Der Anspruch kommt oft aus dem eigenen Haus
Solange alles gut läuft, käme niemand auf die Idee, die Geschäftsführung zu verklagen. Das ändert sich, wenn die Perspektive wechselt: Ein neuer Gesellschafter sichtet alte Entscheidungen, ein Insolvenzverwalter sucht nach Pflichtverletzungen, ein zerstrittener Beirat lässt prüfen. Dann werden Entscheidungen, die im Tagesgeschäft vertretbar wirkten, Jahre später mit dem Wissen von heute bewertet. Genau aus dieser Innenhaftung entstehen viele D&O-Fälle – nicht aus spektakulären Skandalen, sondern aus dem geordneten Rückblick auf normale Führungsarbeit.
