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Firmen & Gewerbe

Cyber­versicherung im Überblick

Handlungsfähig nach dem Angriff

Eine Cyberversicherung kann vereinbarte Kosten nach einem versicherten Cybervorfall übernehmen, etwa IT-Forensik, Wiederherstellung oder Ansprüche Dritter. Auch kleine Betriebe sollten prüfen, wie lange sie ohne ihre Systeme arbeiten könnten. Entscheidend sind Sicherheitsanforderungen, versicherte Auslöser und die Grenzen für Betriebsunterbrechungen.

  • Soforthilfe rund um die Uhr durch IT-Forensik
  • Wiederherstellung von Systemen und Daten
  • Haftung gegenüber betroffenen Dritten
Ein geschlossenes Vorhängeschloss steht auf einer weißen Computertastatur

Beispiel: Verschlüsselte Systeme

91.000 € Cyberschaden

Forensik und Wiederaufbau
40.000 €
CyberSchutz deckt bis
500.000 €
Ohne Cyberschutz
91.000 €

*Nachgerechnet im Cyberrechner weiter unten: zwölf Tage, bis alles wieder läuft — 36.000 € entgangener Umsatz, 40.000 € für Forensik und Wiederaufbau, 15.000 € für Meldung an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der Betroffenen und Rechtsberatung. Für Unternehmen bis 10 Mio. € Umsatz beträgt die Versicherungssumme im CyberSchutz höchstens 500.000 €, höhere Summen setzen eine eigene Risikoprüfung voraus. Lösegeld und Bußgelder sind hier nicht gerechnet, und viele Verträge verlangen eine vom Netz getrennte Datensicherung.

Cyberversicherung: auf einen Blick

Worum es geht
Soforthilfe, Wiederherstellung und Haftung nach einem IT-Angriff.
Worauf es ankommt
Prüfen Sie versicherte IT-Vorfälle, Sicherheitsvoraussetzungen und die vereinbarte Unterstützung. Eigene Wiederherstellungskosten, Unterbrechungsfolgen und Haftungsansprüche Dritter sind getrennte Leistungsbereiche.
Ihr nächster Schritt
Beschreiben Sie Ihre IT, vorhandene Sicherheitsmaßnahmen und welche Folgen eines Vorfalls Sie besprechen möchten. Trennen Sie Wiederherstellungskosten, Betriebsunterbrechung und Ansprüche Dritter. Ihre Kontaktanfrage hierzu ist kostenlos und unverbindlich; durch das Absenden schließen Sie keinen Versicherungsvertrag ab.

Persönlicher Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihre Anfrage

Kostenlos & unverbindlich

Kontakt ohne Verpflichtung

Ihr Kontaktweg

Telefonisch, per Video oder online

Zeitnahe Rückmeldung

In der Regel binnen eines Werktags

Cyber­versicherung: Angaben für ein vergleichbares Angebot

Die öffentliche CyberSchutz-Seite erläutert Risiken und Leistungen, aber keine allgemeine Preisformel. Diese drei Themen helfen, den angefragten Umfang konkret festzuhalten:

Digitale Abläufe und Prävention
Beschreiben Sie die Abhängigkeit von IT, Daten und Zahlungsverkehr. Halten Sie außerdem Ihre Sicherheitsmaßnahmen fest, etwa Updates und Schulungen; deren Wirkung auf den Preis muss individuell geklärt werden.
Unternehmen und Summe
Nennen Sie den Umsatz und besprechen Sie die benötigte Versicherungssumme. Die Quelle unterscheidet Unternehmen und verfügbare Summen nach Umsatz; daraus folgt kein bestimmter Beitrag.
Gewünschte Leistungen
Vergleichen Sie Eigenschäden, Haftpflicht und Betriebsunterbrechung sowie optionale Leistungen wie Cyber-Diebstahl. Klären Sie auch, ob ausländische Tochterunternehmen berücksichtigt werden sollen.

