Firmen & Gewerbe
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für gewerbliche Immobilien
Im Januar liegt Eis auf dem Gehweg vor dem Betriebsgebäude, eine Lieferantin stürzt und bricht sich das Handgelenk. Die entscheidende Frage ist dann nicht, ob gestreut wurde, sondern ob Sie es beweisen können: Für Schäden aus baulichen Mängeln gilt die Beweislastumkehr. Als Eigentümer eines Grundstücks trifft Sie die Verkehrssicherungspflicht — sie reicht vom Winterdienst über funktionierendes Licht im Treppenaufgang bis zu Dach, Fassade und Treppen, die niemanden gefährden. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
- Deckt die Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer
- Hausmeister, Reinigung und Bauhelfer mitversichert
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, notfalls vor Gericht
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0176 66835895 · Mo–Fr 9–18 Uhr
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Das Wichtigste im Detail
Räumen, Streuen, Instandhalten — die Pflichten am vermieteten Objekt.
Was versichert ist
Gedeckt sind Personenschäden wie Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld, Sachschäden wie Reparatur oder Wiederbeschaffung und die Vermögensschäden, die daraus folgen — etwa der Verdienstausfall der verletzten Person oder der entgangene Gewinn eines betroffenen Betriebs. Erfasst ist ebenso der Fall, dass Ihr Betriebsgrundstück zur Ursache eines Umweltschadens wird. Meldet jemand einen Anspruch an, klärt der Versicherer zuerst die Haftungsfrage und danach, ob die Forderung der Höhe nach berechtigt ist.
Wer mitversichert ist
Der Schutz endet nicht bei Ihnen als Eigentümer. Eingeschlossen sind Angestellte, deren Arbeitsvertrag die Betreuung des Objekts umfasst — Reinigung, Verwaltung, Licht im Haus und der laufende Unterhalt. Dazu kommen Helferinnen und Helfer, die bei Bauarbeiten in Eigenleistung mit anpacken, ohne Bezahlung oder gegen spätere Gegenhilfe. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt eine eigene Regel: Verwaltung und einzelne Eigentümer sind gedeckt, solange sie für die Gemeinschaft tätig werden; Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum sowie am Sonder- und Teileigentum bleiben davon ausgenommen.
Beweislastumkehr und Anspruchsabwehr
Geht ein Schaden auf einen baulichen Mangel zurück, kehrt sich die Beweislast um: Nicht der Geschädigte muss Ihr Verschulden belegen, sondern Sie müssen nachweisen, alles Zumutbare zur Gefahrenabwehr getan zu haben. Damit wird die Abwehrfunktion des Vertrags zum eigentlichen Kern — der Versicherer prüft die Haftung, führt die Auseinandersetzung und trägt deren Kosten, notfalls vor Gericht. Ohne Vertrag zahlen Sie diesen Aufwand selbst, auch wenn Sie am Ende Recht bekommen.
Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Versichert ist die Haftung aus dem Eigentum am Grundstück — nicht, was Sie herstellen oder als Leistung erbringen, und nicht, was Sie selbst trifft.
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Das gilt auch dann, wenn ein anderer den Schaden vorsätzlich verursacht hat.
- Schäden durch Erzeugnisse aus Ihrer Produktion sowie durch Arbeiten und Leistungen aus Ihrem Betrieb. Das ist Betriebs- und Produktrisiko und gehört in die Betriebshaftpflicht.
- Eigene Schäden und Schäden mitversicherter Angehöriger. Wer selbst betroffen ist, hat keinen Haftpflichtanspruch gegen sich.
- Schäden am Gemeinschafts-, Sonder- und Teileigentum, wenn Verwaltung oder Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft handeln.
- Reine Vermögensschäden ohne vorangegangenen Personen- oder Sachschaden.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
Lieber direkt sprechen?
Ali Qaderi · 0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
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Häufige Fragen
Deckt die Betriebshaftpflicht dieses Risiko nicht schon ab?
