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Vorsorge & Finanzen

Pflege­vorsorge Die Pflegelücke schließen

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nicht sämtliche Pflegekosten. Zusätzliche Pflegevorsorge kann die verbleibende Lücke durch vereinbartes Tagegeld oder eine Pflegerente verkleinern. Prüfen Sie zuerst, welche Kosten Ihre Rente und Rücklagen tragen könnten und welche Leistungen bei welchem Pflegegrad hinzukommen sollen.

  • Monatliche Leistung nach Pflegegrad
  • Verwendung frei — auch für pflegende Angehörige
  • Je früher der Abschluss, desto günstiger der Beitrag
Eine Person legt ihre Hände unterstützend auf die Hände einer älteren Person

Beispiel: Pflegegrad 3 im Heim

3.000 € Heimkosten im Monat

Leistung der Pflegekasse
1.319 €
Was Sie selbst zuzahlen
1.681 €
Mit PflegetagegeldBest
0 €

*Die Zahlen sind die des Pflegelücken-Rechners weiter unten auf dieser Seite, mit seinen Vorgabewerten: vollstationäre Pflege, Pflegegrad 3, 3.000 € Kosten im Monat — ein Beispielwert zum Überschreiben, denn Heimkosten schwanken regional erheblich und liegen im bundesweiten Durchschnitt höher. Die 1.319 € sind der gesetzliche Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI. PflegetagegeldBest zahlt bei Pflegegrad 3 stationär 100 % des vereinbarten Tagegeldes, beim von der Versicherung empfohlenen Satz von 105 € am Tag also 3.150 € im Monat; die Null gilt für diesen Tagessatz und diese Kostenhöhe. Ambulant sind es bei diesem Grad 50 %. Eine Wartezeit hat der Tarif nicht.

Pflegevorsorge kurz erklärt

  • Worum es geht

    Private Pflegevorsorge zahlt im Pflegefall zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung — als Tagegeld oder als lebenslange Pflegerente.

  • Für wen

    Für alle, die weder das eigene Vermögen noch die eigenen Kinder mit den Heimkosten belasten wollen.

  • Warum das wichtig ist

    Die Pflegekasse zahlt Zuschüsse, keine Vollkosten; besonders im Heim bleibt Monat für Monat ein erheblicher Eigenanteil übrig.

  • Was versichert ist

    Die Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad und ist frei verwendbar — für Heim, Pflegedienst oder pflegende Angehörige zu Hause.

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Welche Pflegekosten können Rente und Rücklagen tragen?

Kaum jemand plant für den Fall, auf Pflege angewiesen zu sein – die gesetzliche Pflegeversicherung tut es ausdrücklich nur zum Teil. Sie ist als Zuschusssystem gebaut, und die Differenz zur tatsächlichen Rechnung trägt jemand: Sie, Ihr Vermögen oder Ihre Familie.

Hintergründe und Beispiele lesen

Ein Zuschuss ist keine Kostenübernahme

Der verbreitete Irrtum beginnt beim Namen: Wer jahrzehntelang in die Pflegeversicherung eingezahlt hat, erwartet, dass sie im Ernstfall die Kosten übernimmt. Tatsächlich steuert sie je Pflegegrad einen festen Zuschuss bei – die Rechnung des Heims oder des Pflegedienstes richtet sich aber nach dem tatsächlichen Aufwand. Zwischen beidem bleibt Monat für Monat eine Differenz, die nicht verhandelbar ist und nicht endet, solange die Pflege dauert. Genau diese dauerhafte Lücke ist das Risiko, um das es hier geht.

Erst das Ersparte, dann unter Umständen die Kinder

Reicht die eigene Rente nicht, wird zunächst das Vermögen herangezogen – das Ersparte eines Lebens fließt dann in die Pflege statt an die nächste Generation. Ist auch das aufgebraucht, können unter Umständen die Kinder in die Pflicht genommen werden. Aus einer Gesundheitsfrage wird so eine Familienfrage: Es geht nicht mehr nur darum, wie jemand versorgt wird, sondern wer dafür einsteht. Private Pflegevorsorge zielt genau darauf, diese Kette gar nicht erst in Gang kommen zu lassen.

