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Vorsorge & Finanzen

Basisrente (Rürup) Vorsorge mit hohem Steuer­vorteil

Für Selbstständige führt kein Arbeitgeber Monat für Monat Beiträge fürs Alter ab — die Vorsorge müssen sie selbst organisieren. Bei der Basisrente mindern die Beiträge bis zum jährlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben Ihr zu versteuerndes Einkommen — das senkt die Steuerlast schon beim Einzahlen; ausgezahlt wird am Ende ausschließlich eine lebenslange Rente. Gemeint sind vor allem Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener ohne Riester-Zugang.

  • Hoher Sonderausgabenabzug in der Ansparphase
  • Für Selbstständige und Freiberufler konzipiert
  • Auszahlung ausschließlich als lebenslange Rente
Ein älteres Paar geht eng umarmt einen Weg im Grünen entlang, von hinten gesehen

Beispiel: selbstständig, 35 % Steuer

6.000 € Jahresbeitrag

Höchstbetrag 2026, einzeln
30.826 €
Ihr Aufwand nach Steuern
3.900 €
Ihre Steuerersparnis
2.100 €

*Gerechnet mit dem Rechner weiter unten: 6.000 € Jahresbeitrag, Grenzsteuersatz 35 %, Einzelveranlagung und keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung — der Fall einer selbstständigen Person. Seit 2023 sind die Beiträge zu 100 % als Sonderausgaben abziehbar, 2026 bis 30.826 € (§ 10 Abs. 3 EStG); bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Höchstbetrag. Wer gesetzlich rentenversichert ist, hat weniger Spielraum, weil diese Beiträge dagegen zählen. Die Ersparnis fällt erst mit der Steuererklärung an, nicht monatlich, und die spätere Rente ist zu versteuern — zu einem Anteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt und bis 2058 auf 100 % steigt. Eine Basisrente ist weder kündbar noch als Kapital auszahlbar.

Basisrente (Rürup) kurz erklärt

  • Worum es geht

    Die Basisrente ist eine Altersvorsorge, deren Beiträge das zu versteuernde Einkommen mindern — ausgezahlt wird später ausschließlich als lebenslange Rente.

  • Für wen

    Für Freiberufler und Selbstständige ohne Riester-Zugang sowie Gutverdiener, die ihre Steuerlast in der Ansparphase senken wollen.

  • Warum das wichtig ist

    Der Steuervorteil entsteht sofort in den Einzahlungsjahren — wie stark, richtet sich nach Ihrem persönlichen Steuersatz.

  • Wie es funktioniert

    Angelegt wird klassisch, fondsgebunden oder kombiniert; Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz lassen sich steuerbegünstigt einschließen.

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In der Regel binnen eines Werktags

Steuervorteil und lebenslange Bindung abwägen

Wer selbstständig arbeitet, hat oft kein System, das automatisch fürs Alter mitspart – und zugleich in guten Jahren eine hohe Steuerlast. Die Basisrente setzt an beiden Punkten zugleich an.

Hintergründe und Beispiele lesen

Gute Jahre lassen sich in Vorsorge verwandeln

Wer angestellt ist, zahlt mit jedem Gehalt in die gesetzliche Rente ein – wer selbstständig ist, muss die Altersvorsorge oft selbst organisieren, und sie konkurriert dabei mit allem, was das Geschäft gerade braucht. Die Basisrente verbindet diese Aufgabe mit einem unmittelbaren Anreiz: Beiträge zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und mindern das zu versteuernde Einkommen des Jahres, in dem sie fließen. Gerade bei schwankenden Erträgen lässt sich so ein gutes Jahr doppelt nutzen – für das Alter und gegen die Steuerlast, die es sonst hinterlässt.

