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Gesundheit & Pflege

Versicherungen für Arztpraxen – vom Behandlungsfehler bis zum Praxisstillstand

Sprechstunde, Hausbesuch, Bereitschaft: In einer Praxis fallen Entscheidungen in wenigen Minuten und auf unvollständiger Grundlage. Aus einer übersehenen Voraufnahme, einer verwechselten Ampulle oder einem zu spät veranlassten Befund wird dann ein Personenschaden — und die Forderung bemisst sich an den Folgen für die Patientin, nicht an der Größe Ihrer Praxis. Daneben steht die Praxis als Betrieb: Medizintechnik, die kalibriert und teuer ist, eine Verwaltung voller Gesundheitsdaten, eine Terminliste, die ohne Strom und Netz nicht existiert. Berufsrechtlich sind Ärztinnen und Ärzte zu einer ausreichenden Haftpflichtabsicherung verpflichtet; für die vertragsärztliche Zulassung verlangt § 95e SGB V zusätzlich den Nachweis. Diese Seite ordnet, welche Verträge in einer Praxis üblicherweise zusammengehören.

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Typische Fälle

Was in diesem Gewerbe schiefgeht

Drei Situationen, die in dieser Branche regelmäßig zu Forderungen führen.

Befund bleibt liegen

Ein auffälliger Laborwert läuft über den Praxisverteiler ein, wird aber keinem laufenden Behandlungsfall zugeordnet und bleibt unbearbeitet. Monate später ist die Erkrankung fortgeschritten; die Patientin verlangt Schmerzensgeld und den Ersatz ihres Verdienstausfalls. Der Vorwurf richtet sich nicht gegen die ärztliche Entscheidung, sondern gegen die Organisation der Befundkontrolle in der Praxis.

Aufgezogen aus der falschen Ampulle

An einem vollen Vormittag stehen zwei ähnlich etikettierte Ampullen nebeneinander; die medizinische Fachangestellte zieht das falsche Präparat auf, die Patientin muss stationär überwacht werden. Sie fordert Schmerzensgeld, die Krankenkasse meldet ihre Aufwendungen an. Für den Fehler der angestellten Kraft steht die Praxis als Behandelnde ein.

Praxisverwaltung am Montag verschlüsselt

Ein Anhang aus einer scheinbar bekannten Absenderadresse verschlüsselt Server und Praxissoftware; Karteien, Termine und Abrechnung sind nicht abrufbar, die Sprechstunde läuft auf Papier weiter. Weil Gesundheitsdaten betroffen sind, laufen zugleich die Meldefristen der DSGVO gegenüber Aufsichtsbehörde und Betroffenen. Wiederherstellung, Forensik und die Tage mit halber Leistung fallen gleichzeitig an.

Arztpraxis

Diese Versicherungen kommen in Frage

In der Reihenfolge, in der sie für dieses Gewerbe erfahrungsgemäß wichtig sind. Was jede Versicherung im Einzelnen leistet, steht auf ihrer eigenen Seite.

Berufshaftpflichtversicherung

an erster Stelle

Das ärztliche Berufsrecht verpflichtet zur ausreichenden Haftpflichtabsicherung, und für die vertragsärztliche Zulassung ist der Nachweis nach § 95e SGB V zu führen. Unabhängig davon bestimmt der Personenschaden die Größenordnung: Behandlungsfehlervorwürfe kommen Jahre nach der Behandlung und richten sich gegen Sie persönlich.

Was die Berufshaftpflicht leistet

Cyberversicherung

In der Praxisverwaltung liegen Gesundheitsdaten — besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO —, und Sprechstunde, Karteiführung und Anbindung an die Telematikinfrastruktur hängen an denselben Systemen. Ein verschlüsselter Server legt deshalb nicht nur die Abrechnung lahm, sondern löst zugleich Melde- und Informationspflichten mit eigenen Fristen aus.

Was die Cyber leistet

Geschäftsinhaltsversicherung

Behandlungsräume, Wartezimmer, Sterilisation und Arzneimittellager stehen meist in gemieteten Räumen, für die der Vermieter nur die Gebäudehülle versichert. Nach Feuer oder Leitungswasser ist die Praxis so lange nicht betriebsbereit, bis die Einrichtung ersetzt und die Räume wieder nutzbar sind.

Was die Geschäftsinhalt leistet

Elektronikversicherung

Röntgen, Ultraschall, Endoskopie, Laborautomat: Die Diagnostik einer Praxis hängt an wenigen teuren Geräten, die täglich von wechselnden Händen bedient werden. Für den Betrieb zählt dabei weniger der Gerätewert als die Zeit bis zum Ersatz — solange verschieben Sie Termine, die anderswo stattfinden.

Was die Elektronik leistet

Firmen-Rechtsschutzversicherung

Praxen streiten selten nur über den Behandlungsvertrag: Es geht um Regresse und Honorarrückforderungen der Kassen, um Kündigungsschutzklagen aus dem Praxisteam, um den Mietvertrag der Praxisräume. Wer solche Verfahren neben der laufenden Sprechstunde führt, trägt das Kostenrisiko sonst allein.