Gepflegt wird meist zu Hause – auch das hat seinen Preis

Wer an den Pflegefall denkt, denkt ans Heim – die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes zeichnet aber ein anderes Bild: Der größte Teil der Pflege findet in den eigenen vier Wänden statt, getragen vor allem von Angehörigen. Deren Einsatz kostet ebenfalls: Wer eine Mutter oder einen Partner pflegt, steckt dafür häufig im Beruf zurück, mit Folgen für das eigene Einkommen. Eine frei verwendbare Leistung nach Pflegegrad kann auch das auffangen: Sie ist nicht an eine Heimrechnung gebunden, sondern an die Einstufung – wie das Geld eingesetzt wird, entscheidet die Familie.

Der Abschluss hat ein Zeitfenster

Pflegevorsorge lässt sich nicht mehr abschließen, wenn der Fall bereits eingetreten ist: Wer beim Antrag schon pflegebedürftig ist, findet für genau dieses Risiko keinen Schutz mehr. Dazu kommt das Eintrittsalter, nach dem sich der Beitrag mit richtet. Beides zusammen heißt: Über diese Absicherung entscheidet man sinnvollerweise, solange die Frage noch theoretisch klingt – wer wartet, bis sie konkret wird, hat die Wahl unter Umständen nicht mehr.

Welche Fragen sind für Sie wichtig?

Halten Sie fest, was Sie klären möchten. Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Ihre Ausgangslage

Für welche Personen und Lebenssituation möchten Sie vorsorgen?

Darauf kommt es an

Welche Ereignisse sollen berücksichtigt werden?

Im Gespräch klären

Welche Laufzeit, Leistungshöhe und Grenzen sind für Sie relevant?

Lücke und Leistung

Was Pflege kostet — und was die Kasse davon zahlt1

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkasko: Sie zahlt einen Zuschuss, nicht die Rechnung. Was übrig bleibt, tragen die Pflegebedürftigen und ihre Familien. Die erste Tabelle zeigt diese Lücke, die zweite, was ein Pflegetagegeld davon auffängt.

Die Versorgungslücke je Pflegegrad (Stand Januar 2026)

Die Versorgungslücke je Pflegegrad (Stand Januar 2026)
PflegegradKosten im MonatGesetzliche LeistungBleibt für Sie
Pflegegrad 1Häusliche Pflege durch Angehörige. Die 131 € sind der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI — zweckgebunden und nur für bestimmte Leistungen einsetzbar; der Rechner weiter unten zieht ihn deshalb nicht ab.490 €131 €359 €
Pflegegrad 2Häusliche Pflege durch Angehörige.1.169 €347 €822 €
Pflegegrad 3Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst.3.553 €1.497 €2.056 €
Pflegegrad 4Vollstationäre Pflege im ersten Heimjahr — die gesetzliche Leistung enthält den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Der Rechner weiter unten rechnet ohne ihn: 1.855 €.5.295 €2.140 €3.155 €
Pflegegrad 5Vollstationäre Pflege im ersten Heimjahr — die gesetzliche Leistung enthält den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI. Der Rechner weiter unten rechnet ohne ihn: 2.096 €.5.535 €2.380 €3.155 €

