Allianz Zahnzusatzversicherung MeinZahnschutz – bis zu 100 % Erstattung, ohne Wartezeit
Implantat, Krone, Zahnreinigung: Was die gesetzliche Kasse offenlässt, übernimmt Ihr Tarif – schon ab 12,94 € im Monat* (Einstiegsbeitrag für Erwachsene, Stand 24.07.2026).
Keine Wartezeit – der Schutz gilt ab Vertragsbeginn
100 % für Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung – in jedem Tarif
Zwei Jahre Mindestlaufzeit, danach monatlich kündbar
*Beispielrechnung innerhalb der Grenzen der Zahnstaffel, Stand Juli 2026, ohne Gewähr.
Original Allianz-Tarife
MeinZahnschutz 75, 90 und 100
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Angebot ohne Verpflichtung
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An Werktagen
Tarife und Beiträge
Drei Tarife – der Unterschied liegt beim Zahnersatz
Kein Tarif hat eine Wartezeit, und Zahnbehandlung wie professionelle Zahnreinigung sind in allen drei zu 100 % versichert. Unterschiedlich sind vor allem der Satz beim Zahnersatz, die Kieferorthopädie und die Erstattungsgrenzen der ersten Jahre.
Der solide Einstieg
MeinZahnschutz 75
12,94 €
/ Monat, ab
Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken)
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75 %
Kronen, Brücken, Inlays, Veneers und Implantate. Innerhalb der gesetzlichen Regelversorgung erstatten alle drei Tarife 100 %; der genannte Prozentsatz gilt für die höherwertige Versorgung außerhalb der Regelversorgung. Die Vorleistung Ihrer Krankenkasse ist darin enthalten. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.
Kunststoff- und Keramikfüllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlung sowie Wurzelspitzenresektion – in allen drei Tarifen zu 100 %. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sind es in allen drei Tarifen 75 %.
Professionelle Zahnreinigung & Prophylaxe
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100 %
Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Fluoridierung. Ohne feste Sitzungsgrenze und in allen Tarifen zu 100 % – die gesetzliche Kasse zahlt hier in der Regel nichts.
Angst- & Schmerzausschaltung (Lachgas, Hypnose, Akupunktur)
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wie Behandlung
Akupunktur, Hypnose, Lachgas, Analog- bzw. Dämmerschlaf und Vollnarkose werden mit demselben Satz erstattet wie die Behandlung, zu der sie gehören – bei einer Zahnbehandlung also zu 100 %.
Bleaching
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bis 150 € alle 2 Versicherungsjahre
Zahnaufhellung durch die Zahnarztpraxis. In allen Tarifen zu 100 %, begrenzt auf 150 € je versicherter Person innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
Kieferorthopädie (unter 21 Jahren)
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75 % bis 2.000 €
Zahnspangen und andere kieferorthopädische Behandlungen bis zum 21. Geburtstag. Der Höchstbetrag gilt pro Person und Versicherungsfall. Ab 21 Jahren nur nach Unfall oder bei schwerer Erkrankung. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.
Aufbiss-Schienen
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75 %
Aufbissbehelfe gegen Zähneknirschen (Knirscherschienen) und Schienen zur Behandlung von Kiefergelenkbeschwerden, etwa nach dem DROS-Konzept. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.
Kronen, Brücken, Inlays, Veneers und Implantate. Innerhalb der gesetzlichen Regelversorgung erstatten alle drei Tarife 100 %; der genannte Prozentsatz gilt für die höherwertige Versorgung außerhalb der Regelversorgung. Die Vorleistung Ihrer Krankenkasse ist darin enthalten. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.
Kunststoff- und Keramikfüllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlung sowie Wurzelspitzenresektion – in allen drei Tarifen zu 100 %. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sind es in allen drei Tarifen 75 %.
Professionelle Zahnreinigung & Prophylaxe
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100 %
Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Fluoridierung. Ohne feste Sitzungsgrenze und in allen Tarifen zu 100 % – die gesetzliche Kasse zahlt hier in der Regel nichts.
