Der Schaden entsteht auf dem Papier, nicht in der Werkstatt
Ein übersehener Termin, eine falsch übertragene Zahl, ein Hinweis, der im Gutachten fehlt: Solche Fehler beschädigen keine Sache und verletzen niemanden – sie kosten Ihren Kunden unmittelbar Geld. Betriebs- und Berufshaftpflicht setzen aber gerade beim Personen- oder Sachschaden an; der reine Vermögensschaden bleibt dort in der Regel außen vor. Wer beratend oder verwaltend arbeitet und nur diese Verträge hat, ist gegen sein eigentliches Berufsrisiko nicht abgesichert – die Forderung des Kunden richtet sich dann ungebremst an ihn selbst.
