Beim eigenen Verschulden fehlt der Gegner, der zahlt
Die Kfz-Haftpflicht ist vorgeschrieben, weil Geschädigte nicht vom Geldbeutel des Verursachers abhängen sollen – sie schützt also zunächst die anderen. Setzt ein Mitarbeiter den Transporter beim Rangieren gegen das Hoftor oder rutscht der Firmenwagen bei Glätte in die Leitplanke, gibt es dagegen niemanden, bei dem sich der Schaden am eigenen Fahrzeug einfordern ließe. Ohne Vollkasko trägt ihn der Betrieb aus der laufenden Liquidität – zur Werkstattrechnung kommt das Fahrzeug, das währenddessen fehlt. Erst die Vollkasko verlagert genau dieses Risiko auf den Versicherer.