Angst- & Schmerzausschaltung (Lachgas, Hypnose, Akupunktur)
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wie Behandlung
Akupunktur, Hypnose, Lachgas, Analog- bzw. Dämmerschlaf und Vollnarkose werden mit demselben Satz erstattet wie die Behandlung, zu der sie gehören – bei einer Zahnbehandlung also zu 100 %.
Bleaching
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bis 150 € alle 2 Versicherungsjahre
Zahnaufhellung durch die Zahnarztpraxis. In allen Tarifen zu 100 %, begrenzt auf 150 € je versicherter Person innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
Kieferorthopädie (unter 21 Jahren)
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90 % bis 2.500 €
Zahnspangen und andere kieferorthopädische Behandlungen bis zum 21. Geburtstag. Der Höchstbetrag gilt pro Person und Versicherungsfall. Ab 21 Jahren nur nach Unfall oder bei schwerer Erkrankung. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.
Aufbiss-Schienen
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90 %
Aufbissbehelfe gegen Zähneknirschen (Knirscherschienen) und Schienen zur Behandlung von Kiefergelenkbeschwerden, etwa nach dem DROS-Konzept. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.
Kronen, Brücken, Inlays, Veneers und Implantate. Innerhalb der gesetzlichen Regelversorgung erstatten alle drei Tarife 100 %; der genannte Prozentsatz gilt für die höherwertige Versorgung außerhalb der Regelversorgung. Die Vorleistung Ihrer Krankenkasse ist darin enthalten. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.
Kunststoff- und Keramikfüllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlung sowie Wurzelspitzenresektion – in allen drei Tarifen zu 100 %. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sind es in allen drei Tarifen 75 %.
Professionelle Zahnreinigung & Prophylaxe
?
100 %
Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Fluoridierung. Ohne feste Sitzungsgrenze und in allen Tarifen zu 100 % – die gesetzliche Kasse zahlt hier in der Regel nichts.
Angst- & Schmerzausschaltung (Lachgas, Hypnose, Akupunktur)
?
wie Behandlung
Akupunktur, Hypnose, Lachgas, Analog- bzw. Dämmerschlaf und Vollnarkose werden mit demselben Satz erstattet wie die Behandlung, zu der sie gehören – bei einer Zahnbehandlung also zu 100 %.
Bleaching
?
bis 150 € alle 2 Versicherungsjahre
Zahnaufhellung durch die Zahnarztpraxis. In allen Tarifen zu 100 %, begrenzt auf 150 € je versicherter Person innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
Kieferorthopädie (unter 21 Jahren)
?
100 % bis 3.000 €
Zahnspangen und andere kieferorthopädische Behandlungen bis zum 21. Geburtstag. Der Höchstbetrag gilt pro Person und Versicherungsfall. Ab 21 Jahren nur nach Unfall oder bei schwerer Erkrankung. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.
Aufbiss-Schienen
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100 %
Aufbissbehelfe gegen Zähneknirschen (Knirscherschienen) und Schienen zur Behandlung von Kiefergelenkbeschwerden, etwa nach dem DROS-Konzept. Behandelt eine Praxis ohne Kassenzulassung, sinkt der Satz je nach Tarif auf 50, 65 oder 75 %.
Einstiegsbeiträge für den jeweiligen Tarif ohne Alterungsrückstellungen, Altersgruppe 21 bis 30 Jahre, Stand 24.07.2026. Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihrem Eintrittsalter ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot.
In jedem Tarif enthalten
Sechs Zusagen, die nicht vom Tarif abhängen
Die Prozentsätze oben unterscheiden sich – diese Punkte nicht. Sie gelten in MeinZahnschutz 75, 90 und 100 gleichermaßen.
Ohne Wartezeit
Der Schutz gilt ab Vertragsbeginn – allgemeine und besondere Wartezeiten sind in allen drei Tarifen aufgehoben. Nicht versicherbar sind Behandlungen, die vor Vertragsbeginn bereits angeraten, begonnen oder beabsichtigt waren.
