine Ertragsausfallversicherung?
Nach Angaben der Allianz bestimmen drei Größen den individuell gerechneten Beitrag: die Versicherungssumme, die vereinbarte Haftzeit und die eingeschlossenen Gefahren. Vor allem die Haftzeit verdient Aufmerksamkeit — sie legt fest, wie lange nach dem Sachschaden ersetzt wird, und ist damit Preis- und Leistungshebel zugleich. Wir leiten beide Größen aus Ihren Betriebszahlen ab und rechnen darauf das Angebot.
Was, wenn der Betrieb länger stillsteht als gedacht?
Ersetzt wird nur, was innerhalb der vereinbarten Haftzeit anfällt. Sie beginnt mit dem Sachschaden, nicht mit dem Abschluss der Reparatur — was danach an Ertragsausfall entsteht, tragen Sie selbst. Genau hier liegt der häufigste Fehler in dieser Sparte: Bei einem Brand mit Neubau oder bei Maschinen mit langer Lieferzeit reicht die Grundhaftzeit selten aus. Deshalb prüfen wir die Haftzeit vor Abschluss anhand Ihrer realistischen Wiederanlaufzeit und nicht anhand einer Faustregel.
Der Betrieb steht still — was erwartet der Versicherer jetzt von uns?
Dreierlei: Melden Sie den Sachschaden und die drohende Unterbrechung sofort, nicht erst, wenn das Ausmaß feststeht. Begrenzen Sie den Ausfall, wo es wirtschaftlich vertretbar ist — Ausweichflächen, Fremdfertigung und vorgezogene Wartung zählen als Schadenminderung und werden je nach Vertrag mitgetragen. Und dokumentieren Sie die Zahlen: Umsätze, Deckungsbeiträge und fortlaufende Kosten aus der Buchhaltung sind die Grundlage, auf der die Entschädigung gerechnet würde.
Wir haben zwei Standorte — sind beide erfasst?
Nur, wenn beide im Vertrag stehen: Versichert sind die bezeichneten Betriebsstätten, und ein Sachschaden am nicht genannten Lager kann denselben Stillstand auslösen wie einer in der Zentrale. Auch Verlagerungen — der Umzug einer Fertigungslinie, ein neues Außenlager — gehören deshalb zeitnah in den Vertrag. Wer wächst, sollte den Versicherungsordner mitwachsen lassen; wir gleichen die Standortliste bei jedem Jahresgespräch ab.
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Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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