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Firmen & Gewerbe

Unfall­versicherung für Vereine im Überblick

Schutz für Mitglieder und Ehrenamt

Die Vereins-Unfallversicherung schützt den vereinbarten Personenkreis bei versicherten Vereinsaktivitäten. Prüfen Sie zuerst, welche Mitglieder, Beschäftigten und Ehrenamtlichen bereits gesetzlichen oder anderen Unfallschutz haben.

  • Aktive, passive und ehrenamtliche Mitglieder
  • Kapitalzahlung bei unfallbedingter Invalidität
  • Persönliche Unfallberatung rund um die Uhr
Ein leeres Fußballtor auf einem grünen Sportplatz

Beispiel: Bergwacht am Wandertag

16.080 € Unfallfolgen

Was keine Kasse ersetzt
11.280 €
Ausgefallenes Einkommen
4.800 €
Was der Unfall Sie kostet
16.080 €

*Fall des Rechners weiter unten: Bergung aus unwegsamem Gelände für 3.500 €, Rücktransport für 2.000 €, acht Tage Krankenhaus mit 10 € Zuzahlung je Tag (§ 61 SGB V), 4.500 € kosmetische Folgebehandlung, 1.200 € für Hilfsmittel über dem Festbetrag und zwei Monate ohne Einkommen zu je 2.400 €. Die Vereinsmitgliedschaft allein begründet keinen gesetzlichen Unfallschutz; Tätigkeit und Stellung können aber Schutz begründen. Die Gruppen-Unfallversicherung trägt Such-, Rettungs- und Transportkosten, soweit kein anderer Kostenträger einsteht, und deckt kosmetische Operationen je nach gewählter Absicherung bis 100.000 €.

Unfallversicherung für Vereine: auf einen Blick

Worum es geht
Mitglieder, Ehrenamtliche und Angestellte bei Training, Fahrt und Fest.
Worauf es ankommt
Prüfen Sie den versicherten Personenkreis und die erfassten Vereinsaktivitäten. Invaliditätssumme, Progression und zusätzliche Leistungen gelten nach den vereinbarten Unfallbedingungen.
Ihr nächster Schritt
Beschreiben Sie Mitglieder, Ehrenamtliche und Beschäftigte sowie Training, Fahrten oder Veranstaltungen. Besprechen Sie die gewünschte Invaliditätsabsicherung und zusätzliche Unfallleistungen. Ihre Kontaktanfrage hierzu ist kostenlos und unverbindlich; durch das Absenden schließen Sie keinen Versicherungsvertrag ab.

Persönlicher Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihre Anfrage

Kostenlos & unverbindlich

Kontakt ohne Verpflichtung

Ihr Kontaktweg

Telefonisch, per Video oder online

Zeitnahe Rückmeldung

In der Regel binnen eines Werktags

Vereins-Unfall­versicherung: Was bestimmt den Beitrag?

Die Art des Vereins, seine Mitgliederzahl und die vereinbarten Versicherungssummen beeinflussen den Preis. Für ein passendes Gruppenangebot ist eine aktuelle Beschreibung der Mitglieder und Aktivitäten hilfreich.

Vereinsart und Aktivitäten
Die Vereinsart gehört zur Kalkulation. Beschreiben Sie den Vereinszweck und die tatsächlich ausgeübten Aktivitäten, damit der Beitrag auf den vorgesehenen Verein bezogen ist.
Anzahl der Mitglieder
Die Mitgliederzahl ist ein weiterer Preisfaktor. Halten Sie auch die Aufteilung in aktive und passive Mitglieder bereit und fragen Sie, welche Gruppe im Angebot versichert wird.
Gewünschte Versicherungssummen
Die festgelegten Summen wirken sich auf den Beitrag aus. Lassen Sie die gewünschten Unfallleistungen mit ihren Summen darstellen und erfragen Sie Kosten möglicher Ergänzungen.