Innovationsgarantie und Services
Wird eine Behandlungsmethode künftig schulmedizinisch anerkannt, ist sie automatisch mitversichert – ohne Antrag und ohne Tarifwechsel. Dazu kommen kostenlose Gesundheitsservices, etwa das Einreichen von Rechnungen per App und eine telefonische Auskunft zu medizinischen Fragen.
Nach 2 Jahren monatlich kündbar
Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Versicherungsjahre; erklären können Sie Ihre Kündigung erstmals im November des zweiten Versicherungsjahres. Sie wirkt dann zum Ende des Monats, der auf ihren Zugang folgt – umgekehrt verzichtet die Allianz auf ihr eigenes ordentliches Kündigungsrecht.
Nach einem Unfall ohne Höchstgrenze
Wird eine Behandlung wegen eines Unfalls nötig, gelten die Höchstbeträge der Zahnstaffel für sie nicht. Nicht als Unfall zählen dabei Schäden durch Nahrungsaufnahme – etwa der Biss auf einen Kirschkern – und Schäden beim Reinigen herausnehmbaren Zahnersatzes.
Beitrag nach Ihrem Plan
Sie wählen zwischen dem günstigeren Einstieg ohne Alterungsrückstellung und der Variante mit Ansparbeitrag, die spätere altersbedingte Steigerungen abfedert; abschließbar ist sie ab einem Alter von 21 Jahren.
Schutz auch im Ausland
In allen europäischen Ländern gilt der Schutz, außerhalb Europas für zwei Monate je Aufenthalt und auf Vereinbarung länger. Erstattet werden die dort ortsüblichen Kosten, höchstens jedoch der Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre.
Erstattungsgrenzen in den ersten Jahren (Zahnstaffel)
Tarif
1. Jahr
bis 2. Jahr
bis 3. Jahr
ab 4. Jahr
MeinZahnschutz 75
1.000 €
1.500 €
2.000 €
unbegrenzt
MeinZahnschutz 90
1.000 €
2.000 €
3.000 €
unbegrenzt
MeinZahnschutz 100
1.000 €
2.500 €
4.000 €
unbegrenzt
Alle Prozentsätze enthalten die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse; erstattet wird bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen GOZ/GOÄ. Bei Behandlung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Kassenzulassung gelten reduzierte Erstattungssätze. Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung in den ersten drei Versicherungsjahren kumulativ; ein Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr, das erste endet bereits zum 31.12. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen. Für Behandlungen wegen eines Unfalls gilt die Staffel nicht – Schäden durch Nahrungsaufnahme und Schäden beim Reinigen herausnehmbaren Zahnersatzes zählen dabei nicht als Unfall. Keine Wartezeiten – Schutz ab Vertragsbeginn; bereits laufende oder angeratene Behandlungen sind nicht versicherbar. Verkürzte Darstellung, Stand 24.07.2026; maßgeblich sind die Allianz-Versicherungsbedingungen.
Leistungen im Überblick
Was der Zahnschutz übernimmt
Die gesetzliche Kasse zahlt nur die einfachste Regelversorgung – den Rest tragen Sie. Mit dem Allianz-Zahnschutz schließen Sie genau diese Lücke.
Zahnersatz
Implantate, Kronen, Brücken und Inlays – je nach Tarif bis zu 100 % Erstattung inklusive der Kassenleistung.
Zahnbehandlung
Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen – in allen Tarifen zu 100 %.
Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung und Fluoridierung zu 100 % – damit es gar nicht erst zum Zahnersatz kommt.
Kieferorthopädie
Zahnspangen für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Geburtstag – je nach Tarif bis zu 3.000 €.
Angst & Schmerz
Lachgas, Hypnose, Akupunktur oder Vollnarkose werden wie die Behandlung selbst erstattet – bei einer Zahnbehandlung also zu 100 %.
Ästhetik
Zahnaufhellung in der Zahnarztpraxis, in allen Tarifen zu 100 % – bis 150 € je Person innerhalb von zwei Versicherungsjahren.
