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Firmen & Gewerbe

D&O-Versicherung Schutz für Führungs­verantwortung

Eine D&O-Versicherung kann Geschäftsleitung und andere versicherte Organmitglieder gegen Vermögensschadenansprüche aus Pflichtverletzungen schützen. Prüfen Sie den versicherten Personenkreis, Ausschlüsse und die zeitliche Reichweite des Vertrags. Besonders wichtig ist, wie Ansprüche nach einem Wechsel der Geschäftsführung oder nach Vertragsende behandelt werden.

  • Schutz des Privatvermögens der Organe
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche eingeschlossen
  • Auch Innenhaftung gegenüber der eigenen Gesellschaft
Hände tippen auf einem Laptop an einem hellen Tisch neben einer Pflanze

Beispiel: Vier Monate zu spät

416.000 € aus Privatvermögen

Zu erstatten, § 15b InsO
336.000 €
Lohnsteuer und Sozialabgaben
80.000 €
Was Sie persönlich schulden
416.000 €

*Ist die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, muss die Geschäftsführung jede Zahlung erstatten, die danach noch geleistet wurde — persönlich, aus dem Privatvermögen (§ 15b InsO). Nicht den Schaden: die Zahlungen selbst. Von 480.000 € in vier Monaten sind hier bereits 144.000 € abgezogen, für die der Masse ein vollwertiger Gegenwert zufloss; beweisen muss das die Geschäftsführung. Dazu kommen nicht abgeführte Lohnsteuer (§ 69 AO) und Arbeitnehmeranteile (§ 266a StGB). Wie weit eine D&O-Deckung diese Ansprüche trägt, entscheidet das Bedingungswerk — der Anspruch aus § 266a StGB setzt Vorsatz voraus, und Vorsatz ist nicht gedeckt.

D&O-Versicherung kurz erklärt

  • Worum es geht

    Die D&O-Versicherung sichert das Privatvermögen von Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsgremien ab, wenn ihnen Pflichtverletzungen vorgeworfen werden.

  • Für wen

    Für Geschäftsführerinnen, Vorstände und Beiräte — angestellt oder im eigenen Unternehmen tätig.

  • Warum das wichtig ist

    Organe haften persönlich und unbeschränkt — und am häufigsten fordert das eigene Unternehmen, nicht ein Außenstehender.

  • Was versichert ist

    Versichert sind Innen- wie Außenhaftung samt Verteidigungskosten — bei unberechtigten Vorwürfen wirkt der Vertrag wie ein Rechtsschutz.

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Wer haftet für Entscheidungen der Geschäftsleitung?

Die Rechtsform schützt die Gesellschaft, nicht ihre Organe: Wer eine GmbH oder AG führt, steht für Fehler im Amt mit dem eigenen Vermögen ein. Und der Vorwurf muss nicht von außen kommen – oft erhebt ihn die eigene Gesellschaft.

Hintergründe und Beispiele lesen

Der Anspruch kommt oft aus dem eigenen Haus

Solange alles gut läuft, käme niemand auf die Idee, die Geschäftsführung zu verklagen. Das ändert sich, wenn die Perspektive wechselt: Ein neuer Gesellschafter sichtet alte Entscheidungen, ein Insolvenzverwalter sucht nach Pflichtverletzungen, ein zerstrittener Beirat lässt prüfen. Dann werden Entscheidungen, die im Tagesgeschäft vertretbar wirkten, Jahre später mit dem Wissen von heute bewertet. Genau aus dieser Innenhaftung entstehen viele D&O-Fälle – nicht aus spektakulären Skandalen, sondern aus dem geordneten Rückblick auf normale Führungsarbeit.

Eigentum am Unternehmen schützt nicht vor dem Anspruch

Wer das eigene Unternehmen führt, hält eine Klage gegen sich selbst für abwegig. Doch die Forderung muss nicht vom heutigen Eigentümer kommen: In der Insolvenz macht ein Verwalter Ansprüche der Gesellschaft geltend, nach einem Verkauf tut es der Erwerber, daneben können Gläubiger oder Behörden die handelnde Person persönlich in Anspruch nehmen. Die Haftung knüpft am Amt an, nicht an den Besitzverhältnissen – und sie endet nicht automatisch mit dem Ausscheiden aus der Position.