Diese Angaben bereiten eine Cyber-Anfrage vor und garantieren keine Annahme. Beitrag, Voraussetzungen und Leistungsumfang ergeben sich erst aus Risikoprüfung, Angebot und Versicherungsbedingungen.

Redaktionell geprüft am 5. Oktober 2026.

Cyberversicherung: Orientierung

Cyberversicherung: Soforthilfe, Wiederherstellung und Haftung nach einem IT-Angriff. Dieser Überblick hilft Ihnen, Fragen für ein persönliches Gespräch vorzubereiten.

Ein Cybervorfall und ein Sachschaden können beide den Betrieb unterbrechen, haben aber unterschiedliche Vertragsauslöser. Für Ausfälle nach einem versicherten Sachschaden prüfen Sie Ertragsausfalldeckung und Haftzeit getrennt.

Ertragsausfall nach einem versicherten Sachschaden
Cyberversicherung: Grundlagen
Worum es geht
Die Cyberversicherung hilft nach Hackerangriff, Ransomware oder Datenabfluss — mit Geld und vor allem mit Fachleuten ab der ersten Minute.
Für wen
Für jedes Unternehmen, das mit Kundendaten, Onlinebestellungen oder vernetzten Systemen arbeitet — unabhängig von Branche und Größe.
Warum das wichtig ist
Nach einem Angriff zählen die ersten Stunden: Systeme sichern, DSGVO-Meldefristen einhalten, Kunden informieren — allein ist das kaum zu leisten.
Was versichert ist
Gedeckt sind Krisenhilfe samt IT-Forensik, das Wiederaufsetzen von Daten und Systemen, der Ertragsausfall und Ansprüche betroffener Dritter.

Deckung

Was der Cyberschutz abdeckt1

Ein Cyberschaden ist selten nur ein IT-Problem: Zum Betriebsstillstand kommen Forensik, Wiederherstellung, Benachrichtigungspflichten und häufig Forderungen Dritter. Genau diese drei Ebenen deckt die Cyberversicherung ab — Eigenschaden, Haftpflicht und Datenschutz.

Quelle:
Allianz.
Umfang:
dargestellte Varianten; kein Vergleich des gesamten Markts.

Eigenschaden, Haftpflicht, Datenschutz

Tarif: CyberSchutz

Kontakt anfragen
Leistungen und Details ansehen
  • Die Versicherung rechnet den typischen Fall an einer Zahnarztpraxis vor: Nach einem Verschlüsselungsangriff entstehen rund 20.000 € Kosten, bis Systeme und Daten wieder erreichbar sind — Umsatzausfall noch nicht eingerechnet.

Erläuterungen zu den Tarifangaben

Versicherungssumme

Höhere Summen sind im Rahmen einer individuellen Risikoprüfung möglich.

Cyber-Haftpflicht

Ansprüche Dritter, wenn über Ihr Unternehmen ein Schaden entsteht.

Eigenschäden

Wiederherstellung von Daten und Systemen, Betriebsunterbrechung, Forensik.

Datenschutzverletzungen

Verfahren, Benachrichtigungen und die damit verbundenen Kosten.

Was ein Angriff kostet

Was ein Cyberangriff Ihren Betrieb kostet2

Bei einem verschlüsselten System steht nicht ein Gerät still, sondern der Betrieb: Warenwirtschaft, Kasse, Auftragsannahme, Buchhaltung. Die Rechnung besteht aus drei Blöcken — und nur einer wächst mit jedem Tag: die Zeit.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Jahresumsatz geteilt durch 365 — der Ausfall wird in Kalendertagen gerechnet, Wochenenden und Feiertage eingeschlossen.

Auch mit funktionierender Datensicherung selten unter einer Woche: Erst muss geprüft werden, ab wann die Sicherung sauber ist, dann wird alles neu aufgesetzt. Ohne Sicherung sind es Wochen.

