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Firmen & Gewerbe

Vermögens­schaden-Haftpflicht­versicherung im Überblick

Abgesichert bei Fehlern in der Beratung

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt vor versicherten Ansprüchen wegen finanzieller Schäden aus Ihrer beruflichen Tätigkeit. Für bestimmte Beratungs- und Prüfberufe ist sie vorgeschrieben. Entscheidend sind die genaue Tätigkeitsbeschreibung, Versicherungssumme und zeitliche Zuordnung von Fehlern und Ansprüchen.

  • Deckt reine Vermögensschäden aus Beratungsfehlern
  • Prüfung der Haftungsfrage vor jeder Zahlung
  • Pflicht für rechts- und wirtschaftsberatende Berufe
Hände tippen auf einem Laptop an einem hellen Tisch neben einer Pflanze

Beispiel: Die versäumte Abgabefrist

114.084 €, wenn Sie haften

Behaupteter Schaden
100.000 €
Kosten der Abwehr
14.084 €
Ihr Anteil ohne Deckung
114.084 €
Mit 1 Mio. € Deckung
2.500 €

*Gerechnet ist der Fall, in dem der Vorwurf durchgreift: Wer den ersten Rechtszug verliert, trägt die Kosten beider Seiten (§ 91 ZPO) — Verfahrens- und Terminsgebühr beider Anwälte nach dem gesetzlichen Gebührenrecht samt Auslagen und Umsatzsteuer, dazu 3,0 Gerichtsgebühren zum Streitwert von 100.000 €. Auch ein unbegründeter Vorwurf kostet: Den eigenen Anwalt bezahlen Sie zunächst selbst, und ist beim Gegner nichts zu holen, bleibt es dabei. Geht der Streit in die Berufung, kommt ungefähr dieselbe Summe noch einmal hinzu. Die 2.500 € sind der Selbstbehalt, mit dem der Rechner unten voreingestellt ist; hinzu käme alles, was über der vereinbarten Deckungssumme liegt. Vorsatz ist in diesen Verträgen ausgeschlossen.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: auf einen Blick

Worum es geht
Wenn ein Rat oder eine Frist Geld kostet, aber nichts kaputtgeht.
Worauf es ankommt
Prüfen Sie, welche beruflichen Fehler und daraus folgenden reinen Vermögensschäden versichert sind. Vertragszusagen, Nachmeldefristen und Leistungen von Mitarbeitenden müssen zum Tätigkeitsbild passen.
Ihr nächster Schritt
Beschreiben Sie die beruflichen Aufgaben, aus denen ein finanzieller Schaden für andere entstehen könnte. Halten Sie Vertragszusagen und Fragen zu Mitarbeitenden oder Nachmeldefristen bereit. Ihre Kontaktanfrage hierzu ist kostenlos und unverbindlich; durch das Absenden schließen Sie keinen Versicherungsvertrag ab.

Persönlicher Kontakt

Ein Ansprechpartner für Ihre Anfrage

Kostenlos & unverbindlich

Kontakt ohne Verpflichtung

Ihr Kontaktweg

Telefonisch, per Video oder online

Zeitnahe Rückmeldung

In der Regel binnen eines Werktags

Vermögens­schaden-Haftpflicht: Berufliches Risiko und Beitrag

Bei dieser Haftpflicht nennt Allianz die beruflichen Risiken, den gewünschten Schutz und die Deckungssumme als Kostenfaktoren. Eine Anfrage beginnt daher beim Tätigkeitsbild.

Berufliche Risiken
Beschreiben Sie Ihre beratenden, prüfenden oder verwaltenden Aufgaben. Die individuellen beruflichen Risiken gehören zur Kalkulation; pauschale Berufsbezeichnungen allein erläutern nicht jede Tätigkeit.
Gewünschter Schutz
Der angefragte Versicherungsumfang beeinflusst den Beitrag. Klären Sie, welche beruflichen Tätigkeiten berücksichtigt werden sollen und welche Einschränkungen die angebotenen Bedingungen vorsehen.
Deckungssumme
Auch die Entschädigungsgrenze ist ein Preisfaktor. Stellen Sie Angebote mit derselben Summe gegenüber und lassen Sie die vorgesehene Begrenzung für mehrere Schadenfälle erläutern.

Die Anfrage ersetzt keine Prüfung des Berufsbildes. Den Beitrag und den tatsächlich versicherten Umfang reiner Vermögensschäden nennen Angebot und Versicherungsbedingungen; die Übersicht verspricht keine Annahme.

