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Warentransportversicherung – Ihre Ware bis zur Ablieferung geschützt
Die Sendung ist verladen, die Rechnung geschrieben — und dann kommt die Meldung, dass ein Teil der Ware beschädigt im Zielhafen liegt. Wer den Schaden beim Frachtführer geltend macht, stößt auf die Grenzen der Frachtführerhaftung: Ersetzt wird regelmäßig nach dem Gewicht der Sendung und nicht nach dem Wert der Ware, und für eine Reihe von Ursachen haftet der Verkehrsträger überhaupt nicht. Die Warentransportversicherung deckt Ihre Güter auf dem Transportweg zu Land, zu Wasser und in der Luft ab — zum Wert der Ware und unabhängig davon, ob am Ende ein Spediteur, ein Frachtführer oder eine Reederei einsteht. Zeitlich reicht die Deckung über die gesamte Wegstrecke: Sie setzt am Absendeort ein, wenn die Ware dort zur Beförderung von ihrem Platz genommen wird, und läuft bis zur Ablieferung beim Empfänger.
- Allgefahrendeckung zu Land, Wasser, Luft
- Zum Warenwert statt nach Frachtführerhaftung
- Transportbedingte Lagerung und Messen eingeschlossen
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0176 66835895 · Mo–Fr 9–18 Uhr
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Warentransportversicherung
Das Wichtigste im Detail
Ihre Ware auf dem Weg zum Kunden — mit welchem Fahrzeug auch immer.
Güter auf dem Transportweg
Versichert sind Transporte mit Bahn, Lkw, Schiff und Flugzeug im In- und Ausland, und zwar als Allgefahrendeckung: Gedeckt ist grundsätzlich jedes Schadenereignis, das nicht ausdrücklich ausgenommen ist. Dazu gehören der Unfall des Transportmittels ebenso wie Verlust, Abhandenkommen und Unterschlagung der Güter oder das Überbordgehen bei schwerem Wetter. Da die Deckung bereits vor der Abfahrt beginnt, ist das Verladen auf Lkw und Schiff mit erfasst — die Phase, in der erfahrungsgemäß viel passiert.
Transportbedingte Zwischenlagerung
Ware steht selten nur auf der Straße: Sie wartet im Hafen, im Umschlaglager oder beim Zoll. Lagerungen, die zum Transport gehören, sind für einen vereinbarten Zeitraum mitversichert — etwa gegen Brand, Blitzschlag und Explosion, den Einsturz des Lagergebäudes oder Schäden nach einem Erdbeben. Ein dauerhaftes eigenes Warenlager deckt das nicht ab; dafür braucht es einen eigenen Vertrag.
Messen und Ausstellungen
Ausstellungsgüter und Warenmuster sind auf dem Weg zur Messe und während des Aufenthalts auf der Ausstellung versichert, im Inland wie in Übersee. Neben dem Transportmittelunfall und Feuerschäden ist hier vor allem der Zugriff Dritter das praktische Risiko — Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub sind eingeschlossen. Ersatzfähig sind dabei auch die Mehraufwendungen, die nötig werden, um bis zum Messebeginn wieder ausstellungsfähig zu sein, etwa Ersatzteile per Luftfracht und die Anreise eines Monteurs.
Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Die Warentransportversicherung trägt die Gefahren des Transports — nicht das, was vor dem Verladen versäumt wurde oder außerhalb der Transportkette liegt.
- Reine Verzögerungen: Kommt die Sendung unbeschädigt, aber zu spät an, ist der Zeitverlust selbst kein ersatzfähiger Warenschaden.
- Schäden, die auf eine nicht beanspruchungsgerechte Verpackung zurückgehen — die Ware muss für den gewählten Transportweg und dessen Belastungen gepackt sein.
- Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsverzug von Reeder, Charterer oder Betreiber eines Frachtschiffs.
- Kernenergie und sonstige ionisierende Strahlung sowie der Einsatz chemischer, biologischer oder biochemischer Substanzen und elektromagnetischer Wellen als Waffe.
- Lagerung ohne Bezug zum Transport: Eingeschlossen ist die transportbedingte Zwischenlagerung, und auch sie nur für den vereinbarten Zeitraum.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
Dieser Vertrag trägt die Ware, nicht das Fahrzeug. Wer selbst ein Binnenschiff besitzt, versichert es über die Flusskaskoversicherung.
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Ali Qaderi · 0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
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Häufige Fragen
Der Spediteur haftet doch — warum brauchen wir eine eigene Police?
