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MeinZahnschutz

Zahn­zusatz­versicherung MeinZahn­schutz – bis zu 100 % Erstattung, ohne Wartezeit

Implantat, Krone, Zahnreinigung: Was die gesetzliche Kasse offenlässt, übernimmt Ihr Tarif – schon ab 12,94 € im Monat* (MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen, Altersgruppe 21 bis 30 Jahre, Stand 24.07.2026).

  • Keine Wartezeit – der Schutz gilt ab Vertragsbeginn
  • 100 % für Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung – in jedem Tarif
  • Zwei Versicherungsjahre Mindestlaufzeit, danach monatlich kündbar
Nahaufnahme eines lächelnden Mundes mit sichtbaren Zähnen

Beispiel: Implantat

3.200 € Gesamtkosten

Kasse zahlt 2026
ca. 650 €
Ihr Eigenanteil ohne Schutz
ca. 2.550 €
Eigenanteil mit MeinZahnschutz 100*
0 €

*Beispielrechnung ab dem vierten Versicherungsjahr; in den ersten drei Jahren begrenzt die Zahnstaffel die Erstattung auf 1.000 €, 2.500 € und 4.000 € kumulativ.

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Ihr Kontaktweg

Telefonisch, per Video oder online

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In der Regel binnen eines Werktags

Der Hintergrund

Zahnzusatzversicherung oder eigene Rücklage?

Vergleichen Sie den Beitrag mit dem Eigenanteil, den Sie selbst tragen könnten. Entscheidend sind Ihre gewünschte Versorgung, vorhandene Rücklagen und die vertraglichen Erstattungsgrenzen. Die folgenden Beispiele zeigen, welche Kosten entstehen können und wann kein Schutz mehr vereinbart werden kann.

Hintergründe und Beispiele lesen

Die Kasse bezuschusst die Regelversorgung, nicht Ihre Versorgung

Für Zahnersatz gibt es einen Festzuschuss nach § 55 SGB V. Er bemisst sich an der Regelversorgung – der einfachsten Lösung, die für Ihren Befund medizinisch ausreicht. Eine Vollkeramikkrone oder ein Implantat gehören in aller Regel nicht dazu. Die Differenz zwischen Zuschuss und Rechnung tragen Sie: Bei einem Implantat mit Krone sind das schnell über 2.500 €, ohne dass Sie irgendetwas falsch gemacht hätten. Ab 2027 bewilligte Festzuschüsse sinken per Gesetz um zehn Prozentpunkte. Mit MeinZahnschutz bleibt Ihr Eigenanteil ab dem vierten Versicherungsjahr trotzdem gleich, weil die Tarifsätze die Kassenleistung einschließen.

Aus einer großen Rechnung wird ein Monatsbeitrag

Der eigentliche Unterschied liegt weniger im Betrag als in der Planbarkeit. Einen zweistelligen Monatsbeitrag können Sie einplanen, eine vierstellige Rechnung nach dem Heil- und Kostenplan meistens nicht. Genau deshalb verschieben viele eine empfohlene Behandlung, bis sie abgesichert sind. Umgekehrt gilt: Wer den Heil- und Kostenplan bereits in der Hand hält, kann für diese Behandlung keinen Schutz mehr abschließen – angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen.

Vorsorge zahlt die Kasse nur zum Teil

Die professionelle Zahnreinigung ist keine Kassenleistung; zwei Termine im Jahr kosten je nach Praxis rund 200 €. Fissurenversiegelung und Fluoridierung übernimmt die gesetzliche Kasse nur eingeschränkt und nur in bestimmten Altersgruppen. In allen drei MeinZahnschutz-Tarifen sind diese Leistungen zu 100 % versichert, und zwar ab dem ersten Tag, weil es keine Wartezeit gibt. Das ist der Teil des Vertrags, der sich auch dann auszahlt, wenn nie etwas kaputtgeht.

Angst vor dem Zahnarzt ist auch ein Kostenfaktor

Wer Termine aus Angst aufschiebt, kommt später mit einem größeren Befund wieder – und einer größeren Rechnung. Die Versicherung erstattet Methoden zur Angst- und Schmerzausschaltung wie Akupunktur, Hypnose, Lachgas, Analgosedierung (Dämmerschlaf) oder Vollnarkose mit demselben Satz wie die Behandlung, zu der sie gehören. Bei einer Zahnbehandlung sind das in allen drei Tarifen 100 %.

