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Vereinshaftpflichtversicherung – Schutz für Verein und Vorstand

Ein Gast stolpert beim Sommerfest über eine gelockerte Gehwegplatte auf dem Vereinsgelände, bricht sich das Handgelenk und verlangt Wochen später Ersatz der Behandlungskosten und ein Schmerzensgeld. Solche Forderungen richten sich gegen den Verein und gegen die Menschen, die für ihn gehandelt haben — an einem ehrenamtlichen Vorstand gehen sie nicht vorbei. Gedeckt sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritten aus der Arbeit des Vereins entstehen — im laufenden Betrieb ebenso wie bei Festen, Turnieren und den Zusammenkünften der Mitglieder. Berechtigte Ansprüche werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt, unberechtigte abgewehrt, einschließlich der Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten.

  • Für Mitglieder, Vorstand und Ehrenamtliche
  • Mietschäden an Hallen und Vereinsheimen
  • Weltweit bei Vereinsreisen und Turnieren
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So läuft es ab

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  1. 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
  2. 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
  3. 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.

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Vereinshaftpflichtversicherung

Das Wichtigste im Detail

Der Verein haftet — und mit ihm oft der ehrenamtliche Vorstand.

Wer versichert ist

Der Schutz gilt für alle eingetragenen Mitglieder, für hauptamtlich Tätige und Angestellte in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen — vom Vorstand über die Geschäftsführung bis zur Kassenwartin und zum Hausmeister. Mitversichert sind auch ehrenamtliche Vereinsangehörige und Privatpersonen, die beispielsweise beim Vereinsfest mit anpacken. Genau dieser Punkt entscheidet viele Fälle: Wer aushilft, ohne Mitglied zu sein, steht sonst mit seiner eigenen Haftpflicht allein da.

Gemietete Hallen, Gelände und Arbeitsgeräte

Versichert sind Mietschäden an angemieteten Sportstätten, Hallen und Räumen — Mehrzweckhalle, Vereinsheim, Gymnastikraum —, auch wenn sie durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstehen. Dazu kommen Schäden durch Rasentraktoren, Gabelstapler und ähnliche langsam fahrende Arbeitsmaschinen auf dem Vereinsgelände und auf nicht öffentlichen Wegen, jeweils bis zu den in den Bedingungen genannten Höchstgeschwindigkeiten. Risiken aus Haus- und Grundbesitz gehören ebenfalls dazu, einschließlich der Bauherrenhaftpflicht auf Vereinsgrundstücken und der Vermietung von Teilen des Geländes an Dritte.

Umwelt, Internet und Diskriminierung

Drei Risiken, an die beim Vereinsheim kaum jemand denkt, sind eingeschlossen: Schäden durch Umwelteinwirkungen und Umweltschäden an Böden, Gewässern und der Biodiversität samt der Kosten einer Ausgleichssanierung; Internethaftpflichtrisiken wie Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen oder Schäden, die bei Dritten durch übermittelte Daten und Schadprogramme entstehen; und Ansprüche wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bei Bewerbung, Einstellung oder Entlassung. Für Vereine mit angestelltem Personal und aktiver Website ist das kein Randthema mehr.

Deckungssummen

Womit ein Verein rechnen kann

Der Kern jeder Haftpflichtdeckung ist die Versicherungssumme, daneben stehen einige Positionen mit eigenen Grenzen. Genau diese Zeilen entscheiden im Schadenfall darüber, ob die Deckung reicht — deshalb stehen sie hier und nicht im Kleingedruckten.

Womit ein Verein rechnen kann
Position Vereinshaftpflicht der Allianz
Versicherungssumme, pauschal Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; eine höhere Summe ist auf Wunsch vereinbar. 3 Mio. €
Mietsachschäden an fremden beweglichen Sachen Zum Beispiel durch Brand oder Leitungswasser. bis 300.000 €
Abhandenkommen fremder Schlüssel, Codekarten und Transponder Einschließlich der Folgeschäden aus vorübergehenden Sicherungsmaßnahmen und Objektschutz für bis zu 30 Tage. bis 300.000 €
Geothermierisiken Erdwärmesonden, Brunnenanlagen und Energiepfähle. bis 1 Mio. €
Umweltschäden: Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls bis 50 % der Versicherungssumme
Gebrauch von Kraftfahrzeugen Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. bis 6 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Rasentraktoren, Gabelstapler und Ähnliches auf dem Vereinsgelände und auf nicht öffentlichen Wegen. bis 20 km/h
  • Versicherbar sind grundsätzlich alle eingetragenen Vereine (e. V.) und Verbände — vom Sport- über den Tierschutz- und Gartenbau- bis zum Gesangs- und Karnevalsverein.
  • Die Bauherrenhaftpflicht auf Vereinsgrundstücken ist ohne Begrenzung der Bausumme eingeschlossen.
  • Der Schutz gilt weltweit; nicht erfasst sind ortsfeste Risiken, die der Verein im Ausland dauerhaft unterhält — Büros, Grundstücke, Gebäude.

Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz für die Vereinshaftpflicht nicht. Der Beitrag hängt von den gewählten Bausteinen und Leistungen, von der Größe beziehungsweise der Zahl der Mitglieder und vom Zweck des Vereins ab; Vereine mit erhöhtem Gefährdungspotenzial — Schießsport, Tauchen, Gleitschirmfliegen — werden gesondert eingestuft. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz Vereinshaftpflichtversicherung

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Ehrlich gesagt

Was nicht versichert ist

Die Vereinshaftpflicht deckt Ansprüche Dritter aus der Vereinstätigkeit — nicht die eigenen Sachen des Vereins und nicht das, wofür es eigene Bausteine oder eigene Verträge gibt.

