Der Arbeitsvertrag klärt das Gehalt, nicht die Versorgung
Mit der Unterschrift unter den deutschen Arbeitsvertrag ist die Krankenversicherung noch nicht geregelt – und die Wochen bis zum ersten Arbeitstag sind schnell vorbei. Bleibt die Frage offen, trifft der erste Krankheitsfall der Familie auf ein Versorgungssystem ohne Zugang und auf Rechnungen, die privat zu tragen wären. Der Firmentarif verlagert die Klärung dorthin, wo die Entsendung ohnehin organisiert wird: Ihr Unternehmen schließt den Gruppenvertrag, ist Versicherungsnehmer und Beitragszahler – versichert sind die Entsandten und ihre Angehörigen. Die Versorgungsfrage des Umzugs ist damit vor der Ankunft beantwortet.