Spezialisten, die feststellen, was passiert ist und ob der Angreifer noch im System sitzt; neue Hardware, Neuinstallation, Datenrettung, Überstunden.

Sind personenbezogene Daten betroffen, ist die Aufsichtsbehörde unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Kenntnis des Vorfalls zu informieren, und häufig müssen auch die Betroffenen benachrichtigt werden. Dazu kommen Ansprüche von Kunden und Lieferanten.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Was der Angriff kostet

91.000 €

Woraus der Schaden besteht

  • Stillstand36.000 €39,6 %
  • Wiederaufbau40.000 €44 %
  • Meldung und Recht15.000 €16,5 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Umsatz je Tag 3.000 € · Tage bis alles wieder läuft 12 Tage · IT-Forensik und Wiederaufbau 40.000 € und einer weiteren Angabe

Entgangener Umsatzwächst mit jedem Tag, bis alles wieder läuft
36.000 €
Forensik und Wiederaufbau
40.000 €
Meldung und Rechtsfolgen
15.000 €

Eine getrennt vom Netz aufbewahrte Datensicherung kann die Folgen eines Angriffs begrenzen. Testen Sie regelmäßig, ob sich Ihre Systeme daraus wiederherstellen lassen. Welche verbleibenden Kosten versicherbar sind, klären wir im Gespräch.

Wie verändert sich das Ergebnis?

So bewegt sich Ihr Ergebnis

Was der Angriff kostet (in €)

Umsatz je Tag (in €)

Umsatz je Tag:3.000 €Was der Angriff kostet:91.000 €

Die Kurve zeigt „Was der Angriff kostet“ über den ganzen Bereich von „Umsatz je Tag“ — alle übrigen Angaben bleiben, wie Sie sie eingestellt haben.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Was eine längere Wiederherstellung bedeutet

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Unverbindlicher Richtwert: kein Beitrag, Angebot oder Leistungsversprechen.
  • Ein Lösegeld ist in dieser Rechnung nicht enthalten, und wir raten an keiner Stelle dazu, eines zu zahlen. Eine Zahlung stellt weder die Daten zuverlässig wieder her noch verhindert sie eine Veröffentlichung — und sie kann strafrechtlich relevant sein.
  • Bußgelder nach der Datenschutz-Grundverordnung sind ebenfalls nicht enthalten. Ihr Rahmen lässt sich für einen einzelnen Betrieb nicht vorausberechnen, und ob sie überhaupt versicherbar sind, ist rechtlich umstritten — viele Verträge schließen sie aus.
  • Nicht enthalten sind außerdem der Vertrauensverlust bei Kunden, abgewanderte Aufträge und die Zeit der eigenen Belegschaft, die während des Stillstands gebunden ist.
  • Viele Verträge setzen technische Mindestanforderungen voraus — getrennte Datensicherung, aktuelle Systeme, Zwei-Faktor-Anmeldung. Sind sie nicht erfüllt, kann die Leistung gekürzt werden.
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Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Welche Folgen hätte ein IT-Ausfall für Ihren Betrieb?

Ein Angriff auf die IT trifft keinen Serverraum, sondern den ganzen Betrieb: Aufträge, Abrechnung, Kommunikation hängen an denselben Systemen. Ob daraus ein Zwischenfall oder ein wochenlanger Ausfall wird, entscheidet sich in einer Phase, für die es im Haus meist keine Routine gibt.

Hintergründe und Beispiele lesen

Angreifer suchen Lücken, keine Namen

Die Vorstellung, für Angreifer zu klein zu sein, unterschätzt, wie solche Angriffe ablaufen: Schadsoftware durchkämmt automatisiert das Netz nach erreichbaren Schwachstellen – wen sie dabei findet, spielt keine Rolle. Eine gefälschte Rechnung im Postfach oder ein geöffneter Anhang genügt, und die Verschlüsselung läuft. Getroffen wird also nicht, wer bekannt ist, sondern wer erreichbar ist – und erreichbar ist jeder Betrieb, der E-Mails empfängt, online bestellt oder Kundendaten speichert.