Redaktionell geprüft am 5. Oktober 2026.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Orientierung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Wenn ein Rat oder eine Frist Geld kostet, aber nichts kaputtgeht. Dieser Überblick hilft Ihnen, Fragen für ein persönliches Gespräch vorzubereiten.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Grundlagen
Worum es geht
Die Vermögensschaden-Haftpflicht greift, wenn ein Beratungs- oder Verwaltungsfehler Ihren Kunden bares Geld kostet — ohne dass eine Sache oder Person zu Schaden kommt.
Für wen
Für beratende, verwaltende und prüfende Berufe — für Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Warum das wichtig ist
Reine Vermögensschäden decken Betriebs- und Berufshaftpflicht in der Regel nicht — genau diese Lücke bliebe sonst an Ihnen hängen.
Was versichert ist
Geprüft wird zuerst die Haftungsfrage; begründete Forderungen werden ausgeglichen, unbegründete abgewehrt — samt Prozesskosten.

Was ein Vorwurf kostet

Was ein Vorwurf aus Ihrer beruflichen Tätigkeit kostet1

Ein übersehener Termin, eine falsche Auskunft, eine Frist, die niemand notiert hat: Bei Vermögensschäden steht am Anfang kein Schaden, den man sehen kann, sondern eine Behauptung. Sie zu klären kostet Geld: Den eigenen Anwalt bezahlen Sie zunächst selbst, und wer den Streit verliert, trägt die Kosten beider Seiten. Rechnen Sie beide Teile zusammen.

Passen Sie die Beispielwerte an Ihre Situation an. Das Ergebnis wird sofort aktualisiert.

Ihre Angaben

Zugleich der Streitwert, nach dem sich Anwalts- und Gerichtskosten richten. Die Obergrenze liegt bei 500.000 €, weil die amtliche Gebührentabelle dort endet.

Steht in Ihrem Versicherungsschein. Für einige Berufe ist eine Mindestsumme gesetzlich vorgeschrieben — sie ist eine Untergrenze, keine Empfehlung.

Zum Ergebnis

Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Ihr Ergebnis

Ergebnis mit Beispielwerten

Was der Fall kostet

114.084 €

Woraus der Fall besteht

  • Behaupteter Schaden100.000 €87,7 %
  • Abwehr14.084 €12,3 %
So setzt sich das Ergebnis zusammen

Gerechnet mit Höhe des behaupteten Schadens 100.000 € · Vereinbarte Deckungssumme 1.000.000 € · Vereinbarter Selbstbehalt 2.500 €

Behaupteter Schaden
100.000 €
Kosten, den Vorwurf zu klärenAnwalt beider Seiten und Gericht — so viel trägt, wer den ersten Rechtszug verliert (§ 91 ZPO)
14.084 €
Davon bei IhnenSelbstbehalt plus alles, was über der Deckungssumme liegt — nie mehr als der Fall selbst
2.500 €

Der Unterschied zwischen einer Deckungssumme, die reicht, und einer, die knapp darunter liegt, entscheidet sich an den Abwehrkosten — und die stehen in keinem Anspruchsschreiben. Ob Ihre Summe trägt, sehen wir gemeinsam durch.

Wie verändert sich das Ergebnis?

Ab welcher Deckungssumme der Fall abgedeckt ist

Davon bei Ihnen (in €)

Vereinbarte Deckungssumme (in €)

Vereinbarte Deckungssumme:1.000.000 €Davon bei Ihnen:2.500 €

Die Linie fällt, bis die Deckungssumme den ganzen Fall trägt — dort bleibt nur noch der Selbstbehalt. Der Punkt liegt nicht bei der Schadenhöhe, sondern darüber: Die Abwehrkosten zählen mit.

Andere Möglichkeiten vergleichen

Was ein größerer Vorwurf bedeutet

gegenüber Ihrer Einstellung

  • Unverbindlicher Richtwert: kein Beitrag, Angebot oder Leistungsversprechen.
  • Gerechnet sind die Abwehrkosten des ersten Rechtszugs nach dem gesetzlichen Gebührenrecht: je eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr für beide Seiten (Nrn. 3100 und 3104 VV RVG) samt Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, dazu 3,0 Gerichtsgebühren (Nr. 1210 KV GKG). Geht der Streit in die Berufung, kommt ungefähr dieselbe Summe noch einmal hinzu.
  • Nicht enthalten sind Sachverständige und Gutachten. Gerade bei Vermögensschäden entscheidet häufig ein Gutachten über den Ausgang, und es kann die Abwehrkosten oben übersteigen.
  • Vorsatz ist in diesen Verträgen ausgeschlossen. Was als grobe Fahrlässigkeit noch gedeckt ist und was nicht, steht in Ihren Bedingungen.
  • Viele Verträge begrenzen zusätzlich die Zahl der Fälle je Jahr über eine Jahreshöchstleistung. Zwei Fälle in einem Jahr können deshalb anders ausgehen als zwei Fälle in zwei Jahren.
  • Für einige Berufe schreibt das Gesetz eine Mindestversicherungssumme vor. Sie ist eine Untergrenze und keine Empfehlung — was in Ihrem Fall angemessen ist, hängt an der Größe der Mandate oder Aufträge, nicht am Berufsstand.
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Lieber kurz sprechen

0176 44200220 · Mo–Fr 9–18 Uhr

Finanzielle Folgen von Beratungs- und Verwaltungsfehlern absichern

Wer berät, verwaltet oder prüft, arbeitet mit dem Vermögen anderer Leute. Geht dabei etwas schief, ist nichts zerbrochen und niemand verletzt – und trotzdem steht eine Forderung im Raum, für die die üblichen Haftpflichtverträge nicht gemacht sind.