Vergleichen Sie Angebote für dieselbe Mitgliedergruppe und dieselben Leistungen. Der Gruppentarif beantwortet nicht automatisch, welchen persönlichen Unfallversicherungsschutz einzelne Mitglieder benötigen.

Redaktionell geprüft am 5. Oktober 2026.

Unfallversicherung für Vereine: Orientierung

Unfallversicherung für Vereine: Mitglieder, Ehrenamtliche und Angestellte bei Training, Fahrt und Fest. Dieser Überblick hilft Ihnen, Fragen für ein persönliches Gespräch vorzubereiten.

Unfallversicherung für Vereine: Grundlagen
Worum es geht
Die Unfallversicherung für Vereine leistet eine Einmalzahlung, wenn ein Mitglied bei Vereinsaktivitäten verunglückt und dauerhafte Folgen behält.
Für wen
Für Vereine, die aktive wie passive Mitglieder, Angestellte und Ehrenamtliche absichern wollen — samt Weg zur Veranstaltung und zurück.
Warum das wichtig ist
Die Vereinsmitgliedschaft allein begründet keinen gesetzlichen Unfallschutz. Prüfen Sie für Beschäftigte, bezahlte Sportler und Ehrenamtliche, welche Absicherung bereits besteht und welche Unfallfolgen zusätzlich versichert werden sollen.
Was versichert ist
Neben der Invaliditätsleistung stehen Bergungs- und Transportkosten, eine persönliche Unfallberatung sowie wählbare Bausteine wie Krankenhaustagegeld.

Deckung

Was die Gruppen-Unfallversicherung abdeckt1

Die Leistungshöhe hängt an den vereinbarten Versicherungssummen und am gewählten Tarif. Eine Grenze nennt die Versicherung für die Gruppen-Unfallversicherung ausdrücklich, die übrigen Positionen zeigen, worüber im Vertrag zu sprechen ist.

Quelle:
Allianz.
Umfang:
dargestellte Varianten; kein Vergleich des gesamten Markts.

Weltweit bei Vereinstätigkeit

Tarif: Gruppen-Unfallversicherung für Vereine

Kontakt anfragen
Leistungen und Details ansehen
  • Optional vereinbar sind eine Todesfallleistung, ein Krankenhaustagegeld und der Baustein „Wieder-Fit“ für Therapien, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht übernimmt.
  • Versicherbar sind eingetragene Vereine und Verbände, darunter Sport- und Musikvereine sowie Freiwillige Feuerwehren.
  • Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Verein Mitgliederlisten führt und darin aktive und passive Mitglieder strikt trennt.

Erläuterungen zu den Tarifangaben

Kosmetische Operationen und unfallbedingte Zahnschäden

Abhängig von der gewählten Absicherung und nur, solange kein anderer Kostenträger einsteht.

Invaliditätsleistung

Einmalige Kapitalzahlung nach dem Grad der Invalidität und dem gewählten Tarif.

Such-, Rettungs- und Transportkosten

Soweit kein anderer Kostenträger einsteht; einschließlich Rückführung oder Bestattung nach einem Unfalltod im Ausland.

Persönliche Unfallberatung

Medizinisch geschulte Beraterinnen und Berater, erreichbar an sieben Tagen in der Woche.

Geltungsbereich

Für Unfälle im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit.

Was keine Kasse zahlt

Was ein Unfall im Vereinsbetrieb kostet2

Die Krankenkasse zahlt die Behandlung — aber nicht die Bergung aus unwegsamem Gelände, nicht den Rücktransport von der Auswärtsfahrt und nicht die Korrektur einer Narbe. Und beim ehrenamtlich Tätigen oder Selbstständigen fehlt für jeden Ausfalltag das Einkommen.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Bergung aus unwegsamem Gelände, Hubschraubereinsatz bei Touren und Wanderungen. Keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Von der Auswärtsfahrt, dem Trainingslager oder dem Turnier im Ausland zurück.