Verteidigung kostet, auch wenn der Vorwurf nicht trägt

Ein Haftungsvorwurf ist zunächst nur eine Behauptung – aber eine, die beantwortet werden muss. Gutachten, spezialisierte Anwälte und lange Verfahren kosten Geld, bevor irgendein Gericht geklärt hat, ob überhaupt eine Pflichtverletzung vorliegt. Ohne Deckung tragen Sie diese Kosten aus dem Privatvermögen vor, mit ungewissem Ausgang. Die D&O-Versicherung prüft den Anspruch und übernimmt die Abwehr unberechtigter Forderungen – der Streit wird damit führbar, ohne dass private Rücklagen über die Verteidigungsstrategie entscheiden.

Das Risiko überdauert die Amtszeit

Zwischen einer Entscheidung und dem Vorwurf, sie sei pflichtwidrig gewesen, können Jahre liegen – oft wird ein Fall erst nach dem Ausscheiden aus dem Amt aufgerollt. Deshalb kommt es bei der D&O-Versicherung nicht nur auf die Deckung im Hier und Jetzt an, sondern darauf, wie lange nach Vertragsende Ansprüche noch gemeldet werden können. Diese Nachmeldefrist ist der Teil des Vertrags, den man beim Abschluss leicht überliest – und auf den es im Ernstfall ankommt.

Welche Fragen sind für Sie wichtig?

Halten Sie fest, was Sie klären möchten. Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Ihre Ausgangslage

Welche Tätigkeiten, Personen und Auftraggeber gehören zu Ihrem Betrieb?

Darauf kommt es an

Welche Haftungsrisiken und möglichen Schadenhöhen sollen besprochen werden?

Im Gespräch klären

Welche Ausschlüsse, Deckungssummen und Selbstbeteiligungen sind relevant?

Deckungssummen

Was die D&O-Versicherung abdeckt1

Geschäftsführerinnen und Vorstände haften persönlich und unbegrenzt — mit dem Privatvermögen, oft noch Jahre nach dem Ausscheiden. Deshalb sind zwei Zeilen unten wichtiger als alle anderen: der Selbstbehalt und die Nachmeldefrist.

Mit Selbstbehalt

Basis

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Leistungen und Details ansehen
  • Enthalten: Selbstbehalt1.500 €
  • Enthalten: Nachmeldefrist36 Monate

    So lange nach Vertragsende können Ansprüche noch gemeldet werden — der entscheidende Punkt, weil Organhaftung sich meist erst spät zeigt.

  • Enthalten: Jahreshöchstleistung1-fach

    Wie oft die Versicherungssumme im Versicherungsjahr insgesamt zur Verfügung steht, wenn mehrere Fälle zusammenkommen.

  • Nicht enthalten: Strafverteidigungskosten

    Grenze innerhalb der Versicherungssumme: 20 % davon, höchstens der Betrag der jeweiligen Linie.

  • Nicht enthalten: Außergerichtliche und vorbeugende Rechtskosten

    Grenze innerhalb der Versicherungssumme: 50 % davon, höchstens der Betrag der jeweiligen Linie.

Was ab welcher Linie hinzukommt2

  • Enthalten: Nachmeldefrist – individualisierbar36 Monate

    Der Zeitraum, in dem nach Vertragsende noch Ansprüche gemeldet werden können.

  • Nicht enthalten: Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten

    Diese Summe kommt zur vereinbarten Versicherungssumme hinzu, sie zehrt sie nicht auf.

  • Nicht enthalten: Sofortkosten/Notfallkosten

    Kosten für die ersten Abwehr- und Krisenmaßnahmen unmittelbar nach einem Haftungsvorwurf.

Mit Strafverteidigungskosten

Smart

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  • Enthalten: Selbstbehalt0 €
  • Enthalten: Nachmeldefrist36 oder 72 Monate

    So lange nach Vertragsende können Ansprüche noch gemeldet werden — der entscheidende Punkt, weil Organhaftung sich meist erst spät zeigt.

  • Enthalten: Jahreshöchstleistung1- oder 2-fach

    Wie oft die Versicherungssumme im Versicherungsjahr insgesamt zur Verfügung steht, wenn mehrere Fälle zusammenkommen.

  • Enthalten: Strafverteidigungskosten100.000 €

    Grenze innerhalb der Versicherungssumme: 20 % davon, höchstens der Betrag der jeweiligen Linie.