Welche Fragen sind für Sie wichtig?

Halten Sie fest, was Sie klären möchten. Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Ihre Ausgangslage

Welche Behandlungen oder Gesundheitsbereiche sind Ihnen wichtig?

Darauf kommt es an

Welche Erstattungsgrenzen, Wartezeiten und Eigenanteile sind vorgesehen?

Im Gespräch klären

Welche Angaben benötigt der Versicherungsvermittler für eine persönliche Prüfung?

Tarife und Beiträge

Drei Tarife – der Unterschied liegt beim Zahnersatz1

Kein Tarif hat eine Wartezeit, und Zahnbehandlung wie professionelle Zahnreinigung sind in allen drei zu 100 % versichert. Unterschiedlich sind vor allem der Satz beim Zahnersatz, die Kieferorthopädie und die Erstattungsgrenzen der ersten Jahre.

Der solide Einstieg

MeinZahnschutz 75

12,94 € / Monat, ab

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Leistungen und Details ansehen
  • Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken) 75 %

    Kronen, Brücken, Inlays, Implantate und – soweit zahnmedizinisch notwendig – Veneers. Innerhalb der gesetzlichen Regelversorgung erstatten alle drei Tarife 100 %; der genannte Prozentsatz gilt für die höherwertige Versorgung außerhalb der Regelversorgung. Die Vorleistung Ihrer Krankenkasse ist darin enthalten. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %; für das Implantat selbst samt Knochenaufbau gilt dieser Abschlag nicht.

  • Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel- & Parodontalbehandlung) 100 %

    Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlung sowie Wurzelspitzenresektion – in allen drei Tarifen zu 100 %. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sind es in allen drei Tarifen 75 %. Keramikfüllungen (Inlays) werden wie Zahnersatz erstattet.

  • Professionelle Zahnreinigung & Prophylaxe 100 %

    Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Fluoridierung. Ohne feste Sitzungsgrenze und in allen Tarifen zu 100 % – die professionelle Zahnreinigung zahlt die gesetzliche Kasse in der Regel nicht.

  • Angst- & Schmerzausschaltung (Lachgas, Hypnose, Akupunktur) wie Behandlung

    Akupunktur, Hypnose, Lachgas, Analgosedierung (Dämmerschlaf) und Vollnarkose werden mit demselben Satz erstattet wie die Behandlung, zu der sie gehören – bei einer Zahnbehandlung also zu 100 %.

  • Bleaching bis 150 € alle 2 Versicherungsjahre

    Zahnaufhellung durch die Zahnarztpraxis. In allen Tarifen zu 100 %, begrenzt auf 150 € je versicherter Person innerhalb von zwei Versicherungsjahren.

  • Kieferorthopädie (unter 21 Jahren) 75 % bis 2.000 €

    Zahnspangen und andere kieferorthopädische Behandlungen bis zum 21. Geburtstag. Der Höchstbetrag gilt pro Person und Versicherungsfall. Ab 21 Jahren nur nach Unfall oder bei schwerer Erkrankung. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.

  • Aufbiss-Schienen 75 %

    Aufbissbehelfe gegen Zähneknirschen (Knirscherschienen) und Schienen zur Behandlung von Kiefergelenkbeschwerden, etwa nach dem DROS-Konzept. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.

Im Überblick

Der ausgewogene Schutz

MeinZahnschutz 90

15,89 € / Monat, ab

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  • Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken) 90 %

    Kronen, Brücken, Inlays, Implantate und – soweit zahnmedizinisch notwendig – Veneers. Innerhalb der gesetzlichen Regelversorgung erstatten alle drei Tarife 100 %; der genannte Prozentsatz gilt für die höherwertige Versorgung außerhalb der Regelversorgung. Die Vorleistung Ihrer Krankenkasse ist darin enthalten. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %; für das Implantat selbst samt Knochenaufbau gilt dieser Abschlag nicht.

  • Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel- & Parodontalbehandlung) 100 %

    Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlung sowie Wurzelspitzenresektion – in allen drei Tarifen zu 100 %. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sind es in allen drei Tarifen 75 %. Keramikfüllungen (Inlays) werden wie Zahnersatz erstattet.

