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Betriebliche Arbeitskraftsicherung – Einkommensschutz für Ihre Mitarbeitenden
Eine Facharbeiterin kommt nach der dritten Rückenoperation nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurück — und stellt fest, dass die gesetzlichen Leistungen ihren Lebensstandard nicht annähernd halten. Für die meisten Beschäftigten ist die eigene Arbeitskraft die Grundlage von allem, abgesichert ist sie aber nur selten. Die betriebliche Arbeitskraftsicherung vereinbart eine monatliche Rente für den Fall, dass jemand seinen Beruf über längere Zeit nicht mehr ausüben kann oder bestimmte körperliche und geistige Fähigkeiten verliert. Finanziert wird sie entweder von Ihnen als Arbeitgeber oder von den Beschäftigten über Entgeltumwandlung.
- Monatliche Rente statt gesetzlicher Mindestabsicherung
- Arbeitgeberfinanziert oder über Entgeltumwandlung
- Vereinfachte Gesundheitsprüfung über den Betrieb
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0176 66835895 · Mo–Fr 9–18 Uhr
So läuft es ab
In drei Schritten zum Angebot
- 1 Anfrage stellen Zwei kurze Schritte im Formular – ohne Registrierung und ohne Verpflichtung.
- 2 Persönliche Rückmeldung Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und klären offene Punkte.
- 3 Angebot und Abschluss Sie erhalten ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Angebot – entscheiden können Sie in Ruhe.
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Betriebliche Arbeitskraftsicherung
Das Wichtigste im Detail
Berufsunfähigkeitsschutz über die Firma — oft ohne einzelne Gesundheitsprüfung.
Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Kann jemand den zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen über längere Zeit nicht mehr ausüben, zahlt der Vertrag die vereinbarte monatliche Rente. Die häufigsten Ursachen sind keine spektakulären Unfälle, sondern Erkrankungen der Psyche und des Skeletts — zusammen machen sie den größten Teil aller Fälle aus. Wie hoch die Rente ausfällt und ab wann sie läuft, wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
Betriebliche KörperSchutzPolice
Die zweite Form der Absicherung knüpft nicht am Beruf an, sondern am Verlust bestimmter körperlicher oder geistiger Grundfähigkeiten. Für Beschäftigte in körperlich fordernden Tätigkeiten ist das häufig der leichter zugängliche Weg. Welche der beiden Formen passt, hängt am Berufsbild — es gibt hier keine Lösung, die für die ganze Belegschaft gleich gut ist.
Der betriebliche Zugang selbst
Über den Betrieb erhalten Ihre Mitarbeitenden Konditionen, die ihnen als Einzelkunden so nicht offenstehen, und in vielen Fällen genügen stark vereinfachte Gesundheitsfragen. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben zu werten; läuft die Absicherung über Entgeltumwandlung, werden die umgewandelten Beträge im gesetzlichen Rahmen steuer- und sozialversicherungsfrei behandelt. Die laufende Vertragsverwaltung schlägt sich dabei nicht in zusätzlichen Kosten für Ihr Unternehmen nieder.
Ehrlich gesagt
Was nicht versichert ist
Die Arbeitskraftsicherung leistet, wenn die im Vertrag beschriebene Beeinträchtigung eintritt und anhält — nicht bei jeder Krankschreibung.
- Eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit löst keine Rente aus; verlangt wird eine Beeinträchtigung, die über den vertraglich festgelegten Zeitraum hinaus anhält oder von vornherein als dauerhaft prognostiziert wird.
- Beeinträchtigungen, die bei Vertragsschluss bereits bestanden und in der Gesundheitsprüfung nicht angegeben wurden — auch eine vereinfachte Prüfung entbindet nicht von wahrheitsgemäßen Angaben.
- Bei der Absicherung von Grundfähigkeiten leistet der Vertrag nur, wenn eine der ausdrücklich beschriebenen Fähigkeiten verloren geht; dass der bisherige Beruf nicht mehr möglich ist, genügt dort für sich genommen nicht.
- Vorsätzlich herbeigeführte Gesundheitsschäden.
- Behandlungs- und Heilkosten trägt der Vertrag nicht; er zahlt eine vereinbarte Rente und ersetzt keine Krankenversicherung.
Das sind die typischen Grenzen und keine abschließende Aufzählung; was in Ihrem Vertrag gilt, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss von uns bekommen. Ihr Fall liegt an der Grenze? Dann klären wir das vorher – 0176 66835895, Mo–Fr 9–18 Uhr.
Lieber direkt sprechen?
Ali Qaderi · 0176 66835895
Mo–Fr 9–18 Uhr · außerhalb: Rückruf am nächsten Werktag
Bevor Sie anfragen
Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen
- Sind Sie unabhängig?
- Nein. Wir sind gebundener Versicherungsvertreter der Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG und vermitteln ausschließlich deren Tarife – einen Vergleich über mehrere Versicherer hinweg nehmen wir nicht vor. Dafür kennen wir diese Tarife genau genug, um Ihnen auch zu sagen, wo einer nicht zu Ihnen passt.
- Was kostet mich das?