Was PflegetagegeldBest zahlt — bei 105 € Tagessatz

Was PflegetagegeldBest zahlt — bei 105 € Tagessatz
PflegegradAmbulantStationär
Pflegegrad 120 % = 630 € im Monat20 % = 630 € im Monat
Pflegegrad 230 % = 945 € im Monat100 % = 3.150 € im Monat
Pflegegrad 350 % = 1.575 € im Monat100 % = 3.150 € im Monat
Pflegegrad 480 % = 2.520 € im Monat100 % = 3.150 € im Monat
Pflegegrad 5100 % = 3.150 € im Monat100 % = 3.150 € im Monat
  • Die Versicherung empfiehlt einen Tagessatz von 105 €, also 3.150 € im Monat; der Höchstsatz liegt bei 150 € am Tag, das wären 4.500 € im Monat. Gerechnet wird immer mit 30 Tagen.
  • Der Tarif leistet ohne Wartezeit, ab dem ersten Tag der Vertragslaufzeit.
  • Ab Pflegegrad 5 entfällt die Beitragszahlung. Bei Arbeitslosigkeit oder in der Elternzeit lässt sich der Vertrag vorübergehend ruhend stellen.
  • Die Leistung lässt sich per Dynamik ohne Gesundheitsprüfung anpassen: 10 % alle drei Jahre bis zum vollendeten 70. Lebensjahr, auch im Leistungsfall.
  • Für einen erweiterten Hausnotrufdienst erstattet die Versicherung bis zu 30 € im Monat, nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Leistungsumfang

Was im PflegetagegeldBest enthalten ist und was Sie hinzuwählen können2

Wie hoch das Pflegetagegeld ausfällt, hängt vom vereinbarten Tagessatz und vom Pflegegrad ab. Ein Teil des Leistungsumfangs lässt sich dagegen nicht beziffern: Diese Merkmale gehören entweder zum Tarif oder werden hinzugewählt. Die Übersicht führt fünf davon auf — drei sind eingeschlossen, zwei sind wählbar.

Was im PflegetagegeldBest enthalten ist und was Sie hinzuwählen können
MerkmalPflegetagegeldBest Premium-Schutz
Service- und UnterstützungsleistungenHilfe über das Geld hinaus — üblicherweise Beratung und Unterstützung bei der Organisation der Pflege.Enthalten
Weltweiter VersicherungsschutzEnthalten
InflationsschutzEnthalten
Pflegetagegeld ambulant erhöhenBetrifft die Pflegegrade 2 bis 4: Der ambulante Anteil lässt sich dort auf bis zu 100 % des vereinbarten Tagessatzes anheben.wählbar
Pflege EinmalauszahlungEine einmalige Summe zusätzlich zum laufenden Tagegeld — etwa für den Umbau von Bad oder Wohnung.wählbar
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Ihre Pflegelücke

Was die Pflegekasse zahlt — und was übrig bleibt3

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilabsicherung: Sie zahlt je Pflegegrad bis zu einem festen Betrag, den Rest tragen Sie. Tragen Sie ein, womit Sie rechnen — die Beträge der Pflegekasse stehen im Gesetz und sind hier hinterlegt.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Wie wird gepflegt?

Die Pflegekasse nennt das Pflegegeld (Angehörige), Pflegesachleistung (Pflegedienst) und vollstationäre Pflege (Heim) — die Leistungsbeträge unterscheiden sich je Form erheblich.

Pflegegrad

Pflegegrad 1 fehlt hier bewusst: Für ihn gibt es keinen dieser Leistungsbeträge, sondern nur den Entlastungsbetrag und — im Heim — einen Zuschuss.

Beispielwert zum Überschreiben. Den echten Betrag nennt das Kostenblatt der Einrichtung oder das Angebot des Pflegedienstes; er unterscheidet sich von Ort zu Ort erheblich.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Bleibt für Sie

1.681 €

Die Kosten im Monat — und wer sie trägt

  • Von der Pflegekasse gedeckt1.319 €44 %
  • Sie selbst1.681 €56 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Wie wird gepflegt? Im Pflegeheim · Pflegegrad Pflegegrad 3 · Kosten pro Monat 3.000 €