  • Professionelle Zahnreinigung & Prophylaxe 100 %

    Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Fluoridierung. Ohne feste Sitzungsgrenze und in allen Tarifen zu 100 % – die professionelle Zahnreinigung zahlt die gesetzliche Kasse in der Regel nicht.

  • Angst- & Schmerzausschaltung (Lachgas, Hypnose, Akupunktur) wie Behandlung

    Akupunktur, Hypnose, Lachgas, Analgosedierung (Dämmerschlaf) und Vollnarkose werden mit demselben Satz erstattet wie die Behandlung, zu der sie gehören – bei einer Zahnbehandlung also zu 100 %.

  • Bleaching bis 150 € alle 2 Versicherungsjahre

    Zahnaufhellung durch die Zahnarztpraxis. In allen Tarifen zu 100 %, begrenzt auf 150 € je versicherter Person innerhalb von zwei Versicherungsjahren.

  • Kieferorthopädie (unter 21 Jahren) 90 % bis 2.500 €

    Zahnspangen und andere kieferorthopädische Behandlungen bis zum 21. Geburtstag. Der Höchstbetrag gilt pro Person und Versicherungsfall. Ab 21 Jahren nur nach Unfall oder bei schwerer Erkrankung. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.

  • Aufbiss-Schienen 90 %

    Aufbissbehelfe gegen Zähneknirschen (Knirscherschienen) und Schienen zur Behandlung von Kiefergelenkbeschwerden, etwa nach dem DROS-Konzept. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.

Die höchste Erstattung

MeinZahnschutz 100

18,77 € / Monat, ab

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  • Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken) 100 %

    Kronen, Brücken, Inlays, Implantate und – soweit zahnmedizinisch notwendig – Veneers. Innerhalb der gesetzlichen Regelversorgung erstatten alle drei Tarife 100 %; der genannte Prozentsatz gilt für die höherwertige Versorgung außerhalb der Regelversorgung. Die Vorleistung Ihrer Krankenkasse ist darin enthalten. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %; für das Implantat selbst samt Knochenaufbau gilt dieser Abschlag nicht.

  • Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzel- & Parodontalbehandlung) 100 %

    Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlung sowie Wurzelspitzenresektion – in allen drei Tarifen zu 100 %. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sind es in allen drei Tarifen 75 %. Keramikfüllungen (Inlays) werden wie Zahnersatz erstattet.

  • Professionelle Zahnreinigung & Prophylaxe 100 %

    Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Fluoridierung. Ohne feste Sitzungsgrenze und in allen Tarifen zu 100 % – die professionelle Zahnreinigung zahlt die gesetzliche Kasse in der Regel nicht.

  • Angst- & Schmerzausschaltung (Lachgas, Hypnose, Akupunktur) wie Behandlung

    Akupunktur, Hypnose, Lachgas, Analgosedierung (Dämmerschlaf) und Vollnarkose werden mit demselben Satz erstattet wie die Behandlung, zu der sie gehören – bei einer Zahnbehandlung also zu 100 %.

  • Bleaching bis 150 € alle 2 Versicherungsjahre

    Zahnaufhellung durch die Zahnarztpraxis. In allen Tarifen zu 100 %, begrenzt auf 150 € je versicherter Person innerhalb von zwei Versicherungsjahren.

  • Kieferorthopädie (unter 21 Jahren) 100 % bis 3.000 €

    Zahnspangen und andere kieferorthopädische Behandlungen bis zum 21. Geburtstag. Der Höchstbetrag gilt pro Person und Versicherungsfall. Ab 21 Jahren nur nach Unfall oder bei schwerer Erkrankung. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.

  • Aufbiss-Schienen 100 %

    Aufbissbehelfe gegen Zähneknirschen (Knirscherschienen) und Schienen zur Behandlung von Kiefergelenkbeschwerden, etwa nach dem DROS-Konzept. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.

Einstiegsbeiträge für den jeweiligen Tarif ohne Alterungsrückstellungen, Altersgruppe 21 bis 30 Jahre, Stand 24.07.2026. Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihrem Alter ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot.

