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Firmen & Gewerbe

Gewerbliche Kfz-Versicherung – Schutz für jedes Firmenfahrzeug

Ein Mitarbeiter setzt beim Rangieren den Transporter an einen fremden Pkw, der zweite Wagen steht wegen eines Marderschadens in der Werkstatt — und der Betrieb muss weiterlaufen. Für jedes zugelassene Fahrzeug ist die Kfz-Haftpflicht vorgeschrieben; sie ersetzt, was Ihre Fahrerinnen und Fahrer anderen zufügen, während Schäden am eigenen Fahrzeug erst über Teil- oder Vollkasko gedeckt sind. Beim gewerblichen Vertrag entscheidet sich darüber hinaus vieles an Punkten, die im Privatvertrag selten eine Rolle spielen: die Einstufung des Fuhrparks, die Werkstattwahl, der offene Restbetrag aus dem Leasingvertrag nach einem Totalschaden. Wir sortieren das mit Ihnen, bevor Sie unterschreiben, und richten Deckung und Bausteine an der tatsächlichen Nutzung Ihrer Fahrzeuge aus.

  • Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko für Firmenwagen
  • Bausteine für Leasing, Werkstatt und Fahrer
  • Flottenlösung ab drei ziehenden Fahrzeugen
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Weißer Transporter mit geöffneten Hecktüren, im Laderaum Werkzeug und eine Lochwand

So läuft es ab

In drei Schritten zum Angebot

  1. 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
  2. 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
  3. 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.

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Gewerbliche Kfz-Versicherung

Das Wichtigste im Detail

Einzelne Firmenfahrzeuge — vom Transporter bis zur Arbeitsmaschine.

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

Die Kfz-Haftpflicht ersetzt Schäden, die Sie oder Ihre Beschäftigten mit dem Firmenfahrzeug an fremden Fahrzeugen und Personen verursachen, wehrt unberechtigte Forderungen ab und greift auch bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadengesetz. Die Teilkasko deckt am eigenen Fahrzeug Brand und Explosion, Diebstahl und Raub, Glasbruch, Unwetter, Wildunfall und Tierbiss samt Folgeschäden. Die Vollkasko enthält diesen Umfang und kommt zusätzlich für Vandalismus und selbst verschuldete Unfallschäden auf — bei neuen, finanzierten und geleasten Fahrzeugen ist sie deshalb meist die richtige Wahl.

Bausteine für den gewerblichen Alltag

Der Schutzbrief hilft europaweit bei Panne und Unfall, der RabattSchutz Firmen verhindert die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse nach einem selbst verschuldeten Schaden, der AuslandsSchadenSchutz stellt Sie beim unverschuldeten Unfall im Ausland so, als wäre der Unfallgegner bei der Allianz versichert. Für Leasing- und Finanzierungsfahrzeuge gleicht die Differenzkasko die Lücke zwischen Entschädigung und Restwert aus, KaskoSpezial ergänzt Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Welche Bausteine tragen, hängt daran, wie und von wem die Fahrzeuge bewegt werden — und ob sie Ihnen gehören.

Hybrid- und Elektrofahrzeuge

Für gewerblich genutzte Hybrid- und Elektrofahrzeuge gibt es bei der Allianz eine eigene Teilkasko-Zusatzdeckung: Sie greift bei Folgeschäden am Akku nach einem Tierbiss oder einem Kurzschluss, bei Überspannung nach einem Blitzschlag, für die Zustandsdiagnostik zur Prüfung der Reparaturfähigkeit und für Ausbau und Transport zur nächsten Rücknahmestelle, wenn der Akku nicht mehr zu retten ist. Ein entladener Akku gilt im Schutzbrief als Panne. Eine fest montierte eigene Wallbox deckt die Vollkasko mit ab, wenn Vandalismus oder Fehlbedienung sie beschädigen; ein eigener Vertrag dafür ist dann nicht nötig.

Deckung

Belegte Eckwerte der gewerblichen Kfz-Versicherung

Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht — er ergibt sich aus Fahrzeug, Nutzung, Fuhrparkgröße und Schadenverlauf. Beziffert sind dagegen einzelne Leistungsgrenzen und Bausteine; sie stehen hier.