  • Enthalten: Außergerichtliche und vorbeugende Rechtskosten150.000 €

    Grenze innerhalb der Versicherungssumme: 50 % davon, höchstens der Betrag der jeweiligen Linie.

Was ab welcher Linie hinzukommt2

  • Enthalten: Nachmeldefrist – individualisierbar36 oder 72 Monate

    Der Zeitraum, in dem nach Vertragsende noch Ansprüche gemeldet werden können.

  • Enthalten: Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten25 % oder 50 % der Versicherungssumme

    Diese Summe kommt zur vereinbarten Versicherungssumme hinzu, sie zehrt sie nicht auf.

  • Enthalten: Sofortkosten/Notfallkosten10.000 €

    Kosten für die ersten Abwehr- und Krisenmaßnahmen unmittelbar nach einem Haftungsvorwurf.

Im Überblick

zusätzlich Mediation

Komfort

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Leistungen und Details ansehen
  • Enthalten: Selbstbehalt0 €
  • Enthalten: Nachmeldefrist36, 72 oder 120 Monate

    So lange nach Vertragsende können Ansprüche noch gemeldet werden — der entscheidende Punkt, weil Organhaftung sich meist erst spät zeigt.

  • Enthalten: Jahreshöchstleistung1- oder 2-fach

    Wie oft die Versicherungssumme im Versicherungsjahr insgesamt zur Verfügung steht, wenn mehrere Fälle zusammenkommen.

  • Enthalten: Strafverteidigungskosten150.000 €

    Grenze innerhalb der Versicherungssumme: 20 % davon, höchstens der Betrag der jeweiligen Linie.

  • Enthalten: Außergerichtliche und vorbeugende Rechtskosten250.000 €

    Grenze innerhalb der Versicherungssumme: 50 % davon, höchstens der Betrag der jeweiligen Linie.

Was ab welcher Linie hinzukommt2

  • Enthalten: Nachmeldefrist – individualisierbar36, 72 oder 120 Monate

    Der Zeitraum, in dem nach Vertragsende noch Ansprüche gemeldet werden können.

  • Enthalten: Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten25 % oder 50 % der Versicherungssumme

    Diese Summe kommt zur vereinbarten Versicherungssumme hinzu, sie zehrt sie nicht auf.

  • Enthalten: Sofortkosten/Notfallkosten15.000 €

    Kosten für die ersten Abwehr- und Krisenmaßnahmen unmittelbar nach einem Haftungsvorwurf.

Nachmeldefrist unbegrenzt wählbar

Premium

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  • Enthalten: Selbstbehalt0 €
  • Enthalten: Nachmeldefrist36, 72, 120 Monate oder unbegrenzt

    So lange nach Vertragsende können Ansprüche noch gemeldet werden — der entscheidende Punkt, weil Organhaftung sich meist erst spät zeigt.

  • Enthalten: Jahreshöchstleistung1- oder 2-fach

    Wie oft die Versicherungssumme im Versicherungsjahr insgesamt zur Verfügung steht, wenn mehrere Fälle zusammenkommen.

  • Enthalten: Strafverteidigungskosten200.000 €

    Grenze innerhalb der Versicherungssumme: 20 % davon, höchstens der Betrag der jeweiligen Linie.

  • Enthalten: Außergerichtliche und vorbeugende Rechtskosten500.000 €

    Grenze innerhalb der Versicherungssumme: 50 % davon, höchstens der Betrag der jeweiligen Linie.

Was ab welcher Linie hinzukommt2

  • Enthalten: Nachmeldefrist – individualisierbar36, 72, 120 Monate oder unbegrenzt

    Der Zeitraum, in dem nach Vertragsende noch Ansprüche gemeldet werden können.

  • Enthalten: Zusätzliche Versicherungssumme für Abwehrkosten25 % oder 50 % der Versicherungssumme

    Diese Summe kommt zur vereinbarten Versicherungssumme hinzu, sie zehrt sie nicht auf.

  • Enthalten: Sofortkosten/Notfallkosten20.000 €

    Kosten für die ersten Abwehr- und Krisenmaßnahmen unmittelbar nach einem Haftungsvorwurf.

Alle 18 Angaben dieser Linien stehen in den Tabellen darunter.

Gegenüberstellung

Wo die Angaben auseinandergehen1

Die Summen und Leistungen noch einmal als Tabelle: Wählen Sie eine Variante und stellen Sie sie einer anderen gegenüber — markiert ist dann, wo die Angabe stärker und wo sie schwächer ausfällt. Einen Beitrag nennt die Tabelle nicht; woher die Werte stammen, steht in den Angaben am Ende der Seite.