Kosten pro Monat
3.000 €
Leistung der Pflegekassefester Betrag je Pflegegrad
1.319 €
Das sind im Jahr
20.172 €
Was neben dieser Rechnung gilt
  • Im Heim sinkt Ihr Anteil mit der Zeit: Auf den pflegebedingten Eigenanteil zahlt die Pflegekasse einen Zuschlag von 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten. Die Rechnung oben zeigt den Stand OHNE diesen Zuschlag — eine Obergrenze, denn die 15 % gibt es schon ab dem ersten Heimmonat. § 43c SGB XI
  • Der Zuschlag greift nur bei den pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten des Heims bleiben in voller Höhe bei Ihnen — und sie machen einen erheblichen Teil des Heimentgelts aus. § 82 SGB XI
  • Reicht das eigene Einkommen nicht, springt die Sozialhilfe ein — aber erst, nachdem eigenes Vermögen aufgebraucht ist. Und erwachsene Kinder werden ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen zum Unterhalt herangezogen. § 94 SGB XII

Diesen Teil tragen Sie aus Rente, Erspartem oder Einkommen — oder Sie versichern ihn vorher. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, rechnen wir gemeinsam durch.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wie die Lücke mit den Kosten wächst

Bleibt für Sie (in €)

Kosten pro Monat (in €)

Kosten pro Monat:3.000 €Bleibt für Sie:1.681 €

Solange die Kosten unter dem Leistungsbetrag bleiben, gibt es keine Lücke. Jeder Euro darüber trifft Sie in voller Höhe — die Pflegekasse zahlt nicht anteilig mehr, sondern gar nicht mehr.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Was ein anderer Pflegegrad bedeutet — bei denselben Kosten

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Das Ergebnis ist ein Richtwert für das Gespräch — kein Beitrag, kein Angebot und keine Zusage einer Leistung.
  • Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € monatlich) ist nicht abgezogen: Er ist zweckgebunden und nur für bestimmte Leistungen einsetzbar, nicht für den allgemeinen Eigenanteil.
  • Im Pflegeheim senkt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI Ihren Eigenanteil zusätzlich — um 15 % im ersten Jahr, danach 30 %, 50 % und ab dem vierten Jahr 75 %. Er wirkt allerdings nur auf die pflegebedingten Aufwendungen, nicht auf Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Weil diese Rechnung beides in einer Zahl führt, steht er hier als Hinweis statt in der Rechnung: Er macht Ihre Lücke kleiner, als sie oben aussieht.
  • Die Leistungsbeträge der Pflegekasse gelten unverändert seit dem 1. Januar 2025 (Bekanntmachung vom 14. November 2024, BAnz AT 12.12.2024 B7).
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Angaben zu dieser Seite

  1. Beiträge: Die Werte der ersten Tabelle sind Durchschnittswerte der Versicherung je Pflegegrad und Versorgungsform, Stand Januar 2026; die tatsächlichen Kosten schwanken regional erheblich. Die zweite Tabelle rechnet mit dem von der Versicherung empfohlenen Tagessatz von 105 € — bei einem anderen Tagessatz ändern sich alle Beträge entsprechend. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 9. August 2026. Es sind Beispielbeiträge für die jeweils genannte Berechnungsgrundlage — Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Angaben ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quellen: Pflegezusatzversicherung · Produktinformation: Wann eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist
  2. Tarifvergleich: Grundlage ist die Leistungsübersicht der Versicherung zum PflegetagegeldBest Premium-Schutz. Wiedergegeben sind ausschließlich Merkmale ohne Betragsangabe; die Übersicht zeigt damit nur, ob ein Merkmal zum Tarif gehört, nicht seinen Umfang und nicht seine Grenzen. Wo „wählbar" steht, weist die Quelle das Merkmal nicht als enthalten aus — es gehört also nicht von selbst zum Vertrag. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 10. August 2026.
  3. Rechengrundlage: Rechengrundlagen, Stand 26. August 2026. Annahmen und Grenzen stehen unter dem Rechner.Quellen: § 36 SGB XI · § 37 SGB XI · § 43 SGB XI · § 43c SGB XI

Diese Seite gibt Tarife und Leistungen verkürzt wieder und ist kein Angebot. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem persönlichen Angebot und in den Versicherungsbedingungen des Versicherers; diese gehen der Darstellung hier in jedem Punkt vor.

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