Ersetzt wird die Maschine, nicht der Monat
Die Inhaltsversicherung stellt Sachen wieder her: Sie bezahlt die neue Maschine, die Einrichtung, das Warenlager. Was sie nicht zurückbringt, ist die Zeit, in der all das fehlt – die Wochen zwischen Schaden, Bestellung, Lieferung und Wiederanlauf. In dieser Zeit verdient der Betrieb nichts, doch Personal, Miete, Zinsen und Abschreibungen bleiben fällig. Der Ertragsausfallvertrag setzt genau an dieser Stelle an: Er ersetzt den entgangenen Betriebsgewinn und trägt die Kosten, die trotz Stillstands weiterlaufen.
