Versichert ist sonst der Ort – die Messe ist ein Weg
Die üblichen Sachversicherungen eines Betriebs knüpfen an feste Orte oder einzelne Vorgänge an: an die eigenen Räume, an einen bestimmten Transport. Ein Messeauftritt ist beides zugleich und noch mehr – Hinfahrt, Zwischenlager, Aufbau, Ausstellungstage, Abbau, Rückweg. An den Übergängen zwischen diesen Abschnitten entstehen im Schadenfall Zuständigkeitsfragen, und wer dann mehrere Verträge nebeneinanderlegen muss, verhandelt über Zuständigkeit statt über den Schaden. Die Messe- und Ausstellungsversicherung ist deshalb als durchgehende Deckung über alle diese Stationen angelegt – ohne Übergabepunkte, an denen der Schutz wechselt.