Sie haben Fragen zu einer Tarifstufe? Rufen Sie uns an: 0176 44200220 (Mo–Fr 9–18 Uhr)

In jedem Tarif enthalten

Sechs Zusagen, die nicht vom Tarif abhängen

Die Prozentsätze oben unterscheiden sich – diese Punkte nicht. Sie gelten in MeinZahnschutz 75, 90 und 100 gleichermaßen.

  • Ohne Wartezeit

    Der Schutz gilt ab Vertragsbeginn – allgemeine und besondere Wartezeiten sind in allen drei Tarifen aufgehoben. Nicht versicherbar sind Behandlungen, die vor Vertragsbeginn bereits angeraten, begonnen oder beabsichtigt waren.

  • Innovationsgarantie und Services

    Wird eine Behandlungsmethode künftig schulmedizinisch anerkannt, ist sie automatisch mitversichert – ohne Antrag und ohne Tarifwechsel. Dazu kommen kostenlose Gesundheitsservices, etwa das Einreichen von Rechnungen per App und eine telefonische Auskunft zu medizinischen Fragen.

  • Nach 2 Versicherungsjahren monatlich kündbar

    Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Versicherungsjahre; erklären können Sie Ihre Kündigung erstmals im November des zweiten Versicherungsjahres. Sie wirkt dann zum Ende des Monats, der auf ihren Zugang folgt – umgekehrt verzichtet die Versicherung auf ihr eigenes ordentliches Kündigungsrecht.

  • Nach einem Unfall ohne Höchstgrenze

    Wird eine Behandlung wegen eines Unfalls nötig, gelten die Höchstbeträge der Zahnstaffel für sie nicht. Nicht als Unfall zählen dabei Schäden durch Nahrungsaufnahme – etwa der Biss auf einen Kirschkern – und Schäden beim Reinigen herausnehmbaren Zahnersatzes.

  • Beitrag nach Ihrem Plan

    Sie wählen zwischen dem günstigeren Einstieg ohne Alterungsrückstellung und der Variante mit Ansparbeitrag, die spätere altersbedingte Steigerungen ausschließt; abschließbar ist sie ab einem Alter von 21 Jahren.

  • Schutz auch im Ausland

    In allen europäischen Ländern gilt der Schutz, außerhalb Europas für zwei Monate je Aufenthalt und auf Vereinbarung länger. Erstattet werden die dort ortsüblichen Kosten, höchstens jedoch der Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre.

Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren (Zahnstaffel)

Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren (Zahnstaffel)
Tarif1. Jahrbis 2. Jahrbis 3. Jahrab 4. Jahr
MeinZahnschutz 751.000 €1.500 €2.000 €unbegrenzt
MeinZahnschutz 901.000 €2.000 €3.000 €unbegrenzt
MeinZahnschutz 1001.000 €2.500 €4.000 €unbegrenzt

Tarifvergleich

Wo sich die drei Tarife unterscheiden2

Hinweise zum Vergleich lesen

4 der 7 Leistungen sind in MeinZahnschutz 75, 90 und 100 wortgleich — verglichen wird deshalb nur, was tatsächlich auseinandergeht: der Erstattungssatz für Zahnersatz, Kieferorthopädie und Aufbiss-Schienen sowie der Höchstbetrag der Zahnstaffel im zweiten und dritten Versicherungsjahr. Wählen Sie einen Tarif und stellen Sie ihn einem anderen gegenüber: Markiert ist dann, wo die Angabe stärker und wo sie schwächer ausfällt.

Eine von 3 Spalten in der Übersicht hervorheben

5 von 5 Merkmalen anders als in MeinZahnschutz 90.5 von 5 Merkmalen anders als in MeinZahnschutz 75.5 von 5 Merkmalen anders als in MeinZahnschutz 90.

