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Firmen & Gewerbe

Veranstaltungshaftpflichtversicherung – abgesichert vom Aufbau bis zum Abbau

Ein schlecht verlegtes Stromkabel auf dem Weg zur Bühne genügt: Eine Besucherin bleibt daran hängen, stürzt und verlangt Ersatz für ihre Verletzungen. Richten Sie ein Event aus, stehen Sie für die Fehler gerade, die dabei passieren — für Ihre eigenen ebenso wie für die der Firmen, die Sie dafür beauftragen, vom ersten Handgriff beim Aufbau bis zum letzten beim Abbau. Die Veranstaltungshaftpflicht nimmt Ihnen die Auseinandersetzung darüber ab: Sie prüft, ob die Forderung berechtigt ist, gleicht sie in diesem Fall bis zur vereinbarten Versicherungssumme aus und tritt ihr andernfalls entgegen, erforderlichenfalls auch vor dem Richter. Schließen lässt sich der Vertrag für einen einzelnen Termin oder für ein ganzes Jahr.

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter
  • Vom Aufbau bis zum Abbau
  • Als Einmal- oder Jahresversicherung abschließbar
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Reihen leerer Stühle und Tische vor einer Freiluftbühne

So läuft es ab

In drei Schritten zum Angebot

  1. 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
  2. 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
  3. 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.

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Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Das Wichtigste im Detail

Vom Straßenfest bis zur Messe — Haftung für einen einzelnen Termin.

Vom Aufbau bis zum Abbau

Versichert sind Schäden aus dem Auf- und Abbau und aus der Durchführung der Veranstaltung, etwa wenn aus Unachtsamkeit fremdes Eigentum beschädigt oder eine Person verletzt wird. Dazu kommen Mietsachschäden, also Feuer-, Wasser- oder Explosionsschäden an gemieteten Räumen und Gebäuden, außerdem Umweltschäden sowie Schäden durch den Gebrauch langsam fahrender Kraftfahrzeuge auf dem Gelände. Der Schutz gilt für Sie als veranstaltende Person, für Ihre Mitarbeitenden und für eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer.

Die drei Schadenarten

Personenschäden umfassen Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld, Sachschäden die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Vermögensschäden sind gedeckt, soweit sie Folge eines Personen- oder Sachschadens sind — Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall des Geschädigten. Diese Folgeschäden sind bei einer Veranstaltung häufig der größere Posten: Legt verdorbenes Essen vom Buffet gleich mehrere Gäste für Tage flach, tritt neben die Arztrechnung der Verdienst, der ihnen in dieser Zeit entgeht.

Bausteine, an denen es häufig hängt

Für die Einmalversicherung sind drei Deckungserweiterungen wählbar: die Abgabe von Speisen und Getränken, der Auf- und Abbau eines geliehenen Restaurationszeltes durch gestellte Richtmeisterinnen und Richtmeister sowie das amtlich genehmigte Abbrennen von Feuerwerken. Das sind genau die drei Dinge, die ein Sommerfest ausmachen — und ohne den passenden Baustein sind sie nicht gedeckt. Wir gehen den Ablauf Ihrer Veranstaltung deshalb Punkt für Punkt durch, bevor der Vertrag steht.

Deckungssumme

Deckung, Selbstbehalt und Geltungsbereich

Drei Angaben entscheiden, ob eine Veranstaltungshaftpflicht zu Ihrem Event passt: wie weit die Deckung reicht, was Sie im Schadenfall selbst tragen und wo der Schutz gilt. Alle drei nennt die Allianz für ihre Veranstalterhaftpflicht öffentlich.

Deckung, Selbstbehalt und Geltungsbereich
Eckwert Allianz Veranstalterhaftpflicht
Deckungssumme, pauschal Für Personen-, Sach- und die daraus folgenden Vermögensschäden; eine höhere Summe ist auf Wunsch vereinbar. 3 Mio. €
Selbstbeteiligung im Schadenfall Im Rahmen einer Jahresversicherung; unabhängig von der Höhe der Versicherungssumme. 150 €
Gebrauch von Kraftfahrzeugen auf dem Gelände Maßgeblich ist die Höchstgeschwindigkeit des auf dem Gelände genutzten Fahrzeugs. bis 6 km/h
Geltungsbereich Der Vertrag hält im Einzelnen fest, wo der Schutz gilt. Bundesrepublik Deutschland
  • Für die Einmalversicherung wählbar sind drei Deckungserweiterungen: die Abgabe von Speisen und Getränken, der Auf- und Abbau eines geliehenen Restaurationszeltes durch gestellte Richtmeisterinnen und Richtmeister sowie das amtlich genehmigte Abbrennen von Feuerwerken.
  • Versicherbar sind Klein- und Großveranstaltungen, etwa Sommer- und Herbstfeste, Jubiläen, Schulabschlussfeiern, Fußballcamps, Stadtläufe, Kulturveranstaltungen, öffentliche Tanzveranstaltungen, Messen sowie Umzüge und Festumzüge.

Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz für die Veranstaltungshaftpflicht nicht. Der Beitrag hängt von der Art und der Größe der Veranstaltung, der Versicherungssumme, dem gewählten Tarif und den Zusatzbausteinen ab. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz Veranstaltungshaftpflichtversicherung

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Ehrlich gesagt

Was nicht versichert ist

Versichert ist, was Dritten durch Ihre Veranstaltung zustößt — nicht das, was Ihnen selbst passiert, und nicht das, was Ihre Gäste anrichten.