Was die Firmen-Rechtsschutz leistet

Ertragsausfallversicherung

Das Honorar entsteht je Quartal aus den Fällen, die tatsächlich in der Sprechstunde ankommen — ausgefallene Tage lassen sich später nicht nachholen, weil der Kalender danach genauso voll ist wie vorher. Ausweichen ist nur begrenzt möglich: Der Vertragsarztsitz hängt an Ihrer Praxisanschrift, seine Verlegung muss der Zulassungsausschuss nach § 24 Ärzte-ZV genehmigen. Gehälter der Fachangestellten und Leasingraten der Geräte laufen unterdessen weiter.

Was die Ertragsausfall leistet

Welche Verträge Ihr Betrieb tatsächlich braucht, hängt von Tätigkeit, Größe und den bereits bestehenden Policen ab. Diese Zusammenstellung ist ein Ausgangspunkt für das Gespräch, keine Empfehlung für den Einzelfall.

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Ali Qaderi · 0176 66835895

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Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
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Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
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Häufige Fragen

Ich bin in einer Klinik angestellt — brauche ich eine eigene Berufshaftpflicht?

Solange Sie im Rahmen des Dienstverhältnisses handeln, trägt üblicherweise die Haftpflicht des Klinikträgers das Risiko. Zwei Dinge sollten Sie in dessen Vertrag nachlesen: wie dort grobe Fahrlässigkeit behandelt wird und ob Nebentätigkeiten mitgelten — Gutachten, Vertretungen, Notdienste außerhalb des Hauses. Für alles, was Sie außerhalb des Dienstverhältnisses tun, brauchen Sie eine eigene Deckung.

Greift der Schutz auch, wenn der Vorwurf erst Jahre nach der Behandlung kommt?

Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers verjähren regelmäßig erst drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem die Patientin von Schaden und Verantwortlichem erfahren hat; bei Personenschäden liegt die äußerste Grenze bei 30 Jahren. Entscheidend ist deshalb, ob Ihr Vertrag den Zeitraum lückenlos abdeckt und ob eine Nachhaftung vereinbart ist. Genau das prüfen wir, bevor ein Vertrag beendet oder umgestellt wird.

Soll ich einen Fehler gegenüber der Patientin einräumen?

Ein Anerkenntnis der Haftung sollten Sie nicht abgeben — die Prüfung liegt beim Versicherer, und ein vorschnelles Zugeständnis kann Ihre Position schwächen. Das ist etwas anderes als Offenheit: Über Verlauf und Unterlagen dürfen und sollen Sie sprechen, Einsicht in die Behandlungsdokumentation steht der Patientin nach § 630g BGB ohnehin zu. Melden Sie den Vorgang früh, auch wenn noch keine Forderung im Raum steht.

Was kostet die Absicherung einer Arztpraxis?

Den Ton gibt die Berufshaftpflicht an, und dort entscheidet das Fachgebiet: Eine operativ tätige Praxis wird anders eingestuft als eine hausärztliche — dazu kommen die Versicherungssumme, die Zahl der Behandlerinnen und Behandler und die weiteren Bausteine von der Praxiseinrichtung über die Medizintechnik bis zum Cyberschutz. Welche Linie welche Summe trägt, zeigt die Kostenübersicht der Berufshaftpflicht. Mit Fachrichtung, Teamgröße und Geräteliste rechnen wir das Praxispaket durch.

In einer Berufsausübungsgemeinschaft — genügt ein Vertrag für alle?

Ein Vertrag kann mehrere Ärztinnen und Ärzte einschließen, muss aber jede tatsächlich ausgeübte Tätigkeit und jeden Schwerpunkt benennen. Angestellte, Weiterbildungsassistentinnen und Vertretungen gehören ausdrücklich hinein, sonst entstehen Lücken beim Personalwechsel. Neben der Gesellschaft haften die Beteiligten persönlich; wir gleichen dafür Gesellschaftsvertrag und Police miteinander ab.

Gilt der Rahmen auch für eine kleine Einzelpraxis?

Für die Haftung macht es keinen Unterschied, ob hinter dem Behandlungszimmer ein Team oder ein Konzern steht: Der Vorwurf eines Behandlungsfehlers trifft die behandelnde Person, und die Summen bemessen sich am Gesundheitsschaden, nicht an der Praxisgröße. Kleiner sind in der Einzelpraxis nur Inhaltswerte und Personalfragen — dort lässt sich der Vertrag straffen. Am Kern, der Berufshaftpflicht mit ausreichender Höhe, wird nicht gespart.

Warum werden in der Medizin so hohe Deckungssummen empfohlen?

Weil hier der teuerste Schadentyp überhaupt entsteht: der Gesundheitsschaden eines Menschen mit lebenslangen Folgen. Ein Geburtsschaden oder eine übersehene Diagnose kann Pflege, Therapien und Verdienstausfall über Jahrzehnte bedeuten — Summen, die sich mit keiner anderen Branche vergleichen lassen. Die Kammern und Zulassungsstellen setzen deshalb Mindesthöhen, doch die verstehen sich als Untergrenze. Wir orientieren uns an der Tätigkeit: Je invasiver, desto höher.

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