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Vorsorge & Finanzen

Geldanlage und Kapital­aufbau Strukturiert statt zufällig

Anlegen fängt nicht bei großen Summen an – der Fondssparplan startet ab 50 € im Monat* (Mindestbeitrag im AufbauPlan; Kapitalanlagen unterliegen Kursschwankungen, frühere Wertentwicklungen sind kein Hinweis auf künftige Ergebnisse).

  • Erst Ziel und Zeithorizont, dann das Produkt
  • Sparplan oder Einmalanlage
  • Steuerliche Behandlung von Anfang an mitgedacht
Fünf unterschiedlich hohe Münzstapel auf einer graublauen Fläche

Beispiel: 6.000 € Erträge im Jahr

6.000 € Kapitalerträge

Kapitalertragsteuer
1.250 €
Solidaritätszuschlag
69 €
Was das Finanzamt nimmt
1.319 €
Nach Steuern bei Ihnen
4.681 €

*Vorgabewerte des Steuerrechners weiter unten: 6.000 € aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen in einem Jahr, Einzelveranlagung, keine Kirchensteuer. Steuerpflichtig sind davon 5.000 €, weil der Sparer-Pauschbetrag 1.000 € freistellt (§ 20 Abs. 9 EStG); darauf fallen 25 % Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag an. Der Pauschbetrag wirkt allerdings nur mit einem Freistellungsauftrag — ohne ihn behält die Bank die volle Steuer ein, und zurückholen lässt sie sich erst über die Steuererklärung. Bei Kirchensteuerpflicht steigt die Belastung; Teilfreistellungen für Fondserträge senken sie.

Geldanlage & Kapitalaufbau kurz erklärt

  • Worum es geht

    Beim Kapitalaufbau geht es zuerst um Ziel, Zeithorizont und Risikoneigung — das Produkt ist erst der zweite Schritt.

  • Für wen

    Für Sparer mit einem konkreten Ziel — vom Notgroschen über die Anschaffung in einigen Jahren bis zur Altersvorsorge.

  • Warum das wichtig ist

    Ohne Plan bleibt Geld oft unverzinst liegen; mit Struktur bekommt jedes Ziel die passende Mischung aus Risiko und Verfügbarkeit.

  • Wie es funktioniert

    Fondsanlagen sind im Depot oder innerhalb einer fondsgebundenen Versicherung möglich. Kosten, Risiken, Verfügbarkeit und Betreuung unterscheiden sich je nach Produkt.

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Anlageziel, Rücklage und Risikobereitschaft festlegen

Geld anzulegen scheitert selten am Angebot – es scheitert an der fehlenden Reihenfolge. Wer beim Produkt beginnt, hat die Fragen übersprungen, die vorher zu klären wären: Wofür ist das Geld gedacht, wann wird es gebraucht, was darf ihm unterwegs zustoßen?

Hintergründe und Beispiele lesen

Ein Topf für alles verkauft im falschen Moment

Wer Rücklage, Anschaffung und Altersvorsorge in einem einzigen Topf mischt, hat bei jedem Zwischenfall dasselbe Problem: Geht die Waschmaschine kaputt, während die Kurse gerade unten stehen, wird verkauft, was eigentlich noch Jahre Zeit gehabt hätte. Getrennte Töpfe lösen das. Was kurzfristig verfügbar sein muss, darf nicht schwanken; was erst in vielen Jahren gebraucht wird, darf schwanken, weil es nicht zu einem festen Termin verkauft werden muss. Diese Zuordnung ist keine Produktfrage – sie steht vor jedem Produkt.

Depot oder Versicherungsmantel – dieselben Fonds, andere Spielregeln

Dieselbe Fondsanlage lässt sich auf unterschiedlichen Wegen führen: direkt im Depot oder innerhalb einer fondsgebundenen Versicherung. Für den Mantel fallen eigene Kosten an; je nach Laufzeit kann sich das dennoch lohnen, weil die Auszahlung steuerlich begünstigt und Umschichtungen im Mantel steuerfrei möglich sein können. Welcher Weg für Sie aufgeht, ist keine Glaubensfrage, sondern eine Rechnung aus Zeitraum, Kosten und geplanter Verwendung – und sie fällt je nach Ziel unterschiedlich aus. Wer den Mantel wählt, ohne diese Rechnung zu kennen, bezahlt womöglich für Vorteile, die er nie nutzt.

