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Vorsorge & Finanzen

Riester-Rente Zulagen und Steuer­vorteile mitnehmen

Bei der Riester-Rente können Förderberechtigte Zulagen und einen möglichen Steuervorteil für die Altersvorsorge nutzen. Ob der Vertrag zu Ihnen passt, hängt von Einkommen, Kindern, Eigenbeitrag, Kosten und Auszahlungsregeln ab. Zu prüfen ist auch, welche Folgen eine Kündigung oder geänderte Lebensumstände für die Förderung hätten.

  • Grundzulage plus Kinderzulage je Kind
  • Zusätzlich Steuervorteil über die Steuererklärung
  • Garantierte lebenslange Rente ab Rentenbeginn
Ein älteres Paar geht eng umarmt einen Weg im Grünen entlang, von hinten gesehen

Beispiel: 45.000 € brutto, ein Kind

1.800 € landen im Vertrag

Ihr Eigenbeitrag im Jahr
1.325 €
Das sind im Monat
110,42 €
Zulagen vom Staat im Jahr
475 €

*Gerechnet nach §§ 84 bis 86 EStG für 45.000 € Bruttoeinkommen im Vorjahr und ein ab 2008 geborenes Kind: 175 € Grundzulage plus 300 € Kinderzulage sind 475 €. Ungekürzt bekommt sie nur, wer selbst vier Prozent des Vorjahresbruttos abzüglich der Zulagen einzahlt — hier 1.325 € im Jahr, das sind 110,42 € im Monat. Eigenbeitrag und Zulagen zusammen sind die 1.800 € im Kopf der Karte; wer weniger zahlt, bekommt die Zulage im selben Verhältnis gekürzt. Über sie entscheidet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, und die Kinderzulage gibt es nur, solange Kindergeld fließt. In der Auszahlungsphase ist die Riester-Rente voll zu versteuern.

Riester-Rente kurz erklärt

  • Worum es geht

    Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die der Staat mit jährlichen Zulagen und einem möglichen Steuervorteil fördert.

  • Für wen

    Für Förderberechtigte; je mehr Kinderzulagen dazukommen und je geringer das Einkommen, desto höher fällt die Förderquote aus.

  • Warum das wichtig ist

    Grund- und Kinderzulagen fließen Jahr für Jahr direkt in Ihren Vertrag — Geld, das ohne Antrag schlicht liegen bliebe.

  • Wie es funktioniert

    Sie zahlen eigene Beiträge, Zulagen kommen obendrauf; zu Rentenbeginn sind Einzahlungen und Zulagen gesichert, ausgezahlt wird lebenslang.

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Wann passen Förderung und Vertragsbindung zu Ihnen?

Bei der Riester-Rente zahlt nicht nur der Sparer ein, sondern Jahr für Jahr auch der Staat. Ob sich das für Sie rechnet, ist keine Grundsatzfrage, sondern eine Rechenaufgabe – mit Einkommen, Kindern und Steuersatz als Eingaben.

Hintergründe und Beispiele lesen

Die Zulage folgt Ihrem Beitrag – nicht umgekehrt

Grund- und Kinderzulage fließen nur, wenn der eigene Beitrag hoch genug ist – wer zu wenig einzahlt, bekommt die Zulagen nur anteilig. Genau hier entsteht in laufenden Verträgen stille Erosion: Das Gehalt ändert sich, ein Kind kommt dazu oder fällt aus dem Kindergeld, und der einst passende Beitrag passt nicht mehr. Ein Riester-Vertrag will deshalb nicht nur abgeschlossen, sondern gelegentlich nachjustiert werden – sonst verschenkt er ausgerechnet das, wofür er da ist.

Zulagen plus Steuerwirkung: das Finanzamt rechnet mit

Neben den Zulagen wirkt die Förderung über die Steuererklärung: Beiträge und Zulagen lassen sich bis zum geltenden Höchstbetrag als Sonderausgaben ansetzen. Eine eigene Vergleichsrechnung müssen Sie nicht anstellen – das Finanzamt prüft mit der Erklärung von sich aus, ob Ihnen über die Zulagen hinaus ein Steuervorteil zusteht, und berücksichtigt das Ergebnis automatisch. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beiträge dort überhaupt angegeben werden – von allein findet der Vertrag nicht in Ihre Steuererklärung.