Wo sich die drei Tarife unterscheiden
MerkmalMeinZahnschutz 75Der solide Einstiegab 12,94 € / MonatMeinZahnschutz 90Der ausgewogene Schutzab 15,89 € / MonatMeinZahnschutz 100Die höchste Erstattungab 18,77 € / Monat
ZahnersatzKronen, Brücken, Inlays und Implantate. Der Satz gilt für die höherwertige Versorgung außerhalb der gesetzlichen Regelversorgung — innerhalb der Regelversorgung erstatten alle drei Tarife 100 %.75 %90 %100 %
Kieferorthopädie unter 21 JahrenZahnspangen und andere kieferorthopädische Behandlungen bis zum 21. Geburtstag. Der Höchstbetrag gilt je Person und Versicherungsfall.75 % bis 2.000 €90 % bis 2.500 €100 % bis 3.000 €
Aufbiss-SchienenSchienen gegen nächtliches Zähneknirschen und zur Behandlung von Kiefergelenkbeschwerden.75 %90 %100 %
Zahnstaffel bis 2. JahrDer Höchstbetrag, bis zu dem in den ersten Versicherungsjahren zusammengerechnet erstattet wird. Nach einem Unfall gilt er nicht.1.500 €2.000 €2.500 €
Zahnstaffel bis 3. Jahr2.000 €3.000 €4.000 €
  • In allen drei Tarifen gleich: Zahnbehandlung — Füllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlung — zu 100 % und professionelle Zahnreinigung samt Prophylaxe zu 100 %.
  • Ebenfalls in allen drei Tarifen gleich: Angst- und Schmerzausschaltung „wie Behandlung“ — also zum Satz der Behandlung, zu der sie gehört — sowie Bleaching bis 150 € alle 2 Versicherungsjahre.
  • Auch die Zahnstaffel unterscheidet sich nur in der Mitte: Im ersten Versicherungsjahr liegt der Höchstbetrag in jedem Tarif bei 1.000 €, ab dem vierten ist er in jedem Tarif unbegrenzt.
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Ihr Eigenanteil

Was beim Zahnarzt an Ihnen hängen bleibt3

Wählen Sie Ihre Behandlung — darunter steht sofort, was die Krankenkasse davon trägt und was an Ihnen hängen bleibt. Beide Zahlen können Sie mit Ihren eigenen Beträgen weiterrechnen.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Behandlung auswählen

Implantat mit Krone

Was kostet welche Behandlung?

Von günstig nach teuer. Der Balken ist Ihre Rechnung — grün, was die Kasse trägt, rot Ihr Anteil.

Die Gesamtsumme aus dem Heil- und Kostenplan oder dem Kostenvoranschlag.

Ihr Bonusheft

Ein Vorsorgetermin je Kalenderjahr, im Alter von 6 bis 17 Jahren je Kalenderhalbjahr, lückenlos nachgewiesen. Er zählt nur beim Zahnersatz.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Das bleibt an Ihnen hängen

2.555 €

Die Rechnung beim Zahnarzt — und wer sie trägt

  • Krankenkasse645 €20,2 %
  • Sie selbst2.555 €79,8 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Was Ihre Behandlung kostet 3.200 € · Ihr Bonusheft Fünf Jahre lückenlos (70 %) · Betrag, den die Kasse zugrunde legt 922 € und einer weiteren Angabe

Kosten Ihrer Behandlung
3.200 €
Das zahlt die KrankenkasseEin fester Betrag — er wächst nicht mit Ihrer Rechnung
645 €

Diese Zahl entsteht ohne Zusatzversicherung. Was ein Tarif davon übernimmt, hängt an der gewählten Stufe und an der Zahnstaffel der ersten Jahre — und daran, dass er vor der Behandlung abgeschlossen ist. Angeratene Behandlungen sind nicht mehr versicherbar.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wie der Eigenanteil mit der gewählten Versorgung wächst

Das bleibt an Ihnen hängen (in €)

Was Ihre Behandlung kostet (in €)

Was Ihre Behandlung kostet:3.200 €Das bleibt an Ihnen hängen:2.555 €

Die Leistung der Kasse ist ein fester Betrag und wächst nicht mit. Jeder Euro, den Ihre Versorgung darüber hinaus kostet, trifft Sie deshalb in voller Höhe — auch wenn der Zuschuss als Prozentsatz angegeben wird.

