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Bauleistungsversicherung – Schutz für den unfertigen Bau

Der Rohbau steht, der Innenausbau ist fast fertig, dann reißt ein Sturm die Dachhaut auf und der Regen läuft durch die frisch verputzten Wände. In diesem Moment gibt es noch kein versichertes Gebäude, sondern eine Baustelle — und die Frage, wer den Schaden trägt, führt schnell zum Streit zwischen Bauherr, Generalunternehmer und Gewerken. Die Bauleistungsversicherung, früher Bauwesenversicherung genannt, ersetzt unvorhergesehene Sachschäden an dem, was beim Rohbau, Ausbau oder Umbau bereits geleistet wurde, und trägt die Kosten, die Baustelle wieder herzurichten, abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts. Weil sie die Interessen aller Beteiligten einschließlich der Subunternehmer erfasst, wird zuerst reguliert und nicht zuerst gestritten. Banken verlangen den Nachweis vor der Kreditvergabe häufig ohnehin.

  • Unvorhergesehene Sachschäden am eigenen Bau
  • Bauherr, Unternehmer und Subunternehmer abgesichert
  • Kosten vertraglich auf die Baufirmen umlegbar
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Luftbild einer Baustelle: Fundament mit Bewehrung und Schalung im ausgehobenen Boden

So läuft es ab

In drei Schritten zum Angebot

  1. 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
  2. 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
  3. 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.

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Bauleistungsversicherung

Das Wichtigste im Detail

Unwetter, Vandalismus und Ungeschick am unfertigen Bau.

Was zur versicherten Bauleistung gehört

Versichert ist die Bauleistung selbst: alle Lieferungen und Leistungen, die beim Rohbau, beim Ausbau oder beim Umbau des versicherten Gebäudes erbracht werden — also das, was auf der Baustelle bereits entstanden ist, samt eingebautem Material. Im Schadenfall werden neben der Wiederherstellung auch das Aufräumen der Baustelle und die Ermittlung des Schadens getragen. Der Schutz gilt im Bereich der Baustelle und ebenso auf Transportwegen zwischen räumlich getrennten Bereichen des Bauvorhabens.

Die typischen Schadenursachen

Ersetzt werden Schäden durch höhere Gewalt, etwa außergewöhnliche Witterungsereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung. Dazu kommen Vandalismus während der Bauzeit, der Diebstahl bereits fest eingebauter Teile wie Türen, Fenster oder Waschbecken sowie Schäden durch Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit bei der Ausführung. Auch unbekannte Eigenschaften des Baugrundes gehören dazu: Sackt der Boden unter dem Bau ab, trägt die Versicherung die Ermittlung der Ursache und die Behebung des Schadens.

Bausteine für Altbau, Nachbarn und Bauverzug

Bei Umbau und Sanierung lässt sich die vorhandene Bausubstanz des Altbaus in den Schutz einbeziehen — ohne diesen Einschluss ist nur die neue Leistung versichert. Greifen Sie mit dem Vorhaben in die Statik angrenzender Gebäude ein, können Sie diese gegen Einsturz mitversichern. Verzögert ein versicherter Schaden die Fertigstellung, ersetzt die Bauleistungs-Betriebsunterbrechung die Folgen, etwa einen Mietausfall; Hotel- und Einlagerungskosten lassen sich über erweiterte Deckungsvarianten abbilden. Auch Hochwasserrisiken und eine Nachhaftung sind vereinbar.

Rahmen des Tarifs

Für welche Bauvorhaben die Pauschal-Deckung gilt

Einen Beitragssatz veröffentlicht die Allianz für die Bauleistungsversicherung nicht — er hängt vom einzelnen Bauvorhaben ab. Zwei Grenzen des Tarifs stehen aber fest, und an ihnen entscheidet sich, ob Ihr Projekt in diese Deckung passt.

Für welche Bauvorhaben die Pauschal-Deckung gilt
Eckwert Allianz Bauleistungsversicherung Pauschal
Versicherungssumme je Bauvorhaben Der Tarif ist für Hochbauprojekte gedacht, etwa Wohn- und Bürogebäude oder Hallen. bis 5 Mio. €
Laufzeit des Vertrags Der Vertrag endet, wenn das Bauvorhaben abgeschlossen ist. Zeichnet sich eine längere Bauzeit ab, muss die Verlängerung beantragt werden. längstens 2 Jahre
  • Wie hoch der Beitrag ausfällt, richtet sich vor allem nach der Bausumme, der Bauweise, der geplanten Bauzeit und dem gewählten Umfang der Deckung.
  • Ist es im Bauvertrag vereinbart, lässt sich der Beitrag auf die beteiligten Baufirmen umlegen.

Die Angaben beschreiben den Anwendungsbereich des Tarifs, nicht den Preis; einen Einstiegsbeitrag nennt die Allianz für die Bauleistungsversicherung nicht. Entschädigt wird abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz Bauleistungsversicherung

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Ehrlich gesagt

Was nicht versichert ist

Versichert ist der unvorhergesehene Schaden am Bau — nicht die mangelhafte Leistung, nicht das übliche Baurisiko und nicht die Gefahren, für die es eigene Verträge gibt.

  • Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sind nicht gedeckt; sie gehören in die Immobilien- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung.
  • Normale Witterungseinflüsse zählen zum Baurisiko und werden nicht ersetzt — versichert sind nur außergewöhnliche Ereignisse.
  • Baumängel sind ausgeschlossen: Für die mangelhafte Leistung haftet das ausführende Unternehmen im Rahmen der Gewährleistung.
  • Vermögensschäden, die aus der Insolvenz eines beauftragten Bauunternehmens entstehen, sind nicht versichert.
  • Wird die Bausumme höher als gemeldet, ohne dass Sie das anzeigen, drohen im Schadenfall Leistungskürzungen; ohne rechtzeitig beantragte Verlängerung endet der Schutz mit Ablauf der vereinbarten Höchstdauer. Entschädigt wird zudem stets abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts.

Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.

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Ali Qaderi · 0176 66835895

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Bevor Sie anfragen

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

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Bauleistung · Frage 1 von 4Dauert etwa eine Minute

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Ab wann soll der Schutz gelten?

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Häufige Fragen

Zahlt das nicht die Gebäude- oder Immobilienversicherung?

Die beiden Verträge teilen sich die Gefahren, sie überschneiden sich nicht. Brand, Blitzschlag und Explosion sind in der Bauleistungsversicherung ausdrücklich nicht gedeckt — wer den Bau auch gegen Feuer absichern will, braucht dafür die Immobilien- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung. Die Bauleistungsversicherung trägt umgekehrt das, was am unfertigen Bau schiefgeht: Sturm, Vandalismus, Diebstahl fest eingebauter Teile, Ausführungsfehler. Wer nur eine von beiden hat, hat eine erkennbare Lücke.

Wer zahlt den Beitrag — wir oder die beauftragten Firmen?

Grundsätzlich zahlt der Versicherungsnehmer, also in der Regel der Bauherr oder der Generalunternehmer. Haben Sie es im Bauvertrag vereinbart, lassen sich die Kosten auf die ausführenden Firmen umlegen — das muss aber vorher im Vertrag stehen und ist nachträglich nicht durchsetzbar. Wenn Sie ohnehin gerade Bauverträge verhandeln, ist das der richtige Zeitpunkt, diesen Punkt aufzunehmen.

Sind damit auch Baumängel abgedeckt?

Nein, und das ist der häufigste Irrtum in dieser Sparte. Ein Baumangel ist eine mangelhafte Leistung des ausführenden Unternehmens und damit ein Fall für dessen Gewährleistung, nicht für die Versicherung. Gedeckt ist der unvorhergesehene Schaden am Bau, nicht die Nacherfüllung. Ebenfalls nicht ersetzt werden Vermögensschäden, die Ihnen durch die Insolvenz eines beauftragten Bauunternehmens entstehen.

Was kostet eine Bauleistungsversicherung?

Der Beitrag folgt vor allem der Bausumme, der Bauweise, der geplanten Bauzeit und dem gewählten Umfang der Deckung; einen veröffentlichten Beitragssatz gibt es nicht. Praktisch heißt das: Mit Bausumme, Bauzeitplan und einer kurzen Beschreibung des Vorhabens lässt sich das Angebot rechnen. Das übernehmen wir — und sagen Ihnen dazu, wie der vereinbarte Selbstbehalt die Rechnung verändert.

Was passiert, wenn der Bau teurer wird oder länger dauert?

Beides müssen Sie melden. Steigt die Bausumme über den kalkulierten Betrag, teilen Sie die neue Summe umgehend mit — sonst droht im Schadenfall eine Kürzung der Leistung. Der Vertrag endet mit dem Abschluss des Bauvorhabens, längstens aber nach der im Vertrag vorgesehenen Höchstdauer; zeichnet sich eine längere Bauzeit ab, ist die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen. Und wenn der Bau fertig ist, gehört auch das unverzüglich gemeldet.

Unwetter über dem Rohbau — was ist unmittelbar danach zu tun?

Sichern kommt vor Aufräumen: durchnässte Bereiche abdecken, Wasser lenzen, einsturzgefährdete Teile absperren. Fotografieren Sie die Schäden, bevor die Gewerke weiterarbeiten, und halten Sie im Bautagebuch fest, welcher Zustand vor dem Unwetter erreicht war — daran bemisst sich der Schaden. Melden Sie das Ereignis zügig und sammeln Sie die Belege der Sicherungsmaßnahmen. Erst nach Abstimmung sollte zurückgebaut oder neu betoniert werden.

Ist Diebstahl von der Baustelle mitversichert?

Mit klaren Grenzen: Üblicherweise gedeckt ist der Diebstahl fest eingebauter Teile — die herausgerissene Verkabelung, die ausgebaute Wärmepumpe —, während lose gelagertes Material und Werkzeuge meist Sache anderer Verträge oder der jeweiligen Firma sind. Entscheidend sind die vereinbarten Klauseln und die Sicherung der Baustelle. Was in Ihrem Bauvorhaben dazugehört und was nicht, klären wir vor Baubeginn anhand des Bedingungswerks, das Sie von uns bekommen.

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Hinweis zum Leistungsumfang

Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.

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