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Betriebliche Krankenversicherung – Benefit mit Wirkung
Mit einer betrieblichen Krankenversicherung stellen Sie Ihrer Belegschaft ein jährliches Gesundheitsbudget oder feste Zusatzleistungen zur Verfügung. Von einer Gehaltserhöhung bleibt nach Steuern und Sozialabgaben nur ein Teil übrig; das Gesundheitsbudget ist ein Sachbezug und kann im Rahmen der gesetzlichen Freigrenze ungeschmälert ankommen — und es wirkt bei jedem Zahnarzt- oder Brillentermin, nicht nur einmal auf der Gehaltsabrechnung.
- Gesundheitsbudget oder feste Leistungsbausteine
- Aufnahme meist ohne Gesundheitsprüfung
- Spürbarer Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Betriebliche Krankenversicherung
Das Wichtigste im Detail
Gesundheitsbudget für die Belegschaft — sichtbarer Vorteil als Arbeitgeber.
Gesundheitsbudget
Ein jährlicher Betrag, den Beschäftigte flexibel für Zahnbehandlung, Sehhilfen, Vorsorge oder Naturheilverfahren einsetzen können.
Feste Bausteine
Alternativ gezielt einzelne Bereiche absichern — etwa stationäre Zusatzleistungen oder Zahnersatz für die gesamte Belegschaft.
Einfache Verwaltung
Ein Kollektivvertrag, abgerechnet über den Betrieb statt über einzelne Beschäftigte — je nach Tarif ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Am häufigsten fließt ein solches Budget in die Zähne — Zahnersatz und Prophylaxe sind die spürbarste Lücke der gesetzlichen Versorgung. Wo es kein betriebliches Budget gibt oder es nicht reicht, deckt eine private Allianz Zahnzusatzversicherung denselben Bedarf.
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Wie wird die bKV steuerlich behandelt?
Die Beiträge des Arbeitgebers sind Sachbezug und können im Rahmen der monatlichen Sachbezugsfreigrenze steuer- und beitragsfrei bleiben; darüber hinaus ist eine Pauschalversteuerung möglich. Die Ausgestaltung sollte mit Ihrer Lohnbuchhaltung abgestimmt werden — wir liefern die Grundlagen dafür.
Ab wie vielen Mitarbeitenden lohnt sich das?
Kollektivverträge gibt es bereits für kleine Teams; die Untergrenze hängt vom Tarif ab. Gerade in kleinen Betrieben ist die Wirkung oft besonders groß, weil der Vorteil persönlich wahrgenommen wird.
Was passiert beim Ausscheiden?
Viele Tarife räumen ein Fortführungsrecht ein: Beschäftigte können den Schutz privat weiterführen, in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das erhöht die Wertschätzung des Benefits zusätzlich.
Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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