Belegte Eckwerte der gewerblichen Kfz-Versicherung
Baustein Gewerbliche Kfz-Versicherung der Allianz
Sonderausstattung Beitragsfrei in der Kaskodeckung mitversichert. bis 100.000 €
Differenzkasko (GAP-Deckung) Gleicht nach Totalschaden oder Diebstahl die Lücke zwischen Entschädigung und Leasingrestbetrag aus. mindestens 500 €, bei Nutzfahrzeugen bis zu 20 % des Wiederbeschaffungswertes
WerkstattBonus Firmen Reparatur in einer zertifizierten Partnerwerkstatt; statt des Ersatzwagens ist eine Vorhaltekostenpauschale je Tag möglich. 15 % Nachlass auf die Kasko-Prämie, Pauschale 40 € je Tag
Neupreisentschädigung für den Akku Bei reinen Akkuschäden an Hybrid- und Elektrofahrzeugen. bis 24 Monate
Standgebühren nach einem Akkubrand Für den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nach Brand oder Entzündung des Akkus. bis 14 Tage
  • Eine Flottenversicherung ist ab drei ziehenden, gewerblich genutzten Fahrzeugen möglich; dabei stehen drei Modelltarife zur Wahl.
  • Bis 14 Fahrzeuge stuft die Allianz jeden Firmenwagen einzeln in eine Schadenfreiheitsklasse ein. Größere Flotten laufen über einen einheitlichen Beitragssatz, der sich am Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks bemisst und auch für neu hinzukommende Fahrzeuge gilt.

Angaben aus der Produktdarstellung der Allianz zur gewerblichen Kfz-Versicherung, abgerufen am 20.08.2026. Einen Einstiegsbeitrag nennt die Allianz für diese Sparte nicht; maßgeblich sind unter anderem Fahrzeug, Nutzungsart, Fuhrparkgröße und Schadenverlauf. Was im Einzelfall gilt, steht im Angebot und in den Versicherungsbedingungen. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 9. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz Gewerbliche Kfz-Versicherung

Deckungsumfang im Vergleich

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko — was deckt welche Kombination ab?

Für gewerblich genutzte Fahrzeuge stellt die Allianz drei Kombinationen nebeneinander: die Haftpflicht allein, die Haftpflicht mit Teilkasko und die Haftpflicht mit Vollkasko. Der Haftpflichtteil ist in allen dreien derselbe — er regelt, was andere durch das Fahrzeug erleiden. Die Teilkasko nimmt Schäden am eigenen Fahrzeug dazu, die von außen kommen: Glas, Entwendung, Unwetter, Tiere, Feuer und Kurzschluss. Die Vollkasko ergänzt selbst verursachte Unfälle, Vandalismus, Angriffe über die Fahrzeugelektronik sowie Akku und Ladestation.

Leistungen je Deckungskombination

Leistungen je Deckungskombination
Leistung Allianz Haftpflicht Allianz Haftpflicht & Teilkasko Allianz Haftpflicht & Vollkasko
Schäden, die Dritte durch das versicherte Fahrzeug erleiden Enthalten Enthalten Enthalten
Ersatz berechtigter Ansprüche Enthalten Enthalten Enthalten
Abwehr unberechtigter Forderungen Enthalten Enthalten Enthalten
Öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz Enthalten Enthalten Enthalten
Schäden am eigenen Eigentum, verursacht durch das eigene Auto Enthalten Enthalten Enthalten
Glasbruch Nicht enthalten Enthalten Enthalten
Entwendung, insbesondere Diebstahl oder Raub Nicht enthalten Enthalten Enthalten
Unwetter (z. B. Hagel, Sturm, Überschwemmung) Nicht enthalten Enthalten Enthalten
Wildunfall sowie Zusammenstoß mit Tieren aller Art Nicht enthalten Enthalten Enthalten
Tierbissschäden (z. B. Marderschaden) Nicht enthalten Enthalten Enthalten
Brand, Explosion, Blitzschlag oder Kurzschluss Nicht enthalten Enthalten Enthalten
Kurzschlussschäden an der Verkabelung inkl. Folgeschäden Nicht enthalten Enthalten Enthalten
Sonderausstattungen bis 100.000 EUR beitragsfrei mitversichert Nicht enthalten Enthalten Enthalten
Versicherungsschutz bei der Benutzung von Schiffen und Fähren Nicht enthalten Enthalten Enthalten
Vandalismus Nicht enthalten Nicht enthalten Enthalten
Unfallschäden am eigenen Auto Nicht enthalten Nicht enthalten Enthalten
Cyber-/Hackerangriff Nicht enthalten Nicht enthalten Enthalten
Allgefahrendeckung für den Akku Nicht enthalten Nicht enthalten Enthalten
Schäden an einer Ladestation/Wallbox Nicht enthalten Nicht enthalten Enthalten
Was nicht versichert ist Jede Spalte nennt, was die jeweilige Kombination gerade nicht abdeckt. Beschädigungen des versicherten Fahrzeugs und/oder verbundenen Anhängern/Auflieger bzw. geschleppten/abgeschleppten Fahrzeugen sind nicht versichert Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder durch Mut- oder böswillige Beschädigung; Unfälle durch Cyber- oder Hackerangriffe keine Schäden aufgrund Verschleiß, Alterung oder Konstruktionsfehler am Akku

