Geprüft wird ein halbes Jahr, nicht Ihr Arbeitsplatz
Die Rente beginnt, wenn eine versicherte Grundfähigkeit voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr ununterbrochen beeinträchtigt ist – auf diese Frage konzentriert sich die Prüfung. Was an Ihrem Arbeitsplatz geschieht, was Sie dort theoretisch noch leisten könnten, ob eine andere Tätigkeit zumutbar wäre: All das spielt keine Rolle. Solange die Rente läuft, entfällt außerdem die Beitragszahlung. Und der Grundschutz reicht weiter, als der Name vermuten lässt: Auch eine Demenz zählt zu den versicherten Auslösern, ebenso ein nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesprochenes Tätigkeitsverbot.