Zahnmedizin ist der Bereich, in dem die gesetzliche Krankenversicherung am wenigsten übrig lässt. Wie groß Ihr Eigenanteil ausfällt, entscheidet sich nicht heute – sondern in dem Moment, in dem der Befund auf dem Tisch liegt.
Die Kasse zahlt die Regelversorgung, nicht Ihre Versorgung
Für Zahnersatz gibt es einen Festzuschuss nach § 55 SGB V. Er bemisst sich an der Regelversorgung – der einfachsten Lösung, die für Ihren Befund medizinisch ausreicht. Eine Vollkeramikkrone, ein Inlay oder ein Implantat gehören in aller Regel nicht dazu. Die Differenz zwischen Zuschuss und Rechnung tragen Sie: Bei einem Implantat mit Krone sind das schnell über 2.500 €, ohne dass Sie irgendetwas falsch gemacht hätten.
Aus einer großen Rechnung wird ein Monatsbeitrag
Der eigentliche Unterschied liegt weniger im Betrag als in der Planbarkeit. Einen zweistelligen Monatsbeitrag können Sie einplanen, eine vierstellige Rechnung nach dem Heil- und Kostenplan meistens nicht. Genau deshalb verschieben viele eine empfohlene Behandlung, bis sie abgesichert sind. Umgekehrt gilt: Wer den Heil- und Kostenplan bereits in der Hand hält, kann für diese Behandlung keinen Schutz mehr abschließen – angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen.
Vorsorge streicht die Kasse zuerst
Die professionelle Zahnreinigung ist keine Kassenleistung; zwei Termine im Jahr kosten je nach Praxis rund 200 €. Fissurenversiegelung und Fluoridierung übernimmt die gesetzliche Kasse nur eingeschränkt und nur in bestimmten Altersgruppen. In allen drei MeinZahnschutz-Tarifen sind diese Leistungen zu 100 % versichert, und zwar ab dem ersten Tag, weil es keine Wartezeit gibt. Das ist der Teil des Vertrags, der sich auch dann auszahlt, wenn nie etwas kaputtgeht.
Angst vor dem Zahnarzt ist auch ein Kostenfaktor
Wer Termine aus Angst aufschiebt, kommt später mit einem größeren Befund wieder – und einer größeren Rechnung. Die Allianz erstattet Methoden zur Angst- und Schmerzausschaltung wie Akupunktur, Hypnose, Lachgas, Analog- und Dämmerschlaf oder Vollnarkose mit demselben Satz wie die Behandlung, zu der sie gehören. Bei einer Zahnbehandlung sind das in allen drei Tarifen 100 %. In keinem Preisvergleich taucht dieser Punkt auf; für viele gibt er trotzdem den Ausschlag.
Drei typische Behandlungen im Vergleich – Ihr Eigenanteil ohne und mit Allianz-Zahnschutz.
Behandlung
Gesamtkosten
Kasse zahlt
Eigenanteil ohne Schutz
mit MeinZahnschutz 90
mit MeinZahnschutz 100
Implantat mit Krone
3.200 €
ca. 500 €
ca. 2.700 €
ca. 320 €
0 €
Vollkeramik-Krone
950 €
ca. 350 €
ca. 600 €
ca. 95 €
0 €
Professionelle Zahnreinigung
110 €
0 €
110 €
0 €
0 €
Beispielrechnungen mit marktüblichen Preisen, Stand Juli 2026, ohne Gewähr. Erstattung innerhalb der Grenzen der Zahnstaffel; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Ein paar kurze Fragen genügen – dann erhalten Sie Ihr Angebot mit dem Monatsbeitrag, der für Ihr Alter gilt. Ohne Unterlagen.
Leistungen im Detail
Was in den MeinZahnschutz-Tarifen tatsächlich drinsteht
Vier Bereiche: In zweien unterscheiden sich die Tarife, in zweien leisten alle drei dasselbe. Maßgeblich sind in jedem Fall die Allianz-Versicherungsbedingungen.