Unflexibel aus Prinzip

Was die Basisrente steuerlich bewirkt, verlangt sie an Bindung zurück: Der Vertrag lässt sich weder kündigen noch beleihen noch übertragen, das Guthaben nicht in eine Einmalzahlung umwandeln – und bevor das im Vertrag vereinbarte Alter erreicht ist, wird nichts ausgezahlt, auch dann nicht, wenn es finanziell eng wird. Das klingt hart, ist aber die Konstruktion: Das Geld ist unwiderruflich für ein lebenslanges Alterseinkommen reserviert. Wer zwischendurch Zugriff braucht, plant dafür einen anderen Topf ein – die Basisrente ist die Schicht, an die der Alltag nicht herankommt.

Hinterbliebene und Arbeitskraft: zwei Extra-Entscheidungen

Ein Punkt gehört vor der Unterschrift auf den Tisch: Stirbt die versicherte Person, verfällt das Guthaben – es sei denn, eine Hinterbliebenenabsicherung wurde vereinbart. Was bei anderen Sparformen wie selbstverständlich vererbt wird, muss hier ausdrücklich geregelt werden. Dasselbe gilt für die Arbeitskraft: Eine Berufsunfähigkeitsvorsorge ist nicht von selbst enthalten, kann aber als Baustein mit in den Vertrag genommen werden und teilt dann dessen steuerliche Förderung. Beides sind bewusste Entscheidungen – und beide gehören ins Beratungsgespräch, nicht ins Nachhinein.

Die Steuer verschwindet nicht – sie wandert ans Ende

Der Sonderausgabenabzug befreit nicht von der Steuer, er verschiebt sie: Die spätere Rente ist ihrerseits zu versteuern, und welcher Teil davon steuerpflichtig ist, hängt davon ab, in welchem Jahr die Rente beginnt. Für die Entscheidung heißt das: Die Basisrente beurteilt man nicht nach der heutigen Ersparnis allein, sondern über beide Lebensphasen hinweg – heutige Entlastung gegen spätere Besteuerung. Diese Rechnung fällt je nach Einkommen, Steuersatz und Lebensplanung unterschiedlich aus; deshalb gehört sie an den Anfang eines persönlichen Beratungsgesprächs.

Welche Fragen sind für Sie wichtig?

Halten Sie fest, was Sie klären möchten. Die folgenden Punkte helfen Ihnen bei der Vorbereitung.

Ihre Ausgangslage

Wann soll die Auszahlung beginnen und wie lange möchten Sie einzahlen?

Darauf kommt es an

Welche Bedeutung haben Flexibilität, Kosten und mögliche Garantien für Sie?

Im Gespräch klären

Welche Risiken und Auszahlungsformen sollen im Fachgespräch geklärt werden?

Beiträge und Grenzen

Die Eckwerte der Basisrente1

Die Basisrente lebt vom Steuervorteil: Beiträge sind bis zu einem jährlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar. Genau deshalb ist sie vor allem für Selbstständige und für Angestellte mit hohem Steuersatz interessant — und deshalb ist sie zugleich unflexibel: keine Kapitalauszahlung, keine Kündigung.

Nur als lebenslange Rente

BasisRente

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  • Enthalten: Mindestbeitrag oder Mindestsumme3.000 €

    Gilt als Mindestsumme bei laufender Zahlung und als Mindestbeitrag bei der BasisSofortRente.

  • Enthalten: Steuerlich geförderter Höchstbetrag 202630.826 € für Einzelveranlagte, 61.652 € für Zusammenveranlagte

    Zusammenveranlagt sind Eheleute und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben.

  • Enthalten: Art der Beitragszahlunglaufend, abgekürzt oder als Einmalbeitrag

    Abgekürzt heißt: Sie zahlen die Beiträge nur über eine feste Zahl von Jahren, kürzer als bis zum Rentenbeginn.