  • Das Ergebnis ist ein Richtwert für das Gespräch — kein Beitrag, kein Angebot und keine Zusage einer Erstattung.
  • Beim Zahnersatz beträgt der Festzuschuss 60 % der festgesetzten Beträge für die Regelversorgung, 70 % bei fünf und 75 % bei zehn Jahren lückenlos nachgewiesener Vorsorge (§ 55 Abs. 1 SGB V). Für Festzuschüsse, die ab 1. Januar 2027 bewilligt werden, sind es 50, 60 und 65 %. Der Rechner zeigt die Sätze für 2026; sie gelten weiter, wenn Ihre Kasse den Festzuschuss bis zum 31. Dezember 2026 bewilligt und der Zahnersatz wie bewilligt innerhalb von sechs Monaten eingesetzt wird. Bemessungsgrundlage ist immer die Regelversorgung, nie Ihre tatsächliche Rechnung.
  • Für die Krankenkasse sind Füllungen und Inlays kein Zahnersatz: Wählen Sie mehr als die Kassenfüllung, rechnet sie die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung ab, die Mehrkosten tragen Sie (§ 28 Abs. 2 Satz 2 und 3 SGB V). Ein Bonusheft zählt dabei nicht.
  • Die Beträge der auswählbaren Behandlungen sind marktübliche Beispiele und keine Preisliste — maßgeblich ist allein Ihr Heil- und Kostenplan. Nicht abgebildet sind die Härtefallregelung bei geringem Einkommen sowie Vorbehandlungen wie Knochenaufbau oder Zahnreinigung.
  • Was eine Zahnzusatzversicherung von Ihrem Eigenanteil übernimmt, steht in der Tariftabelle weiter oben auf dieser Seite und richtet sich allein nach den Versicherungsbedingungen.
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Beiträge und Leistungen im Zusammenhang betrachten

Ein Beitrag allein beschreibt den Umfang eines Vertrags noch nicht. Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen enthalten sind, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten Sie selbst tragen. Maßgeblich sind die Unterlagen zum konkreten Angebot.

Notieren Sie Ihre Wünsche und Fragen vor dem Gespräch. Bestehende Verträge können dabei helfen, Ihren aktuellen Stand einzuordnen; für Ihre erste Kontaktanfrage müssen Sie keine Unterlagen hochladen.

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Was brauche ich für die Anfrage?
Wählen Sie Ihr Thema und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.
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Das Absenden des Formulars schließt keinen Versicherungsvertrag ab. Sie entscheiden selbst über weitere Schritte.

Etwas anderes offen? 0176 44200220 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

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    Wählen Sie Ihr Thema und beantworten Sie ein paar kurze Fragen.

  2. Persönliche Rückmeldung

    Wir melden uns auf Ihrem gewählten Kontaktweg und klären offene Punkte zu Ihrer Anfrage.

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Leistungen im Detail

Was in den MeinZahnschutz-Tarifen tatsächlich drinsteht

Vier Bereiche: In zweien unterscheiden sich die Tarife, in zweien erstatten alle drei denselben Satz. Maßgeblich sind in jedem Fall die Versicherungsbedingungen.

Hintergründe und Beispiele lesen

Zahnersatz, Implantate und Inlays

Innerhalb der Regelversorgung erstatten alle drei Tarife 100 %. Darüber hinaus – bei keramisch verblendeten Kronen, Brücken, Veneers, Teilkronen und Suprakonstruktionen – greift der Tarifsatz von 75, 90 oder 100 %. Veneers zählen dabei nur dann dazu, wenn sie zahnmedizinisch notwendig sind; eine rein ästhetische Verblendung gesunder Zähne ist keine versicherte Behandlung. Implantologie einschließlich Knochenaufbau (Augmentation) und Einlagefüllungen (Inlays) sind eingeschlossen. Die Vorleistung Ihrer Krankenkasse ist in den Prozentsätzen bereits enthalten; erstattet wird bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte.

Zahnbehandlung, Wurzel- und Parodontalbehandlung

Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Wurzelspitzenresektionen und die Behandlung einer Parodontitis übernimmt die Versicherung in allen drei Tarifen zu 100 %. Hier unterscheiden sich MeinZahnschutz 75, 90 und 100 also nicht im Erstattungssatz. Wer vor allem den Erhalt der eigenen Zähne absichern möchte und beim Zahnersatz mit einem Eigenanteil leben kann, ist deshalb schon im Einstiegstarif gut versorgt.

