Wenn niemand schuld ist, zahlt erst einmal niemand
Die Gewährleistung der Baufirmen greift, wenn ein Unternehmen fehlerhaft gearbeitet hat – sie braucht einen Verantwortlichen. Trifft aber ein außergewöhnliches Unwetter den offenen Bau oder gibt der Baugrund unerwartet nach, hat niemand etwas falsch gemacht. Der Schaden liegt dann zwischen Bauherr, Generalunternehmer und Gewerken, und jeder Vertrag wird daraufhin gelesen, wer die Wiederherstellung schuldet. Die Bauleistungsversicherung setzt genau hier an: Sie ersetzt unvorhergesehene Sachschäden an der bereits erbrachten Bauleistung, damit weitergebaut werden kann, während die Zuständigkeitsfrage an Bedeutung verliert.