Meldepflichten laufen, während die Systeme stehen

Während die Systeme stehen, beginnt die zweite Front: Das Datenschutzrecht sieht für Vorfälle mit personenbezogenen Daten regelmäßig eine Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde vor – die knappe Frist dafür läuft, während intern noch niemand weiß, was überhaupt passiert ist. Dazu können Dritte, deren Daten in dem Vorfall stecken, eigene Forderungen an den Betrieb richten. Wer sich nur um die Technik kümmert, versäumt die juristische Seite – und die verzeiht Verzögerungen deutlich seltener als ein Server.

In den ersten Stunden zählt, wen Sie anrufen können

Der eigentliche Wert des Vertrags liegt weniger im Geld als im Zugriff: IT-Forensik, die den Angriff eingrenzt, Rechtsberatung für die Meldepflichten, Unterstützung bei der Kommunikation mit Kundschaft und Belegschaft. Ein IT-Dienstleister, der die Server betreut, ersetzt das nicht – er kennt Ihre Systeme, aber selten das Vorgehen von Angreifern, Beweissicherung und Aufsichtsbehörden. Ohne Versicherung müssten Sie diese Spezialisten im Ernstfall erst suchen und beauftragen – zu einem Zeitpunkt, an dem jede Stunde Betriebsstillstand bedeutet.

Der Vertrag setzt Grundordnung in der IT voraus

Eine Cyberversicherung ersetzt keine IT-Sicherheit, sie setzt sie voraus: Vereinbarte Mindeststandards wie regelmäßige Datensicherungen oder ein gepflegtes Rechtekonzept gehören zum Vertrag, und Schäden über bekannte, aber nicht geschlossene Sicherheitslücken können vom Schutz ausgenommen sein. Das ist keine Schikane, sondern die Logik des Produkts – versichert wird das Restrisiko, das trotz vernünftiger Vorkehrungen bleibt. Wer den Abschluss vorbereitet, bekommt damit zugleich einen ehrlichen Blick auf den Stand der eigenen IT.

Nach Gewerbe statt nach Vertrag

Wenn fremde Daten im Haus liegen und ohne IT nichts mehr geht

Praxis, Steuerberatung und Werbeagentur nutzen unterschiedliche vertrauliche Daten und IT-Abläufe. Beschreiben Sie, welche Systeme benötigt werden und welche Aufgaben bei einem Ausfall unterbrochen wären. Die Branchenfragen dienen der Vorbereitung einer Cyberanfrage und empfehlen weder einen konkreten Vertrag noch bestimmte Leistungen.

Cyberversicherung: Ihre Frage

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Angaben zu dieser Seite

  1. Deckungswerte: Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Versicherung für den CyberSchutz nicht; er hängt von Branche, Umsatz und IT-Sicherheitsniveau ab und wird individuell gerechnet. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 9. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Versicherung für diese Sparte nicht; er wird einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quelle: Cyberversicherung
  2. Rechengrundlage: Stand: 26. August 2026. Annahmen und Grenzen: siehe Rechner.

Bei der Cyberversicherung sind versicherte IT-Vorfälle und Sicherheitsvoraussetzungen gemeinsam zu prüfen. Wiederherstellung, Unterbrechungsfolgen und Haftungsansprüche sind unterschiedliche Leistungsbereiche. Die Übersicht gibt Produktmerkmale verkürzt wieder, ist unverbindlich und kein Angebot. Ob ein Antrag angenommen wird, ist individuell zu klären. Maßgeblich sind Ihr persönliches Angebot und die zugehörigen Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters; sie gehen dieser Darstellung in jedem Punkt vor.

Inhaltliche Verantwortung: Hamza Goraya, Betreiber und persönlicher Ansprechpartner.

Redaktionell geändert am . Abruf- und Preisstände stehen bei den jeweiligen Quellen.

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