- Beratung und Angebot sind für Sie kostenlos und verpflichten Sie zu nichts. Für die Vermittlung erhalten wir eine Provision; sie ist im Versicherungsbeitrag bereits enthalten, ein gesondertes Honorar berechnen wir Ihnen nicht.
- Und wenn kein Vertrag daraus wird?
- Dann bleibt es dabei – wir rufen nicht monatelang hinterher. Ihre Angaben löschen wir, sobald sie für die Angebotserstellung nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Etwas anderes offen? 0176 66835895 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.
Ihr persönliches Angebot
Ein paar kurze Fragen – dann erhalten Sie ein Angebot, das zu Ihrer Situation passt. Ohne Unterlagen.
Häufige Fragen
Reicht die gesetzliche Absicherung nicht aus?
Wer nach einem gesundheitlichen Einschnitt nur noch die gesetzlichen Leistungen bezieht, muss seinen Lebensstandard meist deutlich zurückschrauben. Sie setzen zudem an der allgemeinen Erwerbsfähigkeit an, nicht am erlernten Beruf: Wer seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber theoretisch noch irgendeine Tätigkeit schafft, steht schlechter da, als er erwartet. Genau diese Differenz füllt die betriebliche Arbeitskraftsicherung.
Sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, so etwas anzubieten?
Einen Rechtsanspruch haben Ihre Mitarbeitenden nur auf Entgeltumwandlung. Ob Sie darüber hinaus etwas anbieten und ob Sie es selbst finanzieren, entscheiden Sie. Die arbeitgeberfinanzierte Variante wirkt bei Bewerbern und in der Belegschaft naturgemäß am stärksten, weil sie eine echte Zusatzleistung ist und keine Umbuchung des eigenen Gehalts.
Was ist mit Mitarbeitenden, die Vorerkrankungen haben?
Der betriebliche Zugang erlaubt in vielen Fällen eine stark vereinfachte Gesundheitsprüfung — das ist der entscheidende praktische Vorteil gegenüber einem Einzelvertrag. Eine Annahmegarantie ist es nicht: Bei Berufsgruppen mit besonderer Risikolage, genannt werden etwa Stuntleute, wird das Risiko weiterhin individuell geprüft. Wir klären den Rahmen vorab, damit niemand in der Belegschaft mit einer Ablehnung überrascht wird.
Was kostet die betriebliche Arbeitskraftsicherung?
Wie bei jeder Absicherung der Arbeitskraft wird je versicherter Person gerechnet: Alter, Tätigkeit und gewünschte Rentenhöhe geben in der Regel den Ausschlag, dazu kommt die Zusammensetzung der Belegschaft. Wer die Beiträge trägt, ist dagegen Gestaltungssache — Sie als Arbeitgeber oder die Beschäftigten über Entgeltumwandlung. Wir rechnen ein Kollektivangebot für Ihre Belegschaft und zeigen, was der jeweilige Finanzierungsweg kostet.
Eignet sich das auch für einen Betrieb mit wenigen Beschäftigten?
Die Zahl der Beschäftigten entscheidet nicht darüber, ob sich eine solche Absicherung anbietet; die Allianz bietet sie für Betriebe jeder Größe an. In einem kleinen Team wiegt der Ausfall einer Schlüsselperson sogar schwerer: Erfahrung, die über Jahre gewachsen ist, steht von einem Tag auf den anderen nicht mehr zur Verfügung, angefangene Aufträge bleiben liegen, gewachsene Kundenkontakte kühlen ab, und bis eine Nachbesetzung eingearbeitet ist, vergehen Monate. Die Absicherung ist damit zugleich ein Argument, gute Leute zu halten.
Was geschieht mit dem Vertrag, wenn jemand das Unternehmen verlässt?
Gute Konzepte sehen dafür eine Fortführung vor: Die ausscheidende Person kann den Schutz häufig privat übernehmen und zahlt die Beiträge dann selbst weiter — der große Wert daran ist die bereits bestandene Gesundheitsprüfung, die bei einem privaten Neuabschluss so vielleicht nicht mehr gelänge. Für Sie als Arbeitgeber endet die Pflicht mit dem Austritt. Wie die Übernahme abläuft und welche Fristen gelten, regelt der jeweilige Rahmenvertrag.
Wie werden die Beiträge steuerlich behandelt — im Betrieb und beim Personal?
Trägt der Arbeitgeber die Beiträge, sind sie regelmäßig Betriebsausgaben; ob sie bei den Mitarbeitenden als geldwerter Zufluss zählen, hängt vom gewählten Modell und der Bezugsberechtigung ab. Bei der Entgeltumwandlung wiederum zahlt die Belegschaft aus dem Bruttolohn. Diese Weichen wirken bis in die spätere Besteuerung der Renten hinein — stellen Sie sie deshalb mit steuerlichem Rat, nicht nach Gefühl. Die Modellrechnungen dafür bringen wir mit.
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Hinweis zum Leistungsumfang
Die Beschreibungen geben einen allgemeinen Überblick über die jeweilige Versicherungssparte. Welche Leistungen im Einzelfall gelten, ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den zugehörigen Versicherungsbedingungen. Wir beraten Sie dazu persönlich und unverbindlich.
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