  • Enthalten: Rentenbeginnfrei wählbar ab dem vollendeten 62. Lebensjahr, Höchstalter 85 Jahre
  • Enthalten: Auszahlungsformausschließlich lebenslange Rente
  • Enthalten: Wählbare ZusatzbausteineHinterbliebenenvorsorge sowie Berufsunfähigkeitsvorsorge, für Beamtinnen und Beamte mit Dienstunfähigkeitsabsicherung

Was der Staat übernimmt

Was Ihre Basisrente nach Steuern wirklich kostet2

Beiträge zur Basisrente sind seit 2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar — bis zu einem Höchstbetrag, der jedes Jahr neu festgesetzt wird. Für 2026 liegt er bei 30.826 Euro, bei zusammenveranlagten Ehegatten beim Doppelten. Rechnen Sie durch, was von Ihrem Beitrag nach der Steuererklärung übrig bleibt.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Der Satz auf den zuletzt verdienten Euro, nicht der Durchschnittssatz. Er steht in Ihrem Steuerbescheid oder wird Ihnen von Ihrer Steuerberatung genannt — geschätzt liegt er bei mittleren Einkommen zwischen 30 und 42 Prozent.

Veranlagung

Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Höchstbetrag.

Für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung: null. Angestellte tragen hier Arbeitnehmer- UND Arbeitgeberanteil ein — beides zählt gegen den Höchstbetrag, und deshalb bleibt für eine Basisrente oft weniger Spielraum, als der Höchstbetrag vermuten lässt.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Was Sie tatsächlich aufwenden

3.900 €

Wer trägt welchen Anteil Ihres Beitrags

  • Steuerersparnis2.100 €35 %
  • Sie selbst3.900 €65 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Ihr Jahresbeitrag 6.000 € · Ihr persönlicher Grenzsteuersatz 35 % · Veranlagung Einzelveranlagung und einer weiteren Angabe

Höchstbetrag 2026Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (§ 10 Abs. 3 EStG)
30.826 €
Davon absetzbar
6.000 €
Ihre Steuerersparnis
2.100 €

Der Steuervorteil ist die eine Hälfte der Wahrheit; die andere ist, dass eine Basisrente nicht kündbar, nicht beleihbar und nicht auf einen Schlag auszahlbar ist. Ob sie zu Ihnen passt, entscheidet sich an dieser zweiten Hälfte — und die besprechen wir zuerst.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Wie die Ersparnis mit dem Beitrag wächst — und wo sie aufhört

Ihre Steuerersparnis (in €)

Ihr Jahresbeitrag (in €)

Ihr Jahresbeitrag:6.000 €Ihre Steuerersparnis:2.100 €

Bis zum Höchstbetrag wächst die Steuerersparnis mit jedem eingezahlten Euro. Danach bleibt sie stehen: Ein Beitrag darüber hinaus ist steuerlich wirkungslos. Wo genau der Knick liegt, hängt daran, wie viel Ihre gesetzliche Rentenversicherung schon belegt.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Was ein anderer Grenzsteuersatz ausmacht

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Das Ergebnis ist ein Richtwert für das Gespräch — kein Beitrag, kein Angebot, keine Steuerberatung und keine Zusage einer Erstattung.
  • Der Höchstbetrag entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf volle Euro (§ 10 Abs. 3 Satz 1 EStG). Für 2026 sind das 124.800 € Beitragsbemessungsgrenze mal 24,7 % Beitragssatz = 30.826 €. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt er sich (Satz 2). Seit dem Kalenderjahr 2023 sind 100 % der Aufwendungen anzusetzen (Satz 6).
  • Beide Grundlagen werden jährlich neu festgesetzt: die Beitragsbemessungsgrenze durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, der Beitragssatz durch Bekanntmachung. Ab 2027 gelten deshalb andere Werte.
  • Die Rechnung bildet die Anrechnung vereinfacht ab: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden hier vom Höchstbetrag abgezogen. Das Gesetz kürzt bei Arbeitnehmern stattdessen den Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtbeitrag und rechnet den Arbeitgeberanteil gesondert (§ 10 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 EStG). Im Ergebnis liegen beide Wege nah beieinander, im Einzelfall kann es abweichen — das rechnet Ihre Steuerberatung genau.
  • Die Steuerersparnis fällt erst mit der Steuererklärung an, nicht monatlich. Und sie ist nur die halbe Rechnung: Die spätere Rente ist zu versteuern — zu einem Anteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt und bis 2058 auf 100 % steigt.
  • Nicht berücksichtigt sind Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie andere Vorsorgeaufwendungen, die denselben Höchstbetrag beanspruchen — etwa Beiträge zu einem Versorgungswerk.
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Beiträge und Leistungen im Zusammenhang betrachten