Zahnersatz, Implantate und Inlays
Innerhalb der Regelversorgung erstatten alle drei Tarife 100 %. Darüber hinaus – bei keramisch verblendeten Kronen, Brücken, Veneers, Teilkronen und Suprakonstruktionen – greift der Tarifsatz von 75, 90 oder 100 %. Implantologie einschließlich Knochenaufbau (Augmentation) und Einlagefüllungen (Inlays) sind eingeschlossen. Die Vorleistung Ihrer Krankenkasse ist in den Prozentsätzen bereits enthalten; erstattet wird bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Zahnbehandlung, Wurzel- und Parodontalbehandlung
Hochwertige Kunststoff- und Keramikfüllungen statt Amalgam, Wurzelkanalbehandlungen, Wurzelspitzenresektionen und die Behandlung einer Parodontitis übernimmt die Allianz in allen drei Tarifen zu 100 %. Hier unterscheiden sich MeinZahnschutz 75, 90 und 100 also gar nicht. Wer vor allem den Erhalt der eigenen Zähne absichern möchte und beim Zahnersatz mit einem Eigenanteil leben kann, ist deshalb schon im Einstiegstarif vollständig versorgt.
Professionelle Zahnreinigungen sind in allen Tarifen zu 100 % versichert, ohne feste Sitzungszahl pro Jahr. Dazu kommen die Fissurenversiegelung – das Verschließen der Kauflächen gegen Karies, vor allem bei Kindern – und die Fluoridierung des Zahnschmelzes. Auch eine Zahnaufhellung ist enthalten, begrenzt auf 150 € je Person innerhalb von zwei Versicherungsjahren. Den ersten Termin können Sie direkt nach Vertragsbeginn wahrnehmen, denn es gibt keine Wartezeit.
Kieferorthopädie und Schienen
Bis zum 21. Geburtstag beteiligt sich die Allianz an kieferorthopädischen Behandlungen mit 75, 90 oder 100 % und höchstens 2.000, 2.500 oder 3.000 € je Person und Versicherungsfall. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Sobald eine Behandlung angeraten ist, lässt sie sich nicht mehr versichern. Für Erwachsene gilt der Schutz nur nach einem Unfall oder bei schwerer Erkrankung. Erfasst sind auch Materialien jenseits der Kassenversorgung: Minibrackets, selbstligierende und keramische Brackets ebenso wie die von außen unsichtbare Lingualtechnik. Aufbissbehelfe gegen Zähneknirschen und Schienen nach dem DROS-Konzept sind mit dem jeweiligen Tarifsatz eingeschlossen, zusammen mit der vorausgehenden Funktionsanalyse, die das Zusammenspiel von Kiefergelenk, Muskulatur und Zähnen vermisst.
Ehrlich beantwortet – auch da, wo die Antwort unbequem ist.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung überhaupt?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz nur einen festen Zuschuss zur einfachsten Regelversorgung. Beispiel: Kostet ein Implantat rund 3.200 €, bleibt nach dem Festzuschuss der Kasse je nach Befund schnell ein Eigenanteil von über 2.500 €. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif bis zu 100 % der erstattungsfähigen Kosten und schließt diese Lücke. Da der Beitrag mit dem Eintrittsalter steigt, lohnt sich der frühe Abschluss – solange die Zähne noch gesund sind.
Was kostet die Allianz Zahnzusatzversicherung?
Der Beitrag richtet sich nach dem Tarif und Ihrem Eintrittsalter. In der Altersgruppe 21 bis 30 Jahre und in der Variante ohne Alterungsrückstellung startet MeinZahnschutz 75 bei 12,94 € im Monat, MeinZahnschutz 90 bei 15,89 € und MeinZahnschutz 100 bei 18,77 € (Stand 24.07.2026). Für Kinder und Jugendliche liegt der Beitrag deutlich darunter, mit steigendem Eintrittsalter darüber – bei MeinZahnschutz 75 etwa 8,43 € in der Altersgruppe bis 20 Jahre und 27,10 € in der Gruppe 51 bis 60 Jahre. Ihren persönlichen Beitrag nennen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich im Angebot.