  • Schäden am eigenen Vermögen des Vereins — die zerstörte Einrichtung, das gestohlene Sportgerät — sind Sache einer Inhalts- oder Sachversicherung, nicht der Haftpflicht.
  • Ansprüche des Vereins gegen den eigenen Vorstand wegen Pflichtverletzungen im Amt sind kein Haftpflichtfall; dafür gibt es die D&O-Versicherung.
  • Schäden durch zulassungs- und versicherungspflichtige Fahrzeuge gehören in die Kfz-Haftpflicht des jeweiligen Fahrzeugs.
  • Was der Verein im Ausland dauerhaft unterhält — Büros, Grundstücke, Gebäude —, fällt nicht unter den weltweiten Schutz; solche ortsfesten Risiken brauchen eine eigene Deckung.
  • Schäden am Grundwasser und Sanierungspflichten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz sind nur gedeckt, soweit die Umweltdeckung als Zusatzbaustein vereinbart ist.

Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.

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Ali Qaderi · 0176 66835895

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Bevor Sie anfragen

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

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Häufige Fragen

Reicht die Privathaftpflicht unserer Mitglieder nicht aus?

Nein. Eine Privathaftpflicht deckt privates Handeln, nicht die Tätigkeit für den Verein — und die Forderung trifft ohnehin zuerst den Verein als Ganzes, nicht das einzelne Mitglied. Die Vereinshaftpflicht schließt außerdem Helferinnen und Helfer ein, die weder Mitglied noch angestellt sind, etwa beim Sommerfest. Verlassen sollte sich darauf niemand, der ohne eigenen Vertrag mit anpackt.

Wir sind ein kleiner Verein mit ehrenamtlichem Vorstand — brauchen wir das wirklich?

Die Höhe eines Personenschadens hängt nicht von der Vereinsgröße ab. Ein gestürzter Besucher mit dauerhafter Beeinträchtigung erreicht Summen, die keine Vereinskasse trägt, und ehrenamtliche Arbeit befreit nicht von der Haftung gegenüber Dritten. Die Größe und der Zweck Ihres Vereins wirken sich auf den Beitrag aus — auf die Notwendigkeit nicht.

Gilt der Schutz auch bei der Vereinsfahrt ins Ausland?

Ja, der Schutz gilt weltweit und endet nicht an der Grenze: Fahrten des Vereins ins Ausland sind eingeschlossen, ob Trainingslager, Wettkampf oder eine mehrtägige Ausfahrt einer Vereinsgruppe. Ausgenommen sind stationäre Risiken im Ausland: Büros, Grundstücke und Gebäude, die dem Verein dort dauerhaft gehören oder von ihm genutzt werden. Wer im Ausland eine feste Anlage unterhält, braucht dafür eine eigene Lösung.

Was kostet eine Vereinshaftpflicht?

Der Beitrag richtet sich nach dem Zweck Ihres Vereins, seiner Größe beziehungsweise Mitgliederzahl und den gewählten Bausteinen und Leistungen; Vereine mit erhöhtem Gefährdungspotenzial — etwa Schießsport oder Tauchen — werden gesondert eingestuft. Ein Gesangsverein zahlt deshalb anders als ein Sportverein gleicher Größe. Mit Vereinszweck und Mitgliederzahl rechnen wir den Beitrag und sagen Ihnen, welche Bausteine Ihr Vereinsleben wirklich braucht.

Brauchen wir die Umweltdeckung als Zusatzbaustein?

Das hängt daran, was auf Ihrem Gelände lagert. Zusatzbaustein I richtet sich an Vereine, bei denen vom eigenen oder gemieteten Boden eine Gefahr für die Gesundheit ausgehen kann; er erfasst auch Schäden am Grundwasser. Zusatzbaustein II setzt früher an: Er greift, wenn das Bundes-Bodenschutzgesetz zur Sanierung verpflichtet, weil Grenzwerte überschritten sind — unabhängig davon, ob schon jemand konkret gefährdet ist. Für einen Verein mit eigener Tankstelle, Heizöltank oder Werkstatt sind das reale Fälle, für einen Chor eher nicht — wir sehen uns das vor Ort an.

Beim Vereinsfest ist ein Gast zu Schaden gekommen — was macht der Vorstand?

Erste Hilfe organisieren und den Vorfall noch am selben Tag schriftlich festhalten: Ort, Ablauf, beteiligte Helfer, Zeugen, Fotos vom Umfeld — bei einem Fest ist morgen schon abgebaut, was heute den Hergang erklärt. Sagen Sie dem Gast Unterstützung zu, aber keine Haftungsübernahme; die Prüfung gehört dem Versicherer. Melden Sie den Fall über den Vorstand und sammeln Sie alle späteren Schreiben dazu an einer Stelle im Verein.

Sind Helfer mitversichert, die gar keine Mitglieder sind?

Beim Vereinsleben packen regelmäßig Externe mit an — Eltern beim Turnier, Freiwillige beim Festaufbau. Ob deren Handeln über die Vereinshaftpflicht gedeckt ist, hängt an der vereinbarten Ausgestaltung: Verträge können Helferinnen und Helfer ausdrücklich einschließen, auch ohne Mitgliedschaft. Klären Sie das vor der Veranstaltung und führen Sie Helferlisten; damit ist im Ernstfall belegbar, wer für den Verein tätig war. Beides gehört zur Vorbereitung wie der Getränkestand.

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Hinweis zum Leistungsumfang

Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.

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