Eine von 4 Spalten in der Übersicht hervorheben

10 von 12 Merkmalen anders als in Smart.10 von 12 Merkmalen anders als in Basis.8 von 12 Merkmalen anders als in Smart.9 von 12 Merkmalen anders als in Komfort.

Was die D&O-Versicherung abdeckt
LeistungBasisMit SelbstbehaltSmartMit StrafverteidigungskostenKomfortzusätzlich MediationPremiumNachmeldefrist unbegrenzt wählbar
Selbstbehalt1.500 €0 €0 €0 €
NachmeldefristSo lange nach Vertragsende können Ansprüche noch gemeldet werden — der entscheidende Punkt, weil Organhaftung sich meist erst spät zeigt.36 Monate36 oder 72 Monate36, 72 oder 120 Monate36, 72, 120 Monate oder unbegrenzt
JahreshöchstleistungWie oft die Versicherungssumme im Versicherungsjahr insgesamt zur Verfügung steht, wenn mehrere Fälle zusammenkommen.1-fach1- oder 2-fach1- oder 2-fach1- oder 2-fach
StrafverteidigungskostenGrenze innerhalb der Versicherungssumme: 20 % davon, höchstens der Betrag der jeweiligen Linie.100.000 €150.000 €200.000 €
Außergerichtliche und vorbeugende RechtskostenGrenze innerhalb der Versicherungssumme: 50 % davon, höchstens der Betrag der jeweiligen Linie.150.000 €250.000 €500.000 €
Sofort- und NotfallkostenFür die ersten Schritte, sobald ein Vorwurf im Raum steht — noch bevor der Fall vollständig geprüft ist.10.000 €15.000 €20.000 €
Reputationsschäden und PR-Beratung50.000 €75.000 €100.000 €
Psychologische Betreuung10.000 €15.000 €20.000 €
MediationAußergerichtliche Streitbeilegung mit einem neutralen Vermittler.150.000 €200.000 €
FremdmandateOutside Directorship Liability, höchstens 2 Mio. €.50 % der Versicherungssumme75 % der Versicherungssumme100 % der Versicherungssumme
Zusätzliches Limit für AbwehrkostenHöchstens 5 Mio. €.25 oder 50 % der Summe25 oder 50 % der Summe25 oder 50 % der Summe
Sekretariatsservice und Dienstwagenersatz25.000 €
  • In allen vier Linien gleich enthalten: der Baustein zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz mit 100.000 € — das Gesetz betrifft Vorwürfe der Benachteiligung, etwa bei Bewerbung, Einstellung oder Entlassung.

Produktlinien im Vergleich

Was steckt in welcher Linie der D&O-Versicherung?2

Hinweise zum Vergleich lesen

Die Versicherung führt die D&O-Versicherung in vier Linien: Basis, Smart, Komfort und Premium. Der versicherte Personenkreis und die Grundpositionen sind in allen vieren gleich; auseinander gehen sie beim Selbstbehalt, bei der Länge der Nachmeldefrist und bei allem, was rund um ein Verfahren dazukommt. Ab Smart entfällt der Selbstbehalt, und mit jeder weiteren Stufe steigen die Beträge für Sofortkosten, Strafverteidigung und Reputationsschäden. Sekretariatsservice und Dienstwagenersatz nennt die Übersicht allein für Premium.

Leistungen und Grenzen je Produktlinie

Eine von 4 Spalten in der Übersicht hervorheben

10 von 13 Merkmalen anders als in Smart.10 von 13 Merkmalen anders als in Basis.9 von 13 Merkmalen anders als in Smart.9 von 13 Merkmalen anders als in Komfort.