Gibt es Wartezeiten?
Nein. Die Allianz-Tarife haben keine Wartezeiten – der Schutz gilt ab Vertragsbeginn. Wichtig zu wissen: Behandlungen, die bereits laufen oder vom Zahnarzt angeraten wurden, sind grundsätzlich nicht mehr versicherbar. Deshalb lohnt sich der Abschluss, solange die Zähne gesund sind.
Wie viel Prozent werden erstattet?
Beim Zahnersatz erstattet die Allianz je nach Tarif 75 %, 90 % oder 100 % der erstattungsfähigen Kosten; innerhalb der gesetzlichen Regelversorgung sind es in allen drei Tarifen 100 %. Die Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist in diesen Prozentsätzen enthalten, und erstattet wird bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen GOZ und GOÄ. Zahnbehandlungen wie hochwertige Füllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen sowie die professionelle Zahnreinigung werden in allen drei Tarifen zu 100 % übernommen. Geringer sind die Sätze, wenn eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt ohne Zulassung bei der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt – die genauen Werte dafür stehen weiter unten in der Frage zum Privatzahnarzt. In den ersten Jahren gilt zusätzlich die Zahnstaffel als Höchstgrenze für die Gesamterstattung.
Was bedeutet die Zahnstaffel?
In den ersten Jahren ist die Gesamterstattung durch die sogenannte Zahnstaffel begrenzt – die Höchstbeträge gelten kumulativ und beziehen sich auf das Kalenderjahr. Im Tarif MeinZahnschutz 100 sind es zum Beispiel 1.000 € im ersten, 2.500 € bis zum zweiten und 4.000 € bis zum dritten Jahr; ab dem vierten Jahr entfällt die Begrenzung. Wichtig: Das erste Versicherungsjahr endet bereits zum 31. Dezember (Rumpfjahr), bei unterjährigem Beginn läuft die Staffel also schneller hoch. Nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen und lassen sich nicht in ein späteres Jahr mitnehmen. Eine Ausnahme gibt es: Für Behandlungen, die wegen eines Unfalls nötig werden, gilt die Zahnstaffel nicht – wobei die Bedingungen Schäden durch Nahrungsaufnahme, etwa den Biss auf einen Kirschkern, und Schäden beim Reinigen herausnehmbaren Zahnersatzes ausdrücklich nicht als Unfall ansehen. Eine solche Staffel ist bei nahezu allen Zahnzusatzversicherungen üblich – ein weiterer Grund, früh einzusteigen.
Ich habe Angst vor dem Zahnarzt. Hilft mir die Versicherung dabei?
Ja, und das ist einer der am wenigsten bekannten Punkte im Vertrag. Maßnahmen zur Angst- und Schmerzausschaltung – Akupunktur, Hypnose, Lachgas, Analog- beziehungsweise Dämmerschlaf und Vollnarkose – werden mit demselben Prozentsatz erstattet wie die Behandlung, zu der sie gehören. Bei einer Zahnbehandlung, die in allen drei Tarifen zu 100 % versichert ist, wird also auch die Schmerzausschaltung zu 100 % erstattet; bei Zahnersatz gilt der jeweilige Tarifsatz. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt solche Verfahren in der Regel nicht. Wenn Angst bisher der Grund war, Termine aufzuschieben, ist das häufig das entscheidende Argument.
Gilt die Erstattung auch bei einem Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung?
Ja, aber zu geringeren Sätzen – das gehört zur ehrlichen Darstellung dazu. Behandelt Sie eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt ohne Zulassung bei der gesetzlichen Krankenversicherung, sinkt die Erstattung: beim Zahnersatz außerhalb der Regelversorgung auf 50 % (MeinZahnschutz 75), 65 % (90) beziehungsweise 75 % (100), bei der Zahnbehandlung in allen drei Tarifen auf 75 %. Dieselbe Kürzung gilt für Schienen und Kieferorthopädie. Für Implantologie, Prophylaxe und Bleaching ist kein Abschlag vorgesehen. Wenn Sie in einer reinen Privatpraxis behandelt werden, sprechen Sie uns vorher an – wir rechnen Ihnen den Fall konkret durch.