Ein Beitrag allein beschreibt den Umfang eines Vertrags noch nicht. Lassen Sie sich erklären, welche Leistungen enthalten sind, welche Voraussetzungen gelten und welche Kosten Sie selbst tragen. Maßgeblich sind die Unterlagen zum konkreten Angebot.

Notieren Sie Ihre Wünsche und Fragen vor dem Gespräch. Bestehende Verträge können dabei helfen, Ihren aktuellen Stand einzuordnen; für Ihre erste Kontaktanfrage müssen Sie keine Unterlagen hochladen.

Drei Fragen, die Sie sich jetzt stellen

Was brauche ich für die Anfrage?
Wählen Sie Ihr Thema und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.
Was kostet mich die Anfrage?
Ihre Kontaktanfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Entsteht durch die Anfrage ein Vertrag?
Das Absenden des Formulars schließt keinen Versicherungsvertrag ab. Sie entscheiden selbst über weitere Schritte.

Etwas anderes offen? 0176 44200220 – zwei Minuten am Telefon klären mehr als zehn Zeilen Formular.

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

  1. Anfrage stellen

    Wählen Sie Ihr Thema und beantworten Sie ein paar kurze Fragen.

  2. Persönliche Rückmeldung

    Wir melden uns auf Ihrem gewählten Kontaktweg und klären offene Punkte zu Ihrer Anfrage.

  3. Nächste Schritte besprechen

    Sie schildern Ihr Anliegen und entscheiden in Ruhe, wie es weitergeht.

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Basisrente (Rürup) · Frage 1 von 3Dauert etwa eine Minute

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Häufige Fragen zur Anfrage

Wie kann ich eine Frage zu Basisrente (Rürup) stellen?

Nutzen Sie das Formular auf dieser Seite und wählen Sie Ihren bevorzugten Kontaktweg. Für den ersten Kontakt benötigen Sie keine Vertragsunterlagen.

Sind die Angaben ein verbindliches Angebot?

Die Seite enthält allgemeine Informationen. Konkrete Leistungen, Beiträge und Voraussetzungen ergeben sich erst aus einem persönlichen Angebot und den zugehörigen Vertragsunterlagen.

Entsteht durch meine Anfrage ein Versicherungsvertrag?

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Angaben zu dieser Seite

  1. Beiträge: Die Werte stammen von der Produktseite der BasisRente. Der geförderte Höchstbetrag wird jährlich angepasst; maßgeblich ist der im Beitragsjahr geltende Wert. Alle Angaben stammen von den öffentlichen Produktseiten der Versicherung, abgerufen am 9. August 2026. Es sind Beispielbeiträge für die jeweils genannte Berechnungsgrundlage — Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Ihren Angaben ab und steht in Ihrem persönlichen Angebot.Quelle: Rürup-Rente (BasisRente)
  2. Rechengrundlage: Rechengrundlagen, Stand 26. August 2026. Annahmen und Grenzen stehen unter dem Rechner.Quellen: § 10 EStG · SVBezGrV 2026 · RVBeitrSBek 2026

Diese Seite gibt Tarife und Leistungen verkürzt wieder und ist kein Angebot. Was in Ihrem Fall gilt, steht in Ihrem persönlichen Angebot und in den Versicherungsbedingungen des Versicherers; diese gehen der Darstellung hier in jedem Punkt vor.

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