Im Schadenfall beginnt alles mit einer Sortierfrage
Nach einem Brand oder Sturm beginnt die Regulierung mit der Frage: Was zählt zum Gebäude, was zur Einrichtung? Auf einem Hof verläuft diese Linie anders als in einem Bürobau, weil dort Anlagen fest eingebaut sind, die ein gewöhnlicher Gewerbevertrag nicht kennt – vom Güllekanal bis zur Brennstoffanlage. Wer den Bestand über einen Vertrag absichert, der für andere Gebäude gedacht ist, riskiert, dass genau solche Positionen im Schadenfall zwischen zwei Zuständigkeiten liegen. Der landwirtschaftliche Vertrag zieht die Linie von vornherein so, wie der Hof gebaut ist.