Leistungen und Grenzen je Produktlinie
LeistungBasisSmartKomfortPremium
JahreshöchstleistungWie oft die Versicherungssumme innerhalb eines Jahres zur Verfügung steht.1-fach1-fach oder 2-fach1-fach oder 2-fach1-fach oder 2-fach
Selbstbehalt1.500 €0 €0 €0 €
Nachmeldefrist – individualisierbarDer Zeitraum, in dem nach Vertragsende noch Ansprüche gemeldet werden können.36 Monate36 oder 72 Monate36, 72 oder 120 Monate36, 72, 120 Monate oder unbegrenzt
FremdmandateÄmter, die versicherte Personen in anderen Gesellschaften übernehmen. Die Angabe ist ein Anteil der vereinbarten Versicherungssumme.Nicht enthalten50 % der Versicherungssumme75 % der Versicherungssumme100 % der Versicherungssumme
Zusätzliche Versicherungssumme für AbwehrkostenDiese Summe kommt zur vereinbarten Versicherungssumme hinzu, sie zehrt sie nicht auf.Nicht enthalten25 % oder 50 % der Versicherungssumme25 % oder 50 % der Versicherungssumme25 % oder 50 % der Versicherungssumme
Sofortkosten/NotfallkostenKosten für die ersten Abwehr- und Krisenmaßnahmen unmittelbar nach einem Haftungsvorwurf.Nicht enthalten10.000 €15.000 €20.000 €
StrafverteidigungskostenNicht enthalten100.000 €150.000 €200.000 €
Reputationsschäden/PR-BeratungNicht enthalten50.000 €75.000 €100.000 €
Außergerichtliche Kosten, vorbeugende RechtskostenNicht enthalten150.000 €250.000 €500.000 €
Psychologische BetreuungNicht enthalten10.000 €15.000 €20.000 €
MediationNicht enthaltenNicht enthalten150.000 €200.000 €
Compliance WebcastEin Online-Vortrag zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten im Unternehmen.Nicht enthaltenNicht enthaltenEnthaltenEnthalten
Sekretariatsservice und DienstwagenersatzNicht enthaltenNicht enthaltenNicht enthalten25.000 €
  • In allen vier Linien versichert sind Leitungs- und Kontrollorgane, leitende Angestellte, Prokurist:innen und angestellte Sonderfunktionsinhaber:innen — der Personenkreis ist überall derselbe.
  • In allen vier Linien gleich enthalten: die Muttergesellschaft als Versicherungsnehmerin, der Baustein zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit 100.000 € und Ansprüche wegen Zahlungen nach Insolvenzreife.
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Was die Krise die Geschäftsführung kostet

Was Zahlungen nach Insolvenzreife die Geschäftsführung kosten3

Ist die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, muss die Geschäftsführung jede Zahlung erstatten, die danach noch geleistet wurde — persönlich, aus dem Privatvermögen (§ 15b InsO). Nicht den Schaden: die Zahlungen selbst. Und dazu kommen zwei Töpfe, die niemand mitrechnet.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Alles, was das Konto verlässt: Löhne, Lieferanten, Miete, Leasing. Auch die Zahlungen, die den Betrieb am Leben halten sollten.

Gerechnet wird ab dem Tag, an dem Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung objektiv eingetreten sind — nicht ab dem Tag, an dem es jemand gemerkt hat. Diesen Zeitpunkt bestimmt später ein Gutachter.

Soweit der Masse ein Gegenwert zugeflossen ist, kann der Schaden geringer sein — darauf beschränkt sich die Ersatzpflicht dann (§ 15b Abs. 4 Satz 2 InsO). Beweisen muss das die Geschäftsführung.

Haftung nach § 69 AO — persönlich, neben der Gesellschaft.

Das Vorenthalten des Arbeitnehmeranteils ist nach § 266a StGB strafbar und begründet zusätzlich die persönliche Haftung.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Was Sie persönlich schulden

416.000 €

Die drei Töpfe der persönlichen Haftung

  • Zahlungen336.000 €80,8 %
  • Lohnsteuer36.000 €8,7 %
  • Sozialabgaben44.000 €10,6 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Zahlungen je Monat 120.000 € · Monate nach Eintritt der Insolvenzreife 4 Monate · Anteil mit vollwertiger Gegenleistung 30 % und 2 weiteren Angaben

Zahlungen nach Insolvenzreife
480.000 €
Davon mit Gegenwert für die Masse
144.000 €
Zu erstatten nach § 15b InsO
336.000 €
Lohnsteuer (§ 69 AO)
36.000 €
Sozialabgaben (§ 266a StGB)
44.000 €

Diese Summe trifft eine Privatperson, nicht die Gesellschaft — und die Insolvenz der GmbH ändert daran nichts. Was eine D&O-Deckung davon abfängt und wo ihre Grenzen liegen, sehen wir in zwanzig Minuten gemeinsam durch.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wie die persönliche Haftung mit jedem Monat wächst