Gefördert heißt auch: gebunden

Die Förderung hat einen Preis, und der heißt Zweckbindung. Das Guthaben ist für eine lebenslange Rente bestimmt; nur ein Teil davon lässt sich zu Rentenbeginn auf einmal entnehmen. Wer den Vertrag kündigt oder das Geld anders verwendet, muss Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen – der Ausstieg macht also rückgängig, was der Einstieg aufgebaut hat. Und die spätere Rente ist voll zu versteuern: Der Staat fördert nicht geschenkt, sondern gestundet. Wer beides von Anfang an einkalkuliert, erlebt später keine Überraschungen.

Rechnen statt urteilen

Pauschale Urteile helfen bei Riester nicht weiter – weder das begeisterte noch das abwinkende. Dieselbe Vertragsform kann sich für eine Familie mit mehreren Kinderzulagen deutlich anders darstellen als für einen kinderlosen Alleinverdiener; entscheidend sind Förderquote, Steuersatz und die eigene Erwerbssituation. Deshalb gehört an den Anfang keine Meinung, sondern eine Rechnung mit Ihren Daten – und die kann auch ergeben, dass ein anderer Vorsorgeweg zu Ihnen passt.

Welche Fragen sind für Sie wichtig?

Halten Sie fest, was Sie klären möchten. Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Ihre Ausgangslage

Wann soll die Auszahlung beginnen und wie lange möchten Sie einzahlen?

Darauf kommt es an

Welche Bedeutung haben Flexibilität, Kosten und mögliche Garantien für Sie?

Im Gespräch klären

Welche Risiken und Auszahlungsformen sollen im Fachgespräch geklärt werden?

Beiträge und Grenzen

Die Eckwerte der Riester-Rente1

Bei Riester entscheidet nicht der Beitrag über den Nutzen, sondern die Zulage — und die gibt es voll nur, wenn Sie genug einzahlen. Nötig sind vier Prozent Ihres Brutto-Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 € im Jahr, abzüglich der Zulagen: Wer weniger zahlt, bekommt anteilig gekürzte Zulagen.

Mit staatlicher Förderung

RiesterRente

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Leistungen und Details ansehen
  • Enthalten: Mindestbeitrag60 € im Jahr
  • Enthalten: Höchstbeitrag2.100 € im Jahr

    Zugleich die Grenze für die volle staatliche Förderung.

  • Enthalten: Höchstalter beim Eintritt60 Jahre
  • Enthalten: Rentenbeginnfrühestens mit 62, spätestens mit 85 Jahren
  • Enthalten: Teilkapital zu Rentenbeginnbis 30 % des Kapitals

    Ohne dass die Förderung darauf entfällt.

  • Enthalten: Auszahlunglebenslange Rente, optional mit Teilkapitalauszahlung
  • Enthalten: Beiträge in der Steuererklärungals Sonderausgaben absetzbar

    Eigenanteil und Zulagen zusammen, unter bestimmten Voraussetzungen.

  • Enthalten: WohneigentumKapitalentnahme unter bestimmten Voraussetzungen möglich

    Für eine selbst genutzte Wohnimmobilie.

  • Zusätzlich zu den Zulagen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Berufseinsteiger-Bonus sowie Kinderzulagen.
  • Der Beitrag lässt sich durch eine zusätzliche Rente zur Beitragssicherung auch im Fall einer Berufsunfähigkeit weiterzahlen — diese Beiträge sind ebenfalls gefördert.

Ihre Förderung

Wie viel müssen Sie einzahlen, um die volle Zulage zu bekommen?2

Der Staat zahlt bei Riester Zulagen — aber nur ungekürzt, wenn Sie selbst einen Mindestbetrag einzahlen. Wie hoch der ist, hängt an Ihrem Vorjahreseinkommen und an der Zahl Ihrer Kinder. Beides steht im Gesetz, hier ist die Rechnung dazu.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Maßgeblich sind die rentenversicherungspflichtigen Einnahmen des Vorjahres — bei Angestellten in aller Regel das Bruttojahresgehalt.

Für sie beträgt die Kinderzulage 300 € im Jahr.

