Die Pflichtdeckung endet an der eigenen Stoßstange
Vorgeschrieben ist beim Lkw allein die Haftpflicht – sie regelt, was andere durch Ihr Fahrzeug erleiden. Der eigene Sattelzug, der Anhänger, der Auflieger: Für sie leistet die Pflichtdeckung nichts. Kommt es nachts zum Wildunfall oder schmort nach einem Kurzschluss die Verkabelung, entscheidet die gewählte Kaskostufe darüber, ob der Betrieb den Schaden selbst trägt. Die Teilkasko deckt Ereignisse von außen; selbst verschuldete Unfälle und mutwillige Beschädigung setzen die Vollkasko voraus. Bei Fahrzeugen, an denen eine Finanzierung oder ganze Touren hängen, ist diese Wahl keine Formalie.
