Angeklagt wird der Mensch, nicht die GmbH
Im Strafrecht gibt es keine Firma auf der Anklagebank: Verfolgt wird immer der Mensch, der gehandelt hat oder es hätte verhindern sollen. Für die Geschäftsleitung kommt eine zweite Ebene hinzu – der Vorwurf des Organisationsmangels. Danach kann sie auch für Fehler belangt werden, die Beschäftigte oder Subunternehmer gemacht haben, wenn Aufsicht oder Abläufe als unzureichend gelten. Wer glaubt, ein regelkonformer Betrieb sei davor sicher, unterschätzt, wie schnell aus einem Vorfall im Betrieb ein Verfahren gegen einzelne Personen wird.
