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Im Schadenfall6 Min. Lesezeit

Schaden melden: Was Sie jetzt brauchen

Ein Unfall oder Wasserschaden wirft viele Fragen auf. Hier lesen Sie, was Sie jetzt für Ihre Schadenmeldung brauchen und welche Schritte zuerst helfen.

Ein Warndreieck steht am Rand einer nassen Straße.

Das nehmen Sie mit

  • Sicherheit und erste Maßnahmen einordnen
  • Den zuständigen Versicherer direkt informieren
  • Angaben, Fotos und Belege geordnet nachreichen

Was zuerst tun, wenn ein Gegenstand beschädigt ist, Wasser austritt oder ein Unfall passiert ist? Beginnen Sie mit drei Dingen: Menschen schützen, weiteren Schaden soweit möglich begrenzen und den zuständigen Versicherer informieren.

Sie müssen dafür noch keine vollständige Belegsammlung haben. Hier erfahren Sie, welche Angaben für die erste Meldung helfen und was Sie anschließend geordnet nachreichen können.

1. Zuerst für Sicherheit sorgen

Kümmern Sie sich um Verletzte und akute Gefahren. Bei Feuer oder Verletzungen benötigen Sie gegebenenfalls Feuerwehr oder Rettungsdienst. Betreten Sie überflutete Räume nicht, wenn elektrische oder andere Gefahren bestehen. Fotos können warten.

Auch die Verbraucherzentrale zu Hochwasserschäden stellt die persönliche Sicherheit vor die Dokumentation.

Begrenzen Sie Folgeschäden, soweit das gefahrlos möglich ist. Bei einem Leitungswasserleck kann das etwa bedeuten, einen erreichbaren Wasserhahn zu schließen. Holen Sie Anweisungen Ihres Versicherers ein, wenn die Situation es zulässt.

Die Pflicht zur Schadenminderung und zur Beachtung zumutbarer Weisungen ergibt sich aus § 82 VVG. Welche Maßnahmen Sie bereits getroffen haben, halten Sie später für die Meldung fest.

2. Den Versicherer direkt informieren

Den offiziellen Meldeweg finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder auf der Website Ihres Versicherers. Das kann zum Beispiel ein Schadenportal oder eine Schadenhotline sein.

Nutzen Sie diesen Weg für die Schadenanzeige. Eine allgemeine Anfrage auf einer anderen Website geht nicht automatisch beim Versicherer ein. Auch unser Kontaktformular ersetzt seine Schadenmeldung nicht.

Nach § 30 VVG ist der Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, sobald Sie davon Kenntnis haben. Es gibt daraus keine für alle Versicherungen gleiche feste Tagesfrist. Prüfen Sie zusätzliche Meldevorgaben in Ihren Bedingungen.

Warten Sie mit der ersten Meldung nicht, bis jede Rechnung gefunden ist. Beschreiben Sie, was Sie sicher wissen, und fragen Sie nach dem Weg für fehlende Angaben. Speichern Sie die Eingangsbestätigung und die zugeteilte Schadennummer. Bleibt der Eingang unklar, fragen Sie über einen offiziellen Kontaktweg nach.

Eine Hand schreibt mit einem roten Stift in ein kariertes Notizbuch.

3. Diese Angaben helfen bei der ersten Meldung

Eine kurze Übersicht macht den Hergang nachvollziehbar. Schreiben Sie auf, was Sie selbst beobachtet haben. Was Sie nur vermuten, kennzeichnen Sie entsprechend. Eine unbekannte Ursache darf unbekannt bleiben.

Gehen Sie die folgenden Punkte durch:

  • Vertrag und Kontakt: Wie lautet Ihre Versicherungsnummer? Unter welchen Kontaktdaten sind Sie erreichbar?
  • Zeit und Ort: Wann und wo entstand der Schaden? Wenn Sie das nicht wissen: Wann haben Sie ihn entdeckt?
  • Hergang: Was ist in welcher Reihenfolge passiert? Welche Ursache kennen Sie tatsächlich?
  • Personen und Sachen: Was ist beschädigt oder fehlt? Welche Verletzungen oder sichtbaren Schäden sind bekannt?
  • Beteiligte und Zeugen: Wer war dabei? Welche Kontaktdaten haben Sie?
  • Erste Maßnahmen: Was haben Sie zur Gefahrenabwehr oder Schadenbegrenzung bereits getan?

Fügen Sie vorhandene Fotos und relevante Schreiben hinzu. Bei einem möglichen Haftpflichtschaden sollten Sie keine vorschnelle Haftungsanerkennung oder Zahlungszusage abgeben. Schildern Sie die Tatsachen.

Weitere Hinweise bietet der Allianz-Ratgeber zum Haftpflichtschaden.

4. Unterlagen nach Schadenart sortieren

Je nach Ereignis sind andere Unterlagen hilfreich. Die folgende Übersicht erleichtert das Sortieren. Welche Nachweise nötig sind und ob Versicherungsschutz besteht, hängt von Ihrem Schaden und Ihrem Vertrag ab.