Narbenkorrektur, Zahnersatz nach einem Gesichtstreffer, Wiederherstellung nach der Erstversorgung — regelmäßig nicht oder nur teilweise Kassenleistung.

Betrifft ehrenamtlich Tätige und Selbstständige — bei ihnen springt weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld in gewohnter Höhe ein.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Was der Unfall Sie kostet

16.080 €

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

  • Einkommensausfall4.800 €29,9 %
  • Bergung5.500 €34,2 %
  • Folgebehandlung4.500 €28 %
  • Hilfsmittel1.200 €7,5 %
  • Zuzahlung80 €0,5 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Bergung und Rettung 3.500 € · Rücktransport 2.000 € · Tage im Krankenhaus 8 Tage und 4 weiteren Angaben

Bergung und Rücktransport
5.500 €
Zuzahlung Krankenhaus10 € je Kalendertag, längstens 28 Tage im Jahr (§ 61 Satz 2, § 39 Abs. 4 SGB V)
80 €
Kosmetische Folgebehandlung
4.500 €
Hilfsmittel über dem Festbetrag
1.200 €
Ausgefallenes Einkommen
4.800 €

Prüfen Sie den vorhandenen Unfallschutz für jede Personengruppe im Verein. Bei Beschäftigten, Selbstständigen und Ehrenamtlichen hängt die Absicherung von Tätigkeit, Stellung und bestehenden Verträgen ab. Im Gespräch klären wir, welche Leistungen ein zusätzlicher Vereinsvertrag bieten soll.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wie der Einkommensausfall alles andere überholt

Was der Unfall Sie kostet (in €)

Monate ohne Einkommen

Monate ohne Einkommen:2 MonateWas der Unfall Sie kostet:16.080 €

Bergung, Behandlung und Hilfsmittel stehen nach wenigen Wochen fest — das ist der Startpunkt. Was danach steigt, ist der Ausfall. Ab dem dritten Monat ist er der größte Posten der Rechnung.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Derselbe Unfall an anderer Stelle

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Unverbindlicher Richtwert: kein Beitrag, Angebot oder Leistungsversprechen.
  • Ein Teil der ehrenamtlich Tätigen ist über § 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII gesetzlich unfallversichert, etwa bei Tätigkeit für Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für Mitglieder eines eingetragenen Vereins gilt das nicht allgemein; wer im Einzelfall versichert ist, klärt der Unfallversicherungsträger.
  • Die Zuzahlung bei vollstationärer Behandlung beträgt 10 € je Kalendertag für längstens 28 Tage im Kalenderjahr; sie fällt unter die Belastungsgrenze des § 62 SGB V.
  • Rettungs- und Bergungskosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur im Rahmen des § 60 SGB V — Bergung aus unwegsamem Gelände und Rücktransport aus dem Ausland gehören regelmäßig nicht dazu.
  • Nicht enthalten sind bleibende Folgen. Eine dauerhafte Invalidität kostet ein Vielfaches der Beträge oben und lässt sich nur mit einer eigenen Summe absichern.
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Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Welcher Unfallschutz besteht für Ihre Mitglieder bereits?

Eine Vereinsmitgliedschaft allein begründet keinen gesetzlichen Unfallschutz. Prüfen Sie vorhandene gesetzliche und private Absicherung, bevor Sie einen Gruppenvertrag ergänzen. Entscheidend ist, welche Personen und Tätigkeiten er zusätzlich erfassen soll.

Hintergründe und Beispiele lesen

Mitglieder, Beschäftigte und Ehrenamtliche unterscheiden

Für die gesetzliche Unfallversicherung zählen Tätigkeit und rechtliche Stellung. Ein Verein kann Beschäftigte und unter bestimmten Voraussetzungen auch bezahlte Sportler gesetzlich versichern müssen. Bei ehrenamtlichen Einsätzen ist ebenfalls zu prüfen, ob Schutz besteht. Aus der Mitgliedschaft allein lässt sich deshalb weder eine vollständige Absicherung noch ein pauschaler Ausschluss ableiten.