Die Übersicht zeigt, was in einer Kombination steckt — nicht bis zu welcher Summe, mit welcher Selbstbeteiligung und zu welchem Beitrag. Auch welche Fahrzeugarten die Allianz gewerblich annimmt und wie sich der Schadenfreiheitsrabatt in einem Betrieb auswirkt, steht dort nicht. Daneben führt die Quelle zwei wählbare Bausteine rund um Akku und Ladevorgang; sie sind dort als getrennte Listen aufgebaut und nicht als Vergleich der drei Kombinationen, deshalb stehen sie hier nicht. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Allianz, abgerufen am 20. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Allianz für diese Sparte nicht; er wird für Ihren Betrieb einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot. Verkürzte Darstellung; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Produktinformationsblätter des Versicherers.

Quelle: Allianz Kfz-Versicherung für Firmen

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Ehrlich gesagt

Was nicht versichert ist

Was der Vertrag trägt, hängt am gewählten Umfang — und daran, ob Fahrzeug und Fahrerin oder Fahrer im Moment des Schadens überhaupt zulässig unterwegs waren.

  • Ohne Kaskodeckung ersetzt die Kfz-Versicherung nur Schäden an fremdem Eigentum; das eigene Fahrzeug und angehängte oder abgeschleppte Fahrzeuge bleiben dann unversichert.
  • Vorsätzlich oder widerrechtlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen, ebenso Unfälle bei Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis oder mit abgelaufener Hauptuntersuchung.
  • Wer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss einen Unfall verschuldet, verliert den Schutz für den eigenen Schaden und muss in der Haftpflicht mit einem Rückgriff des Versicherers rechnen.
  • Schäden an der geladenen Ware sind nicht Sache der Kfz-Versicherung; dafür gibt es die Werkverkehrs- oder die Warentransportversicherung.
  • Wird ein Schaden nicht innerhalb der vereinbarten Frist gemeldet, kann die Leistung entfallen. Kernenergie als Schadenursache ist generell ausgeschlossen.

Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.

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Ali Qaderi · 0176 66835895

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Bevor Sie anfragen

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Sind Sie unabhängig?
Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
Was kostet mich das?
Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
Und wenn kein Vertrag daraus wird?
Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

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Ab wann soll der Schutz gelten?

Eine grobe Einordnung genügt.

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Häufige Fragen

Reicht der private Vertrag nicht, wenn ich den Wagen ohnehin selbst fahre?

Entscheidend ist nicht, wer am Steuer sitzt, sondern wie das Fahrzeug zugelassen und tatsächlich genutzt wird. Wer ein Fahrzeug gewerblich einsetzt, muss das dem Versicherer angeben — ein privat geführter Vertrag kann sonst im Schadenfall zum Streitpunkt werden. Der gewerbliche Vertrag ist zudem auf den betrieblichen Einsatz zugeschnitten: Er lässt sich um Bausteine wie die Differenzkasko für Leasingfahrzeuge oder den RabattSchutz Firmen ergänzen und bildet auch mehrere Fahrzeuge eines Betriebs ab. Wir prüfen anhand von Fahrzeugschein und tatsächlicher Nutzung, was für Sie gilt.