Hintergründe und Beispiele lesen

Der Schaden entsteht auf dem Papier, nicht in der Werkstatt

Ein übersehener Termin, eine falsch übertragene Zahl, ein Hinweis, der im Gutachten fehlt: Solche Fehler beschädigen keine Sache und verletzen niemanden – sie kosten Ihren Kunden unmittelbar Geld. Betriebs- und Berufshaftpflicht setzen aber gerade beim Personen- oder Sachschaden an; der reine Vermögensschaden bleibt dort in der Regel außen vor. Wer beratend oder verwaltend arbeitet und nur diese Verträge hat, ist gegen sein eigentliches Berufsrisiko nicht abgesichert – die Forderung des Kunden richtet sich dann ungebremst an ihn selbst.

Ob Sie überhaupt haften, ist selten offensichtlich

Bei einem zerbeulten Auto sieht jeder, was passiert ist. Ob dagegen ein Beratungsfehler den Verlust Ihres Mandanten tatsächlich verursacht hat – und in welchem Umfang –, lässt sich fast nie auf den ersten Blick sagen. Genau diese Klärung übernimmt der Versicherer, bevor irgendetwas gezahlt wird. Ohne diese Prüfung stehen Sie vor einer unangenehmen Wahl: die Forderung vorschnell anerkennen, um den Kunden zu halten, oder auf eigene Kosten dagegenhalten, ohne die Rechtslage sicher einschätzen zu können.

Schon der Vorwurf kostet – nicht erst das Urteil

Nicht jede Forderung eines unzufriedenen Mandanten ist berechtigt, und selten stimmt die geforderte Höhe. Abgewehrt werden muss sie trotzdem – mit Schriftsätzen, Gutachten und notfalls vor Gericht. Diese Verteidigung verursacht Aufwand und Kosten, ganz gleich, wie das Verfahren ausgeht. Die Vermögensschaden-Haftpflicht übernimmt in solchen Fällen die Abwehr samt Prozessführung. Für beratende Berufe ist das im Alltag oft der Teil, der zuerst zum Tragen kommt: Es genügt ein Kunde, der seinen Verlust bei Ihnen sucht.

Vorgeschrieben für die einen, naheliegend für die anderen

Für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist der Schutz gesetzlich vorgeschrieben – dort stellt sich die Frage gar nicht. Das Risiko dahinter trifft jedoch jeden, dessen Arbeit im Kern aus Einschätzungen, Fristen und fremdem Vermögen besteht, bis hin zu Vereinen, in denen Beiträge und Kassen verwaltet werden. Der Unterschied ist nur: Außerhalb der Pflichtberufe fragt niemand nach einem Nachweis. Eine Forderung nach einem Fehler kommt trotzdem – dann allerdings ohne Vertrag im Rücken.

Nach Gewerbe statt nach Vertrag

Wenn ein Fehler Geld kostet, ohne dass etwas kaputtgeht

Bei Datenschutzaufträgen, Gutachten und Veröffentlichungen sind Ergebnis, Fristen und vereinbarte Pflichten wichtig. Halten Sie fest, welche finanziellen Folgen ein Fehler haben könnte und ob Personen oder Sachen betroffen wären. Die Branchenverweise bereiten diese Abgrenzung vor; sie empfehlen keine Vertragslösung.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Ihre Frage

Wählen Sie Ihren Kontaktweg. Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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Angaben zu dieser Seite

  1. Rechengrundlage: Stand: 26. August 2026. Annahmen und Grenzen: siehe Rechner.Quellen: § 13 RVG · Anlage 1 RVG (VV) · § 34 GKG · Anlage 2 GKG · § 91 ZPO

Die Vermögensschaden-Haftpflicht betrifft die im Vertrag erfassten beruflichen Fehler und reinen Vermögensschäden. Vertragliche Zusagen, Nachmeldefristen und Tätigkeiten von Mitarbeitenden sind zusätzlich zu prüfen. Die Übersicht gibt Produktmerkmale verkürzt wieder, ist unverbindlich und kein Angebot. Ob ein Antrag angenommen wird, ist individuell zu klären. Maßgeblich sind Ihr persönliches Angebot und die zugehörigen Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters; sie gehen dieser Darstellung in jedem Punkt vor.

Inhaltliche Verantwortung: Hamza Goraya, Betreiber und persönlicher Ansprechpartner.

Redaktionell geändert am . Abruf- und Preisstände stehen bei den jeweiligen Quellen.

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