Privathaftpflicht: Ein anderer hat einen Schaden

Haben Sie möglicherweise jemand anderem einen Schaden zugefügt, wenden Sie sich an Ihren Haftpflichtversicherer. Eigene beschädigte Sachen sind davon zu unterscheiden; dazu die Einordnung der Allianz.

Halten Sie Angaben zur geschädigten Person, Forderungen oder Schreiben und Fotos des beschädigten Gegenstands bereit. Ergänzen Sie vorhandene Belege. Grundlagen finden Sie auf unserer Privathaftpflichtseite.

Kfz: Unfall oder Fahrzeugschaden

Für mögliche Schäden an anderen ist Ihre Kfz-Haftpflicht der Ansprechpartner. Bei einem eigenen Fahrzeugschaden kommt je nach Vertrag Ihr Kaskoversicherer infrage. Ansprüche gegen die Gegenseite richten sich an deren Kfz-Haftpflicht.

Halten Sie Kennzeichen, Daten zur gegnerischen Versicherung, Unfallbericht oder Skizze sowie Fotos und Zeugenkontakte bereit. Gibt es ein polizeiliches Aktenzeichen, fügen Sie es hinzu.

Die Allianz erläutert wichtige Angaben nach einem Autounfall. Weitere Grundlagen stehen auf unserer Kfz-Seite.

Hausrat: Beschädigte Einrichtung

Bei beschädigter Einrichtung, etwa nach Feuer oder Leitungswasseraustritt, informieren Sie Ihren Hausratversicherer. Gebäudeschäden müssen getrennt zugeordnet werden.

Erstellen Sie eine Liste der betroffenen Sachen. Ergänzen Sie bekannte Kaufdaten und Preise, Fotos, Kaufbelege sowie bereits vorhandene Reparaturangebote. Die Allianz gibt Hinweise zu Schäden in der Mietwohnung. Grundlagen finden Sie auf unserer Hausratseite.

5. Fotos und Belege sichern

Ist die Gefahr abgewehrt, fotografieren Sie die Umgebung und einzelne Schäden. Übersichtsbilder zeigen den Zusammenhang, Nahaufnahmen die Details. Notieren Sie zu den Bildern, was darauf zu sehen ist.

Bewahren Sie beschädigte Gegenstände und Belege auf. Stimmen Sie Entsorgung und gewöhnliche Reparaturen vorher mit dem Versicherer ab. Notwendige Gefahrenabwehr und Schadenminderung dürfen dadurch nicht verzögert werden.

Dokumentieren Sie solche Maßnahmen, sobald das sicher möglich ist. Behalten Sie die zugehörigen Rechnungen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt dieses Vorgehen nach Unwetterschäden.

Ein Notizbuch liegt auf einem Holztisch; eine Person hält einen Stift und eine Tasse.

6. Den weiteren Ablauf festhalten

Legen Sie Meldung, Fotos, Belege und Schriftwechsel in einem gemeinsamen Ordner ab. Notieren Sie bei Telefonaten Datum, Ansprechperson und vereinbarte nächste Schritte.

Verwenden Sie beim Nachreichen die Schadennummer. So lassen sich Ihre Unterlagen zuordnen. Fragen Sie den Versicherer, welche Wege er dafür anbietet. Beispielsweise können Sie im Allianz-Schadencenter Dokumente nachreichen und den Bearbeitungsstand einsehen.

Häufige Fragen zur Schadenmeldung

Was mache ich, wenn eine Kaufrechnung fehlt?

Melden Sie den Schaden trotzdem unverzüglich. Fragen Sie den Versicherer nach anderen Nachweisen für den konkreten Gegenstand. Ältere Fotos oder Produktunterlagen können beim Beschreiben helfen; ob sie ausreichen, muss im Einzelfall geklärt werden. Geben Sie nur Kaufdaten und Beträge an, die Sie tatsächlich kennen.

Muss ich schon eine genaue Schadenhöhe nennen?

Sagen Sie ausdrücklich, wenn die Höhe noch offen ist. Eine vorläufige Schätzung kennzeichnen Sie als solche. Klären Sie mit dem Versicherer, ob ein Kostenvoranschlag oder eine Begutachtung benötigt wird und wie das veranlasst wird. Die Meldung allein ist noch keine Erstattungszusage.

Kann ich den Schaden über das Kontaktformular dieser Website melden?

Melden Sie den Schaden direkt beim zuständigen Versicherer und bewahren Sie seine Eingangsbestätigung auf. Unser allgemeines Kontaktformular ersetzt keine fristgerechte Schadenanzeige. Über unseren Kontaktbereich können Sie allgemeine Versicherungsfragen stellen.

Ihr nächster Schritt

Suchen Sie den offiziellen Schadenkanal Ihres Versicherers heraus und halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Fehlende Belege können Sie mit ihm abstimmen. Für allgemeine Fragen zu Ihren Versicherungen erreichen Sie uns über den Kontaktbereich.

Über diesen Ratgeber

Verantwortlich für den Inhalt

Hamza Goraya

Betreiber und persönlicher Ansprechpartner

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Quellen & Hinweise