Mitglieder, Beschäftigte und Ehrenamtliche unterscheiden
Für die gesetzliche Unfallversicherung zählen Tätigkeit und rechtliche Stellung. Ein Verein kann Beschäftigte und unter bestimmten Voraussetzungen auch bezahlte Sportler gesetzlich versichern müssen. Bei ehrenamtlichen Einsätzen ist ebenfalls zu prüfen, ob Schutz besteht. Aus der Mitgliedschaft allein lässt sich deshalb weder eine vollständige Absicherung noch ein pauschaler Ausschluss ableiten.