Prophylaxe: Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, Fluoridierung

Professionelle Zahnreinigungen sind in allen Tarifen zu 100 % versichert, ohne feste Sitzungszahl pro Jahr. Dazu kommen die Fissurenversiegelung – das Verschließen der Kauflächen gegen Karies, vor allem bei Kindern – und die Fluoridierung des Zahnschmelzes. Auch eine Zahnaufhellung ist enthalten, begrenzt auf 150 € je Person innerhalb von zwei Versicherungsjahren. Den ersten Termin können Sie direkt nach Vertragsbeginn wahrnehmen, denn es gibt keine Wartezeit.

Kieferorthopädie und Schienen

Bis zum 21. Geburtstag beteiligt sich die Versicherung an kieferorthopädischen Behandlungen mit 75, 90 oder 100 % und höchstens 2.000, 2.500 oder 3.000 € je Person und Versicherungsfall. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Sobald eine Behandlung angeraten ist, lässt sie sich nicht mehr versichern. Ab dem 21. Geburtstag gilt der Schutz nur nach einem Unfall oder bei schwerer Erkrankung. Erfasst sind auch Materialien jenseits der Kassenversorgung: Minibrackets, selbstligierende und keramische Brackets ebenso wie die von außen unsichtbare Lingualtechnik. Aufbissbehelfe gegen Zähneknirschen und Schienen nach dem DROS-Konzept sind mit dem jeweiligen Tarifsatz eingeschlossen, zusammen mit der vorausgehenden Funktionsanalyse, die das Zusammenspiel von Kiefergelenk, Muskulatur und Zähnen vermisst.

Häufige Fragen zur Anfrage

Wie kann ich eine Frage zu Zahnzusatzversicherung stellen?

Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite und wählen Sie Ihren bevorzugten Kontaktweg. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.

Sind die Angaben ein verbindliches Angebot?

Die Seite enthält allgemeine Informationen. Konkrete Leistungen, Beiträge und Voraussetzungen ergeben sich erst aus einem persönlichen Angebot und den zugehörigen Vertragsunterlagen.

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Angaben zu dieser Seite

  1. Tarife und Erstattungssätze: Die Prozentsätze enthalten die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse; erstattet wird bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen GOZ/GOÄ. Bei Behandlung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Kassenzulassung gelten – außer für das Implantat samt Knochenaufbau, die Prophylaxe und das Bleaching – niedrigere Erstattungssätze ohne Abzug einer Kassenleistung. Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung in den ersten drei Versicherungsjahren kumulativ; ein Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr, das erste endet bereits zum 31.12. Was den Höchstbetrag übersteigt, wird auch später nicht erstattet. Zahlt die Kasse weniger – etwa weil ab 2027 bewilligte Festzuschüsse niedriger ausfallen –, übernimmt der Tarif nach den heutigen Bedingungen entsprechend mehr, soweit er die Kassenleistung abzieht; die Zahnstaffel ist dann früher ausgeschöpft. Steigen dadurch die Leistungsausgaben, kann der Versicherer die Beiträge nach den Bedingungen anpassen. Für Behandlungen wegen eines Unfalls gilt die Staffel nicht – Schäden durch Nahrungsaufnahme und Schäden beim Reinigen herausnehmbaren Zahnersatzes zählen dabei nicht als Unfall. Keine Wartezeiten – Schutz ab Vertragsbeginn; bereits laufende oder angeratene Behandlungen sind nicht versicherbar. Stand 24.07.2026.Quelle: Produktseite der Versicherung zur Zahnzusatzversicherung
  2. Tarifvergleich: Die Übersicht führt nur die Angaben auf, die sich zwischen den drei Tarifen unterscheiden; was in allen dreien gleich gilt, steht darunter und vollständig in den Tarifkarten. Was die Prozentsätze umfassen und wie die Zahnstaffel wirkt, steht in den Angaben zu den Tarifen. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 24. Juli 2026.
  3. Rechengrundlage: Rechengrundlagen, Stand 11. September 2026. Annahmen und Grenzen stehen unter dem Rechner.Quellen: § 55 SGB V · Neufassung ab 2027: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 22 · § 28 SGB V · Festzuschuss-Richtlinie, Beträge ab 1. Januar 2026 · BEMA, Stand 1. Januar 2026

Diese Seite gibt Tarife und Leistungen verkürzt wieder und ist kein Angebot. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem persönlichen Angebot und in den Versicherungsbedingungen des Versicherers; diese gehen der Darstellung hier in jedem Punkt vor.

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