  • Wer einen Schaden absichtlich herbeiführt oder sich wissentlich über geltende Gesetze und Auflagen hinwegsetzt, verliert den Schutz.
  • Eigene Schäden der veranstaltenden Person sind kein Haftpflichtfall; gedeckt sind ausschließlich Ansprüche Dritter.
  • Schäden, die Besucherinnen und Besucher verursachen, fallen nicht unter den Vertrag — dafür haften diese selbst.
  • Fahrzeuge, die zugelassen und eigens versichert sein müssen, bringen ihre eigene Kfz-Haftpflicht mit; Schäden aus ihrem Gebrauch gehören dorthin.
  • Wird eine vereinbarte Dienstleistung nicht erbracht, ist das ein Erfüllungsproblem und kein Haftpflichtschaden.

Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.

Die Haftpflicht steht für das ein, was anderen zustößt. Was Ihren eigenen Exponaten und der Standeinrichtung passiert, deckt die Messe- und Ausstellungsversicherung.

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Ali Qaderi · 0176 66835895

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Bevor Sie anfragen

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

Ihr persönliches Angebot

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Veranstaltungshaftpflicht · Frage 1 von 4Dauert etwa eine Minute

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Ab wann soll der Schutz gelten?

Eine grobe Einordnung genügt.

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Häufige Fragen

Reicht die private Haftpflichtversicherung der veranstaltenden Person aus?

Nein. Eine Privathaftpflicht trägt das private Alltagsrisiko und endet dort, wo eine Veranstaltung mit offenem Publikum beginnt — auch dann, wenn die veranstaltende Person zugleich ein Gewerbe führt. Sobald Gäste kommen, die nicht zum privaten Kreis gehören, brauchen Sie eine eigene Deckung. Das gilt für das Straßenfest ebenso wie für das Firmenjubiläum in gemieteten Räumen.

Unser Verein hat eine Vereinshaftpflicht — brauchen wir zusätzlich eine Veranstaltungshaftpflicht?

Häufig nicht, denn die Vereinshaftpflicht deckt Veranstaltungen im Rahmen der Vereinstätigkeit mit ab. Die Frage ist, ob Ihr konkretes Fest noch dazu zählt: öffentliches Publikum, Bewirtung, ein Feuerwerk, beauftragte Dienstleister und ein gemietetes Zelt verschieben die Sache. Das klären wir vor dem Termin und nicht danach — für ein einzelnes Event genügt eine Einmalversicherung.

Was ist mit Schäden, die Besucherinnen und Besucher anrichten?

Die sind nicht gedeckt. Die Veranstaltungshaftpflicht steht für das ein, was Sie zu verantworten haben, nicht für das Verhalten Ihrer Gäste; dafür haften diese selbst, in der Regel über ihre Privathaftpflicht. Ebenso wenig ersetzt der Vertrag Schäden, die Ihnen selbst entstehen — die beschädigte eigene Technik ist ein Fall für eine Sachversicherung.

Was kostet eine Veranstaltungshaftpflicht?

Maßgeblich sind Art und Größe der Veranstaltung, die vereinbarte Versicherungssumme, der gewählte Tarif und die Zusatzbausteine — vom Ausschank bis zum amtlich genehmigten Feuerwerk. Ein Vereinsfest mit Getränkestand wird deshalb anders gerechnet als ein Konzert mit Bühnenaufbau. Nennen Sie uns Termin, Ort und erwartete Besucherzahl: Das gerechnete Angebot für Ihre Veranstaltung folgt schriftlich.

Gilt der Schutz auch für eine Veranstaltung im Ausland?

Im Regelfall reicht der Schutz nur so weit wie die deutschen Landesgrenzen; wo genau er gilt, hält der einzelne Vertrag fest. Wer über die Grenze veranstaltet — die Vereinsfahrt mit eigenem Programm, das Turnier im Nachbarland —, muss das vorher vereinbaren. Nachträglich lässt sich das nicht mehr regeln.

Während der Veranstaltung passiert ein Unfall — was ist zu tun?

Ihr Ordnungs- und Sanitätskonzept übernimmt die ersten Minuten; parallel beginnt die Dokumentation: Wer wurde wo verletzt, was war die mutmaßliche Ursache — lose Kabelbrücke, umgestürzte Absperrung, Gedränge —, welche Helfer und Zeugen waren dabei. Fotografieren Sie die Stelle, bevor sie verändert wird. Äußern Sie sich gegenüber Betroffenen mitfühlend, aber ohne Schuldeingeständnis, und geben Sie den Vorgang zügig an den Versicherer weiter.

Sind Auf- und Abbau der Veranstaltung mitversichert?

Der Schutz sollte den gesamten Zeitraum umfassen, in dem Sie als Veranstalter Verantwortung tragen — und der beginnt mit dem ersten Gerüstteil und endet, wenn die Fläche geräumt übergeben ist. Gerade beim Aufbau passieren typische Schäden: die Bühne beschädigt den Rasen, ein Transporter rammt den Zaun. Vereinbaren Sie den versicherten Zeitraum deshalb ausdrücklich inklusive Auf- und Abbautagen; die reine Veranstaltungsdauer wäre zu kurz gegriffen.

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Hinweis zum Leistungsumfang

Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.

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