Ohne Wartung driftet jede Aufteilung

Eine Anlage, die einmal eingerichtet und dann sich selbst überlassen wird, verändert sich trotzdem – nur eben ungeplant. Marktbewegungen verschieben die Gewichte im Depot, bis die tatsächliche Aufteilung mit der geplanten wenig zu tun hat. Auch das Leben verschiebt sich: Einkommen, Familienstand und Ziele bleiben selten, wie sie beim Start waren. Ohne regelmäßigen Abgleich wächst der Abstand zwischen Plan und Bestand still – bemerkt wird er oft erst, wenn das Geld gebraucht wird. Ein fester Rhythmus aus Prüfen und Nachjustieren gehört deshalb zum Kapitalaufbau wie die Sparrate selbst.

Welche Fragen sind für Sie wichtig?

Halten Sie fest, was Sie klären möchten. Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Ihre Ausgangslage

Welches Ziel und welchen Zeithorizont hat Ihre Anfrage?

Darauf kommt es an

Wann muss das Geld verfügbar sein und welche Verlustrisiken kommen für Sie infrage?

Im Gespräch klären

Welche Kosten, Vertragsbedingungen und Zuständigkeiten sind vor einer Entscheidung zu klären?

Einstiegssummen

Womit eine Anlage anfängt1

Nicht jede Anlage braucht ein Vermögen — der Sparplan beginnt bei 50 € im Monat, die Einmalanlage bei 3.000 €. Entscheidend ist weniger der Einstieg als die Frage, wie lange Sie auf das Geld verzichten können und wie viel Schwankung Sie aushalten.

Womit eine Anlage anfängt
LösungEinstieg abEckwerte
AufbauPlan — Fondssparplan50 € monatlichLaufzeit 5 bis 15 Jahre; alternativ 150 € vierteljährlich oder 600 € jährlich; mehrere Pläne in einem Depot möglich
SchatzBriefEine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag — mittel- bis langfristig angelegt, mit der Option auf eine lebenslange Rente.3.000 € einmaligZuzahlungen ab 500 €, höchstens 30.000 € je Versicherungsjahr; Entnahmen ab 500 €, dabei müssen mindestens 500 € Rückkaufs- oder Fondswert bleiben
ParkDepotEin verzinster Parkplatz für Geld, dessen endgültige Verwendung noch offen ist — etwa nach einem Immobilienverkauf oder einer ausgezahlten Lebensversicherung.3.000 € einmaligEntnahmen ab 1.000 €; danach müssen mindestens 3.000 € im Depot verbleiben; jederzeit kündbar
PrivateFinancePoliceAlternative Anlagen sind Beteiligungen abseits der Börse — etwa Infrastruktur, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen.10.000 € einmaligRentenversicherung mit Zugang zu alternativen Anlagen

Lösungen im Vergleich

Was die einzelnen Anlagen zulassen2

Hinweise zum Vergleich lesen

Wer Geld anlegt, schaut selten nur auf die Rendite. Genauso wichtig ist, wie lange das Geld gebunden ist, ob Sie später nachlegen oder etwas herausnehmen dürfen und was im Todesfall damit geschieht. Die ersten drei Tabellen stellen diese Spielregeln der Vorsorgelösungen nebeneinander, so wie der Versicherer sie auf seinen Produktseiten angibt. Die vierte Tabelle gehört nicht zu den Produkten: Sie nennt die Freibeträge der Schenkungsteuer.

Vier Policen nebeneinander

Eine von 4 Spalten in der Übersicht hervorheben

4 von 5 Merkmalen anders als in SchatzBrief.4 von 5 Merkmalen anders als in VermögensPolice.5 von 5 Merkmalen anders als in SchatzBrief.3 von 5 Merkmalen anders als in PrivateFinancePolice.

Vier Policen nebeneinander
MerkmalVermögensPoliceSchatzBriefPrivateFinancePolicePrivateMarketsPolice
MindestbeitragBei der VermögensPolice ist die Beitragssumme insgesamt gemeint, bei den drei übrigen Lösungen der Einmalbeitrag.3.000 €3.000 €10.000 €10.000 €
LaufzeitBeim SchatzBrief hängt die Mindestlaufzeit vom gewählten Vorsorgekonzept ab.keine AngabeMindestlaufzeit 10 JahreMindestlaufzeit 12 Jahrelebenslange Vertragsdauer
Zuzahlungengrundsätzlich möglichab 500 €nicht möglichnicht möglich
Entnahmenmöglich, es gelten Mindestbeträgeab 500 €nicht möglichab 10.000 €
Leistung im TodesfallOb der SchatzBrief eine solche Leistung vorsieht, hängt vom gewählten Vorsorgekonzept ab. Bei VermögensPolice und PrivateMarketsPolice bestimmen Sie die bezugsberechtigte Person selbst, bei der VermögensPolice auch noch nachträglich.einmalige KapitalzahlungZahlung an die bezugsberechtigte Personkeine Angabeeinmalige Kapitalzahlung

SchatzBrief und PrivateFinancePolice: Auszahlung und Steuern

Eine von 2 Spalten in der Übersicht hervorheben

1 von 4 Merkmalen anders als in PrivateFinancePolice.1 von 4 Merkmalen anders als in SchatzBrief.

