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Messe- und Ausstellungsversicherung – Schutz für Exponate und Standeinrichtung

Auf einer Messe steht selten Lagerware. Dort steht das Vorführgerät, an dem die Entwicklung hängt, der Musterkoffer, der Prototyp aus der eigenen Werkstatt — Stücke, die sich im Schadenfall nicht einfach nachbestellen lassen. Für die Dauer der Veranstaltung verlassen sie den Betrieb: Sie fahren über die Autobahn, warten im Zwischenlager, stehen tagelang in einer Halle, durch die fremde Menschen laufen, und müssen wieder zurück. Die Messe- und Ausstellungsversicherung deckt diese ganze Strecke ab — das Ausstellungsgut samt Verpackung, die Standeinrichtung und die Verbrauchsgüter, die dazugehören. Die Allianz Esa führt den Vertrag als Allgefahrendeckung. Der Schutz hängt dabei nicht am Stand: Er setzt ein, wenn das Gut im Betrieb zum Transport abgeholt wird, und endet erst, wenn es an dem Ort wieder angekommen ist, den Sie dafür bestimmen. Ob Sie sämtliche künftigen Auftritte in einem Vertrag zusammenfassen oder nur den einen Termin absichern, entscheiden Sie.

  • Allgefahrendeckung für Ausstellungsgut, Standeinrichtung und Verpackung
  • Von der Abholung im Betrieb bis zurück an den Ort Ihrer Wahl
  • Für sämtliche künftigen Auftritte oder für eine einzelne Messe
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Gestapelte Transportkisten mit Beschlägen und Aufschrift im Lager

So läuft es ab

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  1. 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
  2. 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
  3. 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.

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Messe- und Ausstellungsversicherung

Das Wichtigste im Detail

Exponate, Standeinrichtung und Verpackung — vom Abtransport bis zur Rückkehr.

Was als Ausstellungsgut gilt

Versichert sind die Güter und Waren, die Sie zeigen, mitsamt ihrer Verpackung, dazu die zugehörige Standeinrichtung und die Verbrauchsgüter des Auftritts. Der Ausstellungsstand selbst ist davon ausgenommen und nur als eigener Baustein zu haben — wer ihn abgesichert wissen will, muss ihn ausdrücklich in den Vertrag nehmen. Neben dem Gut selbst führt die Produktdarstellung eine Position für Aufwendungen und Kosten im Schadenfall — welche Posten das sind und wo sie endet, sagt sie nicht. Das ist eine Frage für die Bedingungen und nicht für diese Seite.

Wogegen der Schutz greift — und wie lange

Ersetzt werden Verlust, Zerstörung und Beschädigung des Guts, auf dem Hin- und dem Rückweg ebenso wie in den Tagen der Veranstaltung. Als Ursachen nennt die Produktdarstellung beispielhaft den Unfall des Transportmittels, Feuer und Explosion, Erdbeben und Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Diebstahl, Bruch sowie böswillige Beschädigung. Auch die Lagerungen, die vor und nach der Ausstellung anfallen, sind eingeschlossen, jede einzelne allerdings nur für eine begrenzte Zahl von Tagen. Und der Vertrag endet nicht mit dem Abbau: Was auf dem Rückweg geschieht, fällt noch darunter.

Diebstahl: woran der Schutz hängt

Beim Einbruchdiebstahl, beim Diebstahl und beim Abhandenkommen entscheidet nicht die Ursache, sondern der Ort: Geschützt ist das Gut in Ausstellungshallen, die bewacht und verschlossen sind. Fehlt eine der beiden Eigenschaften, bleibt nur ein Weg — Sie selbst oder eine Vertrauensperson, die Sie damit beauftragen, müssen das Gut am Ausstellungsort ohne Unterbrechung beaufsichtigen. Im Freigelände ist das eine ernst zu nehmende Auflage. Enger noch wird es bei kleinformatigen Wertgegenständen, etwa Schmuck, Smartphones oder Fotoapparaten: Für sie besteht während der Veranstaltung Schutz gegen Einbruchdiebstahl und Raub, für das schlichte Verschwinden dagegen nicht. Wer solche Stücke zeigt, klärt vorher, wo sie über Nacht liegen.

Deckung

Umfang, Fristen und Auflagen der Ausstellungsdeckung

Für diese Sparte gibt es keine Preisliste: Der Beitrag entsteht aus Betriebsart, Geltungsbereich und der Versicherungssumme, die Sie ansetzen. Ausgeschrieben ist dagegen der Umfang — was als Ausstellungsgut zählt, wann der Schutz beginnt und aufhört, wie lange eine Lagerung mitläuft, woran der Diebstahlschutz hängt und wie im Schadenfall ersetzt wird.

