Zwischen Gebäudevertrag und Herstellergarantie bleibt eine Lücke
Viele Betreiber wähnen ihre Anlage doppelt geschützt: über den Vertrag fürs Gebäude und über die Garantie des Herstellers. Ob die Anlage im Gebäudevertrag überhaupt auftaucht, ist aber eine Frage der ausdrücklichen Vereinbarung – von allein steht sie dort nicht. Und die Garantie deckt, was Hersteller oder Errichter schulden; ein Hagelzug über dem Dach, ein Tier an der Verkabelung oder ein Bedienfehler gehören nicht dazu. Genau diesen Bereich – Schäden von außen und aus dem laufenden Betrieb – übernimmt die Photovoltaikversicherung als eigene Sachdeckung für die betriebsfertige Anlage.