Muss ich beim Abschluss Gesundheitsfragen beantworten?
Ja. Wie bei Zahnzusatzversicherungen üblich, stellt die Allianz vor Vertragsschluss einige Gesundheitsfragen – etwa zu laufenden oder bereits angeratenen Behandlungen und zu fehlenden, noch nicht ersetzten Zähnen. Bereits begonnene oder vom Zahnarzt empfohlene Behandlungen sind grundsätzlich nicht mehr versicherbar. Welche Angaben im Einzelfall zur Annahme führen, richtet sich nach den aktuellen Annahmerichtlinien der Allianz und wird im Antrag bzw. in der persönlichen Beratung geklärt. Am besten schließen Sie ab, solange Ihre Zähne gesund sind.
Zahlt die Versicherung auch Kieferorthopädie für mein Kind?
Ja. Für Versicherte unter 21 Jahren beteiligt sich die Allianz an kieferorthopädischen Behandlungen wie Zahnspangen – je nach Tarif mit 75 % bis 100 % und bis zu 3.000 €. Bei Erwachsenen werden kieferorthopädische Maßnahmen dagegen nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen übernommen, etwa nach einem Unfall oder bei schweren Kieferfehlstellungen. Gerade bei Kindern lohnt sich der frühe Abschluss, bevor der Kieferorthopäde eine Behandlung feststellt – denn dann gilt sie bereits als angeraten.
Kann ich mein neugeborenes Kind mitversichern?
Ja, und zwar ohne Risikozuschläge, ohne Leistungsausschlüsse und ohne Wartezeiten. Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Ein Elternteil muss am Tag der Geburt bereits mindestens drei Monate bei der Allianz versichert sein, und die Anmeldung des Kindes muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen – sie wirkt dann rückwirkend auf den Geburtstag. Der Schutz des Kindes darf dabei nicht weiter reichen als der eines versicherten Elternteils. Für Adoptivkinder gilt die Regelung entsprechend; hier kann die Allianz allerdings bei erhöhtem Risiko einen Zuschlag verlangen.
Tarif mit oder ohne Alterungsrückstellung – was ist besser?
Bei einem Tarif mit Alterungsrückstellung wird ein Teil Ihres Beitrags angespart, um spätere, altersbedingte Beitragssteigerungen abzufedern. Tarife ohne Alterungsrückstellung starten günstiger, der Beitrag steigt mit zunehmendem Alter aber tendenziell stärker. Die Variante mit Ansparbeitrag ist erst ab einem Alter von 21 Jahren abschließbar. Was für Sie sinnvoller ist, hängt von Alter und Budget ab; beide Varianten lassen sich im persönlichen Angebot vergleichen. Beitragsanpassungen – etwa durch medizinischen Fortschritt oder allgemeine Kostensteigerungen – bleiben in beiden Fällen möglich.
Kann ich die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?
Beiträge zu einer Zahnzusatzversicherung zählen steuerlich zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Diese sind nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen absetzbar, die bei vielen Arbeitnehmern und Selbstständigen bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft sind. In der Praxis wirkt sich die Zahnzusatzversicherung deshalb häufig nicht steuermindernd aus. Ob in Ihrem Fall ein Abzug möglich ist, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Wie lange bin ich gebunden – und kann ich kündigen?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Dabei zählt das Kalenderjahr: Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem Vertragsbeginn und endet schon am 31. Dezember, die folgenden entsprechen dem Kalenderjahr. Ihre Kündigung können Sie deshalb erstmals im November des zweiten Versicherungsjahres erklären, in Textform, also zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Danach wird eine Kündigung jeweils zum Ende des Monats wirksam, der auf ihren Zugang folgt – Sie sind also faktisch monatlich flexibel. Umgekehrt verzichtet die Allianz auf ihr eigenes ordentliches Kündigungsrecht: Sie kann den Vertrag nicht von sich aus ordentlich beenden.