Umfang, Fristen und Auflagen der Ausstellungsdeckung
Merkmal Messe- und Ausstellungsversicherung der Allianz Esa
Versichertes Gut Der Ausstellungsstand selbst ist ein eigener, optional versicherbarer Baustein. Ausstellungs- und Messegüter einschließlich Verpackung, dazugehörige Standeinrichtungen und Verbrauchsgüter
Versicherte Gefahren Ausgestaltet als Allgefahrendeckung; die Produktdarstellung führt diese Ursachen als Beispiele. Unfall des Transportmittels, Brand, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben, Sturm, Überschwemmung und sonstige Elementarereignisse, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Bruch, böswillige Beschädigung
Beginn des Schutzes Der Hintransport ist damit erfasst. mit der Abholung des Guts am Absendungsort zum Zweck des Transports
Ende des Schutzes Der Rücktransport ist damit erfasst. mit der Ankunft an der Stelle, die der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person bestimmt
Lagerung während der Versicherungsdauer Die Frist gilt je einzelner Lagerung, nicht summiert über die Vertragsdauer; gemeint sind die Lagerungen vor und nach der Ausstellung. je Lagerung auf 30 Tage begrenzt
Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Abhandenkommen Ohne verschlossene und bewachte Räume nur bei durchgehender Aufsicht durch den Versicherungsnehmer oder eine beauftragte Vertrauensperson. gedeckt in bewachten und verschlossenen Ausstellungshallen
Wertvolle Gegenstände kleineren Formats Zum Beispiel Schmucksachen, Smartphones, Fotoapparate. Übrige Schäden durch Abhandenkommen sind nicht versichert. während der Veranstaltung nur gegen Einbruchdiebstahl und Raub
Ersatz bei Verlust der Versicherungswert
Ersatz bei Beschädigung Gilt auch für die Mehrwegverpackung. die Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
Wertminderung Betrifft den Fall, dass der frühere Gebrauchszustand nicht wiederherstellbar ist. wird ersetzt, wenn Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung den früheren Gebrauchszustand nicht mehr erreichen
  • Abschluss wahlweise für sämtliche künftigen Ausstellungen oder gezielt für eine bestimmte Messe.
  • Für das Angebot fragt die Allianz Esa Betriebsart, Geltungsbereich und gewünschte Versicherungssumme ab.
  • Zum optional versicherbaren Ausstellungsstand nennt die Produktdarstellung nur die Möglichkeit selbst — keine Voraussetzungen, keine eigene Summe, keinen Zuschlag.

Angaben aus der Produktdarstellung der Allianz Esa zur Messe- und Ausstellungsversicherung, abgerufen am 22.08.2026. Die Grenze von 30 Tagen gilt nach deren Angabe für jede einzelne Lagerung während der Dauer der Versicherung und nicht summiert über die Vertragslaufzeit. Einen Einstiegsbeitrag nennt die Allianz Esa für diese Sparte nicht. Was im Einzelfall gilt, steht im Angebot und in den Versicherungsbedingungen. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 22. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz Messe- und Ausstellungsversicherung

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Ehrlich gesagt

Was nicht versichert ist

Der Vertrag ist als Allgefahrendeckung angelegt; die Gefahren, die die Produktdarstellung aufzählt, sind ausdrücklich Beispiele. Abschließend benannt ist dagegen, wofür nicht gezahlt wird — und beim Diebstahl entscheidet nicht die Ursache, sondern der Zustand der Halle.

  • Krieg, Bürgerkrieg und kriegsähnliche Ereignisse. Ausgenommen bleiben ebenso Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen und Aufruhr sowie politische und terroristische Gewalthandlungen — Lagen also, in denen nicht das einzelne Gut, sondern die Umstände den Schaden verursachen.
  • Kernenergie und sonstige ionisierende Strahlung sowie Beschlagnahme, Entziehung und andere Eingriffe von hoher Hand: Wird Ihr Ausstellungsgut behördlich festgehalten, ist das kein Versicherungsfall.
  • Witterungseinflüsse bei Gütern, die im Zelt oder unter freiem Himmel ausgestellt werden. Wer sein Gut nicht in einer Halle zeigt, sollte diesen Punkt vor dem Abschluss ansprechen.
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Abhandenkommen, solange die Ausstellungsräume weder verschlossen noch bewacht sind und das Gut auch nicht durchgehend von Ihnen oder einer beauftragten Vertrauensperson beaufsichtigt wird.
  • Bei kleinformatigen Wertgegenständen — Schmuck, Smartphones, Fotoapparate — bleibt es während der Veranstaltung beim Schutz gegen Einbruchdiebstahl und Raub; verschwindet ein solches Stück auf andere Weise, ist das nicht gedeckt.

Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.

Fahren Sie das Ausstellungsgut mit dem eigenen Fahrzeug und eigenem Personal zur Halle, ist die Fahrt selbst schon Sache der Werkverkehrsversicherung; deren Schutz umfasst die Fahrt einschließlich des Umschlags und hört danach auf. Die Tage am Stand, die Lagerung davor und danach und die Standeinrichtung gehören in diesen Vertrag hier.