Der Frachtführer haftet, aber begrenzt: Sein Ersatz bemisst sich nach dem Gewicht der Sendung und nicht nach dem Warenwert, und für bestimmte Ursachen ist er von der Haftung frei. Bei hochwertiger oder leichter Ware klafft dazwischen eine Lücke, die Sie selbst tragen. Die Warentransportversicherung tritt dagegen ein, gleich ob und in welchem Umfang ein beteiligter Verkehrsträger am Ende haftet — Sie müssen Ihren Schaden also nicht erst gegen einen Dritten durchsetzen, während die Ware fehlt und der Kunde wartet.
Wir transportieren mit eigenen Lkw. Brauchen wir das überhaupt?
Wenn Sie ausschließlich eigene Güter mit eigenem Personal in firmeneigenen Fahrzeugen und Anhängern befördern, genügt in der Regel eine Werkverkehrsversicherung; die ist auf genau diesen Fall zugeschnitten. Sobald Sie Ware durch Speditionen oder Frachtführer versenden oder beziehen, ist die Warentransportversicherung der passende Vertrag. Viele Betriebe brauchen beides, weil sie beides tun — wir sehen uns an, welcher Anteil bei Ihnen tatsächlich überwiegt.
Wir versenden nur ein paar Mal im Jahr. Lohnt ein Jahresvertrag?
Für den seltenen Einzelfall gibt es Einzelpolicen, die genau einen Transport absichern. Wer regelmäßig versendet, ist mit einer Jahrespolice meist besser bedient: Sie umfasst die laufenden Transportrisiken, ohne dass jede Sendung gesondert angemeldet werden muss — und genau diese Anmeldung geht im Tagesgeschäft am ehesten unter. Welche Variante passt, hängt an Zahl, Wert und Regelmäßigkeit Ihrer Sendungen; das lässt sich in einem Gespräch klären.
Was kostet eine Warentransportversicherung?
Der Beitrag orientiert sich üblicherweise am Wert der transportierten Ware und der daraus abgeleiteten Versicherungssumme, an der Art der Güter — Bruchempfindliches wird anders bewertet als robustes Stückgut —, an Wegen und Verkehrsmitteln sowie daran, ob einzelne Sendungen oder das ganze Jahresaufkommen versichert werden. Beschreiben Sie uns, was Sie versenden und wohin: Daraus entsteht das gerechnete Angebot für Ihre Transporte.
Laut Kaufvertrag trägt unser Kunde das Transportrisiko. Betrifft uns das trotzdem?
Wer die Gefahr auf welchem Streckenabschnitt trägt, regeln die vereinbarten Lieferklauseln — und die wechseln oft von Auftrag zu Auftrag. Der Vertrag lässt sich darauf einstellen: nur auf die Abschnitte Ihrer eigenen Gefahrtragung, von Haus zu Haus unabhängig von der Gefahrtragung oder ergänzend auch für den Teil, den Ihr Vertragspartner trägt. Die letzte Variante ist häufiger sinnvoll, als sie klingt: Eine beschädigt angekommene Lieferung trifft Ihre Kundenbeziehung, gleich wer formal das Risiko trug.
Die Lieferung kommt beschädigt an — was muss der Empfänger tun?
Den Schaden noch bei der Ablieferung sichtbar machen: äußerlich erkennbare Beschädigungen auf dem Frachtbrief oder der Empfangsquittung vermerken lassen, Fotos von Verpackung und Ware machen, die Verpackung aufbewahren. Für verdeckte Schäden, die erst beim Auspacken auffallen, gelten kurze Rügefristen gegenüber dem Frachtführer — hier zählt jeder Tag. Geben Sie den Fall parallel an Ihren Transportversicherer weiter; er kümmert sich im Rahmen des Vertrags auch um den Rückgriff auf den Verursacher.
Gilt die Deckung weltweit oder nur in Europa?
Den Rahmen bestimmt die Police: Vereinbart wird der Geltungsbereich passend zu Ihren Handelswegen — von innerdeutschen Zustellungen über Europa bis zu weltweiten Seefracht- und Luftfrachtsendungen. Für einzelne Länder oder Krisenregionen können Einschränkungen und Zuschläge gelten, ebenso für bestimmte Güter. Wenn neue Märkte dazukommen, gehört der Vertrag auf den Prüfstand, bevor der erste Container läuft — nicht, wenn er fehlt.
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Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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