Lohnt sich bei drei Firmenfahrzeugen eine Flottenversicherung oder bleiben Einzelverträge sinnvoll?

Ab drei gewerblich genutzten Zugfahrzeugen ist eine Flottenversicherung möglich; dafür stehen drei Modelltarife zur Wahl. Bei kleineren Fuhrparks stuft die Allianz jedes Fahrzeug einzeln in eine Schadenfreiheitsklasse ein, bei größeren gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich am Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks bemisst und auch für neu hinzukommende Fahrzeuge greift. Welche Variante besser passt, hängt an Ihrem Schadenverlauf: Ein Betrieb ohne Schäden fährt mit Einzeleinstufung oft gut, ein wachsender Fuhrpark mit wechselnden Fahrzeugen fast immer besser als Flotte. Beides lässt sich gegenrechnen, bevor Sie sich festlegen.

Zahlt die Versicherung auch, wenn ein Mitarbeiter den Unfall verursacht hat?

Ja, die Kfz-Haftpflicht leistet unabhängig davon, wer aus dem vereinbarten Fahrerkreis gefahren ist. Die Grenzen liegen beim Verhalten: Vorsätzlich oder widerrechtlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen, ebenso Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis, mit abgelaufener Hauptuntersuchung oder unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Für den eigenen Schaden am Fahrzeug ist der Schutz dann verloren, in der Haftpflicht droht der Rückgriff des Versicherers. Zum Fuhrpark gehört deshalb eine dokumentierte Führerscheinkontrolle — versichern lässt sich der Schaden, nicht die Organisation dahinter.

Was kostet die gewerbliche Kfz-Versicherung?

Vier Größen bestimmen den Beitrag: das Fahrzeug selbst, die Nutzungsart, die Größe des Fuhrparks und der bisherige Schadenverlauf. Ein Transporter im täglichen Baustelleneinsatz wird anders eingestuft als der Wagen der Geschäftsführung — deshalb nennt die Allianz hier keinen Einstiegsbeitrag. Schicken Sie uns Fahrzeugscheine und Schadenhistorie: Daraus rechnen wir den Beitrag je Fahrzeug und prüfen, ab wann sich für Sie die Flottenlösung rechnet.

Bei Leasingfahrzeugen ist die Versicherung doch schon dabei?

Mal ja, mal nein — das ist von Leasinggeber zu Leasinggeber verschieden. Manche schließen Vollkasko und GAP-Deckung in die Rate ein, andere überlassen Ihnen die Absicherung, dann ist in aller Regel eine Vollkasko nötig. Prüfen Sie den Leasingvertrag, bevor Sie doppelt zahlen oder ohne ausreichende Deckung fahren. Ohne Differenzkasko bleibt nach einem Totalschaden oder Totaldiebstahl die Differenz zwischen Entschädigung und Restwert laut Vertrag an Ihrem Unternehmen hängen.

Ein Mitarbeiter hatte mit dem Firmenwagen einen Unfall — wie gehen wir vor?

Für den Moment am Unfallort gelten die üblichen Regeln: absichern, Verletzte versorgen, Beweise festhalten, keine Erklärung zur Schuld. Im Betrieb kommt die zweite Ebene dazu: Klären Sie den Hergang mit dem Fahrer sachlich — Angst vor Konsequenzen führt zu geschönten Meldungen, und die rächen sich in der Regulierung. Melden Sie den Schaden gebündelt mit allen Unterlagen; ob Rückstufung oder Selbstbeteiligung den Betrieb trifft, hängt am Vertrag.

Können wir den Vertrag fürs Firmenfahrzeug jederzeit wechseln?

Nicht jederzeit, aber planbar: Wie im Privatbereich laufen die Verträge üblicherweise bis zum Jahresende, mit einmonatiger Kündigungsfrist; nach einem regulierten Schaden oder einer Beitragsanhebung öffnet sich zusätzlich ein außerordentliches Kündigungsfenster. Beim Fahrzeugwechsel wird ohnehin neu geordnet. Sinnvoll ist der Vergleich rechtzeitig vor dem Stichtag — mit Schadenverlauf und tatsächlichem Fahrerkreis, denn beides bestimmt den neuen Beitrag.

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Hinweis zum Leistungsumfang

Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.

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