Das hängt davon ab, wie Ihr Vertrag zugeschnitten ist. Die Betriebshaftpflicht setzt am betrieblichen Tun an; das Risiko aus dem Eigentum an Gebäude und Grundstück ist ein eigenes und in vielen Verträgen nur dann eingeschlossen, wenn das Grundstück ausdrücklich benannt ist. Vermietete oder nicht betrieblich genutzte Objekte fallen regelmäßig heraus. Wir sehen nach, welche Grundstücke in Ihrem Vertrag stehen — das ist schnell geklärt und erspart die böse Überraschung nach dem Sturz.
Ist die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben?
Nein, eine Pflichtversicherung ist sie nicht — die Haftung dahinter besteht trotzdem. Wem ein Grundstück gehört, der schuldet Dritten einen gefahrlosen Zustand von Gelände und Gebäude. Ein Baum, der bei Sturm nachgibt, oder ein Dachziegel, der sich löst, genügt für einen Personenschaden, dessen Kosten über Jahre laufen. Für Eigentümer gewerblich genutzter Immobilien und Grundstücke gehört der Vertrag deshalb zur normalen Absicherung.
Ein Hausmeisterdienst ist beauftragt — haftet dann nicht der Dienstleister?
Die Pflicht lässt sich übertragen, die Verantwortung nicht vollständig: Sie müssen den Dienstleister sorgfältig auswählen und seine Arbeit überwachen, und der Geschädigte wendet sich zunächst an den Eigentümer. Über den Vertrag mitversichert sind Angestellte, deren Arbeitsvertrag die Betreuung des Objekts abdeckt. Ob ein externer Dienstleister darunterfällt oder eine eigene Haftpflicht braucht, hängt an der Vertragsgestaltung — das prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.
Was kostet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Gerechnet wird je Objekt: Zahl und Art der Gebäude, ihre Nutzung — vermietet, gewerblich, teils leerstehend — und die Flächen bestimmen in der Regel den Beitrag. Ein einzelnes Mehrfamilienhaus ist entsprechend schneller eingestuft als ein gemischter Bestand. Mit Ihrer Objektliste rechnen wir die Deckung durch und prüfen dabei, ob sich mehrere Häuser sinnvoll in einem Vertrag bündeln lassen.
Was müssen Sie während der Vertragslaufzeit tun?
Zwei Pflichten, die im Alltag leicht untergehen. Erstens halten Sie das versicherte Risiko aktuell: Der Versicherer fragt den Bestand in Abständen ab, und was sich geändert hat oder neu hinzugekommen ist — ein weiteres Grundstück, ein Anbau, eine andere Nutzung — gehört gemeldet. Zweitens läuft für jeden Versicherungsfall eine Meldefrist von einer Woche, unabhängig davon, ob überhaupt schon jemand Schadenersatz von Ihnen verlangt. Wer den Sturz auf dem Hof erst weitergibt, wenn das Anwaltsschreiben eintrifft, ist zu spät dran.
Braucht auch eine einzelne vermietete Eigentumswohnung diesen Schutz?
Häufig ja: Die Privathaftpflicht deckt üblicherweise selbst genutztes Wohneigentum, bei vermieteten Objekten endet ihr Schutz aber oft. Bei einer Eigentumswohnung trägt zudem die Gemeinschaft eine eigene Haftpflicht für das Gebäude, die Ihre Vermieterrolle nicht vollständig abdeckt — etwa innerhalb des Sondereigentums. Welcher Vertrag an welcher Stelle greift, hängt an Ihren bestehenden Policen; genau diese Landkarte zeichnen wir mit Ihnen, bevor etwas doppelt oder gar nicht versichert ist.
Lassen sich die Beiträge auf die Mieter umlegen oder absetzen?
Beides kommt in Betracht: Bei vermieteten Objekten zählt der Beitrag zu den Bewirtschaftungskosten und mindert als solcher die Einkünfte aus Vermietung; die Betriebskostenverordnung erlaubt außerdem, Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes in die Nebenkostenabrechnung aufzunehmen, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Die saubere Zuordnung übernimmt Ihre Steuer- beziehungsweise Hausverwaltung — wir stellen die Beitragsnachweise bereit.
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Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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