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Ali Qaderi · 0176 66835895

Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag

Bevor Sie anfragen

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

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Häufige Fragen

Wir haben eine Warentransportversicherung — brauchen wir das zusätzlich?

Das kommt darauf an, worauf Sie hinauswollen. Eine laufende Warentransportpolice erfasst Ausstellungsgut auch auf dem Weg zur Messe und für die Zeit dort; wer ohnehin ständig versendet, hat den Transportteil damit abgedeckt. Dieser Vertrag setzt am Auftritt selbst an: Er stellt das Ausstellungsgut mit der Standeinrichtung in den Mittelpunkt, nimmt den Stand auf Wunsch dazu und lässt sich auch ohne laufende Transportpolice abschließen — etwa im Betrieb, der einmal im Jahr auf eine Fachmesse fährt. Zweimal versichern muss deshalb niemand. Wir lesen zuerst, was in Ihrem bestehenden Vertrag steht, bevor wir einen zweiten daneben stellen.

Können wir auch nur eine einzelne Messe versichern?

Ja. Sie können sämtliche künftigen Ausstellungen in einen Vertrag nehmen oder gezielt den einen Termin absichern. Für ein Angebot verlangt die Allianz Esa wenige Angaben: Betriebsart, Geltungsbereich und die Versicherungssumme, die Sie ansetzen wollen. An der Versicherungssumme lohnt sich das genaue Rechnen — sie sollte abbilden, was tatsächlich mitfährt, die Standeinrichtung eingeschlossen. Einen Einstiegsbeitrag oder eine Preisliste gibt die Allianz für diese Sparte nicht heraus; was der Schutz kostet, entsteht erst aus Ihren Angaben.

Was gilt für den Messestand selbst — und für Freigelände?

Standeinrichtung und Verbrauchsgüter sind Teil des Schutzes, der Ausstellungsstand als Bauwerk dagegen nur, wenn Sie ihn ausdrücklich mitversichern — ein eigener Baustein, keine Selbstverständlichkeit. Draußen kommen zwei Einschränkungen zusammen: Für Güter, die im Zelt oder unter freiem Himmel stehen, sind Witterungsschäden ausgenommen, und die bewachte, verschlossene Halle, an der der Diebstahlschutz hängt, gibt es dort nicht — es bleibt die durchgehende Aufsicht. Wer im Außenbereich ausstellt, legt das vor dem Abschluss auf den Tisch und nicht danach.

Was kostet eine Messeversicherung?

Drei Angaben braucht die Rechnung: Ihre Betriebsart, den Geltungsbereich und die Versicherungssumme, die Sie für Exponate und Stand ansetzen. Eine Preisliste gibt es nicht — und der Abschluss ist wahlweise für eine einzelne Messe oder für sämtliche künftigen Ausstellungen möglich, was den Beitrag ebenfalls verändert. Sagen Sie uns, was Sie ausstellen und wo: Wir stellen die Anfrage zusammen und nennen Ihnen den Beitrag je Variante.

Am Stand geht etwas kaputt, das uns nicht gehört — zahlt dieser Vertrag?

Nein. Dieser Vertrag steht für Ihr eigenes Gut ein, nicht für Ihre Haftung gegenüber anderen. Wird auf Ihrem Stand eine Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, ist das ein Haftpflichtfall: Je nachdem, wie Ihr Betrieb aufgestellt ist, trägt ihn die Betriebshaftpflicht oder eine Haftpflichtdeckung für den einzelnen Termin. Umgekehrt ersetzt keine Haftpflichtversicherung Ihr eigenes beschädigtes Exponat. Die beiden Verträge widersprechen einander nicht, sie beantworten verschiedene Fragen — und ein Messeauftritt wirft beide auf.

Beim Aufbau ist ein Exponat zu Schaden gekommen — zählt das schon?

Der Auf- und Abbau gehört üblicherweise zum versicherten Zeitraum — entscheidend ist, dass der Schaden sofort festgehalten wird: Fotos, Zeugen unter den Standbauern, Meldung noch während der Veranstaltungstage. Messen haben kurze, hektische Zeitfenster, und was erst nach Hallenrückgabe gemeldet wird, lässt sich kaum noch zuordnen. Halten Sie auch fest, welche Dienstleister — Spedition, Standbau, Hallenbetreiber — beteiligt waren; das ordnet die Verantwortlichkeiten.

Ab wann und bis wann läuft der Schutz rund um eine Messe?

Sinnvoll vereinbart wird die geschlossene Kette: Hintransport, Aufbau, Ausstellungsdauer, Abbau und Rücktransport — so bleibt kein Abschnitt ungedeckt, in dem die Exponate unterwegs oder unbeaufsichtigt sind. Genau die Übergänge sind erfahrungsgemäß die riskanten Momente: das Zwischenlager in der Halle, die Nacht vor der Eröffnung, das Verladen nach Messeschluss. Nennen Sie uns Termine und Wege; daraus wird der versicherte Zeitraum konstruiert.

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Hinweis zum Leistungsumfang

Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.

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