Bleibende Folgen stellen andere Rechnungen

Eine Verletzung heilt oder sie hinterlässt etwas – und im zweiten Fall ändern sich die Kosten grundlegend. Dann geht es nicht mehr um Wochen der Behandlung, sondern um Jahre: eine Wohnung, die umgebaut werden muss, ein Beruf, der neu gedacht werden will, Hilfsmittel, die den Alltag tragen. Für solche Einschnitte ist die Invaliditätsleistung gedacht – eine einmal ausgezahlte Summe, deren Höhe sich nach dem Grad der Beeinträchtigung und dem gewählten Tarif richtet. Ohne sie bleibt diese Rechnung an dem Mitglied und seiner Familie hängen.

Der Ernstfall ist auch eine organisatorische Überforderung

Auf einen schweren Unfall ist ein Verein organisatorisch nicht vorbereitet – warum auch, er kommt selten vor. Verunglückt ein Mitglied auf der Vereinsfahrt im Ausland, stehen plötzlich Fragen im Raum, die weder der Vorstand noch die Familie routiniert beantworten: Wie kommt die Person zurück? Wer koordiniert Facharzttermine, wer beschafft den Rollstuhl? Deshalb gehört zu diesem Vertrag eine persönliche Unfallberatung mit medizinisch geschultem Personal, die solche Schritte übernimmt. Für Ehrenamtliche ist genau das der Teil des Vertrags, den man erst im Ernstfall zu schätzen weiß.

Versichert ist ein Kreis – und der braucht eine Liste

Eine Gruppen-Unfallversicherung versichert keinen Namen, sondern einen Kreis – und dieser Kreis muss sich im Ernstfall belegen lassen. Deshalb verlangt der Vertrag geführte Mitgliederlisten, in denen aktive und passive Mitglieder getrennt geführt werden. Das klingt nach Verwaltung, ist aber die Grundlage der Leistung: Wer auf keiner Liste steht, gehört im Zweifel nicht zum versicherten Kreis. Für den Vorstand heißt das, die Mitgliederverwaltung nicht als lästige Pflicht zu betrachten, sondern als Teil des Versicherungsschutzes – gepflegt, bevor etwas passiert, nicht danach.

Unfallversicherung für Vereine: Ihre Frage

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Vereins-Unfall · Frage 1 von 3Dauert etwa eine Minute

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Angaben zu dieser Seite

  1. Deckungswerte: Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Versicherung für die Gruppen-Unfallversicherung für Vereine nicht. Der Beitrag hängt von der Art des Vereins, der Zahl der Mitglieder und den gewünschten Versicherungssummen ab. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Versicherung für diese Sparte nicht; er wird einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quelle: Unfallversicherung für Vereine
  2. Rechengrundlage: Stand: 26. August 2026. Annahmen und Grenzen: siehe Rechner.Quellen: § 61 SGB V · § 39 SGB V · § 60 SGB V · § 2 SGB VII

Die Unfallversicherung für Vereine ist nach Personenkreis und Vereinsaktivitäten zu prüfen. Invaliditätssumme, Progression und Zusatzleistungen gelten nur unter den vereinbarten Unfallbedingungen. Die Übersicht gibt Produktmerkmale verkürzt wieder, ist unverbindlich und kein Angebot. Ob ein Antrag angenommen wird, ist individuell zu klären. Maßgeblich sind Ihr persönliches Angebot und die zugehörigen Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters; sie gehen dieser Darstellung in jedem Punkt vor.

Inhaltliche Verantwortung: Hamza Goraya, Betreiber und persönlicher Ansprechpartner.

Redaktionell geändert am . Abruf- und Preisstände stehen bei den jeweiligen Quellen.

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