Was Sie persönlich schulden (in €)

Monate nach Eintritt der Insolvenzreife

Monate nach Eintritt der Insolvenzreife:4 MonateWas Sie persönlich schulden:416.000 €

Eine gerade, steile Linie — jeder weitere Monat, in dem der Betrieb „irgendwie weiterläuft", legt denselben Betrag oben drauf. Es gibt keine Schwelle, ab der es aufhört: Die Pflicht endet erst mit dem Insolvenzantrag.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Dieselbe Zeitspanne bei anderem Zahlungsvolumen

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Das Ergebnis ist ein Richtwert für das Gespräch — kein Beitrag, kein Angebot und keine Zusage einer Leistung.
  • Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind — etwa zur Aufrechterhaltung des Betriebs während laufender Sanierungsbemühungen —, lösen die Ersatzpflicht nicht aus (§ 15b Abs. 2 InsO). Wo die Grenze verläuft, entscheidet sich im Nachhinein.
  • Ansprüche nach § 15b InsO verjähren in fünf Jahren, bei börsennotierten Gesellschaften in zehn.
  • Neben § 15b InsO steht die allgemeine Organhaftung: § 43 Abs. 2 GmbHG und § 93 Abs. 2 AktG kehren zusätzlich die Beweislast um — die Geschäftsführung muss darlegen, dass sie sorgfältig gehandelt hat.
  • Nicht enthalten sind Verteidigungskosten, die auch bei einem Freispruch anfallen, und Ansprüche einzelner Gläubiger über Lohnsteuer und Sozialabgaben hinaus — etwa wegen eines verspäteten Insolvenzantrags (§ 15a InsO).
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Beiträge und Leistungen im Zusammenhang betrachten

Ein Beitrag allein beschreibt den Umfang eines Vertrags noch nicht. Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen enthalten sind, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten Sie selbst tragen. Maßgeblich sind die Unterlagen zum konkreten Angebot.

Notieren Sie Ihre Wünsche und Fragen vor dem Gespräch. Bestehende Verträge können dabei helfen, Ihren aktuellen Stand einzuordnen; für Ihre erste Kontaktanfrage müssen Sie keine Unterlagen hochladen.

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Wählen Sie Ihr Thema und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.
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Etwas anderes offen? 0176 44200220 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

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  1. Anfrage stellen

    Wählen Sie Ihr Thema und beantworten Sie ein paar kurze Fragen.

  2. Persönliche Rückmeldung

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D&O · Frage 1 von 5Dauert etwa eine Minute

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Angaben zu dieser Seite

  1. Deckungswerte: Die Summen stammen von der Produktseite der D&O-Versicherung. Einen Einstiegsbeitrag veröffentlicht die Versicherung nicht; er richtet sich nach Rechtsform, Umsatz, Branche und Bilanzkennzahlen. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 9. August 2026. Die Angaben betreffen den Umfang der Leistung, nicht den Preis — einen Beitrag veröffentlicht die Versicherung für diese Sparte nicht; er wird einzeln gerechnet und steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quelle: D&O-Versicherung
  2. Tarifvergleich: Die Übersicht nennt weder eine Versicherungssumme noch einen Beitrag; beides wird im Angebot festgelegt. Weil die Angaben zu Fremdmandaten und Abwehrkosten Anteile dieser Summe sind, lässt sich aus der Tabelle allein kein Euro-Betrag dafür ableiten. Wer als versicherte Person gilt, ist über alle Linien gleich — welche Pflichtverletzungen im Einzelnen gedeckt sind und welche Ausschlüsse gelten, sagt die Übersicht nicht. Die Euro-Beträge der Zeilen ab den Sofortkosten sind Höchstgrenzen innerhalb der Versicherungssumme, keine zusätzlichen Summen — die einzige Ausnahme ist die gesondert ausgewiesene Summe für Abwehrkosten. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 20. August 2026.
  3. Rechengrundlage: Rechengrundlagen, Stand 26. August 2026. Annahmen und Grenzen stehen unter dem Rechner.Quellen: § 15b InsO · § 69 AO · § 266a StGB · § 43 GmbHG

Diese Seite gibt Tarife und Leistungen verkürzt wieder und ist kein Angebot. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem persönlichen Angebot und in den Versicherungsbedingungen des Versicherers; diese gehen der Darstellung hier in jedem Punkt vor.

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