Die Haftung endet nicht am Firmenkonto
Verursacht Ihr Betrieb einen Schaden bei einem Dritten, richtet sich der Anspruch nach dem Schaden – nicht nach dem, was Ihr Unternehmen tragen kann. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften bleibt es zudem nicht beim Betriebsvermögen: Auch das Privatvermögen der Inhaberinnen, Inhaber und persönlich haftenden Gesellschafter steht für die Forderung ein. Gerade Personenschäden lassen sich am Anfang kaum beziffern und können sich über Jahre entwickeln. Eine Rücklage, die dafür in jedem Fall reicht, lässt sich seriös nicht bilden – genau das ist der Ausgangspunkt dieser Versicherung.