SchatzBrief und PrivateFinancePolice: Auszahlung und Steuern
MerkmalSchatzBriefPrivateFinancePolice
Form der AuszahlungRente, Kapital auf einmal oder beides gemischtRente auf Lebenszeit mit Garantie, Rente für eine feste Dauer, Kapital auf einmal oder gemischt
Spätester LeistungsbeginnDen Zeitpunkt wählen Sie selbst, solange die Mindestlaufzeit eingehalten ist.85 Jahre85 Jahre
Steuer auf eine lebenslange Rentenur der Ertragsanteilnur der Ertragsanteil
Steuer auf die KapitalzahlungWelche Voraussetzungen dafür gelten, nennt die Produktseite nicht.Wertzuwachs zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die Voraussetzungen vorliegenWertzuwachs zur Hälfte steuerpflichtig, wenn die Voraussetzungen vorliegen

ParkDepot: neu anlegen oder wiederanlegen

Eine von 2 Spalten in der Übersicht hervorheben

6 von 7 Merkmalen anders als in ParkDepot Wiederanlage.6 von 7 Merkmalen anders als in ParkDepot.

ParkDepot: neu anlegen oder wiederanlegen
MerkmalParkDepotParkDepot Wiederanlage
Mindestanlage3.000 €; juristische Personen 100.000 €3.000 €
Höchstanlage1 Mio. €; juristische Personen 2,5 Mio. €keine Grenze
Laufzeit3 Monate bis 5 Jahre3 Monate bis 2 Jahre
ZinssatzDie Versicherung sichert den Zinssatz jeweils für drei Kalendermonate zu.2,10 % pro Jahr2,30 % pro Jahr
Zahl der Depotseines je Kundin oder Kundekeine Grenze
Zuzahlungenmöglich bis zur Höchstanlagenur mit Geld aus einem ablaufenden Altersvorsorgevertrag der Versicherungsgesellschaft
Sicherung des GuthabensDas Sicherungsvermögen ist ein gesondert verwalteter Kapitalstock des Versicherers, aus dem Kundenansprüche im Insolvenzfall vorrangig erfüllt werden.im Sicherungsvermögen, für den Insolvenzfall besonders geschütztim Sicherungsvermögen, für den Insolvenzfall besonders geschützt

Schenkungsteuer: Freibeträge je beschenkter Person

Schenkungsteuer: Freibeträge je beschenkter Person
Beschenkte PersonFreibetrag
Ehe- oder Lebenspartner:in500.000 €
Kinder und Stiefkinder400.000 €
Enkelkinder200.000 €
Urenkel100.000 €
Geschwister20.000 €
Andere Personen20.000 €
  • Die VermögensPolice lässt drei Beitragsformen zu: einen Einmalbeitrag, laufende Beiträge oder eine verkürzte Zahldauer. Ab dem Alter von 70 Jahren nimmt sie nur noch den Einmalbeitrag an.
  • Nach oben ist die Beitragssumme der VermögensPolice auf 2,5 Mio. € begrenzt; der Eintritt ist bis zum Alter von 80 Jahren möglich, eine Gesundheitsprüfung verlangt die Versicherung dafür nicht.
  • Für die Anlage stehen bei der VermögensPolice zwei Varianten zur Wahl: eine stärker auf Chancen, eine stärker auf Sicherheit ausgerichtet.
  • Die Kapitalzahlung der VermögensPolice im Todesfall bleibt einkommensteuerfrei; Erbschaftsteuer fällt nur an, soweit die Freibeträge überschritten werden. Als Wege der Übertragung nennt die Versicherung Schenkung und Vererbung.
  • Beim SchatzBrief wird Einkommensteuer erst fällig, wenn geleistet wird — während der Ansparzeit nicht.
  • Die PrivateMarketsPolice kennt kein Mindesteintrittsalter und keine Zusatzbausteine; die versicherungsnehmende Person darf gewechselt werden.
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Was das Finanzamt nimmt

Was von Ihren Kapitalerträgen nach Steuern bleibt3

Bis 1.000 € im Jahr bleiben Kapitalerträge steuerfrei — bei Zusammenveranlagung bis 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Darüber greifen 25 % Kapitalertragsteuer, darauf Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Knick in der Kurve ist genau dieser Freibetrag.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne zusammen.

Wie werden Sie veranlagt?

Die Beträge sind der Sparer-Pauschbetrag; bis dahin bleiben Kapitalerträge steuerfrei.