Für sie beträgt die Kinderzulage 185 € im Jahr.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Ihr Mindesteigenbeitrag im Jahr

1.325 €

Was zusammen im Vertrag landet — und wer es einzahlt

  • Zulagen vom Staat475 €26,4 %
  • Ihr Eigenbeitrag1.325 €73,6 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Ihr Bruttoeinkommen im Vorjahr 45.000 € · Kinder, geboren ab 2008 1 · Kinder, geboren vor 2008 0

Zulagen vom Staat im Jahr
475 €
Das sind im Monat
110,42 €
Landet zusammen im VertragIhr Eigenbeitrag plus die Zulagen
1.800 €

Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulage im selben Verhältnis gekürzt — und merkt das oft erst Jahre später. Ob Riester für Sie der richtige Weg ist, hängt an mehr als der Zulage; das schauen wir uns gemeinsam an.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wie der Eigenbeitrag mit dem Einkommen steigt

Ihr Mindesteigenbeitrag im Jahr (in €)

Ihr Bruttoeinkommen im Vorjahr (in €)

Ihr Bruttoeinkommen im Vorjahr:45.000 €Ihr Mindesteigenbeitrag im Jahr:1.325 €

Unten hält der Sockelbetrag von 60 € die Linie flach, oben der Höchstbetrag: Ab 52.500 € Bruttoeinkommen steigt der Mindesteigenbeitrag nicht weiter, weil vier Prozent davon bereits die 2.100 € erreichen. Dazwischen läuft die Linie gerade.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Was jedes Kind am Eigenbeitrag ändert

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Das Ergebnis ist ein Richtwert für das Gespräch — kein Beitrag, kein Angebot und keine Zusage einer Förderung. Über die Zulage entscheidet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, nicht wir.
  • Nicht berücksichtigt ist der einmalige Berufseinsteiger-Bonus von 200 € für unter 25-Jährige (§ 84 Satz 2 EStG) und der zusätzliche Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG, der über die Zulage hinaus wirken kann.
  • Die Kinderzulage bekommt, wer für das Kind Kindergeld erhält — und nur so lange.
  • Der Mindesteigenbeitrag ist der Betrag für die UNGEKÜRZTE Zulage, keine gesetzliche Pflicht. Wer weniger einzahlt, bekommt anteilig weniger (§ 86 Absatz 1 Satz 6 EStG).
  • In der Auszahlungsphase ist die Riester-Rente in voller Höhe zu versteuern. Ob der Vertrag sich rechnet, entscheidet sich damit nicht allein an der Zulage.
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Beiträge und Leistungen im Zusammenhang betrachten

Ein Beitrag allein beschreibt den Umfang eines Vertrags noch nicht. Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen enthalten sind, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten Sie selbst tragen. Maßgeblich sind die Unterlagen zum konkreten Angebot.

Notieren Sie Ihre Wünsche und Fragen vor dem Gespräch. Bestehende Verträge können dabei helfen, Ihren aktuellen Stand einzuordnen; für Ihre erste Kontaktanfrage müssen Sie keine Unterlagen hochladen.

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Was brauche ich für die Anfrage?
Wählen Sie Ihr Thema und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.
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Etwas anderes offen? 0176 44200220 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

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    Wählen Sie Ihr Thema und beantworten Sie ein paar kurze Fragen.

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    Sie schildern Ihr Anliegen und entscheiden in Ruhe, wie es weitergeht.

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Riester-Rente · Frage 1 von 3Dauert etwa eine Minute

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Häufige Fragen zur Anfrage

Wie kann ich eine Frage zu Riester-Rente stellen?

Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite und wählen Sie Ihren bevorzugten Kontaktweg. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.

Sind die Angaben ein verbindliches Angebot?

Die Seite enthält allgemeine Informationen. Konkrete Leistungen, Beiträge und Voraussetzungen ergeben sich erst aus einem persönlichen Angebot und den zugehörigen Vertragsunterlagen.

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Angaben zu dieser Seite

  1. Beiträge: Die Werte stammen von der Produktseite der RiesterRente. Ob und in welcher Höhe sich Riester für Sie lohnt, hängt an Einkommen, Kinderzahl und Steuersatz — das rechnen wir Ihnen im Angebot konkret vor. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 9. August 2026. Es sind Beispielbeiträge für die jeweils genannte Berechnungsgrundlage — Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Angaben ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quelle: RiesterRente
  2. Rechengrundlage: Rechengrundlagen, Stand 26. August 2026. Annahmen und Grenzen stehen unter dem Rechner.Quellen: § 84 EStG · § 85 EStG · § 86 EStG · § 10a EStG

Diese Seite gibt Tarife und Leistungen verkürzt wieder und ist kein Angebot. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem persönlichen Angebot und in den Versicherungsbedingungen des Versicherers; diese gehen der Darstellung hier in jedem Punkt vor.

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