Der Reisepreis ist gebunden, bevor die Reise beginnt
Wer eine Reise bucht, geht in Vorleistung: Der Preis ist vertraglich gebunden, lange bevor der Koffer gepackt wird. Zwingt eine unerwartete Erkrankung oder ein Unfall kurz vorher zur Absage, verlangt der Veranstalter Stornokosten – gereist wird nicht, bezahlt wird trotzdem. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten, wenn ein im Vertrag genannter Grund vorliegt. Darin steckt die Logik des Produkts: Versichert ist das Ereignis, das Sie nicht kommen sahen – nicht der geänderte Entschluss.