Kirchensteuer

8 % gelten in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Was das Finanzamt nimmt

1.319 €

Wie sich der Ertrag aufteilt

  • Bei Ihnen4.681 €78 %
  • Kapitalertragsteuer1.250 €20,8 %
  • Soli69 €1,1 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Kapitalerträge im Jahr 6.000 € · Wie werden Sie veranlagt? einzeln — 1.000 € · Kirchensteuer keine

Sparer-Pauschbetrag
1.000 €
Steuerpflichtiger Ertrag
5.000 €
Kapitalertragsteuer
1.250 €
Solidaritätszuschlag
69 €
Kirchensteuer
0 €
Belastung bezogen auf den ganzen Ertragbei kleinen Erträgen dank des Pauschbetrags unter 25 %
22 %

Die Zeile „Belastung bezogen auf den ganzen Ertrag“ zeigt den Einfluss des Pauschbetrags im Rechenbeispiel. Bei kleinen Erträgen liegt die durchschnittliche Belastung dadurch unter dem Steuersatz. Ihre persönliche Besteuerung kann abweichen; der Rechner ersetzt keine Steuerberatung.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wo der Sparer-Pauschbetrag endet

Was das Finanzamt nimmt (in €)

Kapitalerträge im Jahr (in €)

Kapitalerträge im Jahr:6.000 €Was das Finanzamt nimmt:1.319 €

Die Linie liegt zunächst flach auf der Null — bis zum Pauschbetrag fällt keine Steuer an. Genau dort knickt sie ab und steigt danach gerade. Wer mehrere Depots hat, sollte den Freistellungsauftrag so verteilen, dass dieser flache Teil überall genutzt wird.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Dieselben Regeln bei anderem Ertrag

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Das Ergebnis ist ein Richtwert für das Gespräch — kein Beitrag, kein Angebot und keine Zusage einer Leistung.
  • Der Sparer-Pauschbetrag wirkt nur, wenn ein Freistellungsauftrag erteilt ist. Ohne ihn behält die Bank die Steuer ein; zurückholen lässt sie sich nur über die Steuererklärung.
  • Bei Kirchensteuerpflicht ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer, weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigt wird (§ 32d Abs. 1 Satz 3 bis 5 EStG). Diese Rechnung lässt die Ermäßigung aussen vor und liegt damit leicht auf der vorsichtigen Seite.
  • Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, können Sie die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG beantragen — dann wird der niedrigere Satz angewandt.
  • Für Erträge aus Investmentfonds gelten Teilfreistellungen nach dem Investmentsteuergesetz; sie mindern die Bemessungsgrundlage und sind hier nicht abgezogen.
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Ein Beitrag allein beschreibt den Umfang eines Vertrags noch nicht. Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen enthalten sind, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten Sie selbst tragen. Maßgeblich sind die Unterlagen zum konkreten Angebot.

Notieren Sie Ihre Wünsche und Fragen vor dem Gespräch. Bestehende Verträge können dabei helfen, Ihren aktuellen Stand einzuordnen; für Ihre erste Kontaktanfrage müssen Sie keine Unterlagen hochladen.

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

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Angaben zu dieser Seite

  1. Beiträge: Die genannten Beträge sind Mindestsummen der jeweiligen Lösung. Kapitalanlagen unterliegen Kursschwankungen; frühere Wertentwicklungen sind kein Hinweis auf künftige Ergebnisse. Diese Übersicht enthält keine persönliche Anlageempfehlung. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 9. August 2026. Es sind Beispielbeiträge für die jeweils genannte Berechnungsgrundlage — Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Angaben ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quellen: Geldanlage · Fondssparplan · SchatzBrief · ParkDepot
  2. Tarifvergleich: Grundlage sind die Produktübersichten der Versicherung zu den genannten Lösungen. Sie geben Mindestbeträge, Fristen, Zinssätze und Vertragsregeln wieder, nicht den Umfang und die Grenzen der einzelnen Leistungen. „Keine Angabe“ heißt: Die Produktübersicht sagt dazu nichts; ein Beleg dafür, dass es die Regelung nicht gibt, ist das nicht. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 10. August 2026.Quellen: VermögensPolice · PrivateFinancePolice · PrivateMarketsPolice · Geldanlage in Aktien — Freibeträge der Schenkungsteuer
  3. Rechengrundlage: Rechengrundlagen, Stand 26. August 2026. Annahmen und Grenzen stehen unter dem Rechner.Quellen: § 20 EStG · § 32d EStG

Diese Seite gibt Tarife und Leistungen verkürzt wieder und ist kein Angebot. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem persönlichen Angebot und in den Versicherungsbedingungen des Versicherers; diese gehen der Darstellung hier